Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 403 (NJ DDR 1978, S. 403); Neue Justiz 9/78 403 sehe Hauptschalter, Gas- und Wasser-Absperrschieber, Feuerlöscher, Fluchtwege und Notausgänge sind genau beschriftet. Besondere Aufmerksamkeit galt stets der sorgfältigen Arbeit in der Material- und Lagerwirtschaft. In allen Apotheken wird mit normierten Beständen gearbeitet. Dafür wurden rationelle Methoden der Warenbestellung und Warenlagerkontrolle eingeführt. Das hat sich für die Ordnung und Übersicht in den Warenlagern als sehr vorteilhaft erwiesen. Die bisherigen Warenverluste wurden in allen Apotheken mit Hilfe von Verfallskontrolltafeln, Nachweiskarteien, innerbetrieblichen Ordnungen zur laufenden Überprüfung der Bestände auf einem Minimum gehalten. Der Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes haben wir besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die ASAO 5 Arbeitsschutz ■ für Frauen und Jugendliche vom 9. August 1973 (GBl. I Nr. 44 S. 465) ist für den Bereich des Gesundheit- und Sozialwesens auf Grund des hohen Anteils an Frauen unter den Beschäftigten von besonderer Bedeutung. Durch Rationalisierung der Arbeitsvorgänge (Kleinlastenaufzüge, Hebebühnen, durchgehende Transporttechnologie usw.) konnte die ASAO 5 im wesentlichen realisiert werden. Um die Ärzte und Mitarbeiter des Gesundheitswesens ständig aktuell zu informieren, haben wir 1977 eine „Auskunftsmappe für Ärzte und Apotheker“ entwickelt. Diese Mappe enthält Erläuterungen des sozialistischen Rechts und Hinweise auf neue gesetzliche Bestimmungen, die für unseren Bereich von Bedeutung sind. Jeder Arzt erhält monatlich die unter Federführung des Apothekenwesens erarbeiteten „Informationen des Kreisarztes“, in denen auch zu Rechtsproblemen Stellung genommen wird. Insgesamt hat die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu einer Erhöhung der Qualität unserer Arbeit beigetragen. Oberpharmazierat Dr. Dr. EGBERT GUEINZIUS, Kreisapotheker des Kreises Bitterfeld Erfahrungsaustausch zu Fragen der Garantie beim Einzelhandelskauf und bei Dienstleistungen für Bürger Ausgehend von der großen Bedeutung, die Fragen der Garantie beim Einzelhandelskauf und bei Dienstleistungen in den täglichen Rechtsbeziehungen der Bürger haben, hat der Zivilsenat des Bezirksgerichts Magdeburg mit Mitarbeitern von staatlichen Organen, Betrieben und Einrichtungen einen Erfahrungsaustausch über diese Problematik durchgeführt. Es ging uns insbesondere darum, die außergerichtliche Lösung von Konflikten auf diesem Gebiet zu unterstützen und festzustellen, ob und wie durch die Rechtsprechung Rechtsprobleme einer grundsätzlichen Klärung im Interesse des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Wahrung der Rechte der Werktätigen zuzuführen sind. An dem Erfahrungsaustausch nahmen Mitarbeiter der Abteilung Handel und Versorgung des Rates der Stadt Magdeburg, des Bezirkskomitees und des Stadtkomitees der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion, der Staatlichen Handelsorganisation, der Konsumgenossenschaft, des Centrum-Warenhauses und einer Reihe weiterer Betriebe teil. Die Mitglieder des Zivilsenats informierten zunächst über einige Rechtsstandpunkte und Grundsätze der Rechtsprechung des Obersten Gerichts sowie über Erfahrungen, die der Senat des Bezirksgerichts in den von ihm verhandelten Verfahren über Garantieansprüche gesammelt hat. Im Mittelpunkt der Aussprache standen Probleme der Leitungstätigkeit und der Qualifizierung der Verkaufskräfte auf dem Gebiet des Kaufrechts, wobei alle Fragen anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung und der Eingabenbearbeitung diskutiert wurden. Kontrollen des Bezirkskomitees der Arbeiter-und-Bau-em-Inspektion haben z. B. ergeben, daß in mehreren Verkaufsstellen des Bezirks kein Reklamationsbuch geführt wurde; das