Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 244

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 244 (NJ DDR 1978, S. 244); 244 Neue Justiz 6/78 Die internationale Sicherung der Interessen der Erfinder und des sozialistischen Staates Schutzfähige Erfindungen sind gemäß §§ 14 bis 16 Schutz-rechtsVO unverzüglich beim Patentamt der DDR anzumelden. Ebenso sind Schutzrechtsanmeldungen in anderen Staaten auf der Grundlage der in der Schutzrechtskonzeption oder in anderen Entscheidungen festgelegten Zielstellungen erforderlich. Der Schutzrechtsanmeldung im Ausland muß stets eine Patentanmeldung in der DDR vorausgehen; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Präsidenten des Patentamtes der DDR. Der Erwerb von Schutzrechten (Urheberscheinen, Patenten usw.) wird immer von der außenhandelspolitischen Zielstellung (Sicherung des Exports, Vergabe von Lizenzen, Unterstützung des Außenhandelspartners usw.) bestimmt. Bei der Entscheidung über die Anmeldung von Schutzrechten im Ausland ist gemäß § 15 Abs. 1 Schutz-rechtsVO zu beachten, ob die volkswirtschaftlichen Er-, gebnisse, die' in den betreffenden Staaten mit den Schutzrechten erzielt werden sollen, den Aufwand rechtfertigen, der mit dem Erwerb, der Aufrechterhaltung, der Verteidigung und der Durchsetzung der Schutzrechte verbunden ist. Mit dem Erwerb von Schutzrechten bzw. mit ihrer Verteidigung ist aber die Schutzrechtsarbeit nicht als abgeschlossen anzusehen. Der Erwerb von Schutzrechten ist kein Selbstzweck. Die Effektivität des Schutzrechtserwerbs wird vor allem daran zu messen sein, ob mit dem Schutzrecht außenhandelsökonomische Interessen gesichert, gefördert oder unterstützt werden. Das Schutzrecht sollte immer als ein gebrauchswertbestimmender und demzufolge preisrelevanter Faktor betrachtet und behandelt werden. Der Erwerb von Schutzrechten in den Mitgliedsländern des RGW wird durch das multilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Urheberscheinen und anderen Schutzdokumenten für Erfindungen vom 18. Dezember 1976 (Bekanntmachung vom 29. Juli 1977 [GBl. II Nr. 15 S. 327]) nebst Regeln zur Anwendung dieses Abkommens sehr erleichtert und vereinfacht. Dieses Abkommen ermöglicht es z. B., eine schutzfähige Erfindung in der DDR zum Patent (Wirtschaftspatent gemäß § 2 PatG) anzumelden und mit dieser Anmeldung einen Antrag auf Anerkennung des Schutzdokuments in einigen oder in allen anderen Teilnehmerländern des Abkommens einzureichen. Die übrigen Abkommensländer können das Schutzdokument ohne weitere Prüfung anerkennen. Dies bedeutet: Der Antragsteller erhält mit der Anerkennung, des Schutzdokuments je nach Antrag ein oder mehrere nationale Schutzrechte (Urheberscheine oder Patente). Die weitere Behandlung des erteilten Schutzrechts (Löschung, Nichtigkeit usw.) erfolgt nach nationalem Recht. Der Antragsteller muß demnach nicht ein oder mehrere nationale Patentanmeldungen in diesen Staaten vornehmen, sondern kann die Anerkennung der DDR-Patentanmeldung z. B. auch für die CSSR, die UdSSR und die Volksrepublik Bulgarien betreiben. Im positiven Falle würde er ein Bündel nationaler Schutzrechte (z. B. Urheberscheine) erwerbend Mit diesem Abkommen wird einerseits den sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration der RGW-Mit-gliedsländer ergebenden Erfordernissen auf dem Gebiet des Erfindungswesens Rechnung getragen. Andererseits bietet das Abkommen eine solide Grundlage, um den Schutzrechtsraum des RGW gegenüber wirtschaftlichen Konsequenzen aus westeuropäischen Patentrechtsintegrationsbestrebungen umfassend abzusichern. Schutzrechtsarbeit als Bestandteil der Außenhandelstätigkeit Im Zusammenhang mit der Übertragung der Exporteigengeschäfte an die Exportbetriebe9 und der weiteren Steige- rung des Exports wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sowie des Lizenzhandels*9 gewinnt der Erwerb von Patenten und anderen Schutzrechten'erhöhte Bedeutung. Beim Abschluß derartiger Außenhandelsgeschäfte werden die Vertreter der DDR oft mit der Frage konfrontiert, in welchen Ländern die DDR für die betreffenden