Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 430 (NJ DDR 1978, S. 430); 430 Neue Justiz 10/78 men festgelegt worden, um den Nutzen aus der Nachbe-nutzung überbetrieblich anwendbarer Neuerungen wesentlich zu erhöhen. Ingemar Glöckner: Im Forschungszentrum des Werkzeugmaschinenbaues, das für mehrere Kombinate erfindungsgemäßen Vorlauf schafft, stellt das Büro für Schutzrechte im Zusammenwirken mit den Forschungskollektiven den Plan der Schutzrechtsarbeit auf. Darin ist die Verantwortung der Bearbeiter von Forschungsthemen und der Patentingenieure konkret festgelegt Zu jeder Patentanmeldung führen wir eine betriebliche Neuheitsprüfung durch. Die erfinder- und neuererrechtliche Beratung der Mitarbeiter obliegt dem Büro für Schutzrechte, das eng mit dem Justitiar zusammenarbeitet. Redaktion: Das ist ein umfangreiches Programm, dessen Realisierung bei Leitern und Werktätigen solide Rechtskenntnisse verlangt. Welche rechtspropagandistischen Aktivitäten zielen denn direkt auf die Erfinder- und Neuerertätigkeit ab? Isolde Telle: Die Rechtspropaganda auf dem Gebiet des Neuererrechts ist fester Bestandteil der planmäßigen Neuererarbeit und damit Inhalt des sozialistischen Wettbewerbs aller Kollektive. Im letzten Jahr sind wir dazu übergegangen, die Schulungen zum Neuererrecht entsprechend den spezifischen Anforderungen der einzelnen Bereiche differenzierter zu gestalten. Dies ermöglicht eine effektivere, auf den jeweiligen Teilnehmerkreis bezogene Vermittlung des Neuererrechts. Ein Schwerpunkt war z. B. die neuererrechtliche Schulung für Lehrkräfte und Lehrmeister der Betriebsberufsschule und des polytechnischen Unterrichts. Damit wurde u. a. das Ziel verfolgt, die Jugendlichen stärker in die Neuererbewegung einzubeziehen. Positive Erfahrungen wurden auch mit öffentlichen Sprechstunden des Betriebsdirektors für Neuerer gesammelt. Durch sie konnten wertvolle Initiativen der Neuerer schneller in die Praxis übergeleitet werden. Redaktion: Es ist bekannt, daß viele Justitiare bei der Erläuterung des neuen Arbeitsgesetzbuchs sehr aktiv waren. Dennoch besteht kein Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Noch längst nicht alle Leiter nehmen immer das Gesetzbuch zur Hand. Was wird getan, um in den Betrieben die unbedingte Einhaltung und Verwirklichung des AGB zu garantieren? Werner Graichen : Die arbeitsrechtliche Qualifizierung der Leiter ist und bleibt für uns ein Schwerpunkt auch deshalb, weil ja die Leiter durch § 13 AGB ihrerseits verpflichtet werden, den Werktätigen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu erläutern. Im VEB Gießerei „Rudolf Harlaß“ wurden durch gemeinsame Festlegung des Betriebsdirektors und der BGL alle Leiter einschließlich der Meister, die Mitglieder der BGL, der Abteilungsgewerkschaftsleitungen und die Konfliktkommissionsvorsitzenden zur Teilnahme an einem systematisch aufgebauten Lehrgang zu Fragen des sozialistischen Arbeitsrechts verpflichtet. Den Teilnehmern wird nach erfolgreichem Abschluß ein arbeitsrechtlicher Befähigungsnachweis ausgehändigt. Oswald Pietsch : Ein Teil unserer Vorbereitungen zur Einführung des AGB war die Ausarbeitung des Betriebskollektivvertrags für 1978. Dabei ging es nicht nur um die Ausgestaltung neuer Verpflichtungen auf der Grundlage des Gesetzes, sondern auch um die Angleichung an die zum Teil sehr konkreten Anspruchsregelungen, z. B. die Festlegungen zum Hausarbeitstag, zur anteiligen Jahresendprämie u. a. m. Dabei konnte gleichzeitig eine wesentliche Präzisierung und Straffung des BKV erreicht werden. Ein Beitrag zur Erhöhung der Gesetzlichkeit ist die Überarbeitung aller normativen Regelungen, wie Organi- sationsanweisungen, Ordnungen und Weisungen, im Zusammenhang mit der Verwirklichung des AGB. Dazu zählt auch die Neufassung unserer Arbeitsordnung. Bisher existierte für das gesamte Kombinat nur eine Arbeitsordnung nun wird für jeden Kombinatsbetrieb