Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 338

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 338 (NJ DDR 1978, S. 338); 338 Neue Justiz 8/78 7 Durchführungsbestimmungen zur StPO und entsprechende Anleitungsmaterialien der zentralen Justizorgane eingeschlossen. Instruktive Beispiele und die sorgfältige Klärung von Begriffen machen die Probleme leichter überschaubar und erhöhen so den Wert der Erläuterungen sowohl für den Juristen als auch für den mit den Fragen der Strafenverwirklichung befaßten Sekretär des Gerichts. Das gleiche gilt für die verallgemeinerten Erfahrungen der Praxis, die in reichem Maße verarbeitet sind, und die reichhaltigen Literaturangaben.9 Der erste Tedl des Beitrags ist in NJ 1978, Heft 6, S. 245 ff. veröffentlicht. 6 Vgl. dazu auch F. Nagel, „Beweisprüfung im Eröffnungsverfahren“, NJ 1978, Heft 5, S. 224. 7 Vgl. H. Lischke/S. Wittenbeck, „Die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“, Bemerkungen zum Lehrbuch Strafrecht, Allgemeiner Teil, Kapitel 6 und 7, NJ 1977, Heft 11, S. 325 ff. (328). 8 Vgl. dazu auch E. BuChholz/I. BuChholz, „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und des Strafverfahrens bei Jugendlichen“, NJ 1978, Heft 3, S. 101 ff. und Heft 4, S. 154. 9 Der Vollständigkeit halber sei hier angeführt, daß im 15. Kapitel die Auslagen des Verfahrens und im 16. Kapitel die Probleme der Entschädigung für Untersuchungshaft und für Strafen mit Freiheitsentzug behandelt werden. Aufgaben der Gerichte bei Verurteilungen auf Bewährung Dr. GUSTAV JAHN, Direktor des Bezirksgerichts Halle Dr. GERHARD KÖRNER, Direktor des Bezirksgerichts Dresden Die Verurteilung auf Bewährung ist ein wesentlicher Bestandteil der differenzierten Strafpraxis unserer Gerichte. Vor allem die ständig wachsende Bereitschaft der Werktätigen hat dazu beigetragen, daß die Wirksamkeit dieser Strafart weiter erhöht werden konnte. Die Arbeitskollektive fühlen sich für die weitere Erziehung und Bewährung der Verurteilten verantwortlich und beziehen diese Aufgabe in den Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit ein. Dieser Entwicklung folgend legte das Änderungsgesetz zum StGB und zur StPO vom 19. Dezember 1974 Maßnahmen zur besseren Nutzung dieser gesellschaftlichen Potenzen fest, um die Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung zu erhöhen.! Damit sind den Gerichten neue und höhere Aufgaben übertragen worden. Wir haben die Tätigkeit der Gerichte auf diesem Gebiet in den Bezirken Dresden und Halle untersucht. Im folgenden soll über einige Erfahrungen daraus berichtet werden. Die Untersuchungen aus beiden Bezirken zeigen, daß die Richter ihre höhere Verantwortung erkannt haben. Bei der Anwendung der Verurteilung auf Bewährung wird eine richtige Differenzierung, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zu Freiheitsstrafen, durchgesetzt. Die Einheit von gerichtlicher Verurteilung, gesellschaftlich-moralischer Mißbilligung der Tat und kollektiver Erziehung und Kontrolle des Verurteilten bestimmt immer-mehr die Tätigkeit der Gerichte in den Strafverfahren. Die gesellschaftlichen Kräfte wirken aktiver mit und werden bei der Lösung der Erziehungs- und Bewährungsaufgaben durch die Gerichte gut angeleitet. Auch die Schöffen leisten eine vielgestaltige erzieherische Kleinarbeit. Um diese Aktivitäten weiter auszubauen, müssen jedoch die Rechte und Möglichkeiten, die die gesetzlichen Regelungen den Kollektiven der Werktätigen gewähren, noch besser bekannt gemacht werden. Das Zusammenwirken der Gerichte mit den Leitungsorganen und Leitern, die an der Erziehung der Verurteilten beteiligt sind, wurde weiter vervollkommnet. Wesentlich