Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 239

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 239 (NJ DDR 1978, S. 239); Neue Justiz 6/78 239 sein. Deshalb wurden in den damaligen Ländern der sowjetisch besetzten Zone Volksrichterschulen gegründet, deren Aufgabe es war, demokratisch gesinnte Bürger auszubilden und für ihre zukünftige verantwortungsvolle Tätigkeit vorzubereiten. Das war keine leichte Aufgabe. Als Teilnehmer am 2. Lehrgang für Volksrichter in Mecklenburg sei es mir gestattet, einige Erinnerungen darzulegen: Unser Lehrgang dauerte 10 Monate. Die Vorlesungen fanden in zwei Klassenräumen einer alten Gewerbe- ' schule statt. Seminarräume fehlten, und eine Arbeit in Studiengruppen war deshalb nicht möglich. Schwierig gestaltete sich die Ausbildung selbst. Es gab weder Lehrbücher noch sonstige Studienmaterialien. Bürgerliche Kommentare konnten uns keine Hilfe sein. Die meisten Dozenten bestritten ihre Vorlesungen anhand von Manuskripten, denen man schon rein äußerlich ihr „biblisches“ Alter ansah. Kompliziert gestaltete sich für uns im besonderen die Bewältigung des umfangreichen Stoffes und die abstrakte und formale-Methode, deren sich die Dozenten bedienten. Rückblickend kann jedoch gesagt werden, daß unser politisches Bewußtsein uns in der Praxis vor formal-juristischem Denken bewahrt hat. Mit der Errichtung der Richterschulen wurde eine alte demokratische Forderung Wirklichkeit. Diese Schulen gehörten zu den bedeutendsten Errungenschaften des demokratischen Neuaufbaus. Sie trafen die alte Justizbürokratie mitten ins Herz und waren der erste Schritt zur Überwindung des jahrhundertealten Zwiespalts zwischen Volk und Justiz. Es war deshalb nicht verwunderlich, daß in jenen Jahren in den Westzonen immer wieder der Versuch unternommen wurde, die Richterschulen zu verleumden und die Volksrichter als „Schmalspurjuristen“ zu diskriminieren. Zusammenfassend ist zu sagen, daß in der ersten Etappe des Neuaufbaus demokratischer Justizorgane bei der Ausbildung der Kader ein völlig neuer Weg beschritten wurde, während die Justizorganisation mit Ausnahme einiger Besonderheiten zunächst nur auf den Stand vor 1933 zurückgeführt werden konnte. Die Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit ein unabdingbares Erfordernis beim Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung Zu den herausragenden Leistungen der neuen, demokratischen Rechtspflege in den ersten Jahren des Neuaufbaus gehört die Bewältigung der Vielfalt des damals geltenden Rechts. „Unter den damaligen Bedingungen entwickelte sich in den Jahren 1945 bis 1949 eine Gesetzgebung der deutschen Organe in den Ländern und später der zentralen deutschen Organe auf Grund der ihnen übertragenen Gesetzgebungsbefugnisse, der SMAD für die sowjetische Besatzungszone, des Alliierten Kontrollrates - Neben den neuen Gesetzen und Verordnungen wurden die nicht ausdrücklich aufgehobenen Gesetze aus früheren Jahren zunächst als in Kraft befindlich angesehen und weiter angewandt, soweit ihr Inhalt es zuließ.“ 5 Es ist den Autoren des Buches „Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR“ zuzustimmen, wenn sie das Recht der antifaschistisch-demokratischen Ordnung als ein wachsendes, in seinem Wesen und seinen Formen aber als ein nicht einheitliches Recht bezeichnen. Man muß jedoch hinzufügen, daß dieses Recht trotz gewisser Schwächen in der Gesetzgebung der Länder- und Provinzialverwaltungen vom Inhalt her ein antifaschistisch-demokratisches Recht uild für die Entwicklung unserer neuen Staatlichkeit von größter Bedeutung war. