Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 335 (NJ DDR 1978, S. 335); Neue Justiz 8/78 335 adäquate Widerspiegelung des realen Geschehens darstellen. Als Hüter der Gesetzlichkeit darf der Staatsanwalt niemals mit einer vorgefaßten Meinung an die Klärung einer Sache herangehen. Das Gesetz verpflichtet z. B. den Staatsanwalt wie auch die Untersuchungsorgane und das Gericht, als Voraussetzung der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen (§8 Abs. 1 StPO). Seine Aufgabe ist es, zur allseitigen Untersuchung jeder Strafsache im Sinne der Feststellung aller belastenden und aller entlastenden Umstände beizutragen. Weder das mögliche eigene Gefühl der Entrüstung über das Geschehene noch die Mißbilligung der Verhaltensweise eines Beschuldigten, noch die Empörung der Öffentlichkeit dürfen den Staatsanwalt dazu verleiten, die Unvoreingenommenheit und damit die objektive, allseitige' Untersuchung der Sache aüfzugeben. Das ist seine rechtliche und moralische Pflicht. Der Staatsanwalt muß deshalb immer wieder .selbstkritisch prüfen, ob durch den langjährigen Umgang mit straffällig gewordenen Bürgern sein emotionales Verhältnis zu diesen Gesetzesverletzern, z. B. durch Gleichgültigkeit, eingeengt ist. Routinehafte Züge können sich in dieser Weise nachteilig auf die Persönlichkeitsentwicklung des Staatsanwalts auswirken. Der sozialistische Staatsanwalt ist verpflichtet, eine solche unerwünschte Entwicklung bei sich selbst rechtzeitig fest-zustelien oder, sofern er sie bei anderen feststellt, diese darauf aufmerksam zu machen. Stets muß der Staatsanwalt mit Initiative nach wahren Erkenntnissen streben und gewissenhaft die jeweils gewonnene Erkenntnis selbständig überprüfen. Er muß kritischem Vorbringen anderer gegenüber aufgeschlossen sein und dies zum Anlaß der Überprüfung der eigenen Position nehmen. Er darf nur das als gesicherte Erkenntnis ansehen und seinen Entscheidungen zugrunde legen, von dem er überzeugt ist, daß es die Wirklichkeit richtig widerspiegelt. Ein steter Prüfetein für die Richtigkeit seines Handelns ist die ständige Verbindung zur Arbeiterklasse und zu den anderen Werktätigen. Vor allem in den unmittelbaren Aussprachen mit Arbeitern und Arbeitskollektiven, bei denen er das sozialistische Recht als Instrument zur Ausübung der Macht der Arbeiterklasse erläutert, ist der Staatsanwalt nicht nur . Lehrender, sondern auch Lernender. Mit den vorstehenden Ausführungen wurden einige wesentliche Eigenschaften der Persönlichkeit des Staatsanwalts leitbildhaft dargestellt. Diese Eigenschaften entsprechen den Anforderungen der Arbeiterklasse an die Funktion eines sozialistischen Staatsanwalts. Ihre ständige Durchsetzung ordnet sich in den Prozeß der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten ein und ist untrennbar verbunden mit der praktischen Arbeit zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft. * S. 1 Vgl. J. Streit, „Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ1977, Heft 9, S. 253 ff. 2 Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin - 1976, S. 8. 3 Vgl. G. Klaus/M. Buhr, Philosophisches Wörterbuch, Bd. 1, Leipzig 1974, S. 385. 4 Dabei kann an die in der Sowjetunion erschienenen Arbeiten zu Problemen der Gerichtsethik angeknüpft werden. Vgl. dazu H. Luther, „Gerichtsethik“, Staat und Recht 1973, Heft 8, S. 1307 fl.; H. Luther/H. Schönfeldt, „Ethische Fragen im sowjetischen Strafverfahren“, NJ 1978, Heft 6, S. 253 ff. ln Theorie und Praxis setzt sich der Begriff „Ethos“ immer mehr durch (vgl. D. A. Wolkogonow, Ethik für den sowjetischen Offizier, Berlin 1975; W. Tschemokosowa/I. Tschemoko-sow, Das Berufsethos des Lehrers, Berlin 1977). 5 Die Komplexität der Persönlichkeit macht es schwer, eine exakte Gliederung und Wesensbestimmung der einzelnen Persönlichkeitseigenschaften zu finden. Es sind deshalb auch andere als die hier gewählten Zusammenstellungen möglich. 6 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHL Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 66. 7 Vgl. H. Sindermann, „Über die Verantwortung des Staatsfunktionärs“, Staat und Recht 1973, Heft 10/11, S. 1619 ff. 8 W. I. Lenin, „Über .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1963, S. 350. 9 W. I. Lenin, „Femspruch für W. A. Awanessow, D. I. Kurski und A. D. Zjurupa“, in: Werke, Bd. 36, Berlin 1967, S. 544. 10 J. Streit, Nur ums Strafen geht es nicht, Berlin 1976, S. 103. Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafverfahrensrechts der DDR (Schluß)* Oberrichter Dr. FRITZ MÜHLBERGER, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. KLAUS SCHULZE, Staatsanwalt des Bezirks Suhl Gerichtliches Verfahren erster Instanz Im 8. Kapitel des Lehrbuchs wird das gerichtliche Verfahren erster Instanz dargestellt. Dabei werden unter den allgemeinen auch für die zweite Instanz und das Kassationsverfahren geltenden Bestimmungen mit Recht zunächst die Grundsätze hervorgehoben, die als Voraussetzung gerechter Entscheidungen gewährleisten, daß das Gericht unvoreingenommen und streng sachlich an die Untersuchung und an die strafrechtliche Beurteilung des von der Anklage erfaßten Sachverhalts herangeht. Bei der Behandlung der gerichtlichen Entscheidungen hätte man sich mehr Ausführlichkeit gewünscht. Problematisch und zu absolut ist u. E. die These, daß mit dem Urteil über das Tatgeschehen geurteilt wird (S. 300). Das erscheint in Anbetracht des Gegenstands mancher Rechtsmittel- oder Kassationsentscheidungen z. B. zu prozeßrechtlichen Fragen oder zu Problemen der gerichtlichen' Entscheidung bei der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zweifelhaft. Soweit ausgeführt wird, daß rechtskräftige Urteile nur im Kas-sations- oder Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben bzw. abgeändert werden dürfen, wäre ein Hinweis auf § 269 Abs. 2 StPO (erneute Hauptverhandlung auf Antrag des in einem Verfahren gegen Flüchtige rechtskräftig Verurteilten) zweckmäßig gewesen, denn auch dabei kann eine andere Entscheidung ergehen. Diese Problematik bleibt auch in dem speziellen Abschnitt über das Verfahren gegen Flüchtige offen (S. 3811). Im übrigen sind die mit den Urteilen und Beschlüssen verbundenen Probleme ausführlich erläutert. Auch die Besonderheiten des Strafbefehls und der Gerichtskritikbeschlüsse sowie die mit der Rechtskraft verbundenen Probleme werden in diesem Zusammenhang in ausreichendem Umfang behandelt. Die Eröffnung des Hauptverfahrens erster Instanz und die Vorbereitung der Haupt Verhandlung werden entsprechend ihrer Bedeutung für die Wahrung der Rechte des Angeklagten und für das weitere Verfahren sowie dessen gesellschaftlicher Wirksamkeit als Einheit besonders ausführlich dargestellt, wobei das Erfassen der Probleme durch eine Reihe instruktiver Beispiele erleichtert wird. Die Autoren behandeln den Umfang der gerichtlichen Prüfungspflichten und dabei die eigenverantwortliche Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch das Gericht als Kernstück des Eröffnungsverfahrens.6 Zutreffend wird darauf hingewiesen, daß sich das Ge-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik dient wie es im Gesetz über die Errichtung Staatssicherheit heißt der Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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