Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 292

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 292 (NJ DDR 1978, S. 292); 292 Neue Justiz 7/78 Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung des LPG-Rechts Dozent Dr. GÜNTER PULS, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin In diesem Jahr überarbeiten die LPGs ihre Statuten und Betriebsordnungen auf der Grundlage der neu erlassenen Musterstatuten und -betriebsordnungen der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion (im weiteren MSt bzw. MBO).l So wird entsprechend den bewährten Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie ein Recht-setzungsprozeß fortgesetzt, dem die Erarbeitung, die umfassende Beratung und Aussprache sowie die Beschlußfassung auf zwei zentralen Konferenzen vorausgingen. Im Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen entwickelten auch die Gerichte in dieser Phase Aktivitäten. Durch ihre rechtspropagandistische Tätigkeit halfen sie, die Agrarpolitik der Partei zu erläutern und die Mitglieder der LPGs mit dem Grundanliegen der neuen Musterstatuten vertraut zu machen. Unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung gewonnenen Erfahrungen gaben sie differenzierte Hinweise für die konkrete rechtliche Gestaltung der genossenschaftlichen Verhältnisse und konnten entsprechende Vorschläge bei der Diskussion der Entwürfe dieser Dokumente unterbreiten. Sicherung und Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie wichtiges Anliegen gerichtlicher Tätigkeit Die Aufgabenstellung im Programm der SED zur allseitigen Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und der breiten Entfaltung der sozialistischen Demokratie2 erforderten es, die Leitungstätigkeit der staatlichen Organe und damit auch die der Gerichte weiter zu qualifizieren. Die Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des LPG-Rechts steht in engem Zusammenhang mit der weiteren Festigung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern. Entsprechend dem Leninschen Genossenschaftsplan stellt diese Seite der gerichtlichen Tätigkeit zugleich eine Form der vielgestaltigen staatlichen Unterstützung für die LPGs und ihre Miglie-der dar. Der spezifische Beitrag, den die Gerichte in diesem Prozeß leisten, wird in seiner Wirksamkeit im wesentlichen bestimmt. von der weiteren Qualifizierung der Rechtsprechung und der rechtsprogandistischen Tätigkeit, f von der Vervollkommnung der gesamten staatlichen Leitungstätigkeit gegenüber den LPGs und von der guten Zusammenarbeit der Gerichte mit den anderen staatlichen Organen, insbesondere den Räten der Kreise. So können die Gerichte ihrerseits zur Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit gegenüber den LPGs und gleichzeitig zur weiteren Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie beitragen. Da auch weiterhin „ die Normen und Prinzipien der genossenschaftlichen Demokratie und der sozialistischen Betriebswirtschaft Grundlage des schöpferischen Handelns unserer Genossenschaftsbäuerinnen und -bauem“3 bleiben, ist es z. B. wichtig, daß die Gerichte in engem Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Organen noch stärker auf die Entwicklung von Aktivitäten der Genossenschaftsmitglieder zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hinwirken.4 Die eigenverantwortliche Gestaltung der Genossenschaftsbeziehungen in Form der kollektiven Beschlußfas- sung ist oftmals Grundlage rechtlicher Ansprüche und wesentliches Merkmal für die Sicherung und Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie. Zugleich bietet sie Möglichkeiten zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen bzw. zur Aufdeckung kriminalitätsbegünstigender Faktoren. Die Hilfe und Unterstützung, die die Justizorgane den LPGs in diesem Prozeß geben, trägt auch auf diesem Gebiet zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit und der einheitlichen Rechtsanwendung bei. Höhere Anforderungen an die Rechtsprechung in LPG-Rechtssachen Die Gerichte haben in den einzelnen Etappen der gesellschaftlichen Entwicklung stets zur Organisierung und zum Schutz der genossenschaftlichen Produktionsverhältnisse beigetragen. So haben die bisher in der Rechtsprechung und in den Leitungsdokumenten des Obersten Gerichts entwickelten Grundsätze für die Anwendung des LPG-Rechts, insbesondere für die Gestaltung der Mitgliedschaftsbeziehungen, zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Verbesserung der staatlichen und genossenschaftlichen Leitungstätigkeit sowie zur einheitlichen Anwendung des LPG-Rechts beigetragen. Von großer Bedeutung war der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die Aufgaben der Gerichte bei der Durchsetzung des LPG-Rechts vom 30. März 1966 (NJ 1966, Heft 9, S. 268 ff.). In ihm wurden Grundsätze für die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, für die Rechtsprechung zur Verwirklichung des LPG-Rechts, für die Anwendung der materiellen Interessiertheit und der materiellen Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern sowie für die Überprüfung von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen getroffen.® In der gegenwärtigen Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft werden höhere Anforderungen an die Leitungen der LPGs gestellt. Die erreichte Vervollkommnung in der Rechtsordnung und die weitere Entwicklung der genossenschaftlichen Verhältnisse entsprechend den Festlegungen in den Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen machen es zugleich erforderlich, neue Möglichkeiten für die gerichtliche Tätigkeit und deren erhöhte Wirksamkeit zu erschließen. Voraussetzungen für die Erfüllung der gerichtlichen Aufgaben sind u. a. die enge Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen, insbesondere mit den Räten der Kreise und den Gewerkschaften, die zielgerichtete, auf Schwerpunkte orientierte Rechtspropaganda zur Verwirklichung des LPG-Rechts sowie die Beachtung der sich aus den Musterstatuten ergebenden inhaltlichen Anforderungen an die LPG-Rechtsprechung. Zuständigkeit der Gerichte in LPG-Rechtssachen Der erreichte Entwicklungsstand der genossenschaftlichen Eigentums-, Leitungs- und Arbeitsverhältnisse machen es erforderlich, die vor Jahren geäußerte Rechtsauffassung zur Zulässigkeit des Gerichtswegs weiter zu präzisieren.® Nach § 28 LPG-Gesetz sind die Gerichte „zur Entscheidung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern zuständig, soweit nicht durch gesetzliche Bestimmungen die endgültige Entscheidung den genossenschaftlichen Organen oder den örtlichen Räten übertragen wurde“. !;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 292 (NJ DDR 1978, S. 292) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 292 (NJ DDR 1978, S. 292)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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