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, daß uns in der Justizpräxis die Vielfalt der Gesetze in der ersten Periode ich war damals Richter am Amtsgericht in Schönberg i. M. auch Sorgen bereitet hat. Es fehlten nicht nur neue Gesetzbücher, sondern es herrschte auch ein akuter Mangel an Gesetzestexten. Die größte Schwierigkeit bestand jedoch darin, daß Rechtskonflikte, die mit der stürmischen ökonomischen Entwicklung (z. B. der Bodenreform und der Schaffung des Volkseigentums) zusammenhingen, weitgehend in Anlehnung an das alte, bürgerliche Recht entschieden werden mußten. Dabei hat es nicht selten Kritik an unserer Arbeit gegeben. Die 1. Parteikonferenz der SED ein weiterer Meilenstein auf dem Wege zur Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit Mit dem Übergang zu einer langfristigen Wirtschaftsplanung im Jahre 1948 begann ein neuer Abschnitt des Aufbaus demokratischer Staatlichkeit. In einer Atmosphäre der ideologischen Offensive tagte vom 25. bis 28. Januar 1949 die 1. Parteikonferenz der SED. Die Konferenz orientierte auf die weitere Festigung und den Ausbau antifaschistisch-demokratischer Verhältnisse als grundlegende Aufgabe.6 In den Beratungen wurde die Rolle der Arbeiterklasse als der entscheidenden Kraft der revolutionären Umwälzung hervorgehoben und betont, daß die führende Rolle der Arbeiterklasse in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen sei. Zugleich wurde die Forderung erhoben, die neuen, demokratischen Staatsorgane zu festigen. Genosse Otto Grotewohl, der über die Entwicklung der SED zu einer Partei neuen Typus sprach, betonte mit Nachdruck, daß „jede Unrechtmäßigkeit und Ungesetzlichkeit nur den ausgemachten Gegnern des deutschen Volkes in die Hand spielt“. Aus diesem Grunde müsse gegen jede Verletzung der Gesetzlichkeit ein entschiedener Kampf geführt werden.7 Ausgehend von der 1. Parteikonferenz wurde in den Justizorganen darüber' beraten, wie die Tätigkeit in der Rechtspflege den höheren Ansprüchen gerecht werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, daß sich die Rechtsordnung ständig gefestigt hat; der Abschluß der Boden- und Industriereform, die rechtliche Verankerung des Volkseigentums, die Durchführung der Entnazifizierung und andere Maßnahmen zur Sicherung klarer und geordneter Rechtsverhältnisse beigetragen haben; die Teilnahme der Bürger an der Leitung staatlicher Angelegenheiten sich mehr und mehr durchsetzt. Auf dieser festen Grundlage war es möglich, Methoden und Formen zu finden, um die Bevölkerung auch in die Kontrolle der Rechtsprechung einzubeziehen und zur aktiven Mitarbeit zu gewinnen. Deshalb wurde u. a. festgelegt, daß Richter und Staatsanwälte regelmäßig über die Rechtsprechung vor den Werktätigen berichten und . ihre Meinung anhören. Diese neue- Aufgabe ist überall mit großem Verständnis aufgenommen worden. Die neuen Kader in der Rechtspflege waren sich dessen bewußt, daß ihre politische Arbeit dazu beitragen wird, „das demokratische Rechtsbewußtsein zu stärken und durch die Festigung der Rechtsordnung den Aufbau der Friedenswirtschaft zu sichern“ .8 Zusammenfassung 1. Beim Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung war die Neugestaltung des Justizwesens und die Heranbildung einer demokratischen Juristengeneration eine unabdingbare Notwendigkeit. 2. Die neuen, demokratischen Rechtsflegeorgane haben ihren Auftrag, die revolutionär-demokratischen Errungenschaften des Volkes und die Rechte der Bürger zu schützen, in Ehren erfüllt. 3. Die neuen Kader haben es gelernt, die demokratische Rechtspflege als Auftrag der Arbeiterklasse zu verstehen, die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Ent-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 239 (NJ DDR 1978, S. 239) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 239 (NJ DDR 1978, S. 239)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners.

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