Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 402 (NJ DDR 1978, S. 402); 402 Neue Justiz 9/78 Erfahrungen aus der Praxis Exakte Arbeit zur statistischen Erfassung der Straftaten Aktuelle, exakte, führungsgerechte und entscheidungsbezogene Analysen der Kriminalitätsentwicklung fordern zuverlässiges kriminalstatistisches Zahlenmaterial. Die sachliche Richtigkeit der kriminalstatistischen Angaben zu sichern ist Aufgabe aller am Strafprozeß und an der kriminalstatistischen Erfassung beteiligten Organe. Sie ist vor allem durch sorgfältige Beachtung der Erfassungsgrundsätze zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Erfassung trägt der Kriminalist, der Staatsanwalt oder der Richter, von dem die Strafsache abschließend bearbeitet wurde. Seine Kenntnisse über den Sachverhalt, die Persönlichkeit des Täters und die festgelegten Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit ermöglichen eine Datenerfassung mit größter Sachkunde und geringstem Zeitaufwand. Seine Aufmerksamkeit und Sorgfalt bestimmen Qualität und Zuverlässigkeit des statistischen Zahlenmaterials. Die statistische Erfassung hilft schließlich dem Erfasser auf dem Wege des Informationsrückflusses auch bei der Lösung seiner weiteren Aufgaben. Nach Abschluß der statistischen Erfassung wird auf den verschiedenen Stufen des Aufbereitungs- und Verwertungsprozesses die sachliche Richtigkeit und Vollzähligkeit der Daten geprüft. Die Kontrolle beginnt mit der Übergabe der Erfassungsbelege an den Staatsanwalt des Kreises, setzt sich bei der Herstellung maschinenlesbarer Datenträger und dem Einsatz spezieller Prüfprogramme auf elektronischen Rechenanlagen fort und endet erst mit der Prüfung der tabellarischen Aufbereitungen durch den Empfänger. Die bei dieser Kontrolle als fehlerhaft festgestellten Daten werden an Hand der Primärdatenträger nochmals überprüft und nach Bestätigung des Fehlers korrigiert. Die Fehler werden zwar auf diese Weise beseitigt, aber durch den Zeitaufwand für den Korrekturprozeß verliert die Operativinformation an Aktualität. Außerdem ist mit dieser Korrektur zusätzlicher Arbeitsaufwand auf den verschiedenen Ebenen der Erfassung und Aufbereitung verbunden. Die Aktualität der Statistik hängt auch von der rechtzeitigen Erfassung der Daten zum vorgegebenen Zeitpunkt ab. Für die Kriminalstatistik ist das kein Kalendertag, sondern der Termin bestimmter Entscheidungen über Rechtsverletzungen. Die angeforderten Angaben sind z. B. sofort nach der Entscheidung über die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht (§ 58 StPO) oder über das Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 25 StGB) oder nach Rechtskraft des Urteils (unabhängig davon, ob Verurteilung oder Freispruch erfolgte) zu machen. Mit der Erfüllung dieser Forderung aus der Arbeitsrichtlinie für die Ausfüllung, Auswertung, Versendung und Aufbewahrung der Zählblätter der Kriminalstatistik der DDR zu den Erfassungseinheiten Straftaten und Täter (Zählblattrichtlinie) wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung von Doppelerfassungen geleistet, denn Nachprüfungen ergaben, daß bei Doppelerfassungen meistens der Berichtstermin nicht eingehalten wurde. Jede bekannt gewordene Straftat ist kriminalstatistisch einmal zu erfassen. Die Gefahr einer doppelten Erfassung ergibt sich mitunter, wenn in einer Strafsache eine jeweils unterschiedliche Anzahl von Tätern an einer unterschiedlichen Anzahl von Straftaten beteiligt war. Verbindlich ist der Grundsatz, daß nicht die Anzahl der beteiligten Täter die Anzahl der Straftaten bestimmt. Ist Tatmehrheit gemäß § 63 Abs. 2 StGB gegeben, wird jede Straftat