Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 336 (NJ DDR 1978, S. 336); 336 Neue Justiz 8/78 rieht nicht darauf verlassen darf, daß die auf Beweislücken beruhenden Unzulänglichkeiten des Ermittlungsverfahrens etwa in der Hauptverhandlung überwunden werden können (S. 310). Andererseits wird auch klargestellt, daß die Prüfung der Beweismittel im Eröffnungsverfahren nicht zu deren detaillierten und endgültigen Würdigung führen darf. Überzeugend ist im Lehrbuch dargelegt, daß auch die in Vorbereitung der Hauptverhandlung zu treffenden organisatorischen Maßnahmen den Erfolg der späteren Hauptverhandlung mitbestimmen und daß sie deshalb auf der genauen Kenntnis aller Einzelheiten der betreffenden Strafsache beruhen müssen. Dabei werden auch Hinweise auf differenzierte und rationelle Maßnahmen gegeben, die dazu beitragen, die Hauptverhandlung so zu gestalten, daß sie ohne überflüssigen Zeitaufwand, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit durchgeführt werden kann. Zur Bedeutung der öffentlichen Hauptverhahdlung erster Instanz, ihrer erzieherischen Aufgabe und ihrer Gesellschaftswirksamkeit werden, ausgehend von den Erkenntnissen der Klassiker des Marxismus-Leninismus, bedeutsame Ausgangspunkte für den Beitrag der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft aufgezeigt. Von besonderem Interesse für die Praxis sind auch die grundsätzlichen Ausführungen zur Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung und zum Inhalt und Umfang sowie zur rationellen Gestaltung der Beweisaufnahme. Hierzu werden der Praxis besonders ausführlich und theoretisch fundiert viele wichtige Hinweise vermittelt. Dabei ist vollauf der Erkenntnis zuzustimmen, daß diese Hinweise nicht als Vorwand für einen Verzicht auf notwendige Beweiserhebungen mißverstanden werden dürfen und daß die Effektivität des Verfahrens nicht erhöht, sondern herabgesetzt wird, wenn in unrichtiger Auslegung der Forderung nach konzentrierter Durchführung des Verfahrens z. B. auf die dem Charakter der Sache angemessene Feststellung der Täterpersönlichkeit oder auf die Feststellung tatbezogener Ursachen und Bedingungen verzichtet wird. Die Hauptverhandlung wird im Hinblick auf die Entscheidungsaufgabe als eine auf gesetzlicher Grundlage planmäßig geleitete Untersuchung Eiller mit der Strafsache zusammenhängenden wesentlichen Faktoren behandelt, in der die Beteiligten ihre Rechte voll wahrnehmen können (S. 324). Wichtig sind auch die Ausführungen zur Rechtskultur des Gerichts und zu psychologischen Problemen der Leitung der Hauptverhandlung. Die Verfasser des Lehrbuchs gehen in diesem Abschnitt davon aus, daß jede gerichtliche Hauptverhandlung unter bestimmten Bedingungen stattfindet, die sowohl auf den Angeklagten wie auch auf die anderen Prozeßbeteiligten und auf die Zuhörer psychologische Auswirkungen haben. Die hier behandelten Grundregeln sind eine nützliche Hilfe zur weiteren Verbesserung der Qualität der gerichtlichen Hauptverhandlung. Als wertvolle Ergänzung findet der Leser in der dazu angegebenen Literatur zusätzliches Material. In dem Abschnitt über die Verlesung bzw. Wiedergabe von Vernehmungsprotokollen und anderen Aufzeichnungen ist zu der in der Praxis mitunter strittigen Frage u. E. richtig gesagt worden, daß Mitbeschuldigter i. S. des §225 StPO auch eine Person ist, die an der Straftat mitgewirkt hat, ohne aber in der zur Verhandlung anstehenden Sache Angeklagter zu sein, weil er entweder bereits verurteilt ist oder weil das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Kritisch ist lediglich zu vermerken, daß zwar die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters gemäß §214 Abs.2 StPO behandelt (S.320), nicht' aber auf die Möglichkeit hingewiesen wird, gemäß §33 Abs. 2 GVG in erster Instanz beim Bezirksgericht die Mitwirkung eines weiteren zusätzlichen Richters anzuordnen. Soweit das erstinstanzliche Urteil behandelt wird, kon- zentrieren sich die Verfasser mit Recht auf den Inhalt und die Gliederung der Gründe sowohl des verurteilenden als auch