Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 388 (NJ DDR 1978, S. 388); 388 Neue Justiz 9/78 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Vorbereitung längerfristiger Maßnahmen zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit Erfahrungen der Stadtverordnetenversammlung Dessau THEA HAUSCHILD, Oberbürgermeister der Stadt Dessau und Abgeordnete der Volkskammer der DDR JOHANNES TANDETZKI, Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres der Stadt Dessau Der IX. Parteitag der SED kennzeichnete die konsequente Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung und Sicherheit als objektive Erfordernisse der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Die allseitige Stärkung des Staates der Arbeiter und Bauern und die weitere Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht durch die Vertiefung und Erweiterung der sozialistischen Demokratie sowie die zielstrebige Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik schließen die weitere Erhöhung von Sicherheit und Ordnung ein. Anliegen der längerfristigen Maßnahmen Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung und#6icherheit ist eine Aufgabe des sozialistischen Staates in allen Etappen seiner Entwicklung und zugleich Angelegenheit der gesamten sozialistischen Gesellschaft (Art. 87, 90 der Verfassung). Als Organ der sozialistischen Staatsmacht verwirklicht die Stadtverordnetenversammlung unter Führung der Partei der Arbeiterklasse im Territorium der Stadt Dessau in enger Verbindung mit den übrigen Verantwortungsträgern und allen Werktätigen die Staatspolitik der DDR (§ 1 Abs. 1 GöV). Sie ist verpflichtet, in Durchführung der Beschlüsse der Partei und auf der Grundlage der Gesetze und Verordnungen über alle grundlegenden Fragen des Territoriums die notwendigen Entscheidungen zu treffen (§§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 1 GöV). Aus dieser Sicht hat sie die dazu notwendigen Beschlüsse mit den Bürgern, Betrieben, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen vorzubereiten, zu beraten und zu beschließen (§§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1, 9 Abs. 3 GöV). Als wesentliche Aufgabe ergibt sich für unsere Stadtverordnetenversammlung wie übrigens für alle Organe der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. In diesem Zusammenhang geht es um konkrete Maßnahmen zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger, zur Förderung einer hohen sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin, zur Entwicklung der sozialistischen Verhaltens- und Lebensweise, zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur ständigen Festigung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich (§§ 2 Abs. 4 und 6, 48, 49 Abs. 4, 68 GöV). Dabei arbeiten die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe eng mit den Gewerkschaften, den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR und den Betrieben und Einrichtungen des Territoriums zusammen, um so die Verwirklichung der Hauptaufgabe durch ein Höchstmaß an sozialistischer Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung wirkungsvoll zu unterstützen (§ 4 Abs. 1 GöV; §§ 4 Abs. 3, 7 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 VEB-VO). Eine der Grundorientierungen der Partei der Arbeiterklasse besteht darin, zur Gewährleistung der staatlichen sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Auto- rität der staatlichen Organe zu erhöhen und die sozialistische Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens wirkungsvoll durchzusetzen. Unsere Erfahrung besagt, daß gesellschaftliche Anerkennung und Autorität immer wieder neu erworben werden müssen. In der Praxis geschieht das vor allem dadurch, daß den unablässig wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnissen und Erfordernissen bei der Entwicklung der Produktivkräfte, besonders bei der Entwicklung der sozialistischen Beziehungen und Verhaltensweisen der Bürger zur Verwirklichung ihrer Rechte und Pflichten, durch eine qualifizierte, wirksame staatliche und gesellschaftliche Tätigkeit Rechnung getragen wird. Von solchen Anliegen ließen sich auch unsere Volksvertreter und der Rat der Stadt Dessau leiten, als sie im November 1977 die Aufgabe stellten, zu den Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung langfristig eine Stadtverordnetenversammlung zum 29. März 1978 vorzubereiten. Zum Kernstück der Vorbereitung wurde die breite öffentliche Diskussion eines Beschlußentwurfs über Aufgaben zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dessau bis 1980 erklärt.* Demokratische Beschlußvorbereitung Im Auftrag des Rates der Stadt wurde unter Leitung des Stellvertreters des Oberbürgermeisters für Inneres von einer Arbeitsgruppe der Beschlußentwurf erarbeitet. Daran wurden beteiligt: die Ständige Kommission für Ordnung und Sicherheit, die Gewerkschaften, das Sekretariat des Kreisausschusses der Nationalen Front der DDR, die Grundorganisationen der FDJ, die Justiz- und Sicherheitsorgane, die Fachorgane des Rates, das Kreiskomitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspek-tion, sechs ausgewählte Betriebe der zentral-, bezirks- und kreisgeleiteten Industrie, die Betriebsakademie des Rates der Stadt und Studenten der Fachschule „Edwin Hoernle“ in Weimar, ehrenamtliche Mitarbeiter des Bereichs Inneres und der Freiwilligen Feuerwehr. Der Beschlußentwurf wurde Anfang Januar 1978 von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für die öffentliche Diskussion in der Zeit vom 15. Januar bis 15. März 1978 bestätigt. Ziel der öffentlichen Diskussion war es, mit den Werktätigen der Stadt gründlich das Anliegen und inhaltliche Details des Beschlußentwurfs zu beraten, um neue Initiativen und Aktivitäten vor allem im sozialistischen Wettbewerb in Vorbereitung des 30. Jahrestages der Gründung der DDR und in der gesamten Leitungstätigkeit zu entfachen, die zugleich wirkungsvoll zur konsequenten Gewährleistung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit beitragen. In breiten Kreisen unserer Werktätigen besteht bereits seit Jahren große Aufgeschlossenheit gegenüber allen Fragen des Rechts, der Ordnung und Sicherheit. Hohes Rechtsbewußtsein, Klassenwachsamkeit, sozialistisches Eigentümerdenken und Verantwortungsgefühl für das Ganze sind ein Spiegelbild dieser Tatsache im sozialistischen Alltag unserer Stadt. Dem entspricht z. B., daß Anfang 1978 im sozialistischen Wettbewerb ca. 54 000 Werktätige in 2 191 Kollektiven (in 232 Betrieben und 41 Wohnbezirken) um die Anerkennung als Betrieb bzw. Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit kämpften und 1 310 Kollektive nach der Bassow-Initiative arbeite-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 388 (NJ DDR 1978, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 388 (NJ DDR 1978, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der BRD. eine Legaldefinition der Sie sind darauf gerichtet, subversive und andere, die Interessen der und ihrer Bürger schädigende gefährdende Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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