Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 334 (NJ DDR 1978, S. 334); 334 Neue Justiz 8/78 Deshalb kommt der politisch-moralischen Erziehung und Selbsterziehung der Staatsanwälte große Bedeutung zu. Im folgenden werden einige der Eigenschaften hervorgehoben, die einen sozialistischen Staatsanwalt auszeichnen müssen. Sie ordnen sich in ein umfassenderes Bild der komplexen Gesamtpersönlichkeit des Staatsanwalts ein.5 Unbedingtes Eintreten für die sozialistische Gesetzlichkeit Der Staatsanwalt muß sich seiner Verantwortung vor der Arbeiterklasse bewußt sein, die eigene Tätigkeit zutiefst als „Dienst am Volke“6 und seine Verantwortung wesentlich als politische Verantwortung/ begreifen. Es ist nicht immer leicht, unvoreingenommen und unversöhnlich gegen alle Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit vorzugehen. Auch der Staatsanwalt ist nicht frei von persönlichen Empfindungen und Eindrücken. Bei allen seinen Entschlüssen muß er stets davon ausgehen, daß unsere Gesetze und anderen Rechtsvorschriften dem Willen der Arbeiterklasse entsprechen, den er mit seiner Tätigkeit durchsetzen hilft. W. I. Lenin wies darauf hin, daß der Staatsanwalt das Recht und die Pflicht hat, darüber zu wachen, daß „ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“ eine einheitliche Gesetzlichkeit in der gesamten Republik durchgesetzt wird.8 Das verlangt vom Staatsanwalt nicht nur das tiefe Eindringen in das Wesen der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und eine exakte Kenntnis der Rechtsnormen, sondern auch Prinzipienfestigkeit, Entschlossenheit, Engagement, Konsequenz und Standhaftigkeit bei der Gewinnung, Durchsetzung und Verteidigung richtiger Positionen entsprechend den Erfordernissen der konkreten Sache. Eine solche Haltung bewährt sich bei der konsequenten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Wichtig ist dabei W. I. Lenins Hinweis zur Konsequenz und zugleich Differenziertheit der Strafverfolgung: „ man darf vom prinzipiellen Standpunkt aus solche Dinge nicht innerhalb der bürokratischen Institutionen austragen, sondern muß sie vor das öffentliche Gericht bringen, und zwar nicht so sehr einer strengen Bestrafung wegen (vielleicht wird eine Rüge genügen), sondern damit es an die Öffentlichkeit gelangt und die allgemeine Überzeugung zerschlagen wird, daß die Schuldigen straflos ausgehen.“9 Unbedingtes Eintreten für die sozialistische Gesetzlichkeit und Treue zum Gesetz sind so verbunden mit Pflichtbewußtsein, mit moralischer Kraft, Einsatzbereitschaft und Standfestigkeit, mit der Fähigkeit, selbständig zu einem eigenen Standpunkt zu gelangen und ihn durchzusetzen. Der eigene Standpunkt darf aber nie in Starrheit, Rechthaberei, Intoleranz und Ignoranz gegenüber ernst zu nehmenden Argumenten, Hinweisen, Vorschlägen, Anregungen und Kritiken von Bürgern, Mitarbeitern, staatlichen Organen und Prozeßbeteiligten ausarten. Der Staatsanwalt muß auch bereit sein, Kritiken und Anregungen unvoreingenommen anzuhören und zu überprüfen. Er muß in der Lage sein, einmal gewonnene und vertretene Standpunkte aufzugeben, wenn sie sich als nicht begründet erweisen. Achtung .des Menschen, seiner Ehre und seiner Würde Der Staatsanwalt muß immer davon ausgehen, daß sich seine Entscheidungen mittelbar oder unmittelbar auf die Lebensbereiche der Menschen auswirken. Unvoreingenommenheit und Achtung des Menschen sind deshalb oberstes Prinzip in seiner Tätigkeit. Das gilt uneingeschränkt für das Strafverfahren, für seine Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren (§ 21 StAG) sowie bei der Rechtspropaganda und Rechtserziehung. Eine hohe Verantwortung trägt der Staatsanwalt besonders beim Schutz der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger, wenn sie in den Verdacht einer Straftat