Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 294 (NJ DDR 1978, S. 294); 294 Neue Justiz 7/78 Verhältnisse berücksichtigen. Eine Unterscheidung nach vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Beziehungen ist dagegen m. E. nicht mehr zweckmäßig. Vor allem die genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse können zukünftig nicht nach diesen Kategorien systematisiert werden. Eine Unterscheidung nach Vermögens- und nichtvermögensrechtlichen Beziehungen hatte m. E. Berechtigung vor allem in der Etappe der freiwilligen Vereinigung der Einzelbauern mit ihrem Vermögen zur gemeinsamen sozialistischen Produktion. Nunmehr steht jedoch die Regelung der Beziehungen des LPG-Mitglieds als Miteigentümer des genossenschaftlichen Gemeineigentums und Werktätiger im sozialistischen Arbeitsprozeß im Mittelpunkt. Von den zum Gegenstand der Rechtsprechung gehörenden LPG-rechtlichen Beziehungen gewinnen insbesondere die genossenschaftlichen Arbeits- und Sozialverhältnisse stärker an Bedeutung. Für sie ist jedoch eine Unterscheidung nach Vermögens- und nichtvermögensrechtlichen Beziehungen m. E. ungeeignet. Bei einer Erweiterung des Gerichtswegs sind zwei Aufgaben zu lösen: Erstens ist zu klären, für welche Mitgliedschaftsbeziehungen der Gerichtsweg eröffnet werden soll, insbesondere in welchem Umfang die Gerichte über die genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse und über Eigentums- und Nutzungsbeziehungen der Mitglieder im Falle der Rechtsverletzung oder des Streitfalls befinden dürfen. Zweitens ist. zu klären, in welchem Umfang über diese Beziehungen die Vollversammlung und die Räte der Kreise weiterhin endgültige Entscheidungen zu treffen haben. Über die Höhe der in den LPGs zur Anwendung kommenden Vergütungsnormen werden die Gerichte m. E. auch zukünftig nicht zu befinden haben. Überprüfung von Beschlüssen der Vollversammlung durch die Gerichte Grundlage gerichtlicher Entscheidungen sind, ein Weg, um die gerichtlichen Verfahren effektiver zu gestalten. ' Bei der Überprüfung der Beschlüsse auf ihr statutengemäßes Zustandekommen müssen die Gerichte schließlich auch den unterschiedlichen rechtlichen Charakter der Vollversammlungsbeschlüsse beachten und prüfen, ob sie der Bestätigung und Registrierung durch das zuständige staatliche Organ bedürfen (vgl. z. B. Beschlüsse über die Vergütung nach Ziff. 43 Abs. 2 MSt). 1 Vgl. den Beschluß des Ministerrates dazu vom 28. Juli 1977 (GBl. I Nr. 26 S. 317; GBl.-Sdr. Nr. 937); E. Krauß, „Zu den Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion“, NJ 1978, Heft 1, S. 17 fl. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 21. 3 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 65. 4 Vgl. Programm der SED, a. a. O., S. 43; vgl. auch G. Puls, „Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der sozialistischen Landwirtschaft“, NJ 1976, Heft 20, S. 607 fl. 5 Vgl. H. Latka/F. Thoms, „Uber die Tätigkeit der Gerichte bei der Durchsetzung des LPG-Rechtg“, NJ 1970, Heft 17, S.' 510 fl. 6 Vgl. hierzu z. B. R. Arlt, „Zur Frage der Zuständigkeit der Gerichte bei Streitigkeiten zwischen einer LPG und ihren Mitgliedern“, NJ 1955, Heft 20, S. 623 ff.; Kommentar zum LPG-Gesetz, Berlin 1964, S. 267 f.; Lehrbuch LPG-Reeht, Berlin 1976, - S. 91 fl. (117 fl.). 7 Vgl. VO über die weitere schrittweise Einführung der 40-stun-den-Arbeitswoche vom 29. Juli 1976 (GBl. I Nr. 29 S. 385); 2. VO über die Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern vom 13. Februar 1975 (GBl. 1 Nr. 11 S. 197). 8 Die 3. DVO zum LPG-Gesetz - Erhaltung und Förderung der Gesundheit der LPG-Mitglieder - vom 13. August 1974 (GBl. H Nr. 86 S. 733) wurde mit der ASVO außer Kraft gesetzt. 9 Für Streitigkeiten über die Gewährung oder Nichtgewährung von Leistungen der Sozialversicherung, über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall oder einer Krankheit als Berufskrankheit sind die Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung zuständig (§104SVO). 