Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 370 (NJ DDR 1978, S. 370); 370 Neue Justiz 9/78 30. Jahrestag der Gründung der DDR Zur Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik (Fortsetzung)* Dr. Dr. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Generalstaatsanwalt der DDR Die Jahre 1953 bis 1961 waren gekennzeichnet durch die weitere Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, durch den Abschluß der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande sowie durch die weitere Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der sozialistischen Staatsmacht. Im gleichen Zeitraum verschärfte sich der Klassenkampf, und die zur Aggression drängenden Kräfte des internationalen Monopolkapitals eskalierten den „kalten Krieg“ gegen die sozialistischen Länder. Besonders gefährlichen Charakter hatten die feindlichen Aktionen gegen die Deutsche Demokratische Republik. Durch umfangreiche Wirtschaftsspionage, gezielte Sabotage der Produktion, Diversionshandlungen und intensive Hetze, durch die Abwerbung von Fachleuten, Spezialisten und Wissenschaftlern, durch Schiebungen großen Stils und Währungsspekulationen sollte die DDR erdrosselt werden. Im Kampf gegen diese außerordentlich gefährlichen Verbrechen bewährten sich unsere Justizorgane und leisteten einen beachtlichen Beitrag zur Festigung unserer Staats- und Rechtsordnung. In der harten Auseinandersetzung mit dem Klassenfeind zeigten unsere Justizorgane Standhaftigkeit und erbrachten den Beweis, daß sie in der Lage und jederzeit bereit sind, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse alle kriminellen Angriffe auf die DDR mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent abzuwehren. Trotz dieser positiven Entwicklung waren jedoch gewisse Mängel in der Justizpraxis nicht zu übersehen. Sie bestanden vor allem darin, daß es noch nicht in jeder Hinsicht gelang, die Rechtsprechung mit der Entwicklung des Staates und mit dem schnell fortschreitenden revolutionären Prozeß in Einklang zu bringen. Die Gründe dafür waren vielgestaltig. So fiel es den Justizorganen das galt auch für die Rechtswissenschaft in jener Zeit noch immer schwer, sich völlig von überholten Rechtsauffassungen zu trennen und Dogmatismus und Losgelöstheit vom Leben endgültig zu überwinden. Dieser Zustand wurde durch das Fortbestehen alten, bürgerlichen Rechts noch verschärft. Schließlich darf man nicht übersehen, daß die theoretische Qualifikation der Richter und Staatsanwälte auch von der Qualität ihrer Ausbildung abhing. Hier gab es in den fünfziger Jahren noch erhebliche Hemmnisse, die sowohl objektiv als auch subjektiv bedingt waren: Erstens entsprach die Anzahl der Staats- und Rechtswissenschaftler noch nicht den ständig wachsenden Bedürfnissen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung der Juristen. Hinzu kam, daß die neue Generation der Rechtswissenschaftler in den wenigen Jahren noch nicht jene Qualifikation erreicht hatte, die zur allseitigen Ausbildung des juristischen Nachwuchses notwendig gewesen wäre. Zweitens wurde in der Staats- und Rechtswissenschaft jener Jahre immer wieder der Versuch unternommen, die neuen Formen der Tätigkeit des Staates und die Wirkungen des Rechts dieses Staates mit bürgerlichen Maßstäben zu erfassen bzw. den übernommenen bürgerlichen Rechts- begriffen einen sozialistischen Inhalt zu geben. Das aber bedeutete, neuen Wein in alte Schläuche zu füllen, wobei die Gefahr bestehen blieb, daß die alte Form dem neuen Inhalt standhielt und letzterem die alte Bewegung aufzwang. Die Bedeutung der 3. Parteikonferenz der SED für die Rechtspflege * 3 Vom 24. bis 30. März 1956 tagte die 3. Parteikonferenz der SED. Sie legte die Strategie und Taktik der SED für die weitere Lösung der Aufgaben der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus fest Die Beschlüsse der 3. Parteikonferenz hatten auch für die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane große Bedeutung. Um die gewaltigen Aufgaben der Übergangsperiode zu lösen, war es erforderlich, die Staats- und Rechtsordnung weiter auszugestalten, die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln und die Arbeiterklasse sowie die anderen Werktätigen noch umfassender in die staatliche Tätigkeit einzubeziehen. Die 3. Parteikonferenz forderte u. a,, „die demokratische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und in der Rechtsprechung richtig zu differenzieren zwischen feindlichen Handlungen und solchen, die aus Mangel an Verantwortungsbewußtsein oder aus Undiszipliniertheit begangen wurden“.! In Auswertung der Beschlüsse der 3. Parteikonferenz wurde im Mai 1956 eine zentrale Konferenz der Richter und Staatsanwälte durchgeführt. Auf dieser bedeutsamen Tagung wurden die Ergebnisse der Arbeit der Justizorgane gründlich analysiert, noch bestehende Mängel offen dargelegt und Schlußfolgerungen für die weitere Erhöhung der Qualität der Strafverfolgung und Rechtsprechung gezogen. In der Konferenz wurde u. a. eingeschätzt, daß sich in der Entwicklung der Rechtsprechung wichtige neue Seiten zeigen, daß in der Tätigkeit der Straforgane neben dem konsequenten Schutz unserer gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, neben der Unterdrückung feindlicher Kräfte die Erziehungsfunktion immer stärker hervortritt; daß Staatsanwälte und Richter ihre propagandistische Arbeit verstärken, daß die Aufklärung der Bevölkerung über gerichtliche Entscheidungen und die Popularisierung neuer Gesetze zunehmend zu einer bewährten Form der politischen Massenarbeit des Juristen werden; daß es notwendig ist, die Persönlichkeit des Täters gründlich zu ermitteln und zu würdigen und im Strafmaß stärker zu differenzieren; daß zur Erfüllung der neuen Aufgaben ein hohes ideologisches Niveau und ein umfangreiches fachliches Wissen der Richter und Staatsanwälte unerläßlich ist.2 Mit der Höherentwicklung der sozialistischen Staatlichkeit wurde zwangsläufig auch eine größere Qualität der Tätigkeit der Rechtspflege erforderlich, die ihrerseits ein umfassendes theoretisches Niveau der Kader verlangte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 370 (NJ DDR 1978, S. 370) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 370 (NJ DDR 1978, S. 370)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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