Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 27 (NJ DDR 1978, S. 27); Neue Justiz 1/78 27 seine sozialpolitische Konsequenz gerade darauf beruht, daß die überwiegende Anzahl aller Mitglieder der kapitalistischen Gesellschaft von diesem Eigentum ausgeschlossen sind. Dafür spricht man heute aber schon vom „frei gewählten Beruf Arbeitsloser“ ! Der Vorsitzende der „Jungen Union“ Bayern, O. Wiesheu, meint, die Diskussion um das Recht auf Arbeit sei „gegenstandslos“, denn: man könne „mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenunterstützung besser leben als durch Arbeit“.8 Der „soziale Rechtsstaat“ stimuliere also geradezu die „Arbeitsunwilligkeit“ einer Million arbeitsloser Arbeiter und Angestellter in der BRD ein Recht auf Arbeit würde daran nach Wiesheus Ansicht auch nichts ändern. Würde man dieser Logik folgen, so hieße das z. B. für den Monat November 1977:1 004 325 Arbeitslose minus 199 145 „offene Stellen“9 gleich 805 180 Arbeitsunwillige! Unter dem bezeichnenden Titel „Zu wenig Arbeit oder zu hohe Arbeitskosten?“ will der „Bayemkurier“ vom 25. Juni 1977 dem Bundesbürger weismachen, daß „die Differenz zwischen Arbeitslosenunterstützung und Arbeitseinkommen“ zu gering sei und dadurch die Arbeitslosigkeit stimuliert werde. Gegen die infame Verleumdung, man könne mit Arbeitslosenunterstützung besser leben als durch Arbeit, spricht u. a. eine Studie des BRD-Instituts zur Erforschung sozialer Chancen, die über eine Befragung von Arbeitslosen in drei Arbeitsamtbezirken aussagt, daß der Haushalt eines Arbeitslosen im Monat durchschnittlich 334 M pro Familienmitglied ausgibt, d. h. durchschnittlich 223 M weniger als der Haushalt eines Erwerbstätigen.10 Die Ursache der Arbeitslosigkeit hat schon Karl Marx aufgedeckt: „Je größer der gesellschaftliche Reichtum, das funktionierende Kapital, Umfang und Energie seines Wachstums, also auch die absolute Größe des Proletariats und die Produktivkraft seiner Arbeit, desto größer die industrielle Reservearmee Die verhältnismäßige Größe der industriellen Reservearmee wächst also mit den Potenzen des Reichtums.“11 Das von der Krise geschüttelte kapitalistische System erweist sich als untauglich, diesen Widerspruch zu lösen. Die politischen Erfahrungen in der BRD besagen jedoch: „Es ist möglich, auch in der Krise dem Großkapital Widerstand zu leisten Die Schlüsselfrage zu jedem Erfolg im Kampf gegen das Großkapital, gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf das Volk ist und bleibt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse und das breite Bündnis der antimonopolistischen, demokratischen Kräfte.“ n 1 W. HerscheL, „.Recht aut Arbeit“ und Kündigungsschutz“, Betriebs-Berater (Heidelberg) 1977, Heft 15, S. 708. 2 P. SChwerdner, „Die Garantie des Hechts auf Arbeit ein Weg zur Knechtschaft?“, Zeitschrift für Arbeitsrecht (Köln/Berlin [West]/München 1977, Heft 1, S. 48. 3 Recht der Arbeit (München) 1961, Heft 10, S, 420. 4 So u. a. A. Nikiseh, Arbeitsrecht, Bd. I, Tübingen 1953, S. 35. 5 So D. Barth, „Recht auf Arbeit“, Beiträge zur Gesellschaftsund Bildungspolitik (Köln) 1976, Nr. 8, S. 20. 6 P. SChwerdner, a. a. O., S. 49. 7 D. Barth, a. a. O., S. 8. 8 „Hängematte für Faule“, Vorwärts (Bonn) vom 7. Juli 1977. 9 Zahlenangaben nach: Süddeutsche Zeitung (München) vom 3./4. Dezember 1977. 10 Aus: Vorwärts (Bonn) vom 7. Juli 1977. 11 K. Marx, „Das Kapital, Erster Band“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 673. 12 Aus dem Bericht des Parteivorstandes der DKP auf dem Bonner Parteitag, ND vom 20./21. März 1976, S. 4. Das Recht läßt auf sich warten Von 751 Revisionsverfahren beim BRD-Bundesarbeits-gericht in Kassel hatten im Jahre 1973 noch 181 Fälle Kündigungsschutz zum Gegenstand. Bis 1975 stieg ihr Anteil auf 286 bei 844 Neueingängen. Ende Oktober 1977 registrierte das höchste Arbeitsgericht der BRD bereits 331 Kündigungsfälle bei insgesamt 1 037 Revisionsanträgen. Diese Angaben die BRD-Tagespresse berichtete am 25. November 1977 darüber machte der Präsident dieses Gerichts, Gerhard Müller. Er deutete an, daß mit einer