Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 328

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 328 (NJ DDR 1978, S. 328); 328 Neue Justiz 8/78 der künstlerischen und sportlichen Interessen und Fähigkeiten aller Werktätigen sind Verfassungsauftrag an staatliche Organe und gesellschaftliche Einrichtungen (Art. 18). Die untrennbare Einheit sozialistischer Grundrechte Es gibt keine Freiheit und Gleichheit der Bürger, keine allseitige Persönlichkeitsentfaltung ohne die materiellen Bedingungen in der Gesellschaft, ohne Arbeit und gesicherte soziale Lebensverhältnisse, ohne die Möglichkeit, hohe Bildung und berufliche Qualifikation zu erwerben. Deshalb sind in der Verfassung der DDR politische, sozialökonomische, geistig-kulturelle und persönliche Rechte und Freiheiten aller Bürger als untrennbar miteinander verbundene, gleichwertige Grundrechte verankert. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß der Mensch das „Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse“7 ist, daß er Rechte und Freiheiten auf allen Feldern gesellschaftlichen Lebens besitzt, um auf allen diesen Feldern die Umstände menschlich gestalten und seine Persönlichkeit allseitig entfalten zu können. Wir ■ unterteilen diese Rechte und Freiheiten mitunter in verschiedene Gruppen, um die Hauptrichtungen ihres Wirkens deutlicher zu markieren. Jedoch ist eine absolute Kategorisierung nicht möglich, weil sich die Grundrechte in ihrer Wirkung sinnvoll ergänzen und in Wechselbeziehungen zueinander stehen, manches Recht sowohl der einen wie der anderen Gruppe zugerechnet werden kann. So ist es z. B. nicht richtig, das Recht auf Arbeit lediglich als sozialökonomisches Grundrecht zu begreifen; vielmehr ist es in der sozialistischen Gesellschaft untrennbar mit dem Recht auf Mitbestimmung bei der Leitung und Planung der Wirtschaft und der Betriebe verbunden und insofern ein politisches Gestaltungsrecht ersten Ranges. Zugleich ist-das Recht auf Arbeit ein persönliches Recht, weil es untrennbar mit dem neuen Charakter der Arbeit im Sozialismus verbunden ist, weil sein Wesen nicht allein in gesicherter Vollbeschäftigung, sondern vor allem in der Entfaltung der Persönlichkeit liegt. Die Einheit und Gleichwertigkeit der politischen und persönlichen wie der sozialökonomischen und geistig-kulturellen Rechte und Freiheiten gehört zu den Errungenschaften des Sozialismus. Hier zeigt sich deutlich die klassenmäßige Begrenztheit der bürgerlichen Staatslehre, die die sozialökonomischen Rechte zu unverbindlichen politischen Programmsätzen abwerten möchte, um zu verbergen, daß der Kapitalismus unfähig und unwillig ist, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung und andere soziale und kulturelle Rechte zu gewährleisten. Die bürgerliche Doktrin steht damit im Gegensatz zur Menschenrechtskonzeption der Vereinten Nationen, die folgenden Grundsatz enthält: „Da Menschenrechte und elementare Freiheiten unteilbar sind, ist die volle Verwirklichung der staatsbürgerlichen und politischen Rechte ohne den Besitz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte unmöglich. Ein dauerhafter Fortschritt bei der Realisierung der Menschenrechte hängt von zuverlässigen und wirksamen nationalen und internationalen Maßnahmen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ab.“8 Die Garantien der Grundrechte Zum Wesen der sozialistischen Grundrechte gehört auch deren Sicherung durch vielgestaltige Garantien, d. h. die Nutzung bzw. der Einsatz wirksamer politischer, ideologischer, ökonomischer, juristischer und anderer Bedingungen, Mittel und Möglichkeiten zur Verwirklichung der Grundrechte sowie zur Vorbeugung bzw. Beseitigung von Grundrechtsverletzungen. Dem dient ein ganzes, sehr komplex wirkendes Garantiesystem. Die an der Spitze des Verfassungsteiles über die Grundrechte stehende Bestimmung (Art. 19 Abs. 1) ist hierfür von exemplarischer politischer und rechtspraktischer Bedeutung: „Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie gewährleistet die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit.