Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 265 (NJ DDR 1978, S. 265); Neue Justiz 6/78 265 DDR und der BRD und unter Verletzung anderer Rechtsvorschriften der DDR in die BRD auszuschleusen. Er legte u. a. dar, daß der Bundesgerichtshof der BRD in mehreren Entscheidungen den Menschenhändlerorganisationen praktisch einen justitiellen Freibrief ausgestellt hat, indem er die sog. Fluchthelferverträge als im Prinzip nicht sittenwidrig, dem Transitabkommen und den Rechtsvorschriften der BRD wie der DDR nicht widersprechend bezeichnete. Hieran anknüpfend, analysierte Prof. Dr. J. G ö h -ring, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, die sog. Rechtsstandpunkte Westberliner Gerichte sowie des BRD-Bundesgerichtshofs zu den sog. Fluchthelferverträgen. Diese Gerichte versuchen, den Eindruck zu erwecken, als handle es sich hier um rein zivil-rechtliche Verträge, die auf die Erfüllung einer Dienstleistung gerichtet sind und deren Rechtswirksamkeit sich folglich allein nach den Bestimmungen des BGB beurteilt. Demgegenüber wies Göhring nach, daß es hier um eine dem Völkerrecht zuwiderlaufende Anwendung des Zivilrechts geht, mit der die aggressiven Positionen des imperialistischen Herrschaftssystems nachhaltig unterstützt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gültigkeit der sog. Fluchthelferverträge ist jedoch ohne Wirkung auf die völkerrechtliche Verpflichtung der Regierung der BRD, da sich kein Staat unter Berufung auf die Unabhängigkeit der innerstaatlichen Rechtsprechung seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen entziehen kann.2 Mit der Erhöhung der Rolle der Exekutive im staatsmonopolistischen Herrschaftssystem beschäftigte sich Dr. J. Missel-Witz, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Ausgehend vom Grundgesetz der BRD wies er nach, daß die Kluft zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit immer größer wird, Mit dem Abbau sozialer Rechte und der Einschränkung der im Grundgesetz fixierten Bürgerrechte entsteht in zunehmendem Maße ein reaktionäres innenpolitisches Klima, in dem Revanchismus und Neofaschismus gedeihen können. Prof. Dr. H. Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, untersuchte die Änderungen auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts der BRD, in denen sich deutlich der Ausbau der Repressivfunktion des imperialistischen Staates und eine Einschränkung der Rechte der Bürger im Strafverfahren widerspiegeln.3 Das unlängst im BRD-Bundestag angenommene sog. Anti-Terror-Gesetz bringt eine neue Verschärfung der Strafjustiz mit sich und dient unter dem Deckmantel der Festigung der inneren Sicherheit der BRD dem Ausbau eines autoritären Regimes. Die polizeistaatliche Zielsetzung zeigt sich z.B. an der Schaffung weiterer Gründe für den Ausschluß des Verteidigers im Strafverfahren und an der zunehmenden Erschwerung des Kontakts zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten. Bemerkenswert sind auch die Bestrebungen in der BRD, mit dem Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz eine „Harmonisierung“ der Maßnahmen der Strafverfolgung herzüstellen. Der zweite Komplex der Diskussion hatte den Ausbau der ökonomischen Funktion des imperialistischen Staates zum Gegenstand. Hier wurde sichtbar, wie der imperialistische Staat mit rechtlichen Mitteln versucht, den Monopolen Höchstprofite zu sichern und die aggressiven Bestrebungen der Monopole auf dem Gebiet der Außenwirtschaft durchzusetzen. Über einige neue Formen intersystemarer Wirtschaftsund Finanzbeziehungen sprach Prof. Dr. H., S p i 11 e r, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle. Er wies nach, daß der Imperialismus der weltweiten, von allen antiimperialistischen Kräften getragenen Forderung nach Demokratisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen kein eigenständiges Zukunftskonzept entgegenzusetzen hat. Die Rolle des sog. Wettbewerbsrechts in den imperialistischen Staaten zur Durchsetzung aggressiver Bestrebungen auf dem Gebiet der Außenwirtschaft analysierte Prof. Dr. W. Schönrath, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig. Er verdeutlichte an Beispielen, daß und wie bestimmte Verträge zur Gestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen verstärkt einer staatlichen Regulierung unterworfen sind und wie sich die Tendenz klar abzeichnet, mit