Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 351

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 351 (NJ DDR 1978, S. 351); Neue Justiz 8/78 351 In den naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächern werden die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne für Physik, Chemie und Biologie und der Richtlinie für den Arbeits- und Brandschutz im naturwissenschaftlichen Unterricht und in der außerunterrichtlichen Arbeit auf dem Gebiet der Naturwissenschaften vom 25. Mai 1967 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 12, S. 18) i. d. F. der Richtlinie Nr. 2 vom 17. Februar 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 6, S. 40) mit grundlegenden Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes vor allem bei der experimentellen Arbeit vertraut gemacht und zu entsprechendem Verhalten befähigt. Das ist von nicht geringer Bedeutung für die Vorbereitung auf die Facharbeiterausbildung. In diesen Unterrichtsfächern gibt es darüber hinaus viele Anknüpfungspunkte zu den Rechtsfragen des Umweltschutzes. Bereits in den Klassen 1 bis 4 erhalten die Schüler im Rahmen des Lehrplans Heimatkunde Kenntnis von wichtigen Verkehrsvorschriften und werden auch durch praktische Übungen zu einem normgerechten Verhalten erzogen. Im Werkunterricht und im Schulgartenunterricht werden erste Einsichten in Arbeitsdiutzbestimmungen vermittelt und ein entsprechendes Verhalten geübt. Diese Potenzen der Rechtserziehung werden von vielen Lehrern mit großem Erfolg genutzt, um unsere Jungen und Mädchen zur Einhaltung sozialistischer Rechtsnormen zu erziehen. Besonders wirkungsvoll geschieht das dort, wo das gesamte pädagogische Klima unserer sozialistischen Lebensweise entspricht. Wo Stil und Ton von den Grundsätzen der sozialistischen Moral geprägt sind, wo sich Forderung und gegenseitige Achtung als dialektische Einheit entwickeln, dort ist auch die Rechtserziehung effektiv in den komplexen Prozeß der kommunistischen Erziehung integriert. Ein den Moral- und Rechtsnormen unserer sozialistischen Gesellschaft adäquates Verhalten und Handeln entsteht und entwickelt sich also vor allem dort, wo sich das ganze Kollektiv für die Ergebnisse der Bildung und Erziehung mitverantwortlich fühlt. Aktives Wirken für Ordnung, Disziplin und Sicherheit Zu den Faktoren, die die Aneignung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins fördern, gehört das Engagement der Schüler für die Durchsetzung der Gesetzlichkeit, für Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Pionierorganisation und FDJ können wirksam helfen, die Initiative der Schüler darauf zu richten, persönlich zu Ordnung und Disziplin .beizütragen. Die Organisierung und Unterstützung von FDJ-Kontrollposten dient diesem Ziel ebenso wie die Behandlung entsprechender Aufgaben in Pionieroder FDJ-Versammlungen. Günstige rechtserzieherische Wirkungen, die auch auf die Rechtserziehung in der Schule insgesamt ausstrahlen können, werden mit Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“ (oder „Junge Juristen“) erreicht.8 In solchen Arbeitsgemeinschaften kann für die oberen Klassenstufen die rechterzieherische Arbeit konzentriert fortgesetzt werden, die in bestimmtem Umfang bereits in den Klassen 2 bis 7 die Arbeitsgemeinschaften „Junge Verkehrshelfer“, „Junge Brandschutzhelfer“ und „Junge Sanitäter“ leisten. Der Vorteil dieser Form der Rechtserziehung besteht darin, daß die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften durch eine lebensnahe Gestaltung ihrer Tätigkeit auf bestimmten Gebieten erste eigene Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit dem sozialistischen Recht sammeln können. Durch langfristige, zielstrebig vorbereitete Maßnahmen tragen die Leiter der Arbeitsgemeinschaften dafür Sorge, daß den Mitgliedern interessante Aufgaben übertragen werden, wie die Tätigkeit eines gesellschaftlichen Gerichts im Betrieb oder im Wohngebiet zu erforschen, die Erfahrungen von Brigaden des Patenbetriebes zu ermitteln, die um die Anerkennung als „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ kämpfen, sich mit der Arbeit von ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretung zu beschäftigen, mit FDJ-Ordnungsgruppen oder anderen Organen der gesellschaftlichen Kontrolle zusammenzuwirken, in der Schule (oder im Ferienlager) die Einhaltung der Schulordnung durch die Schüler und der Erfordernisse von Ordnung und Sicherheit zu kontrollieren oder Erkenntnisse aus ihrer Arbeit an der Wandzeitung oder durch die Gestaltung von Exponaten für die Messe der Meister von morgen dem Schulkollektiv zugänglich zu machen. In der außerunterrichtlichen Tätigkeit bestehen darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten, Fragen des sozialistischen Rechts einzubeziehen bzw. sie in Foren, Aussprachen und anderen Veranstaltungen® zu diskutieren. Die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung bildet ebenfalls eine günstige Ausgangsbasis für anschließende Aussprachen zu Rechtsfragen. Entsprechende Erfahrungen wurden auch in den Jugendstunden gewonnen.? Die Lösung der Aufgaben zur Rechtserziehung der Schüler ist aufs engste mit der aktiven Mitwirkung des gesamten Schulkollektivs und der gesellschaftlichen Kräfte verknüpft.8 Bedeutsam ist dabei die enge Zusammenarbeit von Schule, Eltembeirat und Elternaktiv, Patenbetrieb und gesellschaftlichen Organisationen. So können den Schülern durch Patenbrigaden, die vorbildlich Ordnung, Disziplin und Sicherheit verwirklichen, wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse zu den Anforderungen und der Wirksamkeit unseres sozialistischen Rechts vermittelt werden. In vielen Kreisen unterstützen auch Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane sowie Schöffen, Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte und andere rechtserzieherisch tätige gesellschaftliche Kräfte die Rechtserziehung in den Schulen.9 So werden z. B. solche Themen behandelt wie Unser sozialistischer Staat und sein Recht Grundrechte und Grundpflichten der Bürger, Der Schutz des Staates und seiner Bürger vor Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts, Du und Deine Familie. Besondere Unterstützung sollte den Schuldirektoren, Lehrern und Erziehern gegeben werden, damit sie ihre rechtserzieherischen Aufgaben besonders im Unterricht immer besser wahmehmen könnnen. In vielen Kreisen tragen Staatsanwälte und Richter in Zusammenkünften der Pädagogen dazu bei, das Wissen und die Kenntnisse der Lehrer zum sozialistischen Recht weiter zu vertiefen, sie über Probleme der Vorbeugung und Bekämpfung, insbesondere der Jugendkriminalität, zu informieren und Erfahrungen aus der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zu vermitteln. Diese Maßnahmen dienen der Erfüllung der Forderung von Erich Honecker, „bei allen Pädagogen ein tieferes Verständnis für die sozialistische Revolution in der DDR und ihre Perspektiven, für die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung“ anzustreben. Dadurch wird ihnen geholfen, eine praxisnahe Rechtserziehung zu leisten, auf die Fragen der Schüler überzeugend zu antworten und das sozialistische Bewußtsein der Kinder und Jugendlichen zu vertiefen.10 1 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 49. 2 Programm der SED, S. 48 f. 3 Vgl. hierzu E. Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1978, S. 61. 4 Vgl. hierzu auch E. Sonnenkalb, „Sozialistische Erziehung als ständiger Prozeß innerhalb der PersiönliChkeitsentwiCklung“, NJ 1977, Heft 16, S. 533 f. 5 Vgl. hierzu G. Womer in NJ 1974, Heft 2, S. 49; C. Fesser/P. Gäse in NJ 1975, Heft 11, S. 329 f. 6 Zur ReChtserziehving in einer Schülerakademie vgl. A. Jeszka in NJ 1977, Heft 15, S. 508. 7 Vgl. hierzu E. Schulz/K. Ullmann in NJ 1977, Heft 17, S. 602 f. 8 Vgl. hierzu H. Osiewaez, „Erfahrungen der Volksbüdungsorgane mit der Rechtserziehung“, NJ 1977, Heft 14, S. 464 f. 9 Vgl. hierzu E. Enzian/L. Böhme in NJ 1975, Heft 1, S. 17 f.; C. Fesser/P. Gäse, a. a. O. 10 Vgl. E. HoneCker, a. a. O., S. 53. f;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 351 (NJ DDR 1978, S. 351) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 351 (NJ DDR 1978, S. 351)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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