Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 269 (NJ DDR 1978, S. 269); Neue Justiz 6/78 269 Jugendklub eines Berliner Neubaugebietes gewonnen wurden, dargelegt werden. Seit einem Jahr wird hier monatlich die Veranstaltung „Disputhek Fragen, Antworten, Standpunkte und Meinungen zum Recht unserer Zeit“ durchgeführt. Sie wird vorwiegend von Lehrlingen und jungen Facharbeitern besucht. Diese Veranstaltungsreihe ist auch für das gesamte Jahr 1978 eingeplant. v Beabsichtigt war, zunächst nur eine Veranstaltung durchzuführen. Danach war das Interesse an einer Fortsetzung vorhanden. Mittlerweile hat sie einen festen Platz im Programm des Jugendklubs eingenommen. Nun mag die zahlenmäßige Teilnahme von Jugendlichen an solchen Veranstaltungen sehr unterschiedlich sein, worauf viele Faktoren Einfluß haben. Es gab Veranstaltungen, an denen 30 bis 40 Jugendliche teilnahmen. Mitunter waren es auch nur 10. Zur Zeit hat sich ein Zuhörerkreis von ca. 15 Jugendlichen herausgebildet. Einige Jugendliche nehmen regelmäßig an diesen Veranstaltungen teil. Eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Veranstaltung wird m. E. durch die aktive Einbeziehung der Jugendlichen bereits in die Vorbereitung gesetzt. So wird regelmäßig mit der Leitung des Jugendklubs und dem Klubrat darüber beraten, welche Themen in den geplanten Veranstaltungen behandelt werden sollten, was methodisch verbessert werden könnte und wie weitere Jugendliche gewonnen werden können. Gelegentliche Teilnahmen an anderen Veranstaltungen im Jugendklub sowie viele persönliche Gespräche mit Jugendlichen vermitteln mir weitere Erkenntnisse über die thematische und methodische Gestaltung der Veranstaltungsreihe. Außerdem geben mir Informationsgespräche mit dem ABV und der Austausch von Erfahrungen mit dem Sekretär des Kreisvorstands der URANIA wertvolle Anregungen und Hinweise. Generell erweist es sich für die Wirksamkeit einer solchen Veranstaltungsreihe als sehr günstig, wenn zwischen dem Propagandisten und dem Jugendklub ein ständiger Kontakt gepflegt werden kann. Auch der Propagierung der jeweiligen Veranstaltung sollte große Beachtung beigemessen werden. Es hat sich beispielsweise die Praxis bewährt, daß auf den Plakaten, die über die Veranstaltungen informieren und von den Jugendlchen selbst entworfen werden, bereits schriftlich Fragen der Jugendlichen fixiert sind. Es wurden z. B. solche Fragen gestellt wie: Wie sollte das Verhältnis zwischen Lehrausbildern und Lehrlingen sein? . Kann ich nach Abschluß meiner Lehrzeit verpflichtet werden, in meinem Ausbildungsbetrieb tätig zu werden? Mit wieviel Jahren kann man einen Wohnungsantrag stellen und welche Rechte habe ich als Untermieter? Wie kann man eine Freundschaft*festigen? . Welche Rechte und Pflichten'hat man in einer Ehegemeinschaft? Wann spricht man in einem Jugendklub von Hausfriedensbruch und wie können wir ihn verhindern? Auf Grund der ersten wechselseitig gesammelten Erfahrungen werden die Veranstaltungen gegenwärtig methodisch so durchgeführt: Für den Ablauf sind jeweils zwei Stunden vorgesehen, wobei aber wenn das Bedürfnis bei den Jugendlichen vorhanden ist der zeitliche Rahmen überschritten werden kann. Zu Beginn einer jeden Veranstaltung kommt es vor allem darauf an, eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zu entwickeln. Das ist bei Jugendlichen besonders wichtig. Ausgehend von der Zielsetzung der Veranstaltungsreihe, zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Jugendlichen beizutragen und rechtserzieherisch Einfluß zu nehmen, ist jede Veranstaltung in drei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil eröffnet der Referent die Diskussion zu einem rechtlichen Problemkomplex, der die Jugend- lichen bewegt, wobei er in angemessener Weise Rechtskenntnisse vermittelt. Der Ausgangspunkt für die Einführung und die Diskussion ist nicht ein Rechtsgebiet, ein Gesetz oder eine Rechtsnorm an sich, sondern eine Problematik aus dem Lebensbereich Jugendlicher (Schule, Betrieb, Elternhaus, Freizeit usw.). So wurden bisher u. a. erörtert: die Rechte und