Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 314 (NJ DDR 1978, S. 314); 314 Neue Justiz 7/78 Rechtliche Betreuung der Bürger in Feierabend- und Pflegeheimen Die Betreuung der Bürger in den Feierabend- und Pflegeheimen, mit der u. a. das Recht der Bürger der DDR auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität gewährleistet wird (Art. 36 der Verfassung), umfaßt ihre materielle, medizinische, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung. Ziele und Grundsätze dieser Fürsorge wurden in der VO über Feierabend- und Pflegeheime vom 1. März 1978 (GBl. I Nr. 10 S. 125) festgelegt. Die Realisierung der Fürsorge für die alten und pflegebedürftigen Bürger schließt auch deren rechtliche Betreuung ein. Ausgehend von dieser Erkenntnis wurden bereits im August 1976 zwischen dem Bezirksgericht Magdeburg und dem Rat des Bezirks Magdeburg, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, Maßnahmen festgelegt, um die Unterstützung der Bürger in den Feierabend- und Pflegeheimen bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten weiter zu verbessern. Über die Ergebnisse, die dabei erreicht worden sind, soll im folgenden berichtet werden: Die Bürger in den Feierabend- und Pflegeheimen erwarten in rechtlichen Fragen vor allem dann Unterstützung, wenn sie erbrechtliche Fragen oder Grundstücksangelegenheiten zu klären haben. Deshalb wurde zwischen den Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Kreise und dem jeweiligen Staatlichen Notariat bzw. zwischen dem Staatlichen Notariat und den Leitern der Heime festgelegt, wie die bisher schon bestehende lose Zusammenarbeit bei der rechtlichen Betreuung der Bürger in den insgesamt 91 Heimen des Bezirks Magdeburg konkret ausgestaltet und kontinuierlich verbessert werden kann. Bereits bei der Aufnahme eines neuen Heimbewohners hat der Heimleiter Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch zu erfahren, welche Probleme der Bürger bei der Klärung' seiner persönlichen Angelegenheiten hat. Diese Fragen werden im Einverständnis mit dem Heimbewohner dem Notar zugeleitet, der entsprechend tätig wird, wenn das im Interesse des Bürgers erforderlich ist. Eine große Erleichterung für die älteren Bürger stellen die Sprechstunden oder Sprechtage dar, die die Notare direkt in den Heimen durchführen. Hier erhalten die Bürger Auskünfte über rechtliche Fragen, es werden aber auch notarielle Handlungen, wie z. B. Beglaubigungen von Unterschriften oder die Beurkundung von Verträgen über den Verkauf von Grundstücken an andere Bürger vorgenommen. Durch den ständigen Kontakt des Notars zu den Heimbewohnern wird es diesen erleichtert, ihre rechtlichen Angelegenheiten vorzubringen und sie ggf. gleich sachkundig klären zu lassen. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang auch zwanglose Aussprachen, die von den Notaren zusätzlich oder aber im Anschluß an die Sprechstunden mit kleineren Gruppen interessierter Heimbewohner durchgeführt werden. An diesen Aussprachen beteiligen sich oft auch die Mitarbeiter der Heime. Bei diesen gemeinsamen Veranstaltungen haben die Heimbewohner Gelegenheit, sich z. B. über die Überlassung von Grundstücken an Angehörige, über die Errichtung, Aufbewahrung und Benutzung von Sparbüchern, über die Errichtung von Testamenten oder über den Abschluß von Rechtsgeschäften des Alltags zu informieren. Die enge Zusammenarbeit des Notars mit den Mitarbeitern der Heime ist für eine gute rechtliche Betreuung der Bürger sehr nützlich, denn die Mitarbeiter der Heime können den älteren und pflegebedürftigen Bürgern Hilfe und Unterstützung bei der Besorgung ihrer rechtlichen Angelegenheiten geben (z. B. bei der Formulierung