Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 431 (NJ DDR 1978, S. 431); Neue Justiz 10/78 431 und 80 AGB ergibt Leitern und Werktätigen gleichermaßen. Die gesellschaftliche Basis für den Schutz des sozialistischen Eigentums ist in den vergangenen Jahren wesentlich breiter geworden. An erster Stelle ist da die Massenbewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu nennen. Aber auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter der ABI, die Arbeiterkontrolle und die FDJ-Kontroll-posten haben z. B. bei der Qualitätssicherung wichtige Aufgaben zu erfüllen. Insgesamt ist das Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen in bezug auf die Sicherung der Betriebsanlagen, die Verhütung von Verlusten und Ausfällen, die ökonomische Materialverwendung u. a. m. gewachsen. Werner Graichen: Nur ein Beispiel dafür: Die Mitglieder der Brigade Schmelzbetrieb des Fertigungsbereichs I im VEB „Rudolf Harlaß“ haben vor einiger Zeit persönliche Verpflichtungen zur besseren Nutzung, Wartung und Sicherung der ihnen anvertrauten Grundmittel übernommen. Anläßlich der letzten Rechtskonferenz haben sie alle anderen Brigaden des Betriebes dazu aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen. Isolde Telle-: Im Stammbetrieb des VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ wurde ein Informations- und Kontrollsystem eingeführt, das die Leiter in die Lage versetzt, den Schutz des sozialistischen Eigentums besser als bisher zu gewährleisten. Das System trägt dazu bei, daß Ursachen und begünstigende Bedingungen für Schäden am sozialistischen Eigentum unter Mitwirkung der Werktätigen sorgfältig aufgedeckt und auch beseitigt werden können. Zugleich erhalten die Leiter dadurch bessere Möglichkeiten, in Fällen von Arbeitspflichtverletzungen der Werktätigen erzieherisch einzuwirken und unter den Voraussetzungen der §§ 252, 253 AGB die disziplinarische oder materielle Verantwortlichkeit geltend zu machen. Wir können feststellen, daß auf diese Weise auch eine höhere Qualität der Erzeugnisse erreicht wurde, daß die Ausschußquote und die Kosten für Nacharbeit gesehkt werden konnten. Ich möchte an dieser Stelle nur die Initiative des Kollektivs der Horizontalbohrer erwähnen; das unter dem Motto „Schrittmäß DDR 30“ höhere Maßr Stäbe für die Qualitätsarbeit Setzte. Eine wesentliche Vor* aussetzung dafür sind Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit -an jedem Arbeitsplatz. . r Im Ergebnis der Anstfehgüneh unseres Betriebskollektivs wurde dem Stamihbetrieb’ deS“ VEB Werkzeügiha-’ . schinenkomibinat „Fritz Heckfirt“ ärtj 23. Mätz',1978' durch"’' das Amt für. Standardisierühg.-Meßwesen und Warehprii* fung der Titel „Betrieb- der ausgezeichneten, Qqalitlt* * beit“ verliehen. Das erfüllt utia alle fit Stolz, " V * " Redaktion: In unserem Gkpr&ibi sind, vielegute Beispiele für eine effektive Rechtsarbeit in. den Betrieben erwäjltlf: worden. Wir möchten fitM noch gern wissen,, welche spezifischen Aufgaben den Justitiaren hierbei erwachsen. Kurt Hildebrandt: Der Justitiar ist als Stabsorgan des Generaldirektors bzw. des. Betriebsleiters vollständig in die Leitungstätigkeit einbezogen. Er nimmt regelmäßig an den Leitungssitzungen teil, wirkt an der Vorbereitung und Ausarbeitung von Leitungsentscheidungen mit, bringt selbst Vorlagen zu wichtigen Rechtsfragen des Kombinats bzw. des Betriebes in den Leitungssitzungen ein, übt entsprechend den Festlegungen des Generaldirektors bzw. des Betriebsleiters die Anleitung und Kontrolle auf dem Gebiet der Rechtsarbeit gegenüber den anderen Leitern und leitenden Mitarbeitern aus u. a. m. Entscheidend ist m. E., daß der Justitiar seine Aufgabe, den Leiter bei der Rechtsarbeit umfassend zu beraten und ihn sachkundig zu unterstützen, als politischen Auftrag versteht, daß er diesen Auftrag mit hohem Verantwor- tungsbewußtsein und großer politisch-fachlicher Sachkenntnis erfüllt. Isolde Telle : Die zahlreichen Aufgaben der Rechtsarbeit können nur im engen Zusammenwirken des Justitiars mit den Direktionsbereichen bzw. Fachabteilungen des Betriebes, mit gesellschaftlichen Kräften, mit staatlichen Organen wie Justiz- und Kontrollorganen usw. gelöst werden. