Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 381

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 381 (NJ DDR 1978, S. 381); Neue Justiz 9/78 381 Der Einfluß des AGB auf die Arbeitsverhältnisse von Genossenschaftsmitgliedern Prof. Dr. sc. RICHARD HÄHNERT und Dozent Dr. sc. ERICH SIEGERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und der Herausbildung arbeitsteilig produzierender Pflanzen- bzw. Tierproduktionsbetriebe auf dem Wege der Kooperation wird künftig die Zahl der in LPGs tätigen Arbeiter aus VEGs und anderen volkseigenen Betrieben zunehmen. Dem wird in Ziff. 17, 18 der neuen Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion1 Rechnung getragen, nach denen auch für Arbeiter und Angestellte in den LPGs uneingeschränkt die arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung finden (vgl. auch §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1 AGB). Für die Genossenschaftsmitglieder der LPG Pflanzenproduktion bzw. der LPG Tierproduktion wurden hingegen die rechtlichen Regelungen in Übereinstimmung mit dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand und den Tendenzen der weiteren Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande durch die neuen Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen grundsätzlich weiterentwickelt. Gemäß den Grundlinien der marxistisch-leninistischen Agrarpolitik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates bleibt auch künftig die Spezifik der LPG-Rechtssetzung2 erhalten. Die Genossenschaftsmitglieder regeln auch weiterhin ihre Rechtsverhältnisse innerhalb der LPG durch eigene, auf der Grundlage des Musterstatuts und der Musterbetriebsordnung gefaßte Beschlüsse. Trotz der schrittweisen Annäherung des Inhalts der genossenschaftlichen Regelungen, die die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsmitglieder betreffen, an die der Arbeiter und Angestellten werden auch künftig die Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsmitglieder grundsätzlich im Rahmen des LPG-Rechts und nicht durch Erweiterung des Geltungsbereichs des sozialistischen Arbeitsrechts rechtlich ausgestaltet. Worin dennoch eine unmittelbar praktische Bedeutung des AGB (und weiterer arbeitsrechtlicher Regelungen) auch für Genossenschaftsmitglieder in LPGs Pflanzenproduktion bzw. LPGs Tierproduktion besteht, soll nachfolgend an einigen Aspekten sichtbar gemacht werden. Das sozialistische Arbeitsrecht Orientierung und Maßstab Wegen des einheitlichen sozialistischen Charakters des LPG-Rechts und des Arbeitsrechts ist es bei gleichartigen Sachverhalten der Ärbeitsverhältnisse von Genossenschaftsmitgliedern zweckmäßig (und notwendig), die rechtliche Regelung im Rahmen des LPG-Rechts nach dem Maßstab und dem Beispiel des sozialistischen Arbeitsrechts zu treffen. Damit werden zugleich die Erfahrungen der Arbeiterklasse durch die Klasse der Genossenschaftsbauern auch auf dem Gebiet der rechtlichen Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse genutzt, so wie das für die Organisation und Leitung der Produktion beim weiteren Übergang der Klasse der Genossenschaftsbauern zur industriemäßigen Produktion bereits geschieht. Dieser Grundsatz fand in den neuen Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen für die LPG Pflanzenproduktion bzw. LPG Tierproduktion bei der näheren Ausgestaltung grundsätzlicher Rechte der Genossenschaftsmitglieder seinen Niederschlag. Dazu gehören das Recht auf leistungsabhängige Vergütung entsprechend dem Um- fang und der Qualität der Arbeit, das Recht auf bezahlten Urlaub sowie das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen sowie weitere sozialpolitische Rechte für Genossenschaftsmitglieder. So legt Ziff. 45 Abs. 2 beider MSt3 hinsichtlich der Vergütung und Prämiierung fest: „Für die Genossenschaftsbauern beschließt die Vollversammlung die Grundsätze der leistungsgerechten Vergütung und Prämiierung in einer Vergütungs- und Prämienordnung unter Beachtung gesellschaftlich gerechtfertigter Relationen zur Entlohnung der Arbeiter für gleiche Leistungen.“ Dieser Grundsatz war im Beschluß über die Vervollständigung der ökonomischen Maßnahmen in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zur weiteren sozialistischen Intensivierung vom 28. August 1975 (GBl. I Nr. 37 S. 645) erstmals rechtlich verbindlich fixiert worden (vgl. Abschn. IV Ziff. 2 Satz 3 der Anlage zu diesem Beschluß). Maßstab für „gesellschaftlich gerechtfertigte Relationen zur Entlohnung der Arbeiter für gleiche Leistungen“ ist dabei die rahmenkollektivvertragliche Regelung für Arbeiter und Angestellte, die der jeweiligen Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder entspricht, und zwar bezogen auf den daraus resultierenden Nettolohn. Zum Umfang und zur Vergütung des jährlichen Erholungsurlaubs für Genossenschaftsmitglieder bestimmt Ziff. 40 Abs. 2 MBO: „Urlaubsdauer und Urlaubsvergütung sind entsprechend dem erreichten Produktions- und Effektivitätsniveau festzulegen. Dabei ist langfristig eine Annäherung an die- für Arbeiter geltenden Regelungen anzustreben.“ Diese Regelung orientiert einerseits auf die schrittweise Anhebung des Umfangs des Urlaubs und dessen Vergütung für Genossenschaftsmitglieder auf das Niveau, das für Arbeiter und Angestellte in der sozialistischen Landwirtschaft bereits in Rechtsvorschriften (§ 15 Abs'. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 AGB) und rahmenkollektivvertraglichen Regelungen besteht. Andererseits ist jedoch darauf zu achten, daß in LPGs nicht Urlaubsregelungen eingeführt werden, die über das den Arbeitern und Angestellten Gewährte hinausgehen. In gleichem Sinne ist die Regelung in Ziff. 43 MBO hinsichtlich der bezahlten Freistellung von der Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen zu verstehen. Dort heißt es: „Soweit für Genossenschaftsbauern in Rechtsvorschriften keine Regelung erfolgt ist, sind in Anlehnung an das Arbeitsgesetzbuch unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen und Möglichkeiten die entsprechenden Festlegungen in der Betriebsordnung der Genossenschaft zu treffen.“ Folglich ist in Abhängigkeit von den konkreten Möglichkeiten der LPG in der Betriebsordnung schrittweise eine Angleichung an die Bestimmungen der §§ 181 bis 188 AGB (einschließlich der dazugehörigen Vergütungsregelung) anzustreben. Daß diese schrittweise Angleichung nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben darf, sondern die LPG zielstrebig und planmäßig die erforderlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung der für Arbeiter geltenden Regelungen auch für Genossenschaftsbauern zu schaffen hat, kommt schließlich auch hinsichtlich der sonstigen sozialpolitischen Rechte der Genossenschaftsmitglieder zum Ausdruck. In Ziff. 55 Abs. 2 MSt heißt es dazu: „Soweit für Genossenschaftsbauern die konkrete Ausgestaltung bestimmter sozialpolitischer Rechte den Beschlüssen der LPG ob-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlicher Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ist die Untersuchung gosellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren ein politisch bedeutsamer und relativ eigenständiger Aufgabenkomplex.

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