Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 374

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 374 (NJ DDR 1978, S. 374); 374 Neue Justiz 9/78 wickelten sozialistischen Gesellschaft ein ausgeprägtes Rechtsbewußtsein und ein starkes Verantwortungsbewußtsein für die staatsbürgerlichen Pflichten. Deshalb bedeutet es z. B. für die Genossen in den Justizorganen und für alle anderen, die insoweit Verantwortung tragen, eine große Hilfe, daß das Sekretariat des Zentralkomitees der SED mit dem Beschluß vom 29. Oktober 1975 zu einem Bericht der Kreisleitung Zeitz die Aufgabe stellte, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda als Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit weiter auszubauen.8 An der schöpferischen Verwirklichung einer solchen Grundorientierung mitzuwirken ist Ehrensache der Genossen Juristen. Am wirkungsvollsten ist die Rechtspropaganda und Rechtserziehung, wenn sie ständig an den Kriterien gemessen wird, die von der Partei für die massenpolitische Arbeit aufgestellt wurden. Ein hoher Wirkungsgrad in der Rechtspropaganda wird erreicht, wenn sie einen reichen politischen, weltanschaulichen Ideengehalt besitzt, von den Leitungen der jeweiligen Grundorganisationen verantwortungsbewußt politisch geführt, geplant und straff geleitet und in lebensverbundenen, differenzierten und die Werktätigen ansprechenden Formen durchgeführt wird.9 Mit der Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, die der Staatsverlag der DDR in Zusammenarbeit mit dem Büro der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der URANIA herausgibt, wird ein überzeugendes Beispiel für verständliche, differenzierte und ansprechende Rechtspropaganda geboten. In erster Linie für Nichtjuristen als Leser gedacht, vermitteln diese Heftchen auch dem Juristen Anregungen für interessante Fragestellungen und Argumentationen in seiner massenpolitischen Tätigkeit. Es ist inzwischen gesicherte Erkenntnis: Wird die politische Massenarbeit koordiniert, erhöht sich ihr Wirkungsgrad. Dem Rechnung tragend, haben sich bei den Bezirksund Kreisleitungen der SED Koordinierungsgremien entwickelt, wenn sie auch nicht einheitlich so bezeichnet werden. Sie helfen, die rechtspropagandistische Arbeit als Bestandteil der ideologischen Arbeit der Partei zielstrebig zu entwickeln und wirkungsvoll auszugestalten. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die Koordinierung insbesondere der vielfältigen Initiativen und Aktivitäten zur Entwicklung einer differenzierten, nachhaltigen und massenwirksamen ideologischen Arbeit mit dem Ziel, die sozialistische Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit weiter zu festigen. Es hat sich bewährt, daß in diesen Gremien auch verantwortliche Vertreter der Justizorgane mitarbei-ten. Dadurch können Erfolge oder Schwachstellen bei der Rechtsverwirklichung in zweckmäßiger Weise politisch-ideologisch ausgewertet werden. Andererseits erhalten die Justizorgane wertvolle inhaltliche Ratschläge und Hinweise für ein abgestimmtes Auftreten in der Öffentlichkeit. Wichtig ist beispielsweise immer wieder die notwendige Orientierung darauf, daß es bei der Rechtspropaganda nicht um formale Paragraphenvermittlung, um Normenwissen geht, sondern um die Anerziehung sozialistischer Grundhaltungen, um die Entwicklung einer sozialistischen Lebensweise der Bürger. Die Erfahrungen der Partei belegen, daß durch die Koordinierung der Arbeit effektivere Ergebnisse in der Rechtspropaganda möglich sind. Das hat auch zu erfolgreicherem Wirken der Staatsanwälte, Richter, Notare, Rechts--anwälte und Justitiare beigetragen. Die steigende Zahl der von ihnen durchgeführten Veranstaltungen beweist ihre wachsenden Aktivitäten. So traten beispielsweise allein die Richter und Staatsanwälte im Jahre 1977 in ca. 70 000 Veranstaltungen auf. Das ist seit 1973 eine Steigerung um 73 Prozent. Zu diesen Veranstaltungen gehören Vorträge, Gerichtsverhandlungen außerhalb des Gerichts, Prozeßauswertungen und anderes mehr. Die Teilnehmerzahl überstieg die 2-Millionen-Grenze. Das zeigt zugleich auch das wachsende Interesse der Bürger, sich