kommen. Die Grundrechte dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich zulässig und in der kofikreten Sache unumgänglich ist (Art. 30, 99 der Verfassung, Art. 4 StGB, § 3 StPO, § 15 StAG). Das verlangt ein gewissenhaftes Herangehen an die Prüfung und Entscheidung jedes Einzelfalls. Nachlässigkeit bei der Entscheidung solcher für die persönliche Würde des Menschen wichtigen Fragen kann das Vertrauensverhältnis des Bürgers zum sozialistischen Staat beeinträchtigen. Die Achtung der Menschenwürde, von der sich die sozialistische Gesellschaft auch gegenüber dem Gesetzesverletzer leiten läßt, verlangt, den Beschuldigten bzw. Angeklagten human zu behandeln. Das trifft auch für den Täter zu, der uneinsichtig, ja sogar provozierend auf sachlich gestellte Fragen des Staatsanwalts reagiert. Auch in dieser Situation muß sich der Staatsanwalt immer durch Ausgeglichenheit sowie überzeugende Argumente auszeichnen und darf keine Zuspitzung zulassen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Strafverfahren muß er stets vom Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld ausgehen und sichtbar werden lassen: „Die sozialistische Gesellschaft läßt niemanden fallen, auch wenn er mit ihr in Konflikt geraten ist. Es lohnt sich, um jeden Bürger, auch um den straffällig gewordenen, zu ringen und ihm Lebenshilfe zu geben. Es ist nicht nötig, ihn mit Samthandschuhen anzufassen, wohl aber muß man ihn mit Fingerspitzengefühl behandeln.“ 10 Der Staatsanwalt trägt mit dazu bei, daß der Gesetzesverletzer so früh wie möglich das Verwerfliche seines Handelns erkennt, zur Einsicht gelangt und bereit ist, in Zukunft seine Pflichten in der Arbeit und im persönlichen Leben gewissenhaft zu erfüllen und nicht mehr straffällig zu werden. Gerechtigkeitssinn Die Fähigkeit, bei seinen Entscheidungen das notwendige und ausreichende Maß entsprechend den Wertvorstellungen der Arbeiterklasse zu finden, ist ein weiteres Merkmal, durch das sich der Staatsanwalt auszeichnen muß. Die Gerechtigkeit als klassenmäßige Bewertung ist bei allen Entscheidungen sei es im Strafverfahren, bei seiner Mitwirkung in Verfahren auf anderen Rechtsgebieten oder bei der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht äußerst wichtig. Von ihr hängt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Maßnahmen wesentlich ab. Nur eine gerechte Entscheidung, die auch überzeugend begründet ist, trägt zur weiteren Erhöhung des Rechtsbewußtseins und zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit bei. Die Forderung des Gesetzes, daß der Strafprozeß der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts zu dienen hat (§ 1 Abs. 1 StPO), wird auch durch die Tätigkeit des Staatsanwalts realisiert. In seinen prozessualen Handlungen und Entscheidungen muß er diese Forderung zur Geltung bringen. Das muß auch in seinem Verhalten zu den Menschen, in der Menschenführung, in der richtigen Zusammenarbeit mit den Prozeßbeteiligten und in der Kultur aller Prozeßhandlungen sichtbar werden. Unvoreingenommenheit und Objektivität Die konsequente Erfüllung des Verfassungsauftrags (Art. 97 der Verfassung) verlangt von jedem Staatsanwalt ein unvoreingenommenes und objektives Verhalten auf allen Gebieten seiner Arbeit, denn die Objektivität ist Ausdruck der Wissenschaftlichkeit des Vorgehens, ist Ausdruck des objektiven Charakters der Wahrheit. Die wirksamste Reaktion auf Straftaten und andere Rechtsverletzungen setzt Untersuchungsergebnisse voraus, die eine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der in denen sich der Antragsteller in Haft befindet, die Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung bereits während der Haft erfolgt, um zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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