Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 368 (NJ DDR 1978, S. 368); 368 Neue Justiz 8/78 Buchumschau Rolf Helm: Anwalt des Volkes (Erinnerungen) Dietz Verlag, Berlin 1978 216 Seiten und 24 Abb.; EVP: 6,80 M Mit diesem Lebensbericht des jetzt 82jährigen Juristen Dr. Rolf Helm liegt eine politisch-juristische Arbeit vor, die auf beeindruckende Weise die Einheit im Denken und Handeln eines Menschen widerspiegelt, der, von bürgerlicher Herkunft, bereits im Januar 1921 als Student der Rechtswissenschaft den Weg zur Kommunistischen Partei Deutschlands fand und der seiner marxistisch-leninistischen Überzeugung getreu in vielen Funktionen an der revolutionären Umgestaltung unseres Landes mitgewirkt hat. Der Lebensbericht Rolf Helms, der in interessanter Weise mit der Darstellung der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung von der Jahrhundertwende bis in die Gegenwart verknüpft ist, ist damit zugleich ein Bericht über den Kampf der Arbeiterklasse gegen die bürgerliche Klassenjustiz in der Weimarer Republik und über die Entwicklung der Staats- und Rechtsordnung in der DDR. Die Partei der Arbeiterklasse übertrug dem jungen Referendar Rolf Helm frühzeitig wichtige Aufgaben: Er wurde im Oktober 1923 Mitarbeiter der sächsischen Arbeiterregierung bis zu deren Auflösung durch die Reaktion auf der Grundlage des berüchtigten Art. 48 der Weimarer Verfassung. Danach war er Abgeordneter der KPD im Dresdener Stadtparlament, dem er mit einer einzigen kurzen Unterbrechung vom 13. Januar 1924 bis zu seiner Verhaftung am 1. März 1933 angehörte. Seit Anfang 1925 war Rolf Helm als Rechtsanwalt tätig. Zu seinen ersten Aufgaben gehörte es, im Aufträge der Partei und der Roten Hilfe Deutschlands an der Sichtung des umfangreichen Anklagematerials für den bevorstehenden Prozeß gegen die KPD-Zentrale mitzuwirken ein Verfahren, dem 1928 durch ein Amnestiegesetz des Reichstags die Grundlage entzogen wurde, in dem aber die KPD mit der Verteidigung ihrer Legalität zugleich das Klassenwesen der bürgerlichen Justiz gründlich aufdecken konnte (S. 91 ff.). Uber sein Wirken als Anwalt in der Weimarer Zeit schreibt Rolf Helm: „Die Tätigkeit eines kommunistischen Rechtsanwalts war in jenen Jahren keine bloße Berufsausübung auf speziellem Gebiet, sondern ständige politische Aktion für die Sache des Proletariats. Man mußte ein Kenner des Rechts und so man Erfolge erzielen wollte ein noch besserer Kenner des Unrechts sein. Es galt, die zahlreichen Lücken im materiellen und prozessualen Recht, seine Widersprüche und Auslegungsmöglichkeiten zu nutzen, es galt, die Verfassungswidrigkeit vieler Verfahren nachzuweisen, den Unterdrückungscharakter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu entlarven, und es galt nicht selten, die bürgerliche Gesetzlichkeit selbst gegen ihre beamteten Sachwalter zu verteidigen“ (S. 105). In den Jahren des faschistischen Terrors war Rolf Helm aus der Anwaltschaft ausgeschlossen und zeitweilig im KZ inhaftiert. Er schlug sich mühsam als Vertreter und in anderen Berufen durch. Von besonderem Interesse ist Rolf Helms Schilderung, wie sich nach der Zerschlagung des Faschismus der Aufbau einer neuen, antifaschistisch-demokratischen Rechtsordnung und Rechtspflege in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vollzog (S. 141 ff.). Als einer der Aktivisten der ersten Stunde hat er hieran in mehreren Funktionen maßgeblich mitgewirkt. Über seine Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung der Zentralverwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge (1945 bis 1947) und sein Bemühen um die Entwicklung eines neuen, demokratischen Arbeitsrechts konnte man schon aus Rolf Helms Brinnerungsbericht in NJ 1975, Heft 9, S. 261 ff. einiges erfahren. Im Buch führt Rolf Helm diese