wissenschaftlich-technischen Ergebnisse Patente beantragt oder erhalten hat. Das geprüfte Patent bzw. die Inhaberschaft eines anderen Schutzrechts (Geschmacksmuster, Warenzeichen) wird in zunehmendem Maße zum international anerkannten staatlichen Zertifikat, das über ein erreichtes technisches Niveau, nämlich ein den Weiter kenntnisstand bestimmendes Niveau, Auskunft gibt. Es muß Klarheit darüber bestehen, daß das Vorhandensein eines Patentschutzes auch die Höhe des Preises eines wissenschaftlich-technischen Ergebnisses entscheidend beeinflußt. Dieser außenwirtschaftliche Aspekt der Schutzrechtsarbeit wird in manchen Kombinats- und Betriebsleitungen noch nicht genügend beachtet. Deshalb ist es erforderlich, die Schutzrechtsgrbeit überall auch als Bestandteil der Außenhandelstätigkeit zu gestalten und sie in engem Zusammenhang mit der Aufgabe zu betreiben, Außenmärkte zu erschließen, zu festigen und zu erweitern. Zu einer ökonomisch effektiven Schutzrechtsarbeit gehört deshalb auch die devisenrentable Nutzung und Verwertung unseres technisch-schöpferischen Potentials. Dieser kleine Einblick in die Schutzrechtsarbeit sollte zum einen sichtbar machen, daß das sozialistische Recht wirksam angewendet und durchgesetzt werden muß, um das wissenschaftlich-technische Schöpfertum der Werktätigen zu entfalten, die übereinstimmenden Interessen der Erfinder und des sozialistischen Staates zu stimulieren und zu sichern sowie zur ökonomisch effektiven Nutzung und Verwertung schutzfähiger wissenschaftlich-technischer Ergebnisse beizutragen. Zum anderen sollte deutlich werden, daß die Schutzrechtsarbeit eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik spielt. * S. 1 E. Honecker, Die weiteren Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, ND vom 18./19. Februar 1978, S. 5. 2 K. Hager, aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 22 und 23. 3 Vgl. dazu F. Jonkisch, „Neue Regelung für die wirksame Arbeit mit Schutzrechten“, NJ 1974, Heft 14, S. 419 ff. 4 Diese allgemeine Charakteristik der SChutzrechtsarbeit stellt diejenigen sdhutzreChtliehen Aktivitäten in den Mittelpunkt, die mit der Erarbeitung und Verwertung wissenschaftlich-technischer schutzfähiger Ergebnisse im Zusammenhang stehen. Nicht ausdrücklich hervorgehoben sind Aktivitäten, die den Geschmacksmuster- und WarenkennzeichnungssChutz betreffen. 5 Die Abkürzung K steht für Konstruktion, V für Verfahren. 6 Hierfür gilt die AO über die Durchführung von Verteidigungen wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Ergebnisse vom 23. Mai 1973 (GBl. 1 Nr. 29 S. 289). 7 Vgl. AO über die Ermittlung des Nutzens zur Vergütung von Neuerungen und Erfindungen vom 20. Juli 1972 (GBl. n Nr. 48 S. 550), 1. DB zur NVO - Vergütung für Neuerungen und Erfindungen - vom 22. Dezember 1971 (GBl. II 1972 Nr. 1 S. 11), 3. DB zur NVO - Vergütung für Erfindungen bei Übergabe an andere Staaten und bei Überweisung einer Vergütung aus anderen Staaten vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 25 S. 450), 4. DB zur NVO Festsetzung' von Vergütungen vom 8. Juli 1977 (GBl. I Nr. 23 S. 295) sowie AO über die Vergütung der Erfinder bei Lizenzvergabe an Partner in anderen Staaten vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 25 S. 451) 7a Vgl. AO über die Würdigung erfinderischer Leistungen durch Bezeichnung einer Erfindung mit dem Namen des Erfinders vom 28. April 1978 (GBl. I Nr. 15 S. 178). 8 Vgl. hierzu „Erhöhung der Effektivität des gegenseitigen Erwerbs von Erfindungsschutzrechten in den Mitgliedsländern des RGW“, in: Mitteilungsblatt des Amtes für Erfmdungs- und Patentwesen der DDR 1977, Heft 8, S. 2 ff. 9 Vgl. 1. DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Exporteigengeschäfte vom 15. September 1976 (GBl. I Nr. 36 S. 429). 10 Vgl. 3. DB zur VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels - Export und Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse vom 19. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 38 S. 431).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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