Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 390 (NJ DDR 1978, S. 390); 390 Neue Justiz 9/78 besonders zur Befähigung der Abgeordneten, ihren Klassenauftrag wirkungsvoll zu erfüllen, kam es darauf an, sie für diese bedeutungsvolle Beschlußvorbereitung und die öffentliche Diskussion vorzubereiten. Die Tatsache, daß alle Volksvertreter an der Massendiskussion in ihren Wir-kungs- und Lebensbereichen maßgeblich beteiligt, ja in der Regel sogar federführend eingesetzt waren, erforderte, sie in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und in zusätzlichen Schulungen bzw. Informationsberatungen mit vielen Details vertraut zu machen. Wichtig waren hierfür die tiefgründigen und kritischen Lageeinschätzungen des Rates und die entsprechend § 48 Abs. 4 GöV von den Sicherheits- und Justizorganen vorgelegten Analysen und Einschätzungen. Während dieser gründlichen und konkreten Vorbereitung erhöhte sich die Qualität des Auftretens vieler Abgeordneter, und die Autorität der Stadtverordneten wuchs. Die Werktätigen brachten in den Aussprachen nicht nur ihre Zustimmung zum Beschluß zum Ausdruck, sondern bekundeten auch ihren Willen, mit ganzer Kraft und Initiative an seiner Verwirklichung mitzuarbeiten. Diese Bereitschaft ist nun zugleich Quelle zur weiteren Aktivierung der Arbeit der Abgeordneten und aller übrigen Verantwortungsträger in Wahrnehmung ihrer Pflichten zur immer wirkungsvolleren Entfaltung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen. In der Diskussion wurde zu vielen grundlegenden Aufgaben, die sich aus dem Beschlußentwurf ergaben, Stellung genommen. Gleichzeitig kam es aber auch zu verstärkten Aktivitäten und Initiativen der Werktätigen bei der besseren Wahrnehmung der Verantwortung zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung. Dieser gesamte Prozeß führte in den Kollektiven der Werktätigen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung des Rechtsbewußtseins. Das fand auch sichtbaren Ausdruck. In 184 Kollektiv- und Einzelverpflichtungen wurden Aufgaben zur wirkungsvollen Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung übernommen. Die Betriebsordnungen in 31 Betrieben wurden überarbeitet und im Beschluß genannte Aufgaben übernommen. In 303 Fällen wurden Wettbewerbsprogramme der Kollektive und Betriebe weiter qualifiziert. Acht Betriebskollektive, darunter fünf aus zentralgeleiteten Betrieben, erklärten sich bereit, bis zum 29. Jahrestag der Gründung der DDR entsprechend den Erfahrungen und Ergebnissen aus der bisherigen Arbeit Konsultationsstützpunkte der sozialistischen Gesetzlichkeit und vorbildlicher Ordnung und Sicherheit für die Stadt zu schaffen. Ausgehend von der bereits im Beschlußentwurf enthaltenen Orientierung wurden in 87 Betrieben und Einrichtungen Aufgaben der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in Neuerervereinbarungen, Aufgabenstellungen der MMM-Bewegung, Vorhaben im Rahmen der Projektierung und in den Plan Wissenschaft und Technik aufgenommen. Dabei bildeten solche zum Nachdenken und zur kritischschöpferischen Bilanz anregenden Fragen eine entscheidende Rolle wie: „Zeit ist Geld“, „Ordnung schaffen hilft Zeitverluste vermeiden“, Schichtgarantie, Forschungsgarantie, Qualitätsgarantie, Schutzgütegarantie, Grundfondsökonomie, hohe Staats- und Plandisziplin, Klassenwachsamkeit, Aufgabenstellung zur Freisetzung von Arbeitskräften, Beseitigung von Ausfallzeiten, bessere Ausnutzung der Arbeitszeit und der Arbeitsdisziplin. Weitere 41 Kollektive und 3 Wohnbezirke mit ca. 6 000 Werktätigen nahmen den Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“ neu auf. Die ehrenamtliche Mitarbeit der Bürger hat um 1,7 Prozent zugenommen und liegt nunmehr bei beachtlichen 11,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 29. März 1978 wendet sich an alle Bürger der Stadt Dessau mit dem Appell, ihre Verantwortung durch die Einhal- tung, straffe Durchsetzung und Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sauberkeit wirksamer in allen Fragen des gesellschaftlichen Lebens der Stadt wahrzunehmen, verantwortungsbewußt an der Vertiefung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat mitzuarbeiten und die sozialistische Demokratie als ein Lebenselement unseres sozialistischen Staates durch persönliche Aktivitäten und volle Entfaltung der Mitwirkungsrechte zu vertiefen und zu erweitern. Damit soll zugleich die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe auf allen Ebenen der Machtausübung weiter unterstützt werden. Beschlußrealisierung gewährleisten Der Beschluß unserer Stadtverordnetenversammlung trägt den objektiven Anforderungen Rechnung und wird in seiner Zielsetzung und Aufgabenstellung durch die Übereinstimmung der persönlichen Interessen der Bürger und der gesellschaftlichen Interessen getragen. Darin liegt die beste Garantie, daß die im Beschluß enthaltenen Ziele als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung, Sauberkeit und Disziplin auch verwirklicht werden. Natürlich geschieht nichts im Selbstlauf. Deshalb sieht der Beschluß vor, zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen jährlich eine Rechtskonferenz der Stadt unter Einbeziehung aller auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit tätigen Kräfte durchzuführen. Dem FDGB-Kreis-vorstand wurde empfohlen, jährlich Rechtskonferenzen in den Betrieben durchzuführen. Die ständigen Kommissionen der Volksvertretung wurden verpflichtet, in der Arbeitsplanung verstärkt Aufgaben, die sich aus dem Beschluß zur Anleitung, Kontrolle und Rechenschaftslegung ergeben, aufzunehmen. Eine wichtige Aufgabe für die Realisierung des Beschlusses kommt den Abgeordneten selbst zu. Deshalb wurden die Abgeordnetengruppen in den Betrieben darauf orientiert, ihren Einfluß geltend zu machen, daß das sozialistische Recht immer wirksamer zur Steigerung der Produktion und zur Entfaltung und Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beiträgt. Der Rat der Stadt als Organ der Stadtverordnetenversammlung hat eine straffe Kontrolle und Rechenschaftslegung sowie die Anleitung durch Berichterstattung mit Mitgliedern des Rates, Leitern von Betrieben usw. zu den Schwerpunktaufgaben] zu gewährleisten. In Verwirklichung des Beschlusses hat der Rat der Stadt auch weiterhin speziell mit den Justiz-, Sicherheitsund Kontrollorganen eng zusammenzuarbeiten. Dabei sind die Informationen, Erfahrungen und Ergebnisse aus der Tätigkeit dieser Organe (§ 48 GöV) zielstrebig zu nutzen, um die Qualität und Effektivität des Kampfes um die Durchsetzung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit weiter zu erhöhen. * * Zur langfristigen Planung des Kampfes um die Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit vgl. K. Sorgenicht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 88 ff.; S. Heger/H. Wostry, „Mit Zeitzer Maß!“, NJ 1977, Heft 18, S. 622 ff.; E. Bergmann und S. Heger, „Weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz“, NJ 1977, Heft 14, S. 438 ff.; K.-H. Ewert, „Langfristige Maßnahmen des Kreistages Hagenow zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit“, NJ 1977, Heft 16, S. 539 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 390 (NJ DDR 1978, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 390 (NJ DDR 1978, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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