Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 249

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 249 (NJ DDR 1978, S. 249); Neue Justiz 6/78 249 übertragen wurde. Die jeweils ausgearbeiteten Abschnitte des Gesetzbuchs werden von dieser Kommission dem Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR und dem Ministerrat der UdSSR zur Zustimmung vorgelegt. Sowohl für die Ausarbeitung der Gesetzentwürfe als auch bei der Gestaltung der Materialien soll das mit moderner elektronischer Technik ausgerüstete Wissenschaftliche Zentrum für Rechtsinformation des Instituts für Sowjetgesetzgebung beim Ministerium der Justiz der UdSSR genutzt werden. Damit wird auch die Vorbereitung der erforderlichen Sachregister gesichert, mit deren Hilfe die Normen zu jeder beliebigen Frage in den umfangreichen Materialien leicht gefunden werden können. In welchem Verhältnis steht das Gesetzbuch der UdSSR zur Verfassung der UdSSR? Grundlage des Gesetzbuchs der UdSSR, sein „Kernstück“, ist die neue Verfassung der UdSSR. Sämtliche Materialien des Gesetzbuchs werden nach entsprechenden Abschnitten gegliedert, und zwar: „Die Gesetzgebung über den Gesellschafts- und Staatsaufbau“, „Die Gesetzgebung über die soziale Entwicklung und die Kultur. Soziale und ökonomische Rechte der Bürger“, „Die Gesetzgebung über die rationelle Nutzung und den Schutz der Naturressourcen“, „Die Gesetzgebung über die Volkswirtschaft“, „Die Gesetzgebung über die internationalen Beziehungen und die Außenwirtschaftsbeziehungen“ u. a. m. Alle in das Gesetzbuch der UdSSR aufzunehmenden Akte werden in genaue Übereinstimmung mit der Verfassung der UdSSR gebracht. Zur Organisation dieser Arbeit haben das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR und der Ministerrat der UdSSR im Dezember 1977 spezielle Beschlüsse erlassen. In diesem Zusammenhang werden in nächster Zeit Vorschläge für Veränderungen und Ergänzungen in allen Gesetzen und Erlassen des Präsidiums des Obersten Sowjets und den Beschlüssen der Regierung vorbereitet. Damit wird das Gesetzbuch der UdSSR sowohl in seinem Inhalt als auch den Prinzipien seines Aufbaus nach exakt mit der Verfassung der UdSSR übereinstimmen. Genosse Minister, welche Rolle spielen die Juristen bei der Vorbereitung des Gesetzbuchs der UdSSR? An den Arbeiten zur Schaffung des Gesetzbuchs der UdSSR werden viele Sowjetorgane, gesellschaftliche Organisationen, Ministerien, sämtliche juristische Dienststellen und die Gerichte beteiligt. Das Ministerium der Justiz der UdSSR wurde beauftragt, an der Vorbereitung der Entwürfe von Gesetzgebungsakten teilzunehmen, die in das Gesetzbuch der UdSSR aufgenommen werden sollen, die Materialien des Gesetzbuchs zu gestalten sowie insbesondere Vorschläge zu Ver-■ änderungen, Ergänzungen und Zusammenfassungen der in das Gesetzbuch aufzunehmenden geltenden Gesetze auszuarbeiten. Dem Ministerium der Justiz wurde auch die Verantwortung für die gute Vorbereitung des Gesetzbuchs der UdSSR und für die Vollständigkeit der aufzunehmenden Rechtsakte übertragen. Zur Untersuchung von Fragen, die mit der Vorbereitung des Gesetzbuchs der UdSSR Zusammenhängen, wurde ein wissenschaftlicher Konsultativrat gebildet, dem bedeutende Rechtswissenschaftler angehören. An der Vorbereitung der Materialien des Gesetzbuchs der UdSSR werden auch wissenschaftliche Einrichtungen aktiv teilnehmen, die dem Ministerium der Justiz, der Akademie der Wissenschaften, dem Ministerium für Hoch- und Fachschulbildung der UdSSR sowie anderen Dienststellen unterstellt sind. Die Koordinierung der Tätigkeit der wissenschaftlichen Einrichtungen wurde dem Institut für Sowjetgesetzgebung beim Ministerium der Justiz der UdSSR übertragen. In Vorbereitung des Gesetzbuchs der UdSSR haben wir eine umfangreiche und komplizierte Arbeit zu leisten. Es ist vorgesehen, den ersten Band 1981 herauszubringen und die Gesamtausgabe bis 1985 abzuschließen. Die Herausgabe des Gesetzbuchs der UdSSR wird zweifellos eine große Rolle für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung spielen. Sie wird sich günstig auf die Festigung der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens auswirken und zum Schutz der Rechte und Interessen der Bürger unseres Landes beitragen. (Übersetzung von Gertrud Lehmann, Berlin) Erläuterungen zum Arbeitsgesetzbuch Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Gleichberechtigung der Frau im Arbeitsprozeß Prof. Dr. sc. WERA THIEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Mit der Gesamtheit seiner Regelungen entspricht das Arbeitsgesetzbuch, einschließlich der Vorschriften des 12. Kapitels „Besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter“, der verantwortungsvollen gesellschaftlichen Stellung der Frauen im Sozialismus. Mit seinen spezifischen Mitteln schafft es günstige Voraussetzungen dafür, ihre Gleichberechtigung ständig zu vervollkommnen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist Bestandteil des in Art. 20 der Verfassung garantierten und auf immer höherer Stufe verwirklichten sozialistischen Prinzips der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.1 Aufgaben des Arbeitsrechts bei der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Stellung der Frau Kontinuierlich schuf und entwickelt die sozialistische Gesellschaft die politischen, ökonomischen und ideologischen Bedingungen, damit die Frau ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft immer besser gerecht werden kann. Die im AGB verankerte arbeitsrechtliche Stellung der Frau entspricht dem erreichten Stand bei der Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau im Arbeitsprozeß, und sie trägt dazu bei, die Ziele, die in den nächsten Jahren bei der weiteren Verwirklichung der Gleichberechtigung angestrebt werden* 2, zu erreichen. Das AGB orientiert auf folgende generelle Aufgaben: Nutzung aller gesellschaftlichen, besonders aller betrieblichen Möglichkeiten, um allseitig solche Bedingungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, das Grundrecht auf Arbeit zunehmend als Recht auf Selbstverwirklichung der Persönlichkeit in Übereinstimmung mit ihren Pflichten als Mutter zu verwirklichen (vgl. §§1 Abs. 5, 3 AGB); weitere planmäßige Verringerung noch .vorhandener Unterschiede im Qualifikationsniveau zwischen männlichen und weiblichen Werktätigen im Interesse einer hohen Effektivität und Qualität der gesellschaftlichen Arbeit, der Persönlichkeitsbildung der Frauen und ihrer Befähigung'zur sachkundigen und schöpferischen Mitgestaltung im Betrieb und in der Gesellschaft (vgl. -§§ 3, 148 Abs. 1 AGB); Gestaltung solcher Arbeitsbedingungen, die den physischen und physiologischen Besonderheiten der Frau Rechnung tragen, ein gesundes , und kulturvolles Arbeiten ermöglichen und den besonderen Anforderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes entsprechen (vgl. § 210 AGB); konsequente Verwirklichung der besonderen Rechte der werktätigen Frauen mit Kindern, um die Vereinbar-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 249 (NJ DDR 1978, S. 249) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 249 (NJ DDR 1978, S. 249)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungsfeindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungsfeindlichen und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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