Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 311

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 311 (NJ DDR 1978, S. 311); Neue Justiz 7/78 311 schwanger ist. Angesichts einer solchen Familiensituation hat das Kreisgericht in Abwägung aller Umstände und unter Beachtung der Schwere der ihm zur Last gelegten Handlung den Erlaß des Haftbefehls nicht als unumgänglich angesehen. Allerdings ist im Zusammenhang mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei bestimmten Delikten ein strenger Maßstab anzulegen. So wird z. B. die Untersuchungshaft aus diesem Haftgrund in der Regel bei Sexualdelikten unumgänglich sein, weil hier die Art und Schwere der erhobenen Beschuldigung den Ausschlag gibt. Haftvoraussetzungen bei Jugendlichen Bei jugendlichen Beschuldigten bzw. Angeklagten wird an das Vorliegen der Haftvoraussetzungen ein besonders strenger Maßstab angelegt. Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit oder die Aufnahme bzw. Fortführung ihrer Aus- * bildung kann z. B. der Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft entgegenstehen. Hier haben die Gerichte besonders sorgfältig die altersbedingten Kriterien zu prüfen, die den Stand der Entwicklung des Jugendlichen zur Tatzeit und das zu erwartende künftige Verhalten betreffen. Diese Gesichtspunkte sind bei den Entscheidungen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang muß auf § 135 StPO hingewiesen werden. Danach kann die erforderliche Untersuchungshaft durch die besondere Aufsicht der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter ersetzt werden, wenn sie die Verpflichtung dafür übernehmen, daß sich der jugendliche Beschuldigte oder Angeklagte dem Strafverfahren nicht entzieht und den Ladungen Folge leistet. So wurde z. B. die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft bei einem nicht vorbestraften jugendlichen Beschuldigten verneint, der sich wegen mehrerer Diebstahls- und Betrugshandlungen, teils gemeinschaftlich mit einem anderen Beschuldigten begangen, strafrechtlich zu verantworten hatte. Er hatte bis zur Begehung der Straftaten eine positive Persönlichkeitsentwicklung genommen und sollte zum Zeitpunkt der Verurteilung seine Berufsausbildung beginnen. Meines Erachtens ist die Anwendung des § 135 StPO auch dann möglich, wenn durch die besondere Aufsicht der Erziehungsberechtigten die Begehung weiterer Straftaten verhindert werden kann. Haftvoraussetzungen bei schweren Straftaten Schließlich gibt es in der Strafrechtspraxis auch Fälle von schwerwiegenden Eigentumsstraftaten, bei denen nach sorgfältiger Prüfung der Tatschwere und unter Beachtung der familiären Verhältnisse von einer Untersuchungshaft Abstand genommen wird. Das traf sogar auf eine Beschuldigte zu, die über einen Zeitraum von 10 Jahren zwei Bürger durch Betrug um 40 000 M geschädigt hatte. Da Wiederholungsgefahr hier ausgeschlossen werden konnte, war insbesondere unter Berücksichtigung der konkreten Ausnahmesituation (der Tatsache, daß die alleinstehende Beschuldigte für fünf Kinder im Alter bis zu 12 Jahren zu sorgen hatte) die Anordnung der Untersuchungshaft nicht unumgänglich. Wenn der Gegenstand des Verfahrens ein Verbrechen ist oder wenn bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist (§ 122 Abs. 1 Ziff. 2 StGB), dann ist zwar in der Regel die Untersuchungshaft zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens unumgänglich. Aber auch bei diesem Haftgrund ist der Richter verpflichtet, konkret die gesellschaftlichen Zusammenhänge und die. persönlichen bzw. familiären Auswirkungen zu prüfen. Insbesondere bei Ersttätem und vor allem bei Fahrlässigkeitsdelikten sind z. B. die Selbstanzeige, die Wiedergutmachung des Schadens oder andere Umstände zu Bei anderen gelesen Gewähr für Sicherheit auf unseren Baustellen Zu diesem Thema schreibt A. D. B a s s o w, Brigadier im Baukombinat Nr. 93 in Moskau, in der sowjetischen Zeitschrift „Stroitelnaja Gaseta“ vom 