Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 244

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 244 (NJ DDR 1978, S. 244); 244 Neue Justiz 6/78 Die internationale Sicherung der Interessen der Erfinder und des sozialistischen Staates Schutzfähige Erfindungen sind gemäß §§ 14 bis 16 Schutz-rechtsVO unverzüglich beim Patentamt der DDR anzumelden. Ebenso sind Schutzrechtsanmeldungen in anderen Staaten auf der Grundlage der in der Schutzrechtskonzeption oder in anderen Entscheidungen festgelegten Zielstellungen erforderlich. Der Schutzrechtsanmeldung im Ausland muß stets eine Patentanmeldung in der DDR vorausgehen; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Präsidenten des Patentamtes der DDR. Der Erwerb von Schutzrechten (Urheberscheinen, Patenten usw.) wird immer von der außenhandelspolitischen Zielstellung (Sicherung des Exports, Vergabe von Lizenzen, Unterstützung des Außenhandelspartners usw.) bestimmt. Bei der Entscheidung über die Anmeldung von Schutzrechten im Ausland ist gemäß § 15 Abs. 1 Schutz-rechtsVO zu beachten, ob die volkswirtschaftlichen Er-, gebnisse, die' in den betreffenden Staaten mit den Schutzrechten erzielt werden sollen, den Aufwand rechtfertigen, der mit dem Erwerb, der Aufrechterhaltung, der Verteidigung und der Durchsetzung der Schutzrechte verbunden ist. Mit dem Erwerb von Schutzrechten bzw. mit ihrer Verteidigung ist aber die Schutzrechtsarbeit nicht als abgeschlossen anzusehen. Der Erwerb von Schutzrechten ist kein Selbstzweck. Die Effektivität des Schutzrechtserwerbs wird vor allem daran zu messen sein, ob mit dem Schutzrecht außenhandelsökonomische Interessen gesichert, gefördert oder unterstützt werden. Das Schutzrecht sollte immer als ein gebrauchswertbestimmender und demzufolge preisrelevanter Faktor betrachtet und behandelt werden. Der Erwerb von Schutzrechten in den Mitgliedsländern des RGW wird durch das multilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Urheberscheinen und anderen Schutzdokumenten für Erfindungen vom 18. Dezember 1976 (Bekanntmachung vom 29. Juli 1977 [GBl. II Nr. 15 S. 327]) nebst Regeln zur Anwendung dieses Abkommens sehr erleichtert und vereinfacht. Dieses Abkommen ermöglicht es z. B., eine schutzfähige Erfindung in der DDR zum Patent (Wirtschaftspatent gemäß § 2 PatG) anzumelden und mit dieser Anmeldung einen Antrag auf Anerkennung des Schutzdokuments in einigen oder in allen anderen Teilnehmerländern des Abkommens einzureichen. Die übrigen Abkommensländer können das Schutzdokument ohne weitere Prüfung anerkennen. Dies bedeutet: Der Antragsteller erhält mit der Anerkennung, des Schutzdokuments je nach Antrag ein oder mehrere nationale Schutzrechte (Urheberscheine oder Patente). Die weitere Behandlung des erteilten Schutzrechts (Löschung, Nichtigkeit usw.) erfolgt nach nationalem Recht. Der Antragsteller muß demnach nicht ein oder mehrere nationale Patentanmeldungen in diesen Staaten vornehmen, sondern kann die Anerkennung der DDR-Patentanmeldung z. B. auch für die CSSR, die UdSSR und die Volksrepublik Bulgarien betreiben. Im positiven Falle würde er ein Bündel nationaler Schutzrechte (z. B. Urheberscheine) erwerbend Mit diesem Abkommen wird einerseits den sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration der RGW-Mit-gliedsländer ergebenden Erfordernissen auf dem Gebiet des Erfindungswesens Rechnung getragen. Andererseits bietet das Abkommen eine solide Grundlage, um den Schutzrechtsraum des RGW gegenüber wirtschaftlichen Konsequenzen aus westeuropäischen Patentrechtsintegrationsbestrebungen umfassend abzusichern. Schutzrechtsarbeit als Bestandteil der Außenhandelstätigkeit Im Zusammenhang mit der Übertragung der Exporteigengeschäfte an die Exportbetriebe9 und der weiteren Steige- rung des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sowie des Lizenzhandels*9 gewinnt der Erwerb von Patenten und anderen Schutzrechten'erhöhte Bedeutung. Beim Abschluß derartiger Außenhandelsgeschäfte werden die Vertreter der DDR oft mit der Frage konfrontiert, in welchen Ländern die DDR für die betreffenden wissenschaftlich-technischen Ergebnisse Patente beantragt oder