Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 415 (NJ DDR 1978, S. 415); Neue Justiz 10/78 415 Grundlage des geltenden Völkerrechts entschlossen, gegen Dr. Hans Globke ein Ermittlungsverfahren einziüleiten. An der Hauptverhandlung haben namhafte ausländische Persönlichkeiten als Beobachter teilgenommen. Aus vielen Ländern wurden Zeugen gehört. Am 23. JuM 1963 wurde das Urteil verkündet.6 Wegen seiner politischen, völkerrechtlichen und rechtstheoretischen Bedeutung sei es mir gestattet, auf einige Aspekte näher einzugehen: 1. Der Angeklagte Globke hat in den Jahren von 1933 bis 1945 schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen -des Mordes begangen. Obwohl der westdeutschen Justiz die Verbrechen des Globke bekannt waren, blieb er im Amt und unverfolgt. Angesichts dieser Situation war die DDR gezwungen, eine Verpflichtung zu erfüllen, die sich zwingend aus dem Völkerrecht und aus den nationalen Interessen des deutschen Volkes ergab. 2. Der Prozeß gegen Globke war notwendig, um die Verantwortlichen für die Judenverfolgung und -Vernichtung und für die Versklavung der europäischen Völker festzustellen und ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen. Die Deutsche Demokratische Republik, die ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen erfüllt hat und in der auf den Trümmern der Vergangenheit eine neue Gesellschaftsordnung errichtet wurde, war historisch und politisch legitimiert, den Angeklagten Globke vor Gericht zu stellen. 3. Die westdeutsche Seite hat im Zusammenhang mit der Einleitung des Strafverfahrens gegen Globke erklärt, daß die DDR-Justiz nicht zuständig sei. Das war eine bewußte Verdrehung der Tatsachen, denn das Oberste Gericht der DDR war in zweifacher Hinsicht zuständig: erstens ergab sich seine Zuständigkeit aus dem Völkerrecht; zweitens ergab sich seine Zuständigkeit auch aus dem innerstaatlichen Recht.7 Interessant war in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß namhafte Juristen aus aller Welt an der Zuständigkeit des Obersten Gerichts weder vor noch nach dem Prozeß Zweifel gehegt haben. Das wird besonders daran deutlich, daß sich Vertreter ausländischer Organisationen als gesellschaftliche Ankläger dem Strafverfahren angeschlossen haben. So z. B. die Herren Palant aus Frankreich, Landau aus Israel und Isidorczyk aus der Volksrepublik Polen. Von besonderer strafrechtstheoretischer Bedeutung waren die im Urteil des Obersten Gerichts enthaltenen Aussagen über die rechtliche Bedeutung der Handlungen des Angeklagten Globke. Dort heißt es unter anderem, daß die Tatbestände über Verbrechen gegen den Frieden, über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie in Artikel 6a, b und c des Londoner Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof definiert worden sind, als geltendes Recht unmittelbar anwendbar sind; mit Art. 6 keine neuen Tatbestände geschaffen, sondern lediglich erstmalig die völkerrechtlichen Verbrechen in einem internationalen Vertrag definiert wurden, die der Internationale Militärgerichtshof bei der Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher ahnden sollte; es, nachdem der Internationale Militärgerichtshof seine Aufgaben erfüllt hat, von Bedeutung ist, daß 26 Staaten, die im IMT-Statut definierten Tatbestände als völkerrechtliche Verbrechen anerkannt haben; 'die DDR sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Tatbestände des Artikels 6 des IMT-Statuts gemäß der Verfassung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates als geltendes Recht anzusehen und direkt anzuwenden sind. Eines besonderen innerstaatlichen Gesetzes bedarf es nicht.8 Diese Bemerkungen zum Globke-Prozeß waren not- wendig. In diesem Strafverfahren, das in aller Welt Interesse gefunden hat, haben die Rechtspflegeorgane der DDR erneut bewiesen, daß sie auf der Höhe ihrer Aufgaben stehen. Bleibt noch nachzutragen, daß die BRD-Regierung letztlich sich doch von Globke trennen mußte. Der umfassende Aufbau des Sozialismus setzt neue Maßstäbe für die Tätigkeit der Justizorgane Im Januar 1963 fand der VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands statt Der Parteitag ging davon aus, daß die Interessen des Volkes und die Bedürfnisse der Werktätigen eine starke Triebkraft darstellen und kein Verweilen auf dem erreichten Stand der Entwicklung der Gesellschaft dulden.9 Von dieser Einschätzung ausgehend, wurde vom Parteitag der umfassende Aufbau des Sozialismus zur strategischen Aufgabe erklärt. Das bedeutete auch für die Tätigkeit der Justizorgane, neue Maßstäbe zu- setzen. Bei der gründlichen Auswertung der Beschlüsse des VI. Parteitages in den zentralen Justizorganen und in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurde deutlich, daß es in der neuen Etappe der Entwicklung mehr denn je darauf ankommen mußte, die Effektivität und gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung weiter zu erhöhen, die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und sozialistischen Kollektiven der Werktätigen zu verstärken, eine größere Feinfühligkeit und Aufmerksamkeit bei der Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden an den Tag zu legen und die Qualifizierung noch stärker auf die Aneignung neuester Erkenntnisse der sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft zu orientieren. In den Beratungen der zentralen Justizorgane, die in Hinsicht auf die weitere Entwicklung der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane nach dem VI. Parteitag durchgeführt wurden, kam es zur Herausarbeitung einer Reihe wissenschaftlich fundierter Grundsätze, die bis zum heutigen Tag nichts an Bedeutung verloren haben. Auf einige dieser Grundsätze möchte ich hinweisen. Die Qualität der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane ist weitgehend davon abhängig, wie es gelingt, den Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit gemäß den jeweiligen Bedingungen bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu führen. In dem Maße, wie die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft voranschreitet, in dem Maße wachsen die Ansprüche an die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit und der Normen des gesellschaftlichen Zus ammenlebens. Unter den herangereiften neuen gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen ist im Kampf um die Gesetzlichkeit kein Platz für Schematismus und Dogmatismus, 'die weil sie durch Blindheit gegenüber den gesellschaftlichen Entwicklungsgesetzen gekennzeichnet sind nicht an die konkreten Fragen unserer Entwicklung heranführen. Es geht darum, auch die letzten Reste der Isolierung der Rechtsprechung von der Entwicklung der Gesellschaft und des Staates zu überwinden. Die gewachsene Kraft der Gesellschaft selbst, insbesondere deren zunehmende politisch-moralische Einheit, versetzt die Rechtspflegeorgane in die Lage, die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung auch zum bestimmenden Faktor der Rechtspflege zu erheben. Die Organe der Rechtspflege sind enger mit der Lösung der Aufgaben beim umfassenden sozialistischen Aufbau zu verbinden. Das stellt ndue und höhere Anforderungen an alle in den Organen der Rechtspflege Tätigen. Es geht darum, ihre juristische Qualifikation zu erhöhen, ihnen ein fundiertes gesellschaftswissen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 415 (NJ DDR 1978, S. 415) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 415 (NJ DDR 1978, S. 415)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, in allen Situationen rieh tig zu reagieren und zu handeln. Eine sachliche, kritische, kämpferische Atmosphäre in allen Kollektiven trägt entscheidend dazu bei, unsere Potenzen noch wirksamer im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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