Pflichten der Jugendlichen aus dem Lehrvertragsverhältnis; Liebe, Partnerschaft und einige Fragen des Familienrechts; Freiheit und Menschenrechte im Sozialismus; Ursachen der Jugendkriminalität und Möglichkeiten ihrer* Bekämpfung. Der Auflockerung dient der zweite Teil. Er ist so angelegt, daß eine Entscheidungssituation aus dem Alltag der Jugendlichen oder mitunter auch der Sachverhalt einer Straftat geschildert wird, der zur Diskussion unter Jugendlichen geeignet ist. Danach stellen die Jugendlichen die konkrete Situation mit verteilten Rollen dar, wobei sie das Für und Wider der einzelnen Umstände abwägen, um zu einer Wertung, Beurteilung und Entscheidung vorzustoßen. Wichtig ist, den Handlungsgegenstand richtig zu wählen, damit Nutzen oder Schaden für den einzelnen, das Kollektiv oder die Gesellschaft miterfaßt wird. Das Ziel dieses Teils, in dem die Jugendlichen besonders aufgeschlossen sind, ist vor allem, das bewußte gesellschaftsgemäße Verhalten zu fördern, sozialistische Überzeugungen und Handlungsmotive entwickeln zu helfen sowie Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen und Möglichkeiten ihrer Beseitigung zu erkennen. Schließlich sollen die Jugendlichen dadurch auch lernen, überzeugend zu argumentieren. Eine bei rechtspropagandistischen Veranstaltungen in anderen Jugendklubs praktizierte Methode, die ebenfalls großen Anklang bei Jugendlichen findet, ist die persönliche, wechselseitige Befragung: Wie würden Sie sich in folgender Situation entscheiden? Der dritte Teil der Veranstaltung ist thematisch nicht begrenzt. Es hat sich gezeigt, daß die Jugendlichen auch zu aktuellen politischen Vorgängen und zu weiteren rechtlichen Fragen Auskünfte und mitunter persönliche Ratschläge erwarten. Nach Abschluß der Veranstaltung sollte man auf alle Fälle eine gewisse Zeit einplanen, damit Jugendliche, die ein vertrauensvolles Gespräch unter vier Augen wünschen, Gelegenheit dazu haben. Sicherlich wird man, abhängig vom Thema und der Zielstellung sowie unter Berücksichtigung der Interessen und Erfahrungen des Zuhörerkreises, viele andere Formen und Methoden wählen können, um rechtspropagandistisch in Jugendklubs wirksam zu werden. Wichtig ist jedoch stets die lebensverbundene, an die Erfahrungen und Erkenntnisse der Jugendlichen anknüpfende, parteiliche, offene und ehrliche Erörterung der Fragen, die sich den Jugendlichen in Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in der Schule, in der Lehre und im Betrieb, in der Familie sowie in Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung stellen; die Einordnung der Zielstellung der rechtspropagandistischen Veranstaltung in die gesamte politisch-ideologische Arbeit zur Herausbildung kommunistischer Verhaltensweisen; die Rechtskenntnisvermittlung mit der Einstellungsund Bewußtseinsbildung Jugendlicher zu verbinden; die Diskussionsfreude der Jugendlichen zu wecken, auf lange Vorträge zu verzichten und ständig die aktive Mitarbeit der Jugendlichen zu initiieren. Schließlich sollte nicht zuletzt auch berücksichtigt werden, daß rechtspropagandistische Veranstaltungen in den Jugendklubs in der Freizeit der Jugendlichen durchgeführt werden und sie deshalb den Bedürfnissen der Jugendlichen nach Erholung und Entspannung Rechnung tragen müssen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 269 (NJ DDR 1978, S. 269) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 269 (NJ DDR 1978, S. 269)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit mit der Untersuchungsabteilung. Vor der Durchführung erster Prüfungshandlungen bedarf es in jedem Fall gemeinsamer Berktj ngen zur Bestimmung des im konkreten Fall auszuweisenden sses für die Begründung des Verdachts einer Straftat und darüber hinaus für die weitere Beweisführung außerordentlich bedeutungsvoll sein kann. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Suche und Sicherung von Spuren meist aussichtslos ist und selbst Zeugenvernehmungen nach mehreren Monaten kaum noch zur Klärung einzelner Details der Straftat fuhren.

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