Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 304

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304); 304 Neue Justiz 7/78 gestaltet, so z. B. in der Stadt Leuna, in den KAP Mücheln und Kayna. Bewährt hat sich auch die Arbeit mit einem transportablen Schaukasten. Die Staatsanwälte im Kreis Sanger-hausen bereiten mit ihm Verfahrensauswertungen im Betrieb oder Wohngebiet vor, vor allem, wenn durch Pflichtverletzungen Unfälle oder andere Schäden herbeigeführt wurden, aus denen allgemeine Lehren gezogen werden können. Auf diese Weise wurde z. B. in einer Verkehrsstrafsache den Bürgern das Unfallgeschehen und die Unfallursache durch Bild und Text, einschließlich der verletzten gesetzlichen Bestimmungen, veranschaulicht. Die Darstellung war mit folgender Fragestellung verbunden: Wäre nach Ihrer Meinung der Unfall vermeidbar gewesen? Welche Pflichtverletzungen haben den Unfall begünstigt? Welche Schlußfolgerungen müssen aus diesem Ereignis gezogen werden? Damit wird ein guter Ausgangspunkt für die wenige Tage später erfolgende Aussprache mit den Werktätigen geschaffen. Der Staatsanwalt kann sich auf den wesentlichen Sachverhalt beschränken, so daß genügend Raum für das Hauptanliegen der Verfahrensauswertung bleibt, nämlich die Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen und die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich. * Vgl. hierzu R. Trautmann, „Anschauungsmittel in der Rechtspropaganda“, NJ 1975, Heft 6, S. 171 f. HELMUT MENZ, Direktor des Kreisgerichts Zeitz Den Gerichten ist die Aufgabe gestellt, sowohl durch eine gesellschaftlich wirksame Rechtsprechung als auch mit der rechtspropagandistischen Tätigkeit dazu beizutragen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit strikt durchgesetzt und Ordnung und Sicherheit im Territorium gewährleistet werden. Es geht dabei auch um die systematische Vermittlung von Rechtskenntnissen an die Leiter und mittleren Kader von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, damit sie immer besser in die Lage versetzt werden, im täglichen Arbeitsprozeß das sozialistische Recht wirksam zu nutzen und ihre rechtserzieherischen Aufgaben wahrzunehmen. Um unserer Verantwortung allenthalben gut gerecht werden zu können, beschritten wir folgenden Weg: Es kam uns darauf an, diesen rechtspropagandistischen Auftrag sinnvoll in die vorhandenen Möglichkeiten der Erwachsenenqualifizierung im Territorium einzuordnen. Zum anderen lag uns daran, die Mitarbeiter des Gerichts soweit wie möglich von den organisatorischen Aufgaben, die eine solche erweiterte und mit einer größeren Kontinuität einhergehende rechtspropagandistische Tätigkeit mit sich bringt, zu entlasten. Wir nutzten unsere Verbindung zur Kreisvolkshochschule, um ihre Unterstützung dafür zu erhalten, und gewannen sie als Partner. Sie übernahm es, entsprechend unseren Vorschlägen Lehrgänge „Sozialistisches Recht“ zu organisieren, während das Kreisgericht die Lektoren stellte.- Hinsichtlich des Teilnehmerkreises haben wir uns zunächst auf die leitenden Kader der mittleren und kleinen Betriebe im Territorium konzentriert. Sie waren in der Vergangenheit mehr oder weniger sporadisch oder nur aus bestimmtem Anlaß in die rechtspropagandistische Arbeit einbezogen. Die juristische Betreuung dieser Bereiche insgesamt hatte sich als nicht ausreichend erwiesen. In den Großbetrieben, die eine eigene Rechtsabteilung haben, werden die Aufgaben zur juristischen Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter hingegen schon z. T. beispielhaft von den Justitiaren gelöst. Sie werden dabei vom Kreisgericht unterstützt, indem die Richter Vorträge zu bestimmten Themen übernehmen. Die hohe Zahl der Anmeldungen, die die Volkshochschule zu dem Lehrgang „Sozialistisches Recht“ erhielt, machte es notwendig, bereits zu Beginn, im Herbstsemester 1974/75, drei Kurse durchzuführen, die jeweils 25 bis 30 Hörer umfaßten. In der Folgezeit ersuchten verschiedene Betriebe die Volkshochschule, solche Lehrgänge direkt im Betrieb durchzuführen. Dem wurde entsprochen, weil damit zugleich wesentliche Erleichterungen für die Teilnehmer und Betriebe eintraten. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung mit der Kreisleitung der FDJ über die Durchführung eines Lehrgangs für ihre Funktionäre abgeschlossen. Zu einer solchen Vereinbarung kam es auch mit dem Zentralinstitut für Ausbildung von Pionierleitern in Droyßig. Bis zum Frühjahrssemester 1977 fanden insgesamt 15 Lehrgänge statt. Gegenwärtig laufen ein Lehrgang in der Volkshochschule und zwei Betriebslehrgänge. Teilnehmer der Lehrgänge sind Betriebsdirektoren, Fachdirektoren und andere leitende und mittlere Kader der Betriebe und Einrichtungen sowie der Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die Lehrgänge umfassen 20 Doppelstunden. Nach einer einführenden Lektion über die Aufgaben und Funktionen des sozialistischen Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft werden Inhalt, Aufgaben, Ziele und Wirksamkeit des Arbeitsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts behandelt. Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Teilnehmer und des Ziels des Lehrgangs nimmt das Arbeitsrecht den größten Raum ein. Auf diesem wie auch auf den anderen Rechtsgebieten ist die Kenntnisvermittlung an der betrieblichen Leitungstätigkeit orientiert. Sie dient der Unterstützung der Leiter der Betriebe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die wirkungsvolle Anwendung des Rechts als Leitungsinstrument und für die Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsarbeit. Während das Arbeitsrecht umfassend behandelt wird, konzentrieren wir uns auf dem Gebiet des Strafrechts auf den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft. Aus dem Zivilrecht werden insbesondere das Kaufrecht und die Bestimmungen über die Dienstleistungen erläutert. Natürlich ist es notwendig, die Schwerpunkte sowie auch die Formen und Methoden der Wissensvermittlung entsprechend dem jeweiligen Hörerkreis zu variieren. Wir sind jetzt dabei, einen Lehrgang für leitende Kader in einer anderen Themenzusammenstellung aufzubauen. Insbesondere aus den mittleren und kleinen Betrieben kam 'der Wunsch, das Wirtschaftsrecht mit einzubeziehen. Wir haben den Leiter der Rechtsabteilung des VEB Hydrierwerk Zeitz als Lehrkraft gewonnen, so daß auch diesem Erfordernis der Praxis nachgekommen werden kann. Wir bemühen uns, den Lehrstoff lebendig und anschaulich zu vermitteln. Besonderen Wert legen wir darauf, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Rechtsprechung einfließen zu lassen. Bewährt hat sich, daß die Teilnehmer die Möglichkeit haben, jederzeit Fragen zu den behandelten politischen und rechtlichen Problemen zu stellen. Damit wird ihrem Bedürfnis entsprochen, diese Fragen in streitbarer Diskussion zu klären und Erfahrungen auszutauschen. Die Praxis zeigt, daß mit den Lehrgängen ein wichtiger Beitrag zur allseitigen Durchsetzung des sozialistischen Rechts geleistet wird. Zusammenarbeit mit der Volkshochschule zur Unterstützung der Rechtsarbeit in mittleren und kleinen Betrieben;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 304 (NJ DDR 1978, S. 304)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie die wesentlichen Realisierungsetappen und ist eine wesentliche Grundlage für die Jahresplanung. Sie wird realisiert durch längerfristige Planvorgaben und Planorientierungen, längerfristige Konzeptionen sowie längerfristige Pläne.

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