Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 222

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 222 (NJ DDR 1978, S. 222); 222 Neue Justiz 5/78 vertrage dienen der Förderung der politischen, ökonomischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten und tragen zum allseitigen Schutz der Rechte und Interessen der DDR, ihrer Staatsbürger und juristischen Personen bei. Ausgearbeitet von Dr. SIGHART LÖRLER, HEINZ BUCH, HEINZ MARTIN, Dr. LIESELOTTE SCHRAMM und PETER SPEER Zu der ln dieser Übersicht nicht erwähnten VO über den Verkehr mit Grundstücken Grundstücksverkehrsverordnung (GVVO) vom 15. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 5 S. 73) nebst DB zur GWO vom 19. Januar 1978 (GBl. I Nr. 5 S. 77) vgl. G. Straub, „Die staatliche Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs“, NJ 1978, Heft 4, S. 166 ff. 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 2 Vgl. dazu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975, Heft 15, S. 452. 3 Vgl. dazu K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 23. 4 Vgl. dazu F. Jonkisch, „Neue Regelung für die wirksame Arbeit mit Schutzrechten“, NJ 1974, Heft 14, S. 419 ff. 5 Vgl. Giftgesetz vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 103) und 2. DB vom 31. Mai 1977 zum Giftgesetz Verzeichnis eingestufter Gifte - (GBl. I Nr. 21 S. 279). 6 Vgl. 2. DB vom 21. April 1977 zur 6. DVO zum Landeskultur gesetz Schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe - (GBl. I Nr. 15 S. 161) und AO über die Inkraftsetzung der Liste der Schadstoffe vom 12. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 3 S. 53 und GBl.-Sdr. Nr. 945). 7 Vgl. dazu M. Rudlofl, „Gesundheits- und Arbeitsschutz“, NJ 1978, Heft 2, S. 61 ff., sowie die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 2, S. 72. 8 Für die Sozialpflichtversicherung der in eigener Praxis tätigen Arzte, Zahnärzte, Tierärzte und der freiberuflich tätigen Kultur- und Kunstschaffenden gilt die VO vom 9. Dezember 1977 (GBl.-Sdr. Nr. 942). 9 Vgl. dazu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 2, S. 71 f. 10 Vgl. dazu auch H. Bienert/P. Sander, „Berufsausbildung der Lehrlinge“, NJ 1978, Heft 4, S. 160 fl. 11 Vgl. dazu den Beschluß des Ministerrates vom 28. Juli 1977 (GBl. I Nr. 26 S. 317 und GBl.-Sdr. Nr. 937), ferner E. Krauß, „Zu den Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion“, NJ 1978, Heft 1, S. 17 ff. 12 Vgl. Programm der SED, a. a. O., S. 60 f.; K. Hager, a. a. O., S. 44. Handbuch des Staatsanwalts Dieses vom Generalstaatsanwalt der DDR herausgegebene Handbuch wird lang geäußerten Bedürfnissen der Praxis gerecht. Es wird interessierte Leser nicht nur in der Staatsanwaltschaft, sondern darüber hinaus in den anderen Justiz- und Sicherheitsorganen finden. Die Anforderungen an die Staatsanwälte sind außerordentlich vielgestaltig. Die zu treffenden Entscheidungen müssen präzise und überzeugend sein. In den Gesetzen finden die Staatsanwälte Grundlage und Rahmen ihrer Tätigkeit und in Dienstanweisungen die inhaltliche Konkretisierung der Aufgaben. Weg, Form und Methodik des Vorgehens bleiben jedoch in der Regel dem einzelnen überlassen. Hier zu helfen, gute praktikable und bewährte Arbeitsmethoden in verallgemeinerter Form anzubieten, ist Anliegen des Handbuches. Demzufolge heißