Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 241

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 241 (NJ DDR 1978, S. 241); Neue Justiz 6/78 241 Der Vorsitzende des Ministerrates der DDR empfängt die Leiter der Delegationen (Foto: ADN-ZB/Busch) V. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten Vom 16. bis 18. Mai 1978 tagte die V. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten in Berlin, Hauptstadt der DDR.t An ihr nahmen Delegationen aus der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Sozialistischen Republik Vietnam, der Deutschen Demokratischen Republik, der Republik Kuba, der Volksdemokratischen Republik Laos, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik teil. Die Delegationen informierten einander über aktuelle justizpolitische Aufgaben in ihren Staaten, insbesondere über Fragen der Gesetzgebung, der Rechtsverwirklichung und der Tätigkeit der Justizorgaiie. Sie gelangten dabei zu der Feststellung, daß in allen Ländern Fortschritte bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung erzielt wurden. Aus den Berichten der 11 Delegationen ist besonders hervorzuheben, daß es überall gelungen ist, die Bürger umfassend in die Leitung des Staates und speziell in die Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege einzubeziehen, was als Ausdruck der sich vertiefenden sozialistischen Demokratie und des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat gewertet wurde; große Anstrengungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen unternommen werden, insbesondere durch differenzierte Anwendung und erzieherisch wirksame Ausgestaltung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; in mehreren europäischen sozialistischen Ländern langfristige Pläne für die Wirtschafts- und Justizgesetzgebung existieren und daß z. B. in der Ungarischen Volksrepublik und in der Volksrepublik Polen im Aufträge der Regierungen Rechtsvorschriften geschaffen wurden, die die Methodik der Gesetzgebung zum Gegenstand haben; Struktur und Arbeitsweise der Justizorgane einiger sozialistischer Länder entsprechend den Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung vervollkommnet wurden, um eine höhere Qualität und Effektivität der Arbeit zu erreichen. Sehr instruktiv war der Bericht des Justizministers der UdSSR, der einen Überblick über das umfangreiche Gesetzgebungsprogramm gab, das auf der Grundlage der neuen sowjetischen Verfassung in Angriff genommen ' wurde. Ausführlich ging der Justizminister dabei auf die Bedeutung des Gesetzbuches der UdSSR ein, das gegenwärtig vorbereitet wird.1 2 Ferner vermittelte er interessante Informationen über die Funktionen des Ministeriums der Justiz, über die Aufgaben der Rechtsprechung, insbesondere bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, über die methodische Leitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft, über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare, über die Rechtspropaganda und Rechtserziehung sowie über die Aus- und Weiterbildung juristischer Kader. Mit großem Interesse wurde der Bericht des Justiz- ministers der Volksdemokratischen Republik Laos aufgenommen, die zum ersten Male auf einer Justizministerkonferenz vertreten war. Der Bericht verdeutlichte, wie die neue Staatsmacht in diesem Lande zielstrebig die Funktionen der Diktatur des Proletariats verwirklicht. Die neu geschaffenen Volksgerichte betrachten es als eine vorrangige Aufgabe, die Errungenschaften der sozialistischen Revolution zuverlässig zu schützen. Beeindruckend war auch die Information des Justizministers der Republik Kuba über die neue Gerichtsorganisation und das neue Prozeßrecht. Sie zeigte, daß das Gerichtssystem Kubas im revolutionären Geiste neugestaltet worden ist und daß sich mit den Räten für Arbeitsrechtssachen bereits Organe der gesellschaftlichen Rechtspflege herausbilden. Der Justizminister der Volksrepublik Polen setzte sich u. a. mit der Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen auseinander einer Problematik, die im Hinblich auf den bevorstehenden Eintritt der Verjährung dieser Verbrechen in der BRD von außerordentlich politisch-juristischer Bedeutung ist. Im Verlaufe der Konferenz berieten die Justizminister darüber, wie das sozialistische Recht mit hoher Effektivität zur Verwirklichung der ökonomischen Politik des sozialistischen Staates beiträgt. Sie erörterten Probleme, die mit der Rolle des Rechts bei der planmäßigen Nutzung unct Mehrung sowie beim Schutz des sozialistischen Eigentums Zusammenhängen. Dieser Erfahrungsaustausch, der die Funktionen des Rechts aus der Sicht verschiedener Rechtszweige zum Inhalt hatte und die sich daraus ergebenden Aufgaben der Justizorgane berührte, wurde von den Delegationen als sehr fruchtbar eingeschätzt. Ein Höhepunkt der Konferenz war der Empfang der Justizminister beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR. Der Vorsitzende würdigte die politische Bedeutung und die schöpferische Arbeit der Justizministerkonferenz und informierte über grundlegende Entwicklungstendenzen der Gesetzgebung, der Rechtsanwendung und der Rechtspropaganda in-der DDR ' ■ Die Teilnehmer der V. Justizministerkonferenz betonten, daß die Diskussion in der Konferenz für die Justizorgane aller 11 sozialistischen Staaten sehr wertvoll war. Sie vermittelte neueste Erkenntnisse und Erfahrungen und gab damit Anregungen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zum Ausbau der Rechtsordnung in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft. In diesem Sinne hat die V. Justizministerkonferenz zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Justizministerien sozialistischer Staaten beigetragen. 1 Zu den vorangegangenen Konferenzen vgl. die Informationen in NJ 1973, Heft 4, S. 111 ff.; 1974, Heft 4, S. 108 ff.; 1975, Heft 16, S. 488 f.; 1976, Heft 23, S. 714. 2 Vgl. hierzu auch das Interview mit dem Minister der Justiz der UdSSR, W. I. Terebilow, auf S. 248 dieses Heftes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 241 (NJ DDR 1978, S. 241) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 241 (NJ DDR 1978, S. 241)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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