Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 285

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 285 (NJ DDR 1978, S. 285); Neue Justiz. 7/78 285 genommen wurde, geschah dies mit dem ausdrücklichen Vermerk, daß sie in den überseeischen Besitzungen nicht gelte. Die Frauen waren gar nicht erst gemeint, wenn von Menschen die Rede war; wie sie hatten auch die Arbeiter kein Wahlrecht, und diese mußten zwei Generationen lang darum kämpfen, bis ihre Vereinigungsfreiheit unter die Menschenrechte aufgenommen wurde. Es soll nicht etwa die Progressivität der bürgerlichen Menschenrechtsvorstellungen und -kataloge bestritten, es soll nur ihre historische, und das heißt auch: ihre vorübergehende Bedeutung, ihr ambivalenter Charakter nachgewiesen werden. In ihnen artikulierten sich die Interessen einer gegenüber dem Feudalismus gewiß fortschrittlichen, aber eben einer bürgerlichen Gesellschaft, und das ist eine Gesellschaft, die auch aiuf Ausbeutung und Unterdrückung des Menschen durch den Menschen beruht. Und daß das kapitalistische Gesellschaftsmodell sich nicht nur in den Anfangszeiten ihrer Verwirklichung, sondern auch heute noch mit der Sklaverei verträgt, zeigt das kollabo-rative Verhalten imperialistischer Staaten mit dem Vorster-Regime im Süden Afrikas.7 Die Selbstkennzeichnung der Bürgerrechte als Menschenrechte widerspiegelt ebenso wie das von ihnen angegebene Ziel, zum gemeinsamen Vorteil für alle das Glück aller zu garantieren, subjektiv die Sehnsucht des Volkes nach einem Gesellschaftszustand ohne Elend, Unterdrückung und Krieg, objektiv aber den Versuch des Bürgertums, sein spezielles Klasseninteresse als das gemeinsame Interesse aller, als Menschheitsinteresse auszugeben. Nur sehr vorübergehend und auch dann nicht einmal vollständig stimmten die antifeudalen Interessen der Bourgeoisie mit den antifeudalen Interessen der Bauern überein. Erst recht zeigte sich im Entwicklungsverlauf der bürgerlichen Gesellschaft, daß die sich in den Freiheits- und Gleichheitsrechten artikulierenden und von ihnen stimulierten Erwartungen nicht nur unterschiedlicher, sondern auch gegensätzlicher Natur waren. Daher ist die Grundrechtsgeschichte der bürgerlichen Gesellschaft in gewisser Weise nichts anderes als der andauernde Versuch der regierenden Bourgeoisie, die. (vorgeblichen) Menschen rechte auf einen ihren jeweiligen Klassen interessen gemäßen Inhalt zu reduzieren, auf der einen Seite und die sisyphusgleichen Anstrengungen der nicht in Macht und Wohlstand Sitzenden auf der anderen Seite, Wort und Wirklichkeit der Menschenrechte dek-kungsgleich zu machen, sie zu reformulieren, zu ergänzen und sie gegen diejenigen durchzusetzen, die dafür offiziell zuständig sind. Dieser Zustand ist nicht etwa, wie man manchmal lesen kann, ein Spezifikum des Imperialismus, es handelt sich vielmehr um den wesenseigenen Widerspruch der bürgerlichen Gesellschaft. Es ist auch im juristischen Terrain irreführend, den Imperialismus als Entartung des Kapitalismus statt als sein höchstes Stadium zu begreifen. Bei den Menschenrechten handelt es sich nicht etwa um pure Illusion. Sicher sind Betrug und Selbstbetrug, Illusion und Heuchelei mit im Spiel. Sicher ist die Heiligkeit der Rechte von der Scheinheiligkeit ihrer hauptsächlichen Nutznießer schlecht zu trennen. Aber rächt wahrzuneh-men, daß die bürgerlichen Freiheitsrechte einen ungeheuren Fortschritt in der Menschheitsgeschichte markieren, daß sie einst und mit Recht von der Feudalaristokratie als terroristische Sprache mit bolschewistischem Beigeschmack empfunden wurden8, wäre genauso kurzsichtig wie zu übersehen, daß es heute vor allem die Monopolbourgeoisie ist, die sich durch die Freiheitsrechte ihrer eigenen Verfassung gefesselt fühlt, während die Kommunisten in den Auseinandersetzungen um Koalitions-, Denionstrations- und Meinungsfreiheit, um Streikrecht, Mitbestimmung und soziale Sicherheit ein wichtiges Element des Klassenkampfes für friedliche Koexistenz, für demokratische Umwälzungen und die Beseitigung der Monopolmacht sehen. So wie die Menschenrechte entstanden sind nicht als