eine eigene Arbeitsordnung ausgearbeitet. Der Stammbetrieb des Kombinats leistet dabei Schrittmacherdienste, d. h. seine Erfahrungen bei der Ausarbeitung der Arbeitsordnung sollen allen anderen Betrieben des Kombinats zugute kommen. Eine Arbeitsgruppe des Stammbetriebes hat bereits einen Entwurf zur Diskussion mit den Werktätigen vorgelegt. Es ist selbstverständlich, daß Vertreter der BGL in der Arbeitsgruppe mitwirken und daß überhaupt alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Arbeitsordnung mit der Gewerkschaft abgestimmt und mit ihr gemeinsam durchgeführt werden. Der Entwurf der neuen Arbeitsordnung legt u. a. präzise fest, wer im Betrieb für die Verwirklichung der Bestimmungen des AGB verantwortlich ist, welche konkreten Rechte und Pflichten Leiter und Werktätige haben. Besondere Aufmerksamkeit wird den Regelungen zur Arbeitsorganisation und sozialistischen Arbeitsdisziplin gewidmet. Die Bezugnahme auf das AGB ohne Wiederholung des Gesetzeswortlauts hat dazu geführt, daß der Entwurf kürzer und inhaltsreicher zugleich geworden ist. Natürlich hatten wir nicht den Ehrgeiz, alles bis ins letzte Detail zu regeln. Heinz Köhler : Man kann auch schon etwas über die Kontrolle der Einhaltung des AGB sagen. Der Generaldirektor des Werkzeugmaschinenkombinats „Fritz Heckert“ hat durch entsprechende Weisungen alle Betriebsdirektoren verpflichtet, in den Betrieben anläßlich der Rechenschaftslegung der Leiter vor dem jeweils übergeordneten Leiter über Erfahrungen bei der Einhaltung und Durchsetzung des AGB berichten zu lassen. Über Probleme, die anläßlich solcher Rechenschaftslegungen aufgetreten sind, wurde der Justitiar des Kombinats informiert, der.in Verbindung mit den zuständigen Organen eine Klärung herbeigeführt hat. Oswald Pietsch : Ich möchte noch hinzufügen, daß im sozialistischen Arbeitsrecht dem Gesundheits- und Arbeitsschutz der Werktätigen beachtlicher Stellenwert zukommt. Das einschlägige 10. Kapitel des AGB ist durch die neue ArbeitsschutzVO vom 1. Dezember 1977 weiter ausgestaltet worden. Folgerichtig haben wir deshalb dm Kombinat Wirkmaschinenbau im Leitungskollektiv spezielle Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften getroffen. Der Qualifizierung der Bereichsleiter und Meister auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes dienen monatliche Schulungen, an denen auch alle Arbeitsschutzobleute des Betriebes tedlnehmen. Der Befähigungsnachweis für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz mußte nach den neuen Kriterien erbracht werden. Die Aufgabe der Leiter bestand darin, auf der Grundlage der für den jeweiligen Bereich zutreffenden Rechtsvorschriften, überbetrieblichen und betrieblichen Festlegungen eine vollständige Übersicht aller Rechte und Pflichten zusammenzustellen und daraus den detaillierten Jahresthemenplan für die Belehrung ihrer Mitarbeiter zu konzipieren. Redaktion: In den Rechtsvorschriften zur Leitung der Volkswirtschaft nimmt der Schutz des sozialistischen Eigentums einen erstrangigen Platz ein. Wie spiegelt sich das in der Rechtsarbeit der Betriebe des Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbaues wider? Heinz Köhler: Ausgangspunkt ist § 1 Abs. 3 VEB-VO, der die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB verpflichtet, das ihnen anvertraute Volkseigentum zu schützen und zu mehren. Diese Rechtspflicht obliegt wie sich aus Art. 10 Abs. 2 der Verfassung sowie u. a. aus §§ 2 Abs. 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 430 (NJ DDR 1978, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 430 (NJ DDR 1978, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung durchzuführende Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Sicherungs-, Kon-troll- und Betreuungsaufgaben zu gewährleisten, daß Verhaftete sicher verwahrt, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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