1. März 1978 u. a. folgendes: ln unserer Brigade haben wir einmal ausgerechnet, was ein Unfall, mag es auch nur ein unbedeutender sein, kostet. Wir betrachteten dabei nur die ökonomische Seite des Arbeitsunfalls, alles andere die psychischen Belastungen der Familie, der Arbeitskollegen und des Verletzten selbst ließen wir außer acht. Nicht berücksichtigt wurden ebenfalls die Ausgaben des Staates für die Behandlung und das Krankengeld. Wenn wir beispielsweise annehmen, daß in jeder der rund 250 000 Baubrigaden im Jahr solch ein Unfall mit zehn Tagen Arbeitsausfall auftritt, so können mehr als 50 000 Wohnungen nicht übergeben werden faktisch eine ganze Stadt. Ich bin davon überzeugt, daß solche Verluste vermeidbar sind. Das bestätigen auch die Erfahrungen unserer Brigade, die mehr als 20 Jahre unfallfrei arbeitet, und des gesamten Baukombinats. Das „Geheimnis“ der sicheren Arbeit würde ich folgendermaßen formulieren: Arbeitsfertigkeit, Meisterschaft und strengste Disziplin. Meisterhaft arbeiten schon viele von uns. Relativ schnell erlangt man auch die Fertigkeit in der Arbeit. Disziplin und Ordnung entstehen auf den Baustellen jedoch nicht von selbst. Zu Disziplin muß man erziehen. Und die Hauptsache ist, daß jeder von uns an die Kollegen denken muß, die neben ihm arbeiten. Unsere Brigade erreicht eine ständige Arbeitsleistung von 130 bis 137 Prozent. Das heißt, jene 20 bis 25 Minuten, die wir täglich für die Schaffung gefahrenfreier Arbeitsbedingungen aufwenden, kommen letzten Endes dem Plan zugute. Wir haben folgendes Hauptprinzip: Wenn du für dich selbst gesorgt hast, hilf dem Kollegen. Jede Aufgabe ist gewissenhaft zu erfüllen, Meisterschaft von Tollkühnheit zu unterscheiden, und es ist zügig, aber ohne Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen zu arbeiten. In der Brigade herrscht ein Gesetz: Jeder kennt seine Aufgabe in der Schicht, seinen Platz auf der Baustelle und seine Pflichten bei der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen für das gesamte Kollektiv. Man könnte viel über unsere Arbeitsmethoden berichten. Aber ich denke, die Hauptsache sind die ständige Selbstkontrolle und Disziplin. Vielleicht könnte man mir entgegnen, daß ich es leichter habe, weil die Brigade von Bassow aus ausgewählten Bestarbeitern besteht. Zum Stamm unserer Brigade gehören Menschen, die seit 20 Jahren Zusammenarbeiten. Aber insgesamt gesehen sind diese Kollegen nicht außergewöhnlich; ihnen ist, wie man so sagt, nichts Menschliches fremd. Über eins herrscht bei allen Klarheit: Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Und diese Atmosphäre in der Brigade erzieht, läßt keinen nachlässig werden. Dpch auch die Zusammensetzung unseres Kollektivs ändert sich. Im vergangenen Jahr sind sechs Kollegen in Rente gegangen. Neue kamen hinzu. Wie soll man die Menschen mm zur Disziplin erziehen, wie ihr Veranwortungsgefühl wecken? Vor allem muß man eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber jeglicher Art von Disziplinverstößen schaffen. Im vergangenen Jahr kam z. B. ein junger Bursche in unsere Brigade. Vielleicht erwartete er einen besonders guten Lohn in einer berühm- ten Brigade, oder er rechnete mit Vergünstigungen, die man uns seiner Meinung nach gewähren müßte. Er begann nachlässig zu werden. Als sich jedoch unsere Kolleginnen mit ihm auseinandersetzten, begriff er, wie schwer es ist, in solch einer Brigade zu arbeiten. Er wechselte in eine andere über. Aber auch dort duldete man sein Verhalten nicht Im Baukombinat Nr. 93 arbeiten alle Brigaden nach unserer Methode. Wohl oder übel mußte er seine Gewohnheiten ändern. (Entnommen aus „Presse der Sowjetunion“ 1978, Heft 9, S. 25).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 311 (NJ DDR 1978, S. 311) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 311 (NJ DDR 1978, S. 311)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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