Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 398 (NJ DDR 1978, S. 398); 398 Neue Justiz 9/78 Problematik offensiv in den Prozeß der internationalen Entspannung einzuordnen, das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage der Menschenrechte herauszuarbeiten und die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf dem Gebiet der Menschenrechte zu verstärken. * In einem zweiten Komplex der Diskussion wurden Fragen der politischen Grundrechte und Freiheiten und ihrer Verwirklichung in der sozialistischen Gesellschaft behandelt. Prof. Dr. Inge Hieblinger, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle, wies nach, wie die Arbeiterklasse unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei den Grundrechten und Grundpflichten der Bürger von Anfang an größte Aufmerksamkeit geschenkt und sie in ihrer Politik verwirklicht hat. In jeder Etappe des revolutionär-demokratischen und sozialistischen Aufbaus hat die Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Theorie der Tatsache Rechnung getragen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen der Gesellschaft und des Staates steht. Aspekte der Persönlichkeitsformung sowie des proletarischen Gleichheitsproblems erörterte Prof. Dr. I. Wagner, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Univer-sität Leipzig. Er führte aus, daß die Herausbildung einer allseitig und harmonisch entwickelten Persönlichkeit und die Schaffung der sozialistischen (später kommunistischen) Gleichheit ein einheitlicher, welthistorischer Prozeß ist, in dem die Herstellung der allgemeinen sozialen Gleichheit als Mittel zur Persönlichkeitsformung fungiert. In diesem Prozeß ist das sozialistische Recht ein wesentliches Instrument, um die in der proletarischen Gleichheitsforderung zum Ausdruck kommenden objektiven gesellschaftlichen Erfordernisse, Aufgaben und Ziele zu verwirklichen. Die Aneignung des Rechts durch das Individuum enthält immer einen erzieherischen Aspekt, löst Selbsterziehung als Persönlichkeitsformung aus. Zugleich zielt das Recht direkt auf die Formung und den Schutz der Persönlichkeit ab, indem gesetzmäßige Erfordernisse der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung selbst Gegenstand der rechtlichen Regelung sind. Besondere Bedeutung haben die subjektiven Rechte, die auf der Grundlage des objektiven Rechts in spezifischer Weise daran mitwirken, die schöpferischen Kräfte und Fähigkeiten der Werktätigen zu entfalten, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und zu festigen. Auf das dialektische Verhältnis zwischen der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Gestaltung und Verwirklichung der Grundrechte der Bürger ging Dr. Angelika Zschiedrich, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, ein. Sie legte dar, daß aus der sozialistischen Demokratie nicht nur Anforderungen an Verantwortung und Verantwortungsbewußtsein des einzelnen erwachsen, sondern daß die sozialistische Demokratie gleichzeitig das entscheidende Feld zur Wahrnehmung dieser Verantwortung ist. Untersuchungen in Großbetrieben weisen aus, daß Werktätige ihre Arbeitsaufgaben zunehmend schöpferischer lösen, wenn sie im sozialistischen Wettbewerb und in der Plandiskussion mehr Veranwortung tragen. Die Tatsache, daß die Enwicklung demokratischer Aktivitäten der Bürger unmittelbar mit der Erhöhung der Effektivität der sozialistischen Demokratie, mit der immer wirksameren Nutzung ihrer Organisationsformen verbunden ist, veranschaulichte Prof. Dr. T. Riemann, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin. Die Praxis zeigt, daß insbesondere die Werktätigen im Bereich der produktiven Sphäre ihr Recht auf Mitgestaltung immer umfassender und verantwortungsbewußter wahmehmen. Über die gesellschaftliche Bedeutung und Verwirklichung der Grundrechte auf dem Gebiet der Arbeit sprach Prof. Dr. F. Kunz, Akademie für Staats- und Rechtswis- senschaft der DDR. Er betonte u. a., daß das Grundrecht auf Arbeit heute als Recht auf zunehmend schöpferische Arbeit zu verstehen und in diesem Sinne auch im Arbeitsgesetzbuch verankert ist. Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle, machte darauf aufmerksam, daß jede Entscheidung staatlicher Organe letztlich mit den Grundrechten und -pflichten der Bürger in engem Zusammenhang steht. So ist z. B. eine Entscheidung über Vergabe von Wohnraum nicht zu trennen von der Realisierung des Rechts auf Wohnraum gemäß Art. 37 der Verfassung. Der Verfassungsgrundsatz, daß der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates steht, gilt daher in besonderer Weise für die Tätigkeit der Staatsorgane bei der Verwirklichung der Grundrechte der Bürger und stellt hohe Anforderungen an die staatliche Leitungstätigkeit. * Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion bildeten Fragen der Verwirklichung der Menschenrechte in der Gesetzgebung und Rechtsanwendung der DDR. Staatssekretär Dr. H. Ranke, Ministerium der Justiz, legte dar, wie das Ministerium in Verwirklichung seines Verfassungsauftrags die Aufgabe wahmimmt, in den Entwürfen von Rechtsvorschriften die verfassungsmäßigen Grundrechte entsprechend dem jeweiligen Rechtsgebiet sachbezogen und konkret auszugestalten. Dabei geht die Gesetzgebung der DDR stets von der Einheit der politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte aus. Ranke wies vor allem anhand des Zivilgesetzbuchs und des Arbeitsgesetzbuchs nach, daß das Grundrecht auf demokratische Mitbestimmung und Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens (Art. 21 der Verfassung), das den gesamten Gesetzgebungsprozeß charakterisiert, eine reale Garantie für die Verwirklichung von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten darstellt und den Bürger zum Schöpfer und Vollstrecker der Gesetze macht. Über die Verantwortung des Obersten Gerichts der DDR, bei der Leitung der Rechtsprechung die Grundrechte der Bürger voll zur Geltung zu bringen, sprach Oberrichter H. Lischke, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts. An einigen Leitungsentscheidungen, insbesondere an der Richtlinie zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978 (GBl. I Nr. 14 S. 169), demonstrierte er, wie eine einheitliche Auslegung und gesellschaftlich wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu erreichen ist. Im Mittelpunkt seiner weiteren Darlegungen standen Anforderungen und Maßstäbe, die sich für die Praxis der Gerichte unmittelbar aus der Stellung des Menschen im gerichtlichen Verfahren ergeben und die darauf abzielen, Freiheit und Würde der Persönlichkeit zu verwirklichen. Der Staatsanwalt des Bezirks Halle, Dr. R. Trautmann, berichtete über Erfahrungen bei der Mitwirkung der Bürger zur Gewährleistung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Insbesondere veranschaulichte er den Zusammenhang zwischen den Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb und den beachtlichen Erfolgen in der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit. * Einen letzten Komplex der Diskussion stellten Probleme der ideologischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Grund- und Menschenrechte dar. Prof. Dr. K.-H. Röder, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, analysierte Konzeptionen bürgerlicher Ideologen, die insbesondere das Ziel haben, den inneren Zusammenhang;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 398 (NJ DDR 1978, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 398 (NJ DDR 1978, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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