Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 246

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 246 (NJ DDR 1978, S. 246); 246 Neue Justiz 6/78 ten. Sie sind in der Verfassung, im StGB, GVG, StAG und in der StPO verankert und tragen dazu bei, daß das Strafverfahren als ein wirksames Instrument des sozialistischen Staates der gerechten Anwendung des Strafrechts der DDR dient. Das wird überzeugend verdeutlicht in den einzelnen Ausführungen zu den Grundsätzen der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren; der Feststellung der objektiven Wahrheit; der Achtung der Würde des Menschen; der Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung; der Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren; der differenzierten Gestaltung und beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens. Die unvoreingenommene und objektive Feststellung der Wahrheit wird zutreffend als elementare Voraussetzung auch dafür charakterisiert, daß der Beschuldigte oder Angeklagte zur Einsicht in die Verwerflichkeit seiner Handlung geführt werden kann und daß die Urteile dazu beitragen, die Überzeugung von der Gerechtigkeit -der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung zu festigen. Ergänzend sei hier angemerkt, daß dies nicht nur für Urteile, sondern für alle strafrechtlichen Entscheidungen gilt, z. B. auch für Einstellungen von Ermittlungsverfahren bei Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß § 25 StGB Richtig geht das Lehrbuch davon aus, daß es für das Strafverfahren keinen besonderen Wahrheitsbegriff gibt und auf der Grundlage der prinzipiellen Thesen der marxistisch-leninistischen Philosophie über die Erkennbarkeit der Welt „wahre Feststellungen über alle strafrechtlich relevanten Geschehnisse möglich“ und deshalb notwendig sind.3 Die Achtung der Würde des Menschen als Verfassungsgebot für alle staatlichen Organe ist ein zutiefst in,der sozialistischen Gesellschaft Wurzelndes humanistisches Prinzip, das auch die Achtung der Persönlichkeit des Beschuldigten verlangt. Daraus wird folgerichtig die Pflicht jedes Mitarbeiters des Üntersuchungsorgans, Staatsanwalts und Richters abgeleitet, jederzeit zu prüfen, ob die im Strafverfahren erforderlich werdenden Beschränkungen der Freiheit, des Eigentums, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Femmeldegeheimnisses dem Gesetz entsprechen und unumgänglich sind. Die Präsumtion der Unschuld, die Regel, daß im Zweifel zugunsten ' des Beschuldigten oder Angeklagten zu entscheiden ist, sowie das Verbot, dem Beschuldigten oder Angeklagten die Beweisführungspflicht aufzuerlegen, werden als we-. sentliche juristische Garantien für die Wahrung der Menschenwürde des Beschuldigten oder Angeklagten: charakterisiert. Eine bedeutsame Ergänzung stellt der im Lehrbuch verarbeitete Rechtssatz aus dem Urteil des Obersten Gerichts vom 12. November 1968 3 Zst 20/68 (OGSt Bd. 10 S. 121; NJ 1969, Heft 6, S. 184) dar, wonach bei mehreren möglichen Varianten zugunsten des Angeklagten von der ihn am wenigsten belastenden Variante auszugehen ist. Beachtung verdient auch der Hinweis, daß es in jedem Fall als volle strafrechtliche Rehabilitierung anzusehen ist, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil sich die Beschuldigung als nicht begründet erwiesen hat, oder der Angeklagte aus diesem Grund freigesprochen wurde. Das durch die gesamte Ausgestaltung des Strafverfahrens gewährleistete Recht auf Verteidigung wird im Lehrbuch als Ausdruck des konsequenten Demokratismus und Humanismus der sozialistischen Gesellschaft gekennzeichnet, dessen Nutzung im gesellschaftlichen Interesse und im Interesse des einzelnen- liegt. Das Recht auf Verteidigung wird insbesondere durch die gesetzlich geregelte Stellung des Beschuldigten und Angeklagten als eines mit ent- sprechenden Rechten ausgestatteten Prozeßsubjekts gewährleistet. Stellung der am Strafverfahren Beteiligten Das 4. Kapitel gibt