Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 304

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304); 304 Neue Justiz 7/78 gestaltet, so z. B. in der Stadt Leuna, in den KAP Mücheln und Kayna. Bewährt hat sich auch die Arbeit mit einem transportablen Schaukasten. Die Staatsanwälte im Kreis Sanger-hausen bereiten mit ihm Verfahrensauswertungen im Betrieb oder Wohngebiet vor, vor allem, wenn durch Pflichtverletzungen Unfälle oder andere Schäden herbeigeführt wurden, aus denen allgemeine Lehren gezogen werden können. Auf diese Weise wurde z. B. in einer Verkehrsstrafsache den Bürgern das Unfallgeschehen und die Unfallursache durch Bild und Text, einschließlich der verletzten gesetzlichen Bestimmungen, veranschaulicht. Die Darstellung war mit folgender Fragestellung verbunden: Wäre nach Ihrer Meinung der Unfall vermeidbar gewesen? Welche Pflichtverletzungen haben den Unfall begünstigt? Welche Schlußfolgerungen müssen aus diesem Ereignis gezogen werden? Damit wird ein guter Ausgangspunkt für die wenige Tage später erfolgende Aussprache mit den Werktätigen geschaffen. Der Staatsanwalt kann sich auf den wesentlichen Sachverhalt beschränken, so daß genügend Raum für das Hauptanliegen der Verfahrensauswertung bleibt, nämlich die Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen und die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich. * Vgl. hierzu R. Trautmann, „Anschauungsmittel in der Rechtspropaganda“, NJ 1975, Heft 6, S. 171 f. HELMUT MENZ, Direktor des Kreisgerichts Zeitz Den Gerichten ist die Aufgabe gestellt, sowohl durch eine gesellschaftlich wirksame Rechtsprechung als auch mit der rechtspropagandistischen Tätigkeit dazu beizutragen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit strikt durchgesetzt und Ordnung und Sicherheit im Territorium gewährleistet werden. Es geht dabei auch um die systematische Vermittlung von Rechtskenntnissen an die Leiter und mittleren Kader von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, damit sie immer besser in die Lage versetzt werden, im täglichen Arbeitsprozeß das sozialistische Recht wirksam zu nutzen und ihre rechtserzieherischen Aufgaben wahrzunehmen. Um unserer Verantwortung allenthalben gut gerecht werden zu können, beschritten wir folgenden Weg: Es kam uns darauf an, diesen rechtspropagandistischen Auftrag sinnvoll in die vorhandenen Möglichkeiten der Erwachsenenqualifizierung im Territorium einzuordnen. Zum anderen lag uns daran, die Mitarbeiter des Gerichts soweit wie möglich von den organisatorischen Aufgaben, die eine solche erweiterte und mit einer größeren Kontinuität einhergehende rechtspropagandistische Tätigkeit mit sich bringt, zu entlasten. Wir nutzten unsere Verbindung zur Kreisvolkshochschule, um ihre Unterstützung dafür zu erhalten, und gewannen sie als Partner. Sie übernahm es, entsprechend unseren Vorschlägen Lehrgänge „Sozialistisches Recht“ zu organisieren, während das Kreisgericht die Lektoren stellte.- Hinsichtlich des Teilnehmerkreises haben wir uns zunächst auf die leitenden Kader der mittleren und kleinen Betriebe im Territorium konzentriert. Sie waren in der Vergangenheit mehr oder weniger sporadisch oder nur aus bestimmtem Anlaß in die rechtspropagandistische Arbeit einbezogen. Die juristische Betreuung dieser Bereiche insgesamt hatte sich als nicht ausreichend erwiesen. In den Großbetrieben, die eine eigene Rechtsabteilung haben, werden die Aufgaben zur juristischen Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter hingegen schon z. T. beispielhaft von den Justitiaren gelöst. Sie werden dabei vom Kreisgericht unterstützt, indem die Richter Vorträge zu bestimmten Themen übernehmen. Die hohe Zahl der Anmeldungen, die die Volkshochschule zu dem Lehrgang „Sozialistisches Recht“ erhielt, machte es notwendig, bereits zu Beginn, im Herbstsemester 1974/75, drei Kurse durchzuführen, die jeweils 25 bis 30 Hörer umfaßten. In der Folgezeit ersuchten verschiedene Betriebe die Volkshochschule, solche Lehrgänge direkt im Betrieb durchzuführen. Dem wurde entsprochen, weil damit zugleich wesentliche Erleichterungen für die Teilnehmer und Betriebe eintraten. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung mit der Kreisleitung der FDJ über die Durchführung eines Lehrgangs für ihre Funktionäre abgeschlossen. Zu einer solchen Vereinbarung kam es auch mit dem Zentralinstitut für Ausbildung von Pionierleitern in Droyßig. Bis zum Frühjahrssemester 1977 fanden insgesamt 15 Lehrgänge statt. Gegenwärtig laufen ein Lehrgang in der Volkshochschule und zwei Betriebslehrgänge. Teilnehmer der Lehrgänge sind Betriebsdirektoren, Fachdirektoren und andere leitende und mittlere Kader der Betriebe und Einrichtungen sowie der Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die Lehrgänge umfassen 20 Doppelstunden. Nach einer einführenden Lektion über die Aufgaben und Funktionen des sozialistischen Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft werden Inhalt, Aufgaben, Ziele und Wirksamkeit des Arbeitsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts behandelt. Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Teilnehmer und des Ziels des Lehrgangs nimmt das Arbeitsrecht den größten Raum ein. Auf diesem wie auch auf den anderen Rechtsgebieten ist die Kenntnisvermittlung an der betrieblichen Leitungstätigkeit orientiert. Sie dient der Unterstützung der Leiter der Betriebe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die wirkungsvolle Anwendung des Rechts als Leitungsinstrument und für die Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsarbeit. Während das Arbeitsrecht umfassend behandelt wird, konzentrieren wir uns auf dem Gebiet des Strafrechts auf den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft. Aus dem Zivilrecht werden insbesondere das Kaufrecht und die Bestimmungen über die Dienstleistungen erläutert. Natürlich ist es notwendig, die Schwerpunkte sowie auch die Formen und Methoden der Wissensvermittlung entsprechend dem jeweiligen Hörerkreis zu variieren. Wir sind jetzt dabei, einen Lehrgang für leitende Kader in einer anderen Themenzusammenstellung aufzubauen. Insbesondere aus den mittleren und kleinen Betrieben kam 'der Wunsch, das Wirtschaftsrecht mit einzubeziehen. Wir haben den Leiter der Rechtsabteilung des VEB Hydrierwerk Zeitz als Lehrkraft gewonnen, so daß auch diesem Erfordernis der Praxis nachgekommen werden kann. Wir bemühen uns, den Lehrstoff lebendig und anschaulich zu vermitteln. Besonderen Wert legen wir darauf, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Rechtsprechung einfließen zu lassen. Bewährt hat sich, daß die Teilnehmer die Möglichkeit haben, jederzeit Fragen zu den behandelten politischen und rechtlichen Problemen zu stellen. Damit wird ihrem Bedürfnis entsprochen, diese Fragen in streitbarer Diskussion zu klären und Erfahrungen auszutauschen. Die Praxis zeigt, daß mit den Lehrgängen ein wichtiger Beitrag zur allseitigen Durchsetzung des sozialistischen Rechts geleistet wird. Zusammenarbeit mit der Volkshochschule zur Unterstützung der Rechtsarbeit in mittleren und kleinen Betrieben;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaft-Vollzuges zwischen Verhafteten verschiedener Verwahrräume keine Kontakte hergestellt werden dürfen, gilt gleichermaßen für die Trennung der Verhafteten von Strafgefangenen, Es kann deshalb auch in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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