des freisprechenden Strafurteils. Auch dazu werden aus theoretischer Sicht und in Verallgemeinerung der Erfahrungen der Praxis wichtige Erkenntnisse vermittelt, die vor allem dem Studierenden und dem erst kurze Zeit in der Praxis tätigen Richter eine wirksame Hilfe sein können. Aber auch der erfahrene Richter wird darin manchen Hinweis finden, der ihm hilft, die Urteile verständlicher, konzentrierter und überzeugender zu begründen. Zu den besonderen Arten des Strafverfahrens werden die jeweils spezifischen Gesichtspunkte des beschleunigten Verfahrens, der Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende, des gerichtlichen Strafbefehls und des Verfahrens bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine polizeiliche Strafverfügung dargestellt. Trotz der dazu relativ knapp gehaltenen Ausführungen werden alle wesentlichen Gesichtspunkte und Kriterien erörtert und dabei auch wichtige, in der Praxis zu beachtende Probleme einbezogen. Das gilt insbesondere für den Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens; hier wird mit Recht hervorgehoben, daß auch in einem solchen Verfahren das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten ist. Nicht voll befriedigen die Ausführungen zum Verfahren bei selbständiger Einziehung (S. 388 f.). Bei der Behandlung der Voraussetzungen eines solchen Verfahrens ist die auf diesem Gebiet weiterentwickelte Rechtsprechung des Obersten Gerichts unberücksichtigt geblieben, wonach die selbständige Einziehung auch zulässig ist, wenn gegen den Täter ein Verfahren gemäß den §§262 ff. StPO durchgeführt werden könnte, der Staatsanwalt aber einen darauf gerichteten Antrag nicht stellt, sondern die selbständige Einziehung beantragt. In Anbetracht seiner praktischen Bedeutung hätte es u. E. einer ausdrücklichen Behandlung dieses lange Zeit strittigen Problems bedurft.7 Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche Im 9. Kapitel, das die Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt, werden ausgehend von einer allgemeinen Charakteristik dieses Strafverfahrens die Besonderheiten bei der Aufklärung der geistigen und körperlichen Eigenart des Jugendlichen, seiner Schuldfähigkeit und seiner Erziehungsverhältnisse erörtert. Weitere Abschnitte beschäftigen sich insbesondere mit der Stellung und den Aufgaben der Organe der Jugendhilfe im Verfahren gegen Jugendliche, mit der besonderen prozeßrechtlichen Stellung des Jugendlichen und mit der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gegen Jugendliche. Die möglichen Ausdrucksformen der entwicklungsbedingten Besonderheiten Jugendlicher werden richtig in ihrer engen Wechselwirkung mit der Umwelt des Jugendlichen, insbesondere seinen Familien- und Erziehungsverhältnissen und konkret bezogen auf ihre Bedeutung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und den Grad der Schuld, dargestellt.® Dazu werden auch notwendige Hinweise zur Vernehmung von Jugendlichen gegeben, die das Erfordernis berücksichtigen, sich auf den Jugendlichen einzustellen. Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte Gegenstand des 10. Kapitels ist die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, die Rechtsprechung darstellt, der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit dient, die Prinzipien sozialistischer Rechtsprechung verwirklicht und mit der Entscheidung im Einzelfall rechtsverbindlich feststellt, ob der betreffende Bürger dEis ihm zur Last gelegte Vergehen begangen hat oder nicht. Besonders ausführlich wird die Übergabeentscheidung als Grundlage für das Tätigwerden der gesellschaftlichen Gerichte und als wichtige Form ihrer Anleitung dargestellt. Hierbei werden die an ihren Inhalt zu stellenden;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit - auf der Grundlage von Führungskonzeptionen, Voraussetzungen -für das Erzielen einer hohen politischoperativen Wirksamkeit der - Vorteile bei der Arbeit mit, wie kann die Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin.

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