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Rechtspropaganda und Rechtserziehung. So führt der Justitiar z. B. gemeinsam mit der Rechtskammissdon der BGL einmal monatlich eine Rechtssprechstunde für die Werktätigen des Betriebes durch. Er beteiligt sich an der wöchentlichen Anleitung der AGL-Vorsitzenden, die gleichfalls für die Vermittlung von Rechtskenntnissen, insbesondere für die Erläuterung neuer Rechtsvorschriften, genutzt wird. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Konsultationen mit den Mitgliedern der Konfliktkommissionen und dem Büro für Neuererbewegung. Oftmals wird der Justitiar dabei mit Fragen konfrontiert, die ihn veranlassen, entsprechende Vorlagen in der Leitungssitzung einzubringen, z. B. zum Abschluß von Neuerervereinbarungen, zur Nachbenutzung von Neuerervorschlägen u. a. m. Heinz Köhler: Kollegin Telle hat vorhin schon darüber gesprochen, daß der Justitiar gerade auf dem Gebiet des Neuererrechts eine fruchtbare rechtspropagandistische Tätigkeit entfalten kann. Bei uns sind gemeinsam von Mitarbeitern des BfN und vom Justitiar bestrittene neuererrechtliche Schulungen ein Beispiel für gute Zusammenarbeit. Man kann sagen, daß die Schulung der Neuereraktivs sowie Artikelserien in den Betriebszeitungen die positive Entwicklung der Neuererbewegung unterstützt haben. Beispielsweise ist der Anteil der Arbeiter an den Neuerern gewachsen. Redaktion: Wir haben in unserem Gespräch natürlich nicht ie ganze Breite der Rechtsarbeit im, der Volkswirtschaft'Erfassen können. Trotzdem möchten wir Sie, Ge-nolse.£r.,Unbehau, fragen: Lassen sich Schlußfolgerungen für dibrWeitere Verbesserung der Rechtsarbeit im Bereich : de$ i'fdmisteriums für Werkzeug- und Verarbeitungsma-. sdiinetißdy ziehen? ; . Vj behau : Es Ist, glaube.ich, recht deutlich was ich bereits zu Beginn unserer Diskussion S' hlich, daß es in vielen -unserer Betriebe und bimste bereits gute Erfahrungen bei der Anwendung baaßstischen Rechts als' Instrument der Leitung und iSK-fSfcr Volkswirtschaft, gibt-Wir tötissett'jetzt die Erfeätfgen der besten Betriehe verallgemeinern, um die ncÄVdapdenen. Niveauunterschiede zu beseitigen. Die betrieblichen Leitungsdokumente und. Maßnahmepläne zuri-'Ritsaibeit müssen ergänzt und präzisiert Werden. Besondere. Aufmerksamkeit äst dabei der Durchsetzung der VQ zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag bei dem Abschluß und der Erfüllung von. Wirtschaftsverträgen: vom 26. Januar 1978 zu schenken, die für die Festigung der Staatsdisziplin von großer Bedeutung ist Die Justitiare müssen alle ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einsetzen, um die Aus- und Weiterbildung der leitenden Kader, Meister und Brigadiere auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts weiterhin gezielt zu unterstützen. Sie müssen in noch stärkerem Maße fachspezifische Rechtskenntnisse vermitteln. Mit dieser Aufgabenstellung leisten die Justitiare im Veranwortungsbereich des Ministeriums für Werkzeug-und Verarbeitungsmaschinenbau einen Beitrag zur weiteren Durchsetzung des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments der Leitungstätigkeit und schaffen damit Bedingungen für die weitere Vertiefung der Intensivierung der Produktion und für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 431 (NJ DDR 1978, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 431 (NJ DDR 1978, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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