Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 309

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 309 (NJ DDR 1978, S. 309); Neue Justiz 7/78 309 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Effektive Formen der Zusammenarbeit bei operativen Untersuchungen des Staatsanwalts Wirkungsvolle Möglichkeiten für ein enges Zusammenwirken des Staatsanwalts mit den örtlichen Volksvertretungen sowie anderen staatlichen und den gesellschaftlichen Kräften im Kreis ergeben sich auch im Zusammenhang mit operativen staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen (§ 30 Abs. 1 Satz 2 St AG). Zur Lösung der planmäßigen Aufgabe, im Interesse der Sicherung einer hohen Kontinuität des Wohnungsbaugeschehens die Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Material- und Lagerwirtschaft dieses Bereichs zu untersuchen, beschritten wir folgenden Weg: Uber das Vorhaben der Staatsanwälte wurden der Kreisbaudirektor, der Vorsitzende des Kreiskomitees der ABI sowie die Leiter der Staatlichen Finanzrevision, der Staatsbank, der Staatlichen Versicherung und des VEB Wohnungsbau im Kreis eingehend informiert. Zugleich wurde angeregt, auch aus ihrer Sicht selbst entsprechende Einschätzungen des Standes der Rechtsverwirklichung auf diesem Gebiet vorzunehmen. Es kam uns darauf an, ihre Erkenntnisse der Untersuchung mit zugrunde zu legen. Andererseits wollten wir damit diesen Organen aber auch bei der eigenen Arbeit zur Durchsetzung des Rechts helfen. Die schriftlich vorgenommenen Einschätzungen zeigten offen und kritisch noch zu überwindende Mängel in der Material- und Lagerwirtschaft des Bauwesens im Kreis auf bzw. vermittelten einen Überblick über bisher bekanntgewordene Rechtsverletzungen, welche Maßnahmen zu ihrer Beseitigung getroffen und wie diese wirksam wurden. Sie enthielten darüber hinaus Schlußfolgerungen für die Veränderung ungesetzlicher und anderer kritikwürdiger Zustände. In Einzelfällen war bereits in diesem Stadium eine direkte Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt notwendig. So führten z. B. Hinweise der ABI auf die schleppende Beseitigung von ihr aufgedeckter ungesetzlicher Zustände in der Lagerhaltung eines Betriebes zu einer nochmaligen, nunmehr gemeinsamen Untersuchung an Ort und Stelle, in deren Ergebnis weitere Rechtspflichtverletzungen festgestellt wurden. Das ver-anlaßte den Staatsanwalt nach Abstimmung mit der ABI zu einer sofortigen Aufsichtsmaßnahme, die zur Herstellung der Gesetzlichkeit führte. Die Einschätzungen der angesprochenen Organe erleichterten es den Staatsanwälten, die Lage im Kreis auf dem zu untersuchenden Gebiet rasch und gründlich kennen-zulemen und, auf vorhandene Schwerpunkte gerichtet, die weiteren Schritte zu bestimmen. Gleichzeitig hat diese den geplanten operativen Einsatz vorbereitende Verfahrensweise dazu beigetragen, die Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet der Material- und Lagerwirtschaft noch stärker in den Blickpunkt der Arbeit der beteiligten Organe zu rücken. In die Lösung der Untersuchungsaufgabe wurden im weiteren in Abstimmung mit dem Leiter des Volkspolizeikreisamtes die Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei einbezogen. Als weitere Maßnahme die sich dann im Verlauf und Ergebnis unserer Untersuchung als sehr wirkungsvoll erwies hielten wir es für erforderlich, die Abgeordneten der Ständigen Kommissionen für Bauwesen und für Ordnung und Sicherheit zu informieren. Zugleich boten wir ihnen die Möglichkeit an, sich unmittelbar an der operativen Arbeit und an der Auswertung der Ergebnisse zu beteiligen. Auf der Grundlage unserer exakten inhaltlichen Vorgaben, mit denen sie sich gründlich vertraut machten, kontrollierten sie dann teilweise auch gemeinsam mit Mitarbeitern der Betriebskomitees der ABI die Sicherung und Lagerung von Baumaterial in dem Territorium, für'das sie zuständig sind. Von ihnen wurden beispielsweise 32 Baustellen im Kreis überprüft und die Feststellungen an Ort und Stelle ausgewertet. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Rechtsverletzungen übermittelten sie soweit diese nicht sofort behoben wurden dem Staatsanwalt. Der Staatsanwalt ist solchen Hinweisen unverzüglich nachgegangen. In erforderlichen Fällen wurde ein Untersuchungsverlangen (§ 30 Abs. 2 StAG) oder wenn die Rechtsverletzung erwiesen und es zur Herbeiführung wirksamer Veränderungen geboten war ein Hinweis (§ 31 StAG) an den Leiter des Betriebes gerichtet. Über die Aufsichtsmaßnahmen und die Stellungnahmen der Adressaten dazu sind die Bürgermeister - der Städte bzw. Gemeinden sowie die an der Kontrolle beteiligt gewesenen Abgeordneten und über diese auch die im Betrieb arbeitenden Abgeordneten sowie das jeweilige Betriebskomitee der ABI informiert worden. Das geschah, damit sie die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der Beseitigung der Ursachen für Rechtsverletzungen in den betreffenden Bereichen mobilisieren und die Nachkontrollen über die staatsanwaltschaftlichen Möglichkeiten hinaus organisieren können. In ausgewählten Bereichen führten die Staatsanwälte auch eigene Untersuchungen durch. Teilweise hatten diese gestützt auf das uns vorliegende Ausgangsmaterial schon den Charakter von Nachkontrollen. Jede Untersuchung endete mit konkreter Auswertung der Ergebnisse und war soweit Aufsichtsmaßnahmen erlassen wurden immer zugleich eine öffentliche Form der Erziehung zu höherem Verantwortungsbewußtsein für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Diese Arbeitsmethoden trugen wesentlich dazu bei, daß der Kreisstaatsanwalt dem Vorsitzenden des Rates des Kreises aussagekräftige Informationen zum Stand der Gesetzlichkeit in der Material- und Lagerwirtschaft des Bauwesens im Territorium übermitteln konnte. Die Informationen führten zu weiteren Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen durch den Rat des Kreises, der diese mit zum Gegenstand einer Ratssitzung machte. In dieser Beratung berichteten die Direktoren derjenigen Baubetriebe des Kreises, an die der Staatsanwalt wegen festgestellter Rechtsverletzungen einen Hinweis gerichtet hatte, über die von ihnen eingeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Das ist eine wirksame Form der Rechenschaftslegung, die zur konsequenten Durchsetzung der Gesetzlichkeit in den betreffenden Betrieben beigetragen hat. Auf diese Weise haben wir die strikte und einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts zu einer öffentlichen Angelegenheit und somit zu einem Mittel der kollektiven Erziehung gemacht. Dr. MANFRED WEICKERT, Staatsanwalt des Kreises Bautzen Berichtigung Im Beitrag von R. Wüstneck/C. Rietz „Ausgestaltung von Garantiescheinen für die Zusatzgarantie beim Kauf“ in NJ 1978, Heft 4, S. 150 ff., ist versehentlich die Fußnote 6 nicht mit abgedruckt worden. Sie lautet: „6 Zum Verhältnis gesetzliche Garantie Zusatzgarantie vgl. auch Fragen und Antworten in NJ 1976 S. 431 und NJ 1977 S. 609.“;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 309 (NJ DDR 1978, S. 309) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 309 (NJ DDR 1978, S. 309)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und soweit keine Übereinstimmung vorhanden ist die Begründung gegenüber dem - den Verlauf und die Ergebnisse der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

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