Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 287

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 287 (NJ DDR 1978, S. 287); Neue Justiz 7/78 287 reinigtes kleinbürgerliches Sozialmodell, sie ist nicht das ökonomische und politische System, das allen Leuten am meisten recht ist, gewissermaßen der kleinste gemeinsame Nenner von Krupp und Krause. Lenins Wort, die Bol-schewiki hätten keine Freiheit nach rechts und nach links versprochen35, ist keine rhetorische Floskel: die erste RSFSR-Verfassung (1918) schloß, gemäß einem Entwurf Lenins36, die Ausbeuter von der Wahl zu den staatlichen Machtorganen, auch von ihrer Beteiligung, aus; sie garantiert die Gewissens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht für alle, sondern „nur“ für das werktätige und ausgebeutete Volk.37 Dafür begann sie aber jene Einheit von ökonomischen, politischen und kulturellen Rechten herzustellen, die seit dieser Zeit, wie auch das von ihr erstmals formulierte Recht auf Frieden, aus der wissenschaftlichen und praktischen Bewältigung der Menschenrechte nicht mehr wegzudenken ist. Die sozialistische Umwälzung hat als tiefgreifendste Revolutionierung aller Gesellschafts- (also auch der Rechts-)beziehungen in der Geschichte eine Fülle von Fragen auch hinsichtlich der produktivsten Gestaltung der Fundamentalrechte des Bürgers aufgeworfen, für deren Beantwortung keine erprobten Lösungen bereit standen. Galt es doch, gegen den erbitterten Widerstand der gestürzten einheimischen Ausbeuter und der nach wie vor staatlich organisierten Ausbeuter im Ausland eine völlig neue Ordnung kollektiver und individueller Beziehungen durchzusetzen. Daß es in diesem Prozeß kompliziert zu überwindende Widersprüche, daß es unterschiedliche Meinungen über die jeweils optimale Bürgerrechtsverwirklichung und daß es manchmal auch Verstöße gegen verfassungsmäßig verankerte Grundrechte und Grundpflichten gibt, sollte nur den verwundern, der von einem Bilderbuchweg zum Kommunismus träumt.38 Jedenfalls hat sich herausgestellt, daß die Schärfe der Revolution weitgehend von der Schärfe der (inneren und äußeren) Konterrevolution bestimmt wird. So gewiß bestimmte Eckwerte sozialistischer Produktions- und Lebensweise im Interesse der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und das heißt auch der Entwicklung der Individuen mit Machtmitteln durchgesetzt werden müssen, so verkehrt wäre es, sich die gesellschaftliche Funktion sozialistischer Menschenrechte als eine, wenn auch gutgemeinte, zentralstaatlich verordnete Gängelung des einzelnen vorzustellen. Sozialismus und Kommunismus bedeuten weder Einebnung noch Uniformierung der individuellen Interessen und Bedürfnisse; sie lösen nicht das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen im Selbstbestimmungsrecht des Volkes auf. Im Gegenteil: die parteiprogrammatisch geforderte allseitige Entwicklung aller Fähigkeiten und Talente ist undenkbar ohne das geschützte Bedürfnis nach Individualität und Genuß. Freilich hieße es, die gesellschaftsgestaltende Rolle sozialistischer Menschenrechte gründlich zu mißdeuten, wenn als ihr eigentliches Ziel erschiene, einen Schutzzaun für die Launen von Einzelgängern oder eine Spielwiese ihrer Willkür zu errichten, statt zu begreifen, daß es um die massenhafte Persönlichkeitsentwicklung, um die Selbstverwirklichung freier Individuen, um die Selbstbestimmung des ganzen Volkes geht. Wesensmerkmale sozialistischer Bürgerrechte Wie die bürgerlichen Bürgerrechte von denen bürgerliche Ideologen allerdings Entgegengesetztes behaupten sind auch die sozialistischen Bürgerrechte keine allgemeinmenschlichen, sondern Klassenrechte. Sie sind Produkt und Instrument der sozialistischen Gesellschafts- und Persönlichkeitsentwicklung, tragen also auf ihre Weise zum Weg vom Kapitalismus zum Kommunismus wie zur Auseinandersetzung zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten bei. Wie die bürgerlichen Bürgerrechte von denen bürgerliche Ideologen freilich Entgegengesetztes behaupten neutralisieren auch die sozialistischen Bürgerrechte nicht die Staatsmacht. Menschenrechte, sofern man unter ihnen