Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 289

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 289 (NJ DDR 1978, S. 289); Neue Justiz 7/78 289 gen Betrieben nicht die genügende Aufmerksamkeit geschenkt wird, Fragen des Arbeits- und Brandschutzes in die Arbeitsvorbereitung und in die Technologien nicht ausreichend einbezogen werden; Verantwortungsbereiche z. T. ungenügend alagegrenzt , sind; mitunter die Qualifikation und Erziehung der eingesetzten Werktätigen sowie die an sie gestellten Verhaltensanforderungen unzureichend sind. Mit der Rechtsprechung und der gesamten vorbeugenden Arbeit müssen die Gerichte deshalb konsequenter darauf hinwirken, daß die zuständigen Leiter alle Schadensereignisse auf ihre Ursachen hin untersuchen und Maßnahmen treffen, die eine Wiederholung verhindern. Unsere sozialistische Gesellschaft verfügt über alle Voraussetzungen zur Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes: eine entwickelte materiell-technische Basis, eine gewachsene Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen. Ansteigen der Arbeitsunfälle in der BRD und seine sozialen Ursachen Die „Wirksamkeit eines Arbeitsschutzsystems ist zugleich ein zuverlässiger Gradmesser für den Stellenwert der Menschlichkeit in einer Gesellschaft“, schrieb das DGB-Organ „Welt der Arbeit“4, und darin kann man diesem Blatt durchaus zustimmen. Auf dem 9. FDGB-Kongreß hob Genosse H. Tisch hervor: „Es entspricht unserem sozialistischen Grundsatz, daß im Kampf um die Planerfüllung die Sorge um die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Werktätigen oberstes Gebot ist.“5 Der BRD-Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, EEhren-b e r g, mußte dagegen in seiner Rede auf dem 15. Kongreß für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der BRD Ende November 1977 besonders auf die in jüngster Zeit steigende Tendenz der Arbeitsunfälle6 verweisen. Er teilte mit, daß in der BRD gegenwärtig alle 17 Sekunden ein Arbeitsunfall registriert wird, alle 3 Minuten sich ein schwerer Arbeitsunfall ereignet, alle 3 Stunden ein Arbeitsunfall mit .tödlichem Ausgang zu verzeichnen ist.7 Im Jahre 1976 waren das insgesamt 1 828 743 Arbeitsunfälle und 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 3 154 Arbeiter kamen durch Arbeitsunfälle ums Leben, das sind 0,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf 1 000 Vollarbeiter kamen somit 74,77 angezeigte Arbeitsunfälle.8 Selbst diese erschreckend hohen Zahlen weisen noch nicht den realen Stand des Unfallgeschehens aus. So mußte die Bundesregierung in ihrem Unfallverhütungsbericht aus dem Jahr 1976 selbst einräümen: „ andererseits ist ,,. bekannt, daß die Sorge um den Arbeitsplatz Arbeitnehmer dazu verführt, leichte Arbeitsunfälle nicht zu melden. Aus der Statistik läßt sich ableiten, daß diese Effekte die Gesamtzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle um etwa 100 000 Fälle beeinflußt haben dürften.“5 Hinter diesen Zahlen verbergen sich für die betroffenen Arbeiter und ihre Familien nicht nur persönliches Leid, zusätzliche soziale Belastungen und lang andauernde Existenzsorgen. In dieser Bilanz werden zugleich die Folgen einer Wirtschaftsordnung sichtbar, die besonders in Zeiten wirtschaftlicher Labilität von rücksichtslosem Profitstreben diktiert ist. Die Arbeiter in den gewerblichen Betrieben wurden von der Steigerung der Berufsunfälle im Jahr 1976 besonders betroffen. Ihr Anteil an den Gesamtbeschäftigten beträgt nur 45 Prozent, aber 80 Prozent der Unfälle gehen zu ihren Lasten. Die Anzahl der Arbeiter in diesem Bereich verringerte sich von 1975 zu 1976 um 2,6 Prozent, das Produktionsergebnis je Arbeiter erhöhte sich im selben Zeitraum um 9,8 Prozent. Dies macht deutlich, daß die verschärfte Rationalisierung und die schonungslose Intensivie- rung des kapitalistischen Arbeits- und Ausbeutungsprozesses und die Steigerung der Arbeitsunfälle in direktem Zusammenhang stehen. Die Unternehmer werfen den Arbeitern vor, daß 70 bis 85 Prozent der Unfälle auf „menschliches Fehlverhalten“, auf Selbstverschulden , zurückzuführen seien. Die tatsächlich Schuldigen für die beträchtlich angestiegenen Arbeitsunfälle sind die kapitalistischen Unternehmer mit ihrer rigorosen, die Sicherheit der arbeitenden Menschen mißachtenden Profitsucht. Selbst die vorgeschriebenen Mindestsicherheitsbestimmungen werden von vielen Unternehmern nicht respektiert, und die staatlichen Behörden kontrollieren nur in ungenügendem Maße ihre Einhaltung. Wie gering die staatliche Reaktion ist, zeigt sich u. a. auch darin, daß 1976 nur 112 gerichtliche Strafen wegen der durch Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz herbeigeführten Folgen ausgesprochen wurden.10 Weitere Ausgestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der DDR In der DDR ist das durch die Verfassung garantierte Grundrecht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft jedes Bürgers durch das Arbeitsgesetzbuch und die Arbeits-schutzVO weiter ausgestaltet worden.11 Die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik beinhaltet zugleich auch die immer wirksamere Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen umfaßt die Gesamtheit der Aufgaben zur Gestaltung und Erhaltung sicherer, erschwemisfreier sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördernder Arbeitsbedingungen einschließlich der Entwicklung einer gesunden Lebensführung. Entwicklung der Arbeitsunfälle im Vergleich zum produzierten Nationaleinkommen Jl i r~ l i 1 1 i r 0 40 80 produziertes NE1* in Mia Mark T" 120 160 Arbeitsunfallhäufigkeit/ 1 000 Berufstätige Arbeits- Arbeitsunfall- produz. NE Unfälle häufigkeit in Jahr absolut +/ Vergleich zum Vorjahr Mia Mark 1960 397 318 48,57 71,045 1965 362 514 45,16 ~ 7,1 % 84,175 1970 334 610 40,79 - 9,7 % 108,720 1975 276 937 32,96 -4,7% 142,4 1976 276 908 32,64 31,13 -1,0% 147,7 155,2 1977 266 189 -4,6% . !) ab 1975 auf der Basis vergleichbare Preise 1975;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 289 (NJ DDR 1978, S. 289) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 289 (NJ DDR 1978, S. 289)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit geprägt. Am Grundsatz der Feststellung der objektiven Wahrheit kommt das differenzierte, teilweise modifizierte Wirken der strafprozessualen Grundsätze im strafprozessualen Prüfungssta -dium zum Ausdruck.

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