gezählt. Von Bedeutung für die Kriminalitätsanalyse ist auch die exakte Erfassung der durch Straftaten verursachten Schäden. Eigentumsstraftaten dürfen nur in den Fällen ohne Schadensangabe erfaßt werden, in denen der Täter das Versuchsstadium nicht überschritten hat. Ist dem Täter z. B. das Diebesgut wieder abgenommen worden oder hat er den Schaden sofort wiedergutgemacht, ist es fehlerhaft, den Schaden nicht anzugeben. Die Zählblattrichtlinie gibt genauen Aufschluß darüber, wie und bei welchen Strafrechtsverletzungen die Schadenshöhe genau festzustellen und zu erfassen ist. Aussagen über die Wirksamkeit des Strafverfahrens lassen sich u. a. auch aus den Angaben über die Rückfall-kriminalität und die Maßnahmen zur Wiedereingliederung gewinnen. Entscheidend für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten einzelner Erfassungskomplexe ist immer die exakte Beachtung des im Strafverfahren festgestellten Sachverhalts, der getroffenen Entscheidungen und der vom Erfassungsprogramm gestellten Fragen. Die Kriminalstatistik soll mit gesellschaftlich vertretbarem Arbeitsaufwand ein möglichst umfassendes Bild über den Stand der Aufdeckung und Verfolgung der Straftaten vermitteln. Sie ist damit eine notwendige Informationsgrundlage für die Leitung und Planung des Kampfes gegen Straftaten, für die Gesetzgebung, die Forschung und die Öffentlichkeitsarbeit. Die vollständige und richtige Erfassung der zur jeweiligen Straftat geforderten Angaben ist deshalb ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das die verantwortungsbewußte Mitarbeit der Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter verlangt. LOTHAR HARTUNG, Staatsanwalt beim. Generalstaatsanwalt der DDR Festigung von Ordnung und Sicherheit im Apothekenwesen Auf einer Sicherheitskonferenz haben die Mitarbeiter der Apotheken gemeinsam mit Vertretern anderer Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens des Kreises Bitterfeld die Entwicklung auf dem Gebiet der Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Apothekenwesen eingeschätzt. Es wurde u. a. festgestellt, daß sich die Verabschiedung einer neuen Arbeitsordnung auf der Grundlage des AGB positiv auf die innerbetriebliche Ordnung ausgewirkt hat. Für alle Einrichtungen des Apothekenwesens ist ein Sicherheitsbeauftragter benannt. Gesetzliche Regelungen wie die Ordnung zum Schutz der Dienstgeheimnisse, die Kassenordnung des Staatshaushalts, das Brandschutzgesetz der DDR und andere sind Gegenstand regelmäßig durchgeführter Belehrungen der Mitarbeiter. Ihre Einhaltung wird ständig kontrolliert. In der Arbeitsordnung wurden dazu konkrete Festlegungen getroffen. Grundmittel- und Verbrauchsmittelbestände werden in allen Apotheken mit Hilfe der Grundmittel- und Betriebskartei überwacht. Für alle wesentlichen Gerätegruppen und Grundmittel (z. B. für Sterilisatoren, Waagen, Transport- und Hebezeuge, Büromaschinen) bestehen Wartungs-und’Reparaturverträge, deren Einhaltung ständig kontrolliert wird. Außerdem werden auch für diesen Bereich immer wieder Neuerervorschläge edngereicht und realisiert. So hat z. B. ein junger Facharbeiter für die Bedienung von Geräten und Anlagen besonderer Gefahrenbereiche in den Apotheken gemäß § 205 Abs. 1 AGB i. V. m. §3 ASVO 40 ausführliche Arbeitsschutzinstruktionen erarbeitet. Für alle Objekte ist ein Alarmplan vorhanden. Jeder Mitarbeiter ist für den Fall einer Katastrophe, einer Havarie oder eines Brandes über seine Pflichten unterrichtet. Wichtige Sicherheitsvorkehrungen im Objekt, wie elektri-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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