Kenntnisse darüber zu verschaffen, wie sie die ihnen gewährten Rechte, verbunden mit den ihnen auferlegten staatsbürgerlichen Pflichten, in gehöriger Weise verwirklichen können. Dabei bestätigen sich die Worte des Genossen E. Honecker, daß die Menschen um so verantwortungsbewußter mitar-beiten und mitregieren können, je besser sie informiert und einbezogen sind.10 Höhere Ansprüche an die Rechtspropaganda der Juristen in den Justizorganen Die höheren Ansprüche an die Rechtspropaganda sind in erster Linie mit der Forderung nach einer höheren Qualität und Effektivität identisch. Diese Schlüsselfrage werden die Parteileitungen der Justizorgane deshalb immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen haben. Eine einmal erreichte gute Qualität bei der Rechtspropaganda ist kein Maß, nach dem man sich stets richten kann, und erst recht kein Ruhekissen. Hohe Qualität und Effektivität wollen täglich neu errungen sein. Daß die bessere Koordinierung der Rechtspropaganda ein wesentliches Mittel zur Verbesserung der Qualität und Effektivität ist, wurde bereits erwähnt. Große Reserven liegen aber auch in der weiteren Erhöhung des politischen Niveaus der Veranstaltungen, ihres Informationsgehalts und damit ihrer Überzeugungswirkung. Eine fundierte Grundlage dafür bietet vor allem die überzeugende Rechtsprechung selbst. Wenn die Bürger merken, daß Gesetzesbrecher bei uns ohne Verzögerung ihre gerechte Strafe erhalten, wirken rechtspropagandistische Ausführungen über die Rechtssicherheit in unserem Lande überzeugender. Die Übereinstimung von Wort und Tat ist eine außerordentlich wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Überzeugungsarbeit. Eine besonders starke rechtspropagandistische Wirkung geht von den Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in den Betrieben aus, wenn die Verhandlungen dafür im weitesten Sinne des Wortes geeignet sind und unter Berücksichtigung der politischen und örtlichen Situation gewissenhaft vorbereitet werden. W. I. Lenin hob die präventive Bedeutung der öffentlichen Gerichtsverhandlung hervor, als er an Bogdanow schrieb: „Das Gericht (bei uns ist das Gericht proletarisch) und die Öffentlichkeit darf man nicht fürchten, sondern man muß den Schlendrian öffentlich anprangern: nur so werden wir diese Krankheit wirksam auskurieren.“ ll Jawohl, unsere Gerichte als ein „ Werkzeug der Erziehung auf der festen Grundlage der sozialistischen Gesellschaft 12 müssen rechtspropagandistisch noch profilierter in Erscheinung treten. Der unterschiedliche Stand von geeigneten gerichtlichen Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit außerhalb des Gerichts bei vergleichbaren Bezirken sowie die bei allen Fortschritten doch insgesamt noch immer relativ geringe Gesamtzahl solcher Verhandlungen kann deshalb nicht befriedigen. Insofern gibt dies eine Antwort auf die mitunter gestellte Frage, ob die rechtspropagandistischen Aktivitäten nicht schon die Grenze des Möglichen erreicht hätten. Im übrigen wäre es sowieso unrichtig, eine mögliche Grenze nur im Hinblick auf die Quantität zu sehen. Vorrangig wird mit der Rechtspropaganda die Politik der Partei, z. B. die Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des sozialistischen Eigentums, unmittelbar in den Arbeitskollektiven zu erläutern sein. Hier wächst mit dem Bedürfnis nach Rechtsinformation die soziale Aktivität, die erzieherische Potenz und nicht zuletzt die Leistungskraft der Werktätigen. Die in der Rechtspropaganda erfahrenen Juristen bestätigen das. Eine weitere Möglichkeit, große Effektivität zu erreichen, besteht erfahrungsgemäß im rechtspropagandistischen Auftreten von Juristen auch vor Funktionären, Erziehern, Leitern und anderen Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Stellung und Funktion ihr Wissen und ihre Erfahrungen an einen großen Personenkreis verantwortlich wei-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 374 (NJ DDR 1978, S. 374) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 374 (NJ DDR 1978, S. 374)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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