10 Urlaubsdauer und Höhe der Vergütung sind eigenverantwortlich in der LPG zu beschließen. Dabei sind die Rechtsvorschriften über Mindesturlaub und Zusatzurlaub zu beachten. 11 Vgl. H. Latka/F. Thoms, „Über die Tätigkeit der Gerichte “, a. h. O. ' 12 Vgl. z. B. Kommentar zum LPG-Gesetz, Bern, zu § 28, a. a. O., S. 274; AbsChn. II Buchst. A des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts vom 30. März 1966, NJ 1966, Heft 9, S. 268 fl. Da die LPGs auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensverhältnisse ausgestalten, müssen in der Regel im gerichtlichen Verfahren stets die entsprechenden Beschlüsse der Vollversammlung Grundlage für die Prüfung der Rechte und Pflichten der LPGs und ihrer Mitglieder sein. Eine inhaltliche Überprüfung der Beschlüsse durch die Gerichte kann im Verfahren jedoch nur insoweit erfolgen, als die Zulässigkeit des Gerichtswegs gegeben ist. Die Gerichte überprüfen die Beschlüsse darüber hinaus daraufhin, ob sie dem Statut entsprechen und ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluß Vorgelegen haben. Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Einhaltung der dazu im Statut verlangten Anforderungen, wie die Beschlußfähigkeit und die notwendige einfache (Ziff. 62 Abs. 3 MSt) bzw. qualifizierte (z. B. Ziff. 16 Abs. 3 bei Ausschluß eines Genossenschaftsbauern) Stimmenmehrheit. Stellt das Gericht fest, daß die Vollversammlung nicht beschlußfähig war, so ist das Verfahren auszusetzen und der Rat des Kreises zu ersuchen, eine Entscheidung herbeizuführen (Abschn. III Ziff. 2 Buchst. B des OG-Beschlusses). Angesichts der in den letzten Jahren durch die Gerichte gewonnenen Erfahrungen und der in den LPGs erreichten Festigung der genossenschaftlichen Demokratie ist m. E. die Frage berechtigt, ob die Gerichte nunmehr nicht selbst feststellen können, ob der vorliegende Beschluß der Vollversammlung als rechts wirksam anzusehen ist oder nicht. Eine solche veränderte Arbeitsweise würde auch zur weiteren Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren führen. Aus den angeführten Gründen wäre diese umfassende Überprüfung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf ihr statutengemäßes Zustandekommen, soweit sie Fortsetzung von S. 291 rieht des Bundesvorstandes des FDGB an den 9. FDGB-Kon-greß, ND vom 17. Mai 1977, S. 4. 3 E. Honecker, „Wir haben ein Programm des Wachstums, des Wohlstandes und der Stabilität“, Rede auf dem 9. Kongreß des FDGB, ND vom 18. Mai 1977, S. 4. 4 Welt der Arbeit (Köln) vom 24. November 1977. 5 Vgl. H. Tisch, a. a. O., S. 4. 6 Diese und alle weiteren Angaben beziehen sich auf anzeigepflichtige Unfälle. Nach den Festlegungen der BRD ist ein Unfall anzuzeigen, wenn eine versicherte Person durch einen UnfaU getötet oder so verletzt wird, daß sie stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise erwerbsunfähig ist. 7 Vgl. I. Steinel, „Kapitalistischer Alltag: Steigende Tendenz der Arbeitsunfälle“, IPW-Berichte 1978, Heft 4, S. 42. 8 Zahlen sind dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) entnommen, Bundestagsdrucksache 8/1128 vom 4. November 1977. 9 Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht), Bundestagsdrucksache 7/4668 vom 29. Januar 1976. . 10 Bundestagsdrucksache 8/1128, Übersicht 30. 11 Vgl. M. Rudloff, „Gesundheits- und Arbeitsschutz", NJ 1978, Heft 2, S. 61. 12 Vgl. OG, Urteil vom 20. Februar 1975 - 2 b Zst 6/75 - NJ 1975, Heft 15, S. 462. 13 Vgl. OG-Fräsidium, Urteil vom 16. Juni 1976 - I Pr - 15 - 1/76 -NJ 1976, Heft 15, S. 467. 14 Vgl. OG, Urteil vom 4. September 1975 - 2 a Zst 12/75 - NJ 1976, Heft 1, S. 26. 15 Vgl. dazu den Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung zu Problemen der strafrechtlichen Schuld, NJ-Beilage 3/73 zu Heft 9.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt, da sie ständig in persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen. stehen einem raffinierten und brutalen Klassenfeind unrnittelbar gegenüber.

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