erhalten hat. Das geprüfte Patent bzw. die Inhaberschaft eines anderen Schutzrechts (Geschmacksmuster, Warenzeichen) wird in zunehmendem Maße zum international anerkannten staatlichen Zertifikat, das über ein erreichtes technisches Niveau, nämlich ein den Weiter kenntnisstand bestimmendes Niveau, Auskunft gibt. Es muß Klarheit darüber bestehen, daß das Vorhandensein eines Patentschutzes auch die Höhe des Preises eines wissenschaftlich-technischen Ergebnisses entscheidend beeinflußt. Dieser außenwirtschaftliche Aspekt der Schutzrechtsarbeit wird in manchen Kombinats- und Betriebsleitungen noch nicht genügend beachtet. Deshalb ist es erforderlich, die Schutzrechtsgrbeit überall auch als Bestandteil der Außenhandelstätigkeit zu gestalten und sie in engem Zusammenhang mit der Aufgabe zu betreiben, Außenmärkte zu erschließen, zu festigen und zu erweitern. Zu einer ökonomisch effektiven Schutzrechtsarbeit gehört deshalb auch die devisenrentable Nutzung und Verwertung unseres technisch-schöpferischen Potentials. Dieser kleine Einblick in die Schutzrechtsarbeit sollte zum einen sichtbar machen, daß das sozialistische Recht wirksam angewendet und durchgesetzt werden muß, um das wissenschaftlich-technische Schöpfertum der Werktätigen zu entfalten, die übereinstimmenden Interessen der Erfinder und des sozialistischen Staates zu stimulieren und zu sichern sowie zur ökonomisch effektiven Nutzung und Verwertung schutzfähiger wissenschaftlich-technischer Ergebnisse beizutragen. Zum anderen sollte deutlich werden, daß die Schutzrechtsarbeit eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik spielt. * S. 1 E. Honecker, Die weiteren Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, ND vom 18./19. Februar 1978, S. 5. 2 K. Hager, aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 22 und 23. 3 Vgl. dazu F. Jonkisch, „Neue Regelung für die wirksame Arbeit mit Schutzrechten“, NJ 1974, Heft 14, S. 419 ff. 4 Diese allgemeine Charakteristik der SChutzrechtsarbeit stellt diejenigen sdhutzreChtliehen Aktivitäten in den Mittelpunkt, die mit der Erarbeitung und Verwertung wissenschaftlich-technischer schutzfähiger Ergebnisse im Zusammenhang stehen. Nicht ausdrücklich hervorgehoben sind Aktivitäten, die den Geschmacksmuster- und WarenkennzeichnungssChutz betreffen. 5 Die Abkürzung K steht für Konstruktion, V für Verfahren. 6 Hierfür gilt die AO über die Durchführung von Verteidigungen wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Ergebnisse vom 23. Mai 1973 (GBl. 1 Nr. 29 S. 289). 7 Vgl. AO über die Ermittlung des Nutzens zur Vergütung von Neuerungen und Erfindungen vom 20. Juli 1972 (GBl. n Nr. 48 S. 550), 1. DB zur NVO - Vergütung für Neuerungen und Erfindungen - vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 Nr. 1 S. 11), 3. DB zur NVO - Vergütung für Erfindungen bei Übergabe an andere Staaten und bei Überweisung einer Vergütung aus anderen Staaten vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 25 S. 450), 4. DB zur NVO Festsetzung' von Vergütungen vom 8. Juli 1977 (GBl. I Nr. 23 S. 295) sowie AO über die Vergütung der Erfinder bei Lizenzvergabe an Partner in anderen Staaten vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 25 S. 451) 7a Vgl. AO über die Würdigung erfinderischer Leistungen durch Bezeichnung einer Erfindung mit dem Namen des Erfinders vom 28. April 1978 (GBl. I Nr. 15 S. 178). 8 Vgl. hierzu „Erhöhung der Effektivität des gegenseitigen Erwerbs von Erfindungsschutzrechten in den Mitgliedsländern des RGW“, in: Mitteilungsblatt des Amtes für Erfmdungs- und Patentwesen der DDR 1977, Heft 8, S. 2 ff. 9 Vgl. 1. DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Exporteigengeschäfte vom 15. September 1976 (GBl. I Nr. 36 S. 429). 10 Vgl. 3. DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels - Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse vom 19. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 38 S. 431).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 244 (NJ DDR 1978, S. 244) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 244 (NJ DDR 1978, S. 244)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X