“ Diese generelle Garantie der Grundrechte durch die Staatsmacht selbst und das damit verbundene Gebot für alle Staatsorgane, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger, Würde und Freiheit der Persönlichkeit zu achten und zu schützen, stellen eindeutig klar, daß jedes Grundrecht dem allseitigen Schutz durch die Macht des Volkes überantwortet ist. Juristische Garantien der Grundrechte9 kommen außer in einzelnen Verfassungsbestimmungen (z. B. in Art. 86, 87, 88 und 97) in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften zum Ausdruck. Hier sei nur auf §4 Abs. 6 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR, auf § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft hingewiesen, die die Verantwortung dieser Organe für den Schutz der Rechte der Bürger statuieren. Nahezu alle Rechtszweige wirken an der juristischen Ausgestaltung und Sicherung der Grundrechte mit. Häufig ist ein Grundrechtsartikel die Ausgangs- und Orientierungsnorm für eine ausführliche gesetzliche Regelung. Im Falle der Beeinträchtigung oder Verletzung seiner Rechte, z. B. durch andere Bürger oder. Mitarbeiter staatlicher Organe, kann jeder Bürger den gesetzlich geregelten Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Er kann ferner die zuständigen staatlichen und gesellschaftlichen Organe ersuchen, ihn bei der Wiederherstellung bzw. Sicherung des verletzten bzw. beeinträchtigten Grundrechts zu unterstützen (Art. 19 Abs. 1, 30 Abs. 3 der Verfassung). Zusammenfassend kann festgehalten werden: 1. Die sozialistischen Grundrechte und Grundfreiheiten tragen wie alles Recht und jegliche Freiheit Klassencharakter. Sie sind gestaltet nach den Bedingungen und Bedürfnissen der Herrschaft der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Sie wurden vom Sozialismus hervorgebracht und wirken für den Sozialismus und seine Entwicklung. 2. Die sozialistischen Grundrechte und Grundfreiheiten sind wesensmäßig sozialistische Menschenrechte. Es sind Menschenrechte, weil sie ein hervorragender Ausdruck der Tatsache sind, daß im Sozialismus der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen der Gesellschaft und ihres Staates steht (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung). (Dem vorstehenden Beitrag liegt ein Teil des Referats zugrunde, das der Autor auf der Tagung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Akademie der Wissenschaften der DDR am 29. und 30. Juni 1978 zum Thema „Demokratie, Freiheit und Menschenrechte in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR“ gehalten hat.) * S. 1 Vgl. Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin 1977, S. 176. 2 Vgl. E. Poppe, „Gedanken zur Rolle und Wirkungsweise des sozialistischen Staates bei der Verwirklichung objektiver gesellschaftlicher Gesetze“, in: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR, Berlin 1974, Heft 14, s. 5. 3 K. Hager, Ein aktuelles Handbuch für klassenbewußte Arbeiter (100 Jahre „Anti-Dühring“ von Friedrich Engels), Berlin 1978, S. 43. 4 Vgl. E. Honecker, Die sozialistische Revolution in der DDR und ihre Perspektiven, Berlin 1977, S. 17/18. 5 Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 18; ferner H. Klenner, „Menschenrechte - Klassenrechte“, NJ 1978, Heft 7, S. 284 ff. 6 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIH. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 70. 7 K. Marx, „Thesen über Feuerbach“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 3, Berlin 1959, S. 534. 8 Final Act of the International Conference on Human Rights, New York 1968, A/Conf. 32/41, S. 4. Zitiert nach B. Graefrath in NJ 1977, Heft 1, S. 6. 9 Hierzu ausführlich A. ZsChledrieh, Juristische Garantien der Grundrechte der Bürger, jur. Diss., Halle 1973.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 328 (NJ DDR 1978, S. 328) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 328 (NJ DDR 1978, S. 328)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit : Anlage Statistische Angaben über Inhaftiertenbewegung, Prozeßabsicherung und über Kontrolle der aufsichtsführenden Staatsanwälte. Auswertung von Angaben über die Kaderentwicklung, Planung der Arbeit mit der operativen Basis und des zielgerichteten Einsatzes der zur Arbeit am Feind, das gezielte und schöpferische Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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