ist dabei eine gut funktionierende Kontrolle, die alle wichtigen Etappen der Bewährung erfaßt und Auffälligkeiten unverzüglich signalisiert. Ihren Kontrollaufgaben werden die Gerichte in diesem Zusammenhang immer besser gerecht. Die besten Erfolge erreichen sie dort, wo es gelingt, die Bewährungskontrolle in den Kampf der Arbeitskollektive um vorbildliche Ordnung und Sicherheit und damit in den sozialistischen Wettbewerb einzuordnen. In Betrieben und Einrichtungen helfen auch die Justitiare den Leitern und den Kollektiven der Werktätigen immer wirksamer bei der konkreten Gestaltung der Bewährungsaufgaben und ihrer Kontrolle. Differenzierte Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung Ausgehend von den Festlegungen der §§ 33 ff. StGB ordnen die Gerichte, im wesentlichen richtig differenziert, der Straftat und der Täterpersönlichkeit adäquate und erzieherisch wirksame Maßnahmen zur Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung an. Sie legen die erforderlichen Aufgaben zu ihrer Realisierung fest und schaffen damit die Grundlage für wirksame Bewährungs- und Erziehungserfolge. Insgesamt haben die Anwendung der Bewährungsmaßnahmen, die wirksame Kontrolle ihrer Realisierung und auch eine aktive Rechtspropaganda bewirkt, daß die gesellschaftliche Bedeutung der Verurteilung auf Bewährung in der Öffentlichkeit deutlicher erkannt wird und eine breitere Basis für die Mitwirkung der Werktätigen bei der Verwirklichung dieser Strafart geschaffen werden konnte. Den Gerichten ist es vor allem besser gelungen, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung (§ 33 Abs. 3 StGB) 2 real und wirksam auszugestalten. Dabei kommt es darauf an, alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Höhe des jeweiligen Schadens festzustellen, damit die Verpflichtungen zur Wiedergutmachung konkret gestaltet werden können. Das ist auch die Grundlage für die Festlegungen im Urteil, wie und in welchem Zeitraum der Schaden wiedergutzumachen ist. Hier dürfen allerdings keine zu geringen Anforderungen an den Verurteilten gestellt werden. Vorhandene Tendenzen, sich hier großzügig zu zeigen, sind schnell zu überwinden; sie wirken dem Ziel des Urteils entgegen. Andererseits ist mitunter aber besser zu differenzieren, so zwischen den Realisierungsmöglichkeiten Jugendlicher und denen Erwachsener. Die Bewährung am Arbeitsplatz (§ 34 StGB) wird richtigerweise (auch bei Jugendlichen) als wirksame Methode der Erziehung von Rechtsverletzern angewandt.3 In einigen Verfahren ist diese Verpflichtung' jedoch ausgesprochen worden, ohne daß zum Zeitpunkt der Verurteilung der Arbeitsplatz bereits feststand. Diese Verfahrensweise verzögert den Erziehungsprozeß und erschwert seine Verwirklichung. Die Bewährung am Arbeitsplatz hat erst dann den erforderlichen erzieherischen Wert, wenn sie mit konkreten Festlegungen verbunden ist Etwa ein Drittel der Fälle sind mit der Übernahme einer Bürgschaft (§31 StGB) durch das jeweilige Kollektiv verbunden.4 Dieses Ergebnis befriedigt noch nicht. Sowohl von der Anzahl als auch von der inhaltlichen Ausgestaltung her sind noch vorhandene Reserven zu erschließen. Manchmal scheuen sich die Kollektive, Bürgschaften;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 338 (NJ DDR 1978, S. 338) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 338 (NJ DDR 1978, S. 338)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners sowie über Ursachen und begünstigende Bedingungen für Feindtätigkeit erarbeitet und auf dieser Grundlage entsprechende politisch-operative Maßnahmen eingeleitet notwendige Veränderungen herbeigeführt.

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