weiter steigenden Flut von Kündigungsschutzprozessen zu rechnen sei. Daß Arbeiter und Angestellte in Zeiten von Dauerarbeitslosigkeit länger und erbitterter um ihre Rechte streiten, hat naheliegende Gründe. Denn eine Kündigung bedeutet bei dieser Arbeitsmarktlage meist mehr als nur den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie führt oft, zumal bei Männern und Frauen in den vierziger Jahren und darüber, nach relativ kurzer Zeit in die Existenzkrise. Auf der Hand liegt freilich auch, daß viele von einer Kündigung Betroffene den Schritt zum Gericht gar nicht erst wagen. Man weiß, wer in den meisten Fällen den Kürzeren zieht, wenn es zum Schwur kommt. Wer dennoch an die Pforten zum Recht klopft, hat neben dem ökonomisch Stärkeren in der Sache häufig auch noch die auszehrende Kraft des Verfahrens zum Gegner. Denn dem Anwachsen der Prozeßlawine entspricht auch eine hohe Steigerungsrate der unerledigten oder auf die lange Bank geschobenen Verfahren, speziell bei Kündigungsschutzprozessen.' Blieben 1973 „nur“ 99 Verfahren unerledigt auf der Strecke, so waren es 1975 wie Arbeitsgerichtspräsident Müller berichtete schon 203 und 1976 mehr als 240 Fälle. Im Durchschnitt dauert ein Kündigungsprozeß auch das nach amtlichen Angaben vier Jahre, ehe er in Kassel entschieden wird, vorausgesetzt, d?iß es nach dem Urteil nicht noch zu einer Verfassungsbeschwerde kommt. Was Arbeitsgerichtspräsident Müller sonst noch vorzutragen wußte, hätte er sich getrost wird sich mancher Besucher seines Hauses gesagt haben schenken können. Als ob neue Senate in Kassel und die Abschaffung der sog. Streitwertrevision geeignet wären, das Übel an der Wurzel zu packen. Da ist es wohl schon sinnvoller, wenigstens die eigentliche Misere unverblümt beim Namen zu nennen, wie es das BRD-Gewerkschaftsorgan „Welt der Arbeit“ am 1. Dezember 1977 getan hat, als es schrieb: „Das Kündigungsschutzrecht sollte umbenannt werden, denn was den Schutz der Gekündigten angeht, läßt das Recht auf sich warten.“ Daß das Recht nicht im Wartestand bleibt, sondern im Interesse der arbeitenden Menschen angewandt und erweitert wird, ist eine Kampf auf gäbe der Arbeiterklasse der BRD selbst. Ha. Lei. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Paul Friedländer/Gertraud Liebscher: Neokolonialismus in der Krise 208 Seiten; EVP (DDR); 12 Mark Die Autoren haben den Versuch unternommen, das Wesen der Krise des Neokolonialismus im System der Beziehungen zwischen dem Imperialismus und den Entwicklungsländern sowie die damit zusammenhängenden politischen, ökonomischen, sozialen und ideologischen Probleme fn ihrer Vielschichtigkeit zu analysieren. Das 1. Kapitel (Neokolonialismus in der internationalen Klassenauseinandersetzung) hat u. a. die neuen Züge der nationalen Befreiungsbewegung, die äußeren und inneren Faktoren der Krise des Neokolonialismus sowie die Leitlinien der neokolonialen Strategie des Imperialismus zum Gegenstand. Das 2. Kapitel ist speziell der ökonomischen Politik des Neokolonialismus gewidmet. Im 3. Kapitel erörtern die Autoren neue Tendenzen der ideologischen Diversion des Neokolonialismus. Sie entlarven die Verfälschung des Wesens des Kolonialismus durch Ideologen des Imperialismus und gehen ausführlich auf die bürgerlichen Theorien von „dynamischen Kernländern und statischen Randländern", von „armen und reichen Ländern" sowie von „Supermächten" ein. Abschließend behandeln sie Möglichkeiten und Grenzen für das Eindringen imperialistischer Ideologie in die national befreiten Staaten. Als Anhang sind u. a. Auszüge aus Dokumenten der 5. Konferenz der Staats- und Regierungschefs nichtpaktgebundener Länder (Colombo 1976) veröffentlicht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 27 (NJ DDR 1978, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 27 (NJ DDR 1978, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Armeeangehörigen der Großbritanniens und Frankreichs, die die Hauptstadt der von Berlin aus aufsuchen. Die beim Grenzübertritt erkannten oder getroffenen.

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