einen umfassenden Überblick über die prozessuale Stellung aller Verfahrensbeteiligten, ihrer Rechte und Pflichten und die sich daraus ergebenden Beziehungen zwischen ihnen. Im Zusammenhang mit der staatsrechtlichen Stellung und den Aufgaben des Staatsanwalts wird das Fehlen administrativer Befugnisse hervorgehoben (S. 103). Zu dieser Problematik wären Präzisierungen wünschenswert, denn aus der StPO, dem StAG und dem StVG ergeben sich eindeutig solche Befugnisse für die Staatsanwaltschaft sowohl gegenüber den Untersuchungsorganen als auch gegenüber den Strafvollzugsorganen. Nicht aussagekräftig genug erscheinen auch die Darlegungen über die Aufgaben und die Verantwortung des Staatsanwalts für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten (Art. 97 Verfassung). Hier vermißt der Leser eine positive inhaltliche Bestimmung dieser wichtigen Leitungsverantwortung der Staatsanwaltschaft. Das betrifft insbesondere die für die Praxis außerordentlich bedeutsame Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Koordinierung der Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität. Sie wurde der Staatsanwaltschaft übertragen, weil sie im Unterschied zu den Gerichten und den Untersuchungsorganen in allen Stadien des Strafverfahrens mitwirkt und Verantwortung trägt von der Anzeigenaufnahme über das Ermittlungsverfahren und das Gerichtsverfahren bis hin zum Strafvollzug und zur Wiedereingliederung. Besonderes Augenmerk verdienen die Darlegungen über die Stellung des Verteidigers,-der nicht nur als Vertreter seines Mandanten, sondern zugleich auch als Angehöriger einer Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege zu betrachten ist. In der Praxis sollte der Hinweis beachtet werden, daß die Mitwirkung des Verteidigers dm Ermittlungsverfahren noch besser zu nutzen ist. In diesem Zusammenhang stellt das Lehrbuch berechtigt fest, daß die Akteneinsicht schon im Ermittlungsverfahren soweit der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird auf die Sicherung einer aktiven Mitwirkung des Verteidigers im Interesse der allseitigen Aufklärung gerichtet ist. Von seinem Recht, Beweisanträge zu stellen, soll der Verteidiger deshalb möglichst schon im Ermittlungsverfahren Gebrauch machen. Zutreffend wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Strafverfahren unnötig verzögert wird, wenn Beweisanträge des Verteidigers bewußt für das gerichtliche Verfahren „aufgespart“ werden. Zur Rolle des Beweisrechts Im Kapitel über das Beweisrecht wird der Grundsatz der Wahrheitsfeststellung in instruktiver und praxisverbundener Weise konkretisiert. Auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Philosophie werden alle wesentlichen Fragen des Beweisrechts ausführlich behandelt und dabei auch die Rechtsprechung der Gerichte, Anleitungsmaterialien des Obersten Gerichts und unmittelbare Erfahrungen aus der Praxis mit verwertet. Eine wesentliche Seite der Einheit von Wahrheit und Parteilichkeit im Strafverfahren wird in der Feststellung zum Ausdruck gebracht, daß die Ziele für das Strafverfahren, die die Arbeiterklasse in der Verfassung der DDR festgelegt hat, nur auf der Grundlage wahrer Erkenntnisse erreichbar sind. Im Lehrbuch wird die marxistisch-leninistische Auffassung über die wissenschaftlich begründete Überzeugung des Untersuchungsführers, des Staatsanwalts und des Gerichts vom Wahrheitswert der gewonnenen Erkenntnisse klar herausgearbeitet, die als sicheres, zweifelsfreies und prüfbares Wissen, als Gewißheit;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 246 (NJ DDR 1978, S. 246) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 246 (NJ DDR 1978, S. 246)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassene, bei der Verfolgung von Haziund Kriegsverbrechen sowie bei einzelnen anderen Delikten zusammengearbeitet und insbesondere gegenseitig Beweisführungsmaßnahmen unterstützt.

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