Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 350

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 350 (NJ DDR 1978, S. 350); 350 Neue Justiz 8/78 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Rechtserziehung Bestandteil der kommunistischen Erziehung der Schuljugend Oberstudienrat Dr. RUDOLF BAUER, Hauptreferent im Ministerium für Volksbildung Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, Leiter der Abteilung Rechtspropaganda im Ministerium der Justiz Auf dem IX. Parteitag der SED wurde der Anspruch gekennzeichnet, der mit der Erziehung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten an die Schule, an die Tätigkeit jedes Pädagogen gestellt wird: Die Partei der Arbeiterklasse betrachtet es als Erziehungsauftrag der sozialistischen Schule, die jungen Menschen zu befähigen, große komplizierte Aufgaben zu bewältigen, die ihnen der sozialistische und kommunistische Aufbau stellen wird.1 Diesen Anspruch in die Wirklichkeit Umsetzen heißt, „junge Menschen zu erziehen und auszubilden, die, mit solidem Wissen und Können ausgerüstet, zu schöpferischem Denken und selbständigem Handeln befähigt sind, deren marxistisch-leninistisch fundiertes Weltbild die persönlichen Überzeugungen und Verhaltensweisen durchdringt, die als Patrioten ihres sozialistischen Vaterlandes und proletarische Internationalisten, fühlen, denken und handeln“2. Diese Aufgabe umfaßt auch die Herausbildung einer bewußten Haltung der jungen Menschen zum sozialistischen Recht als ihrem Recht, das ihren Lebensinteressen entspricht also jener Einstellungen und Haltungen, die das sozialistische Rechtsbewußtsein zum Ausdruck bringt. Rechtsbewußtsein und Rechtserziehung Das sozialistische Rechtsbewußtsein wirkt als wichtiger Handlungsantrieb, denn aus der Überzeugung von der Richtigkeit und gesellschaftlichen Notwendigkeit sozialistischer Rechtsforderungen leiten sich ihre Anerkennung und die Bereitschaft ab, dementsprechend zu handeln. Die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins ist somit von entscheidender Bedeutung für die umfassende Rechtsverwirklichung; sie ist eine Voraussetzung, um die gesellschaftliche Wirksamkeit Unseres Rechts zu erhöhen.3 '■ In der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule gelten für die Rechtserziehung als Teil der kommunistischen Erziehung die gleichen Anforderungen und Erfahrungen wie in der gesamten pädagogischen Arbeit. Sie erfordert also und schließt ein, der Jugend eine solide Wissenschaft-, liehe Bildung zu vermitteln, sie im Geist der Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse zu erziehen und ihre aktive gesellschaftliche Tätigkeit zu organisieren. Sozialistische Rechtserziehung setzt sich das Ziel, dazu beizutragen, bei der Jugend jene Überzeugungen, moralischen Qualitäten und Charaktereigenschaften auszubilden, die ihr Handeln in Übereinstimmung mit dem sozialistischen Recht, mit den Forderungen von Ordnung und Sicherheit gewährleisten. Sie ist darauf gerichtet, die Verbundenheit der Jugend mit ihrem sozialistischen Vaterland und mit der Partei der Arbeiterklasse zu entwickeln, bewußte Disziplin, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewußtsein sowie gesellschaftliche Aktivität auszuprägen. Dem dient auch die Vermittlung von Kenntnissen zu den Grundrechten und Grundpflichten der Bürger, zum Inhalt der Gerechtigkeit in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie zu grundlegenden Rechtsnormen. Die Möglichkeiten zur Rechtserziehung nutzen Die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins als Bestandteil der kommunistischen Erziehung der Schuljugend erfordert vor allem, die in den Unterrichtsfächern vorhandenen Anknüpfungspunkte auszuschöpfen, die Möglichkeiten der außerunterrichtlichen Erziehung wirksamer zu nutzen und die Unterstützung der pädagogischen Arbeit durch die gesellschaftlichen Kräfte in Anspruch zu nehmen. Das sozialistische Recht erfaßt mit seinen Regelungen die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche und Fachgebiete. Dementsprechend gibt es auf der Grundlage der Lehrpläne vielfältige Möglichkeiten, zur Rechtserziehung, Zur Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins beizutragen. In den Fächern Geschichte und Staatsbürgerkunde eignen sich die Schüler Wissen darüber an, daß die Gesetzgebung in den Klassengesellschaften stets im Interesse der herrschenden Klasse erfolgte und erfolgt; unter den Bedingungen des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus die Gesetzgebung also den Interessen der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen dient. Im Fach Staatsbürgerkunde werden den Schülern Grundkenntnisse über das Wesen der Diktatur des Proletariats, über das Recht und die Pflicht zur Mitbestimmung und Mitgestaltung beim Aufbau des Sozialismus, über die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie als Hauptweg zur Festigung unseres sozialistischen Staates sowie über die Rechte und Pflichten des sozialistischen Staatsbürgers vermittelt. Mit der Aneignung grundlegender Erkenntnisse über die Macht der Arbeiter und Bauern, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das Wesen unserer sozialistischen Demokratie lernen die Schüler die unantastbaren Grundlagen unserer Gesellschaft kennen, aus denen die Garantien für Freiheit und Menschenrechte und die Überlegenheit unserer Rechtsordnung erwachsen. In diesem Unterrichtsfach eignen sich die Schüler ferner Kenntnisse über die Verfassung als Grundgesetz unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung an und erwerben Wissen über die Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des sozialistischen Eigentums, über das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung. Sie lernen den Volkswirtschaftsplan als verbindliches Dokument kennen. Im polytechnischen Unterricht werden die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne und der Anordnung über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz im polytechnischen Unterricht der Klassen 7 bis 12 und in Arbeitsgemeinschaften mit praktisch-produktivem und naturwissenschaftlich-technischem Charakter vom 2. September 1975 (GBl. I Nr. 40 S. 677) mit den betreffenden Bestimmungen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes vertraut gemacht. Eine wesentliche Aufgabe des polytechnischen Unterrichts ist die Erziehung zum arbeitsschutz-gerechten Verhalten. Die rückläufige Zahl von Arbeitsunfällen ist ein Beweis für die erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit auf diesem Gebiet. Im Lehrgang „Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes“ im Fach Einführung in die sozialistische Produktion (Klasse 9) erwerben die Schüler, bezogen auf den Betrieb, Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der Werktätigen auf der Grundlage des Betriebsplans und des Betriebskollektivvertrags. Im Rahmen der Mitwirkung der Werktätigen bei der Rationalisierung wird den Schülern elementares Wissen zum Neuererrecht vermittelt. Um die erzieherische Wirksamkeit des Unterrichts''zu erhöhen, helfen die Funktionäre des Betriebes den Lehrern, noch betriebsverbundener zu unterrichten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 350 (NJ DDR 1978, S. 350) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 350 (NJ DDR 1978, S. 350)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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