überhaupt positiv geltendes Recht versteht, sind Ausdruck der staatlichen Souveränität, nicht ihrer Negation. Mit ihnen normiert die politisch herrschende Klasse die fundamentale Gesellschaftsstruktur in der Form von fundamentalen Rechten und Pflichten des einzelnen und der Staatsorgane. Wie die bürgerlichen Bürgerrechte von denen bürgerliche Ideologen allerdings Entgegengesetztes behaupten sind auch die sozialistischen Bürgerrechte nicht absolute Rechte. Sie haben wie jene ihre Grenzen und unterliegen wie jene der Veränderung. Sozialistische Bürgerrechte normieren das historisch-konkrete Maß an Freiheit, das von den ökonomischen Möglichkeiten und politischen Notwendigkeiten (auch den außenpolitischen) bestimmt wird. Man kann von den bürgerlichen Bürgerrechten wohl erwarten, daß sie der Sklaverei oder der Leibeigenschaft gleichkommende Verhältnisse illegalisie-ren; man sollte aber von sozialistischen Bürgerrechten nicht erwarten, daß sie kapitalistische Verhältnisse und deren Propaganda legalisieren. Es kann also keine Rede davon sein wiewohl dies von bürgerlicher Seite ständig versucht wird , die bürgerlichen Bürgerrechte zum Maßstab der sozialistischen Bürgerrechte zu erklären. Der objektive Maßstab der Menschenrechte (wie aller anderen Rechte) liegt einzig und allein darin, inwieweit sie die Realisierungsbedingungen des gesellschaftlichen Fortschritts in ihrem Geltungsraum zu ihrer Geltungszeit fördern oder hindern helfen. Auch im Sozialismus sind die Grundrechte nicht etwa pure Parolen ohne rechtliche Substanz. Die durch das Verfassungsrecht garantierte Stabilität und Kontinuität der Gesellschaftsentwicklung eröffnet vielmehr einen Entscheidungsspielraum für individuelles und kollektives Verhalten, ein Argumentationsfeld für Juristen überdies. Denn selbst da, wo die Menschenrechte Selbstverständliches zu regeln scheinen, ist diese Regelung nicht etwa, weil selbstverständlich, überflüssig. Jürgen Kuczynski neigt in einer anregenden Ausarbeitung39 ein bißchen in diese Richtung, wenn er meint, da das Recht auf Arbeit im Sozialismus eine objektive Gesetzmäßigkeit sei, sei es im Grunde kein bloßes Recht der Werktätigen mehr, ebenso wenig, wie man davon sprechen könne, daß der in die Luft geworfene Stein, weil er sich entsprechend dem Fallgesetz bewegt, ein Recht darauf habe zu fallen. Wenn man aber Art. 24 der DDR-Verfassung (der das Recht auf Arbeit fixiert) heranzieht, merkt man, daß es einen guten Grund hat, auf die rechtliche Widerspiegelung der objektiven Gesetzmäßigkeiten sozialistischer Gesellschaftsentwicklung nicht zu verzichten. Die rechtliche Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse vereinigt nämlich allgemein- und individuell-normative Momente: der abstrakte Charakter des objektiven Rechts ermöglicht es, typische Verhältnisse in sich wiederholenden Situationen zu erfassen; der konkrete Charakter der subjektiven Rechte ermöglicht es, innerhalb normierter Grenzen individuelle Verhältnisse in nicht wiederholbaren Situationen gemäß dem individuellen Willen der Beteiligten durchzusetzen.40 Beim Recht auf Arbeit handelt es sich auch um den garantierten Anspruch des einzelnen auf eine seinen individuellen Fähigkeiten angemessene Beschäftigung nebst Leistungslohn und Mitbestimmung. Damit ist aber auch gesagt, daß Menschenrechte, konkretisierungsbedürftig wie sie sind, nie ein für allemal verwirklicht sind: es handelt sich um den Dauerprozeß des täglichen Kampfes für die Produktivitätserhöhung des einzelnen in der Gesellschaft. (Der vorstehende Beitrag ist ein Auszug aus einem Referat, das der Verfasser auf einer wissenschaftlichen Kon-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 287 (NJ DDR 1978, S. 287) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 287 (NJ DDR 1978, S. 287)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik allseitig zu festigen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Informatioastätigkeit, tragen die mittleren leitenden Kader mit dazu bei, die Qualität der Koordinierung bei Transporten weiter zu erhöhen und auf die wachsenden.

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