Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 333 (NJ DDR 1978, S. 333); Neue Justiz 8/78 333 Das Berufsethos des sozialistischen Staatsanwalts ERHARD SCHOLZ, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Dr. HANS SCHÖNFELDT, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7. April 1977 (GBl. I S. 93) vervollkommnete die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung und hob sie auf das Niveau der vom IX. Parteitag der SED gestellten Aufgaben. 1 Die damit geforderte höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeit stellt auch größere Anforderungen an die wissenschaftliche Leitung sowie an die politischmoralische Reife und die fachlichen Fähigkeiten der Kader. Der Klassenauftrag der Staatsanwälte in der DDR besteht darin, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen, die Bürger vor Gesetzesverletzungen zu schützen und den Kampf gegen Straftaten zu leiten (Art 97 der Verfassung). Aus der Identifizierung mit diesem Auftrag erwächst dem Staatsanwalt die Kraft, mit steter Einsatzbereitschaft, Entschlossenheit und Klugheit in Treue zum sozialistischen Staat und Liebe zum Beruf die gestellten Aufgaben in guter Qualität zu lösen. Unerläßlich sind für einen sozialistischen Staatsanwalt solche Eigenschaften, wie sie im Statut der SED als Verpflichtung eines jeden Kommunisten festgelegt sind: „furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen; gegen Subjektivismus, Mißachtung des Kollektivs, Egoismus und Schönfärberei aufzutreten ; aufrichtig und ehrlich gegenüber der Partei zu sein und nicht zuzulassen, daß die Wahrheit verheimlicht oder entstellt wird“.2 Solche Eigenschaften und Fähigkeiten werden vor allem im Prozeß der täglichen Arbeit, jedoch nicht im Selbstlauf und nicht ohne Widersprüche anerzogen. Dazu sind Behutsamkeit und Konsequenz des Leiters und die Hilfe des Kollektivs ebenso notwendig wie die eigenen Anstrengungen des Staatsanwalts. Die spezifischen moralischen Anforderungen, die die Arbeiterklasse zur Durchsetzung ihrer Interessen an den Staatsanwalt stellt, sind deshalb exakt herauszuarbeiten und bewußt zum Inhalt der politisch-moralischen Erziehung und Selbsterziehung der Staatsanwälte zu machen. Zum Begriff des Berufsethos Die marxistisch-leninistische Philosophie versteht unter Ethos „eine Gesamtheit moralischer Normen, Ideale usw., soweit diese als subjektive Motive, als innere Maßstäbe der Haltung und des Handelns von Individuen, von Angehörigen sozialer Gruppen, Klassen oder Gesellschaftsordnungen wirksam werden und in tatsächlichen, dauerhaften, sich wiederholenden Handlungsweisen von progressiver gesellschaftlicher Bedeutung zum Ausdruck kommen“ ß In diesem Sinne muß man auch vom Ethos des Juristen, vom Ethos des Staatsanwalts, des Richters oder des Rechtsanwalts sprechen und damit die Spezifik der Anforderungen an die moralische Erziehung der Angehörigen dieser Berufe herausarbeiten,* Das besondere Berufsethos des Staatsanwalts wird durch die in Art. 97 der Verfassung und im StAG enthaltene Aufgabe bestimmt, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen. Die spezifischen Aufgaben des Staatsanwalts zum Schutz unserer Staatsund Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger unterscheiden sich von denen anderer Staatsfunktionäre. Dabei bestimmt die Dialektik vom Allgemeinen und Besonderen das Verhältnis des Berufsethos des Staatsanwalts zu dem des sozialistischen Juristen in seiner Allgemeinheit, aber auch zum Ethos der Arbeiterklasse und zum Ethos des sozialistischen Staatsfunktionärs, denn die Staatsanwaltschaft der DDR ist fest eingeordnet in die einheitliche sozialistische Staatsmacht. Inhalt des Berufsethos eines sozialistischen Staatsanwalts Zur Lösung der Aufgaben aus Art. 97 der Verfassung und dem Staatsanwaltschaftsgesetz Werden von einem Staatsanwalt nicht nur ausgeprägte marxistisch-leninistische und fachliche Kenntnisse verlangt, sondern auch spezifische Anforderungen an seine Persönlichkeit gestellt. Diese persönlichen Voraussetzungen kommen in § 35 StAG deutlich zum Ausdruck. Danach kann Staatsanwalt nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, in seiner Tätigkeit selbst die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, Gerechtigkeit und Unvoreingenommenheit gegenüber jedermann zu wahren, das sozialistische Recht zu erläutern, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten und das Vertrauensverhältnis zu ihnen zu festigen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ständig an seiner Weiterbildung zu arbeiten (§ 36 StAG). Diese Normen stellen damit grundsätzliche Forderungen an die Ausprägung des Berufsethos eines Staatsanwalts der DDR. Der Inhalt des Berufsethos eines Staatsanwalts umfaßt die moralischen Aspekte der Funktion des Staatsanwalts und die sich daraus ergebenden spezifischen moralischen Anforderungen an die Persönlichkeit des einzelnen Staatsanwalts. Dazu gehören aber auch spezifische moralische Aspekte seines Verhältnisses in den verschiedenen Bereichen der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtstätigkeit, so zu den Bürgern und zu Staats- und Wirtschaftsfunktionären, natürlich auch zu seinen Dienstvorgesetzten. Bezogen auf seine Tätigkeit im Strafverfahren gehören hierzu moralische Aspekte seines Verhältnissses zu den anderen Prozeßbeteiligten, z. B. zu den Mitarbeitern des Untersuchungsorgans und zum Gericht, zum Verteidiger, zum Beschuldigten bzw. Angeklagten, zu den mitwirkenden gesellschaftlichen Kräften und zur Öffentlichkeit. Die moralischen Anforderungen an die Persönlichkeit eines Staatsanwalts sind also eine wesentliche Komponente des Berufsethos. In diesem Zusammenhang ist stets davon auszugehen, daß die Persönlichkeitsentwicklung bei einem Staatsanwalt wie bei jedem anderen1 Mitglied der sozialistischen Gesellschaft differenziert verläuft. Es kann folglich nicht darum gehen, ein idealisiertes Bild vom Staatsanwalt zu zeichnen; es darf aber auch nicht darauf verzichtet werden, notwendige moralische Züge der Persönlichkeit des Staatsanwalts herauszuarbeiten. Die Aufgaben der sozialistischen Staatsanwaltschaft müssen von jedem einzelnen Staatsanwalt erfüllt werden. Er tritt für die Staatsmacht auf und wird von den betroffenen Bürgern sowie von der Öffentlichkeit auch als Vertreter der Arbeiter-und-Bauem-Macht angesehen. Die politisch-moralisch stark ausgeprägte Persönlichkeit des Staatsanwalts hat eine hohe erzieherische Ausstrahlungskraft. Persönliche Schwächen des Staatsanwalts, die sich in seiner Tätigkeit auswirken, können dagegen erhebliche negative gesellschaftliche und individuelle Folgen haben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 333 (NJ DDR 1978, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 333 (NJ DDR 1978, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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