Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 335 (NJ DDR 1978, S. 335); Neue Justiz 8/78 335 adäquate Widerspiegelung des realen Geschehens darstellen. Als Hüter der Gesetzlichkeit darf der Staatsanwalt niemals mit einer vorgefaßten Meinung an die Klärung einer Sache herangehen. Das Gesetz verpflichtet z. B. den Staatsanwalt wie auch die Untersuchungsorgane und das Gericht, als Voraussetzung der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen (§8 Abs. 1 StPO). Seine Aufgabe ist es, zur allseitigen Untersuchung jeder Strafsache im Sinne der Feststellung aller belastenden und aller entlastenden Umstände beizutragen. Weder das mögliche eigene Gefühl der Entrüstung über das Geschehene noch die Mißbilligung der Verhaltensweise eines Beschuldigten, noch die Empörung der Öffentlichkeit dürfen den Staatsanwalt dazu verleiten, die Unvoreingenommenheit und damit die objektive, allseitige' Untersuchung der Sache aüfzugeben. Das ist seine rechtliche und moralische Pflicht. Der Staatsanwalt muß deshalb immer wieder .selbstkritisch prüfen, ob durch den langjährigen Umgang mit straffällig gewordenen Bürgern sein emotionales Verhältnis zu diesen Gesetzesverletzern, z. B. durch Gleichgültigkeit, eingeengt ist. Routinehafte Züge können sich in dieser Weise nachteilig auf die Persönlichkeitsentwicklung des Staatsanwalts auswirken. Der sozialistische Staatsanwalt ist verpflichtet, eine solche unerwünschte Entwicklung bei sich selbst rechtzeitig fest-zustelien oder, sofern er sie bei anderen feststellt, diese darauf aufmerksam zu machen. Stets muß der Staatsanwalt mit Initiative nach wahren Erkenntnissen streben und gewissenhaft die jeweils gewonnene Erkenntnis selbständig überprüfen. Er muß kritischem Vorbringen anderer gegenüber aufgeschlossen sein und dies zum Anlaß der Überprüfung der eigenen Position nehmen. Er darf nur das als gesicherte Erkenntnis ansehen und seinen Entscheidungen zugrunde legen, von dem er überzeugt ist, daß es die Wirklichkeit richtig widerspiegelt. Ein steter Prüfetein für die Richtigkeit seines Handelns ist die ständige Verbindung zur Arbeiterklasse und zu den anderen Werktätigen. Vor allem in den unmittelbaren Aussprachen mit Arbeitern und Arbeitskollektiven, bei denen er das sozialistische Recht als Instrument zur Ausübung der Macht der Arbeiterklasse erläutert, ist der Staatsanwalt nicht nur . Lehrender, sondern auch Lernender. Mit den vorstehenden Ausführungen wurden einige wesentliche Eigenschaften der Persönlichkeit des Staatsanwalts leitbildhaft dargestellt. Diese Eigenschaften entsprechen den Anforderungen der Arbeiterklasse an die Funktion eines sozialistischen Staatsanwalts. Ihre ständige Durchsetzung ordnet sich in den Prozeß der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten ein und ist untrennbar verbunden mit der praktischen Arbeit zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft. * S. 1 Vgl. J. Streit, „Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ1977, Heft 9, S. 253 ff. 2 Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin - 1976, S. 8. 3 Vgl. G. Klaus/M. Buhr, Philosophisches Wörterbuch, Bd. 1, Leipzig 1974, S. 385. 4 Dabei kann an die in der Sowjetunion erschienenen Arbeiten zu Problemen der Gerichtsethik angeknüpft werden. Vgl. dazu H. Luther, „Gerichtsethik“, Staat und Recht 1973, Heft 8, S. 1307 fl.; H. Luther/H. Schönfeldt, „Ethische Fragen im sowjetischen Strafverfahren“, NJ 1978, Heft 6, S. 253 ff. ln Theorie und Praxis setzt sich der Begriff „Ethos“ immer mehr durch (vgl. D. A. Wolkogonow, Ethik für den sowjetischen Offizier, Berlin 1975; W. Tschemokosowa/I. Tschemoko-sow, Das Berufsethos des Lehrers, Berlin 1977). 5 Die Komplexität der Persönlichkeit macht es schwer, eine exakte Gliederung und Wesensbestimmung der einzelnen Persönlichkeitseigenschaften zu finden. Es sind deshalb auch andere als die hier gewählten Zusammenstellungen möglich. 