Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 267 (NJ DDR 1978, S. 267); Neue Justiz 6/78 267 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Aufgaben der URANIA bei der Rechtserziehung der Jugend Staatsanwalt Dr. LOTHAR REUTER, Mitglied des Büros der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft beim Präsidium der URANIA Dem nachstehenden Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Dr. Reuter auf einer Referentenkonferenz der URANIA am 29. März 1978 gehalten hat. D. Red. Die Rechtspropaganda unter der Jugend ist Bestandteil der Erziehung der jungen Generation unseres Landes zu einem hohen sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtsein. Sie dient der Vertiefung des Vertrauensverhältnisses der Jugend zu unserem sozialistischen Staat, der Erhöhung ihres Demokratieverständnisses und ihrer immer besseren Befähigung, sich mit bürgerlichen Auffassungen über Staat, Recht und Demokratie auseinanderzusetzen, sowie der bewußten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Jugend. Die URANIA läßt sich in ihrer rechtspropagandistischen Arbeit davon leiten, daß die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Jugend eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung ist.1 Diese Orientierung hat sich als richtig erwiesen. Eingeordnet in die- Bemühungen, der Partei der Arbeiterklasse, der Organe der Volksbildung und der Berufsbildung sowie des Jugendverbandes und anderer gesellschaftlicher Kräfte, die Jugend für ihre aktive Mitwirkung bei der Gestaltung der neuen Gesellschaftsordnung vorzubereiten, sind in allen Bezirken und Kreisen durch die Vorstände und Sektionen Staats- und Rechtswissenschaft der URANIA große Anstrengungen unternommen worden, um.die Rechtspropaganda unter der Jugend zu verstärken und ihre ideologische Wirksamkeit weiter zu erhöhen Die Zahl der rechtspropagandistischen Veranstaltungen der URANIA unter der Jugend hat weiter zugenommen. Ihr Anteil beträgt in den großen Industriekreisen mit einer hohen Konzentration der Arbeiterjugend bis zu 4o Prozent der Vortragstätigkeit der URANIA zu Staats- und Rechtsfragen. Diese Entwicklung ist vor allem Ergebnis eines engeren Zusammenwirkens mit den. örtlichen Organen, den Bildungseinrichtungen und den Leitungen der FDJ. Die Sektionen Staats- und Rechtswissenschaft und Pädagogik beim URANIA-Bezirksvorstand Frankfurt (Oder) führten z. B. im Jahre 1977 gemeinsam zwei Referentenberatungen zü den weiteren Aufgaben bei der Rechtserziehung der Jugend durch. Mit ihnen wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um den Lehrkräften, Erziehern und leitenden Kadern in den Einrichtungen der Berufsbildung die erforderliche Unterstützung bei der Rechtserziehung der Lehrlinge zu geben und die im Bezirk vorhandenen guten Erfahrungen bei der Propagierung des sozialistischen Rechts stärker zu verallgemeinern. Gleichzeitig dienten diese Referentenberatungen dazu, Juristen und Lehrkräfte mit dem Lehrplan für das Unterrichtsfach „Sozialistisches Recht“ an den Berufsschulen vertraut zu machen. Planmäßige Entwicklung und Gestaltung der Rechtspropaganda In allen Bezirken bestehen günstige Bedingungen für die planmäßige Entwicklung und Gestaltung der Rechtspropaganda unter der Jqgend. Die Vorstände, Sektionen und Referenten der URANIA können sich zunehmend auf Beschlüsse der Räte der Bezirke und Kreise stützen, in denen verbindliche Aufgaben zur Rechtserziehung der Jugend, besonders für die Organe und Einrichtungen der Volksbildung und Berufsbildung sowie die Betriebe, gestellt worden sind.2 Diese Beschlüsse haben auch für die Rechtspropaganda der URANIA unter der Jugend Bedeutung: 1. Die Räte ordnen die Rechtspropaganda in die vielfältigen staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen zur Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsprozesses der Jugend ein. Sie leiten daraus die Verantwortung der Staatsorgane, Betriebe und Einrichtungen ab, bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik dafür Sorge zu tragen, daß die Jugend unseres Landes zur bewußten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erzogen wird. Die Beschlüsse konkretisieren mit ihren Aufgabenstellungen insoweit die gesetzliche Forderung des § 6 des Jugendgesetzes der DDR. 2. Die Räte haben folgerichtig festgelegt, daß die Aufgaben zur Rechtserziehung der Jugend in die jährlichen Jugendförderungspläne der Betriebe und Einrichtungen aufzunehmen sind. Das ist von prinzipieller Bedeutung. Rechtserziehung und Rechtspropaganda unterliegen damit immer weniger der Gefahr einer Verselbständigung und erscheinen nicht als eine zusätzliche, gewissermaßen von „außen“, insbesondere von den Justiz- und Sicherheitsorganen, herangetragene Aufgabenstellung. Zugleich ergibt sich aus den Beschlüssen, daß in die Rechenschaftslegungen über die Erfüllung der Jugendförderungspläne die Maßnahmen zur Rechtserziehung der Jugend eingeschlossen sind. Besonders in den Jugendförderungsplänen vieler Betriebe ist es gelungen, die generelle Forderung nach verstärkter Rechtserziehung in konkrete und abrechenbare Aufgabenstellungen umzusetzen. Diese beziehen sich vor allem auf die systematische Erläuterung des sozialistischen Rechts vor der Arbeiterjugend und in Lehrlingswohnheimen. Diese gute Entwicklung gilt es zu fördern. Wir betrachten es als eine wichtige Aufgabe der Sektionen Staatsund Rechtswissenschaft, sich mit den bisherigen Erfahrungen bei der Festlegung von Maßnahmen zur Rechtspropaganda in den Jugendförderungsplänen vertraut zu machen und den Betrieben und Einrichtungen zu helfen, die Aufgaben noch klarer zu erkennen und sich für ihre Lösung einzusetzen. 3. Einige Räte haben Schwerpunkte für die Rechtserläuterung vorgegeben. Solche Vorgaben sollten die Sektionen Staats- und Rechtswissenschaft durch entsprechende Themenangebote konkretisieren und vertiefen. 4. In mehreren Beschlüssen der Räte ist auch das Zusammenwirken mit der URANIA erwähnt. Hervorzuheben ist die Festlegung des Rates des Bezirks Rostock, wonach die Mitglieder des Rates des Bezirks und die Räte der Kreise und Stadtkreise Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeit der URANIA in den Betrieben und Schulen zu treffen und Funktionäre ihrer Organe für die Rechtspropaganda unter der Jugend zu gewinnen haben. Diese Festlegung trägt dazu bei, den Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen an der Vermittlung von Rechtskenntnissen auf den verschiedensten Gebieten besser Rechnung zu tragen. Massenwirksame Rechtspropaganda Verstärkt werden von den Referenten der URANIA Grundfragen des Staates, des Rechts und der Demokratie erläutert. Einen vorderen Platz nimmt das Jugendgesetz ein. Das muß auch künftig so bleiben, damit dieses weitreichende Dokument sozialistischer Jugendpolitik im Gespräch und ständige Arbeitsgrundlage bleibt. Dabei haben wir zu berücksichtigen, daß immer wieder neue Jahrgänge in das Jugendalter hineinwachsen, die an der öffentlichen Diskussion des Gesetzentwurfs nicht teilgenommen haben. Die Erläuterung des Jugendgesetzes bleibt eine ständige Aufgabe. Groß ist das Interesse der Jugendlichen an Fragen der Kriminalität, ihrer Vorbeugung und Bekämpfung. Das erleichtert uns die Aufgabe, in diesen Veranstaltungen künftig noch stärker das Streben der Jugend zu fördern, selbst für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzutreten, und sie immer besser zu befähigen, sich mit solchen Jugendlichen auseinanderzusetzen, die Grund-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 267 (NJ DDR 1978, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 267 (NJ DDR 1978, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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