Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 283 (NJ DDR 1978, S. 283); Neue Justiz 7/78 283 lutionäre Wachsamkeit der Werktätigen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu erhöhen. Drittens wurde in den Urteilen zu vielen neuen Fragen der Strafrechtstheorie Stellung genommen, die sowohl für die Praxis als auch für die Ausarbeitung neuer strafgesetzlicher Regelungen eine große Hilfe waren. Die Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege nach der 2. Parteikonferenz der SED In der „Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ wird festgestellt, daß in den Jahren nach der Gründung der DDR die „politischen und ökonomischen Bedingungen sowie das Bewußtsein der Arbeiterklasse und der Mehrheit der Werktätigen sich soweit entwickelt hatten, daß der planmäßige Aufbau des Sozialismus zur grundlegenden Aufgabe in der Deutschen Demokratischen Republik geworden war“.3 Die 2. Parteikonferenz, die vom 9. bis 12. Juli 1952 stattfand, faßte deshalb den Beschluß, in allen Bereichen der Gesellschaft planmäßig die Grundlagen des Sozialismus zu schaffen. Dazu bedurfte es auch der weiteren Ausgestaltung der sozialistischen Staatsmacht. Das setzte voraus, den Aufbau und die Arbeitsweise der Staatsorgane entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus so zu entwickeln, daß die Werktätigen immer stärker in die staatliche Tätigkeit einbezogen werden konnten. Es ging also darum, die Verwaltungsstruktur mit den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus in Einklang zu bringen. , Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 (GBl. Nr. 99 S. 613) wurden im Territorium der historisch entstandenen fünf Länder 14 Bezirke gebildet sowie die Zahl der Kreise von 132 auf 217 erhöht. Die bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben wurden auf die Organe der Bezirke übergeleitet. Eine bedeutsame Entwicklung hatte sich auch in der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft angebahnt. Um die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtsordnung weiter zu festigen sowie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und die Rechte der Bürger zu sichern, hatte der Ministerrat am 27. März 1952 (MipBl. S. 35) einen Beschluß gefaßt, der dem Generalstaatsanwalt der DDR die Aufsicht über alle Untersuchungen in Strafsachen übertrug, die von den zuständigen Organen durchgeführt wurden. Ferner wurde ihm die Aufsicht über den Haft- und Strafvollzug übertragen.4 Ein Höhepunkt in der Entwicklung der Staatsanwaltschaft war die Annahme des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Mai 1952 (GBl. Nr. 65 S. 408). Mit diesem Gesetz erhielt die Staatsanwaltschaft innerhalb unseres Staatsgefüges einen völlig neuen Platz. In der Begründung des Gesetzes erklärte Otto Grotewohl, daß die Staatsanwaltschaft durch dieses Gesetz zum Garanten unserer demokratischen Gesetzlichkeit und zum Hüter unseres Rechts wird. „Dem Staatsanwalt obliegt es in Zukunft, über die Einhaltung der Gesetze durch alle Organe unseres demokratischen Staates und alle Bürger zu wachen. Er hat gegen alle Gesetzesverletzungen, von welcher Seite sie auch kom- men mögen, einzuschreiten und dadurch die Rechte unserer Bürger zu gewährleisten. Die Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung und Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. “5 Mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 23. Mai 1952 war der organisatorische Aufbau der Staatsanwaltschaft im wesentlichen abgeschlossen, nachdem bereits durch die VO. über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. September 1951 (GBl. Nr. 117 S. 877) die Staatsanwaltschaften in den Ländern aus der Justizverwaltung herausgelöst und dem Generalstaatsanwalt der Republik unmittelbar unterstellt worden waren. Nunmehr ging es darum, ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung zu verabschieden. Am 2. Oktober 1952 wurden diese Gesetze in der Volkskammer angenommen. Das politische Anliegen dieser neuen Gesetze bestand in der Hauptsache darin, die alten Gesetze, die sich für die Tätigkeit unserer Gerichte in immer stärkerem Maße als hemmend erwiesen, durch neue zu ersetzen, die demokratische Rechtsprechung aktiv und fördernd zu unterstützen und die Rechtsprechung selbst zu einem Hebel der sozialistischen Entwicklung des Staates zu machen. Der mit der neuen Gerichtsverfassung festgelegte Gerichtsaufbau entsprach der neuen Verwaltungsstruktur. Fortan gab es Kreisgerichte, Bezirksgerichte und an der Spitze das Oberste Gericht, deren sachliche Zuständigkeit klar festgelegt war. Mit dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz wurde zugleich eine Periode beendet, in der immer wieder der Versuch unternommen worden war, das Gerichtswesen durch Änderungen des alten Gerichtsverfassungsgesetzes den neuen Aufgaben anzupassen. Dabei waren aber jeweils nur Teilerfolge erzielt worden. In der Begründung zum Gerichtsverfassungsgesetz wurde deshalb u. a. kritisch vermerkt, daß viele Hemmnisse in der Gerichtsorganisation es verhinderten, „daß sich die Heranziehung der neuen Richter aus den Kreisen der Werktätigen voll aus wirkte, daß die Oberlandesgerichte, die die Rechtsprechung in den Ländern lenken sollten, keine eindeutig fortschrittliche Rolle gespielt haben und auch die sehr großen Landgerichte nicht in allen Abteilungen vom fortschrittlichen Geist erfüllt waren“.6 In bezug auf die neue Strafprozeßordnung mußte festgestellt werden:, daß bei ihrer Ausarbeitung auf theoretischem Gebiet keine und in der Praxis nur sehr . geringe Anknüpfungspunkte Vorlagen. Wichtig aber war, daß klare politische Vorstellungen darüber bestanden, welchen Fehlern und falschen Auffassungen von vornherein vorgebeugt werden mußte. Die Praxis hat den Beweis erbracht, daß die Strafprozeßordnung von 1952 ihr Ziel erreicht hat. (wird fortgesetzt) 1 2 3 4 5 6 * Der erste Teil des Beitrags ist in NJ 1978, Heft 6, S. 238 ff. ‘veröffentlicht. 1 Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1978, S. 221. 2 Vgl. NJ 1950, Heft 5, S. 145 ff.; NJ 1951, Heft 2, S. 65 ff., S. 78 ff. 3 Geschichte der SED* a. a. O., S. 271. 4 Vgl. NJ 1952, Heft 5, S. 204 ff. 5 NJ 1952, Heft 6, S. 241. 6 NJ 1952, Heft 10, S. 435.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 283 (NJ DDR 1978, S. 283) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 283 (NJ DDR 1978, S. 283)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen. Die Ergebnisse der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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