Erinnerungen weiter und bereichert sie durch eine Darstellung der Fragen, die auf der ersten Juristenkonferenz der SED (März 1947) sowie in Beratungen des Rechtspolitischen Ausschusses der SED erörtert wurden (S. 155 ff.). In den folgenden Jahren war Rolf Helm als Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen (1947 bis 1949) und als Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin (1949 bis 1951) tätig. Plastisch schildert er in seinen Erinnerungen Verfahren gegen Nazi- und Kriegsverbrecher, in denen er als Ankläger auftrat: den Görlitzer Prozeß (S. 170 ff.), den Ka-mienna-Prozeß (S. 174 ff.), den Bautzener Prozeß (S. 177 f.) und den Prozeß gegen die Faschisten, die während der sog. Köpenicker Blutwoche grausame Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten (S. 193 f.). Mit diesen Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher trug Rolf Helm nicht nur zur Bewältigung der faschistischen Vergangenheit bei, sondern stärkte auch das Ansehen unserer neuen, antifaschistisch-demokratischen Justiz. Ferner berichtet Rolf Helm darüber, wie die neuen Grundsätze für die Stellung und die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in harten Auseinandersetzungen durchgesetzt wurden (S. 165 ff.), wie die Justiz den antifaschistisch-demokratischen Aufbau gegen Restaurationsversuche in der Wirtschaft schützte (S. 178 ff.), wie sich die Ausbildung der neuen Richter und Staatsanwälte aus ,dem Volke vollzog (S. 184 ff.) u. a. m. In den letzten Abschnitten seines Buches schildert Rolf Helm seine Tätigkeit als Staatssekretär bei Präsident Wilhelm Pieck, als Direktor der Zentralen Richterschule, als Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz und als Justitiar an der Akademie der Wissenschaften der DDR Funktionen, in denen er stets aufs neue bewies, daß es für ihn eine untrennbare Einheit ist, Kommunist und Jurist zu sein. Auch als Gründungsmitglied und langjähriger leitender Funktionär der Juristenvereinigung der DDR hat Rolf Helm maßgeblich dazu beigetragen, das politische Profil des Juristen der DDR zu begründen eines Juristen, der sich dem Fortschritt, dem Frieden, der Solidarität und dem antiimperialistischen Kampf verschrieben hat. Die Erinnerungen verdeutlichen, daß sich Rolf Helm in seinen verschiedenen Funktionen stets von der marxistisch-leninistischen Erkenntnis leiten ließ, daß das Recht die sozialistische gesellschaftliche Entwicklung sowohl sichern und schützen als auch fördern und ausgestalten muß. So schrieb er bereits am 12. Dezember 1947 in der „Sächsischen Zeitung“, daß er als Generalstaatsanwalt sich konsequent dafür einsetzen werde, die neu geschaffenen Verhältnisse vor den Kräften der Reaktion, den faschistischen Elementen, den Volksfeinden und Saboteuren des Aufbaus zu schützen und 'Zugleich die Rechte der Arbeiterklasse, des Volkes, zu entwickeln (S. 166). Die Erinnerungen machen zugleich sichtbar, daß Rolf Helm stets im Kollektiv seiner Mitkämpfer und Mitarbeiter verwurzelt ist und so seine Aufgaben mit Hilfe der Macht der Arbeiterklasse und der Autorität ihrer Partei verwirklicht. Mit seinem Lebensbericht zeigt Rolf Helm der Jugend der DDR und vor allem den jungen Juristen, wie man leben, kämpfen und wirken muß, um den Anforderungen an einen sozialistischen Juristen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Der Erinnerungsband unseres Genossen und Freundes Rolf Helm legt Zeugnis ab von einem erfüllten Leben, vom erfolgreichen Wirken für die Sache der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Rechtsanwalt WALTER BAVR, Berlin Mitglied des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 368 (NJ DDR 1978, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 368 (NJ DDR 1978, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X