Ableitung aus theologischen Basissätzen noch immer spukt in der Literatur die Meinung von der Gewissensfreiheit als der Mutter aller anderen Rechte9 , so ist auch ihre Weiterentwicklung Interessendurchsetzung, nicht Ideenentfaltung. Mögen auch individuelle Entscheidungen dem Gewissen des einzelnen entspringen, der Gewissensinhalt ist schließlich gesellschaftlich bedingt. Wer nicht zwischen (theoretischen) Begründungen und (sozialen) Ursachen für sich durchsetzende Normativmodelle zu unterscheiden vermag, landet letztlich bei der wissenschaftseinschränkenden (oder gar -vernichtenden) These, daß jede juristische Frage schon nach wenigen Denkschritten zu einer religiösen wird. Wer Grundrechte (oder Grundwerte) als vorgegeben hinnimmt, wer sich vor dem Versuch weigert, sie aus einer Gesellschaftsanalyse abzu-löiten, bestreitet schließlich auch, daß sie überhaupt einer rational-logischen Begründung fähig sind.10 Es handelt sich bei den bürgerlichen Menschenrechten nicht etwa um pure Polit-Parolen ohne rechtliche Substanz. Sie normieren einen Handlungsspielraum für die Individuen, dem ein Argumentationsspielraum für die Juristen entspricht. Ob uns die Auffassung, Menschenrechte seien inhaltlicher Eindeutigkeit weithin entbehrende Lapidarformeln11, gefällt oder nicht, jedenfalls haben wir es in der Rechtspraxis mit einer unscharf begrenzten Variationsbreite der Bürgerrechtsinterpretation zu tun. Das Herangehen von Marx und Engels an die Menschenrechtsproblematik Auch bei Redlichen und Gutwilligen pflegt bisweilen die destruktive Haltung von Marx und Engels zu den Menschenrechtsproklamationen des ausgehenden 18. Jahrhunderts auf Unverständnis zu stoßen. Ganz zu schweigen von jenen, die dem pauschalen Fehlurteil verhaftet sind, nach dem die Sprache der Rechte der marxistischen Philosophie unbekannt geblieben sei.12 Wenn Karl Marx in seiner 1844 veröffentlichten ersten Abhandlung zur „Judenfrage" die Menschenrechtsartikel der amerikanischen Bills of Rights und der französischen Revolutionsverfassungen aufs Korn nahm und Friedrich Engels wenig später die Freiheitsrechte der englischen Verfassung13, dann nicht, weil sie sich vor dem Fortschritt dieser Erklärungen die Augen zuhielten oder gar gegen die menschliche Emanzipation eingestellt waren im Gegenteil: Marx endet seine Abhandlung mit der Aufforderung, sie zu vollbringen! , sondern weil sie davon überzeugt waren, daß auch mit einer Verwirklichung der aufklärerischen Menschenrechte deren erklärtes Ziel nicht zu erreichen ist. Da aber die (unreife) Arbeiterbewegung als linker Flügel des Bürgertums begann, da ihre ersten Vorläufer und Führer angefangen von Wistanley bis zur Gesellschaft der Menschen- und Bürgerrechte, einem Vorgänger des Bundes der Kommunisten glaubten, mit einer konsequenten Durchsetzung radikali-sierter bürgerlicher Forderungen aus den Menschenrechtserklärungen das Elend der Ausgebeuteten beseitigen zu können, gehörte die von Marx und Engels vollzogene Destruktion dieser Illusionen zum Verselbständigungsprozeß und zur Herausbildung des Klassenbewußtseins des Proletariats. Daher weigerten sich Marx und Engels, statt von den wahren Interessen von den Interessen der Wahrheit, statt von den Interessen des Proletariats von den Interessen des menschlichen Wesens, statt vom Proletarier vom Menschen überhaupt auszugehen.14 Daher stand am Beginn ihrer Analyse nicht der Mensch, sondern der gesellschaftliche Charakter des Menschen in einer ökonomisch gegebenen Geschichtsperiode,15 Daher machten sie sich über die halbreifen studiosi lustig, die dem Sozialismus eine ideale Wendung geben wollten, indem sie seine mate-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 285 (NJ DDR 1978, S. 285) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 285 (NJ DDR 1978, S. 285)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung und den zuständigen Untersuchungsführer sind vor jeder Besuchsdurchführung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzusprechen., Durchgeführte Besuche mit Inhaftierten sind zu registrieren.

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