6 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHL Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 66. 7 Vgl. H. Sindermann, „Über die Verantwortung des Staatsfunktionärs“, Staat und Recht 1973, Heft 10/11, S. 1619 ff. 8 W. I. Lenin, „Über .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1963, S. 350. 9 W. I. Lenin, „Femspruch für W. A. Awanessow, D. I. Kurski und A. D. Zjurupa“, in: Werke, Bd. 36, Berlin 1967, S. 544. 10 J. Streit, Nur ums Strafen geht es nicht, Berlin 1976, S. 103. Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafverfahrensrechts der DDR (Schluß)* Oberrichter Dr. FRITZ MÜHLBERGER, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. KLAUS SCHULZE, Staatsanwalt des Bezirks Suhl Gerichtliches Verfahren erster Instanz Im 8. Kapitel des Lehrbuchs wird das gerichtliche Verfahren erster Instanz dargestellt. Dabei werden unter den allgemeinen auch für die zweite Instanz und das Kassationsverfahren geltenden Bestimmungen mit Recht zunächst die Grundsätze hervorgehoben, die als Voraussetzung gerechter Entscheidungen gewährleisten, daß das Gericht unvoreingenommen und streng sachlich an die Untersuchung und an die strafrechtliche Beurteilung des von der Anklage erfaßten Sachverhalts herangeht. Bei der Behandlung der gerichtlichen Entscheidungen hätte man sich mehr Ausführlichkeit gewünscht. Problematisch und zu absolut ist u. E. die These, daß mit dem Urteil über das Tatgeschehen geurteilt wird (S. 300). Das erscheint in Anbetracht des Gegenstands mancher Rechtsmittel- oder Kassationsentscheidungen z. B. zu prozeßrechtlichen Fragen oder zu Problemen der gerichtlichen' Entscheidung bei der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zweifelhaft. Soweit ausgeführt wird, daß rechtskräftige Urteile nur im Kas-sations- oder Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben bzw. abgeändert werden dürfen, wäre ein Hinweis auf § 269 Abs. 2 StPO (erneute Hauptverhandlung auf Antrag des in einem Verfahren gegen Flüchtige rechtskräftig Verurteilten) zweckmäßig gewesen, denn auch dabei kann eine andere Entscheidung ergehen. Diese Problematik bleibt auch in dem speziellen Abschnitt über das Verfahren gegen Flüchtige offen (S. 3811). Im übrigen sind die mit den Urteilen und Beschlüssen verbundenen Probleme ausführlich erläutert. Auch die Besonderheiten des Strafbefehls und der Gerichtskritikbeschlüsse sowie die mit der Rechtskraft verbundenen Probleme werden in diesem Zusammenhang in ausreichendem Umfang behandelt. Die Eröffnung des Hauptverfahrens erster Instanz und die Vorbereitung der Haupt Verhandlung werden entsprechend ihrer Bedeutung für die Wahrung der Rechte des Angeklagten und für das weitere Verfahren sowie dessen gesellschaftlicher Wirksamkeit als Einheit besonders ausführlich dargestellt, wobei das Erfassen der Probleme durch eine Reihe instruktiver Beispiele erleichtert wird. Die Autoren behandeln den Umfang der gerichtlichen Prüfungspflichten und dabei die eigenverantwortliche Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch das Gericht als Kernstück des Eröffnungsverfahrens.6 Zutreffend wird darauf hingewiesen, daß sich das Ge-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit anderen Organen, Institutionen, Einrichtungen und Kräften hat deshalb eine hohe politische, rechtliche und politisch-operative Bedeutung, Verkehr, grenzüberschreitender; Transitwege, politisch-operative Sicherung die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten im Jahre auf insgesamt Personen; davon unterhielten Beschuldigte Verbindung zu kriminellen Menschenhändler-banden und anderen feindlichen Einrichtungen; Beschuldigte Verbindung zu anderen Einrichtungen oder Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels bei gleichzeitiger Herausarbeitung und Nutzung von Ansatzpunkten zur Bandenbekämpfung ist vor der Beantragung von Fahndungen von der Möglichkeit der Fahndungsberatung der Linie Gebrauch zu machen.

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