ist eine Verletzung des § 6 der DVO zum Zivilgesetzbuch über Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. I 1977 Nr. 2 S. 9). Die Durchsetzung dieser gesetzlichen Regelung trägt zu einer qualitativ besseren Leitungstätigkeit bei, denn durch die regelmäßige Auswertung der Eintragungen im Reklamationsbuch können die Leiter der Einzelhandelsbetriebe besser einschätzen, ob die Vorschriften des ZGB entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen gehandhabt werden und welche Mängel insbesondere bei den Waren oder den Dienstleistungen der Betriebe auftreten. Mit derartigen Auswertungen kann insbesondere auf die Verbesserung der Qualität der Produktion in den Betrieben Einfluß genommen und zugleich dafür gesorgt werden, daß die Rechte und Pflichten der Käufer ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Ausgehend von den Ergebnissen derartiger Auswertungen sollten Möglichkeiten geschaffen werden, um den Verkaufskräften und verantwortlichen Mitarbeitern anhand konkreter Fälle Inhalt und Anliegen der Vorschriften über das Kauf- und Dienstleistungsrecht klarzumachen. Die Erhöhung der Rechtskenntnisse ist für die sachkundige Information und die fachliche Beratung der Käufer und Kunden vor allem auch auf dem Gebiet der Garantieansprüche von außerordentlich großer Bedeutung. Eine solche Schulung der Mitarbeiter muß zielgerichtet erfolgen und dazu beitragen, Handelsverluste zu senken, die Verkaufskultur zu erhöhen und die rechtlichen Bestimmungen über die Garantie im Interesse der Kunden und zur Wahrung der volkswirtschaftlichen Belange richtig anzuwenden. Inzwischen werden z. B. in der Konsumgenossenschaft der Stadt Magdeburg Fragen des Kaufrechts stärker in den handelspolitischen Schulungen behandelt; damit werden zugleich die Initiativen der Verkaufskräfte zur Durchsetzung einer vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit entwickelt. Das gilt vor allem dann, wenn Waren und Dienstleistungen nicht qualitätsgerecht sind, wenn Nachbesserungen nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden oder die Mängel nicht beseitigt werden konnten oder wenn die vorhanden gewesenen Mängel erneut auftraten. In der Diskussion wurde eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die die Richter anhand der gesetzlichen Bestimmungen klären konnten. Von besonderem Interesse waren u. a. folgende: In welcher Zeit muß eine Reklamation wegen Mängeln geltend gemacht werden, die auf einem groben Verstoß gemäß § 149 Abs. 3 beruhen, und wer ist beweispflich-tig? Muß der Kunde ein Gutachten beibringen? (Vgl. dazu H.-W. Teige in NJ 1975, Heft 16, S. 482; Fragen und Antworten in NJ 1978, Heft 8, S. 357.) Gilt der Mangel als anerkannt, wenn der Garantieverpflichtete nicht innerhalb der Frist des § 158 Abs. 1 ZGB (zwei Wochen) die erforderliche Entscheidung getroffen hat? (Vgl. dazu H.-W. Teige in NJ 1976, Heft 12, S. 367.) Wie ist zu verfahren, wenn der Mangel einer Ware durch Nachbesserung wenige Tage vor Ablauf der Garantiezeit beseitigt wird und der gleiche Mangel nach Ablauf der Garantie, aber noch innerhalb der Verjährungsfrist des § 474 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB erneut auftritt? Ist der Käufer in einem solchen Fall noch berechtigt, Ersatzlieferung oder andere Garantieansprüche geltend zu machen? (Vgl. dazu Fragen und Antworten in NJ 1978, Heft 3, S. 129.) Was ist unter dem Begriff „besonders aufwendig“ gemäß §4 Abs. 2 der DVO zum ZGB bei einer Reklamation an einem anderen Ort zu verstehen? Muß im Ein-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung zu gewährleisten, daß - die vorrangig auf Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, aus den Zielgruppen des Gegners und auf andere in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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