von Anträgen, der Einholung von Auskünften, der Zuleitung von Unterlagen an staatliche Organe). Um ihre Aufgaben bei der Betreuung der Bürger auch auf diesem Gebiet möglichst gut zu erfüllen, vertiefen auch die Mitarbeiter der Heime auf bestimmten Gebieten ihre Rechtskenntnisse. Das geschieht im Bezirk Magdeburg mit unterschiedlichen Methoden. In den Kreisen führen die Notare mit den Mitarbeitern der Heime Schulungen durch. Auf Bezirksebene werden auf Initiative der Abt. Gesundheitswesen beim Rat des Bezirks auch die verantwortlichen Sachgebietsleiter der entsprechenden JTach-abteilungen der Räte der Kreise in die Schulungen einbezogen. In speziellen Schulungen werden u. a. durch den Justitiar der Fachabteilung Rechtsprobleme behandelt, die für die Tätigkeit der Heimleiter bzw. der Mitarbeiter der Heime von Bedeutung sein können, wie z. B. die Voraussetzungen und das Formulieren eines Nottestaments, die Erfordernisse für die Beglaubigung von Unterschriften, Inhalt und Umfang der Handlungsfähigkeit von Bürgern, Rechtswirkungen von Pflegschaften für geistig und körperlich gebrechliche Bürger (§ 105 FGB), Voraussetzungen für die Bestellung von Pflegern. Durch die Schulungen konnte erreicht werden, daß die Heimleiter wissen, wie sie sich bei Anfragen der Bürger zu verhalten haben und wann sie Fragen und Probleme an den Notar weitervermitteln müssen. In einigen Kreisen werden in die Schulungen auch Gemeindeschwestern und Fürsorgerinnen einbezogen, weil gerade diese Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens einen sehr engen Kontakt zu vielen älteren oder pflegebedürftigen Bürgern haben, die sich nicht in Heimen aufhalten. Oft werden auch sie in Rechtsfragen um Rat und Hilfe gebeten, und sie müssen entweder selbst Rat geben oder den Beistand der Staatlichen Notariate vermitteln. Das betrifft vor allem die Errichtung von Testamenten, die Voraussetzungen für Nottestamente, die Sicherung des Eigentums hilflos oder gebrechlich gewordener Bürger und die Nachlaßsicherung. Solche Veranstaltungen werden in einigen Kreisen auch mit der Volkssolidarität durchgeführt, weil diese ja bekanntlich gleichfalls eine große Anzahl von Helfern für die Betreuung älterer bzw. pflegebedürftiger Bürger einsetzt. Eventuell können aus diesem Kreis auch Gebrech-lichkeits- oder Nachlaßpfleger gewonnen werden. Durch solche Veranstaltungen sowie durch die Teilnahme des Justitiars der Fachabteilung an Stützpunktberatungen der Notare konnte eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Staatlichen Notariaten und den Mitarbeitern in den Abteilungen Gesundheitsund Sozialwesen sowie in den Feierabend- und Pflegeheimen erreicht werden, die eine noch bessere rechtliche Betreuung der älteren und gebrechlichen Bürger in den Feierabend- und Pflegeheimen sichert. HANNELORE HEUSINGER, Justitiar des Gesundheitswesens des Rates des Bezirks Magdeburg Hinweis Für Interessenten besteht kurzfristig noch die Möglichkeit, Restbestönde der Materialien der internationalen wissenschaftlichen Konferenz des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR zum Thema , „Die Krise der bürgerlichen Demokratie und der bürgerlichen Demokratielehren in der Gegenwart" In zwei Bänden zum Preis von 15 M zu erwerben. Bestellungen sind an das Sekretariat von Prof. Dr. Karl-Heinz Röder, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR, 108 Berlin, Otto-Nuschke-Str. 10/11, zu richten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 314 (NJ DDR 1978, S. 314) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 314 (NJ DDR 1978, S. 314)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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