Hilfe rechtlicher Maß- nahmen den Einfluß der EG-Länder auf dem internationalen Markt zu sichern und auszubauen. Mit dem Charakter und den Entwicklungstendenzen der supranationalen Patentrechtsintegration in Westeuropa befaßte sich der Diskussionsbeitrag von Dr. J. Adrian, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin. Die primär auf Betreiben von BRD-Monopolen entstandenen Konventionen auf dem Gebiet des Patentrechts haben u. a das Ziel, die einem freien Kapital- und Warenverkehr entgegenstehenden nationalen Schutzgrenzen zu beseitigen, d. h. zugunsten supranationaler Organe auf staatliche Souveränitätsbefugnisse zu verzichten. Zugleich sollen die sozialistischen Länder in der Sicherung ihrer Export- und Lizenzbeziehungen gegenüber den EG-Staaten beeinträchtigt werden. Welche Rolle das Wirtschaftsrecht und das Internationale Wirtschaftsrecht im staatsmonopolistischen Kapitalismus spielen, demonstrierte Prof. Dr. Helga Rudolph, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, Berlin. Die Funktionen des imperialistischen Wirtschaftsrechts sind erstens, einen direkten, organisierenden Einfluß zur Erzie-luqg von Höchstprofiten durch Schaffung günstiger Kapitalverwertungsbedingungen für die führenden Monopole auszuüben, und zweitens, das kapitalistische System vor allem durch den Einsatz ökonomischer Potenzen zu erhalten und zu stabilisieren, was mit der Verschärfung der Widersprüche immer komplizierter wird und den imperialistischen Staat auch zu sozialen Zugeständnissen zwingt. Beide Funktionen bilden eine widersprüchliche Einheit. Die Realisierung jeder dieser Funktionen setzt Grenzbedingungen für die Realisierung der anderen, worin die Ausweglosigkeit und Überlebtheit des Kapitalismus zum Ausdruck kommt. Helga Rudolph gab den wichtigen methodologischen Hinweis, daß die Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Wirtschaftsrecht und dem internationalen Wirtschaftsrecht in erster Linie auf eine Kritik des kapitalistischen Systems und nicht auf eine Kritik einzelner rechtlicher Erscheinungsformen abzielen muß. Das schließt jedoch eine differenzierte Einschätzung dieser rechtlichen Erscheinungsformen, ihrer spezifischen Motive und Ziele ein. Dabei zeigt sich, daß nicht nur offen reaktionäre Rechtsformen die Überlebtheit des kapitalistischen Systems charakterisieren, sondern auch solche, die Ausdruck von Zugeständnissen sind, zu denen sich der imperialistische Staat im Interesse der Erhaltung des Systems gezwungen sieht. Anhand der Zusammenhänge zwischen dem Steuer-und Subventionsrecht auf der einen und der Kartell- und gesellschaftsrechtlichen Gesetzgebung auf der anderen Seite verdeutlichte Helga Rudolph, daß solche Zugeständnisse des imperialistischen Staates oft nur Täuschungsmanöver sind oder auf Gebiete verlagert werden, die die Profitinteressen der Monopole nur wenig beeinträchtigen. Der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, stellte in seinen abschließenden Bemerkungen fest, daß die Beratung in ihrer Gesamtheit zur weiteren-Aufdeckung des Machtmechanismus des imperialistischen Staates beigetragen hat. Er betonte, daß es immer dringlicher wird, die tatsächlichen Entwicklungsbedingungen des imperialistischen Machtmechanismus genau zu analysieren und dabei das reaktionäre Wesen des Imperialismus bloßzulegen. Das tiefere Eindringen in die Probleme des Militär-Industrie-Komplexes sowie die gründliche Analyse der äußerst gefährlichen expansiven Bestrebungen des imperialistischen Staates nach innen und außen bezeichnete Schüßler als eine vorrangige Aufgabe der ideologischen Arbeit und der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung. 1 1 Vgl. hierzu auch G. Riege, „Staatliche Souveränität und Staatsbürgerschaftsrecht“, NJ 1978, Heft 3, S. 98 ff. 2 Vgl. dazu auch: „Oberstes Gericht der DDR: Mißbrauch der Transitwege völkerrechtswidrig“, ND vom 10. November 1977, S. 2. 3 Vgl. dazu auch L. Frenzei, „Grundrechte und Strafrechtsreform ln der BRD“, NJ 1978, Heft 3, S. 120 ff;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 265 (NJ DDR 1978, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 265 (NJ DDR 1978, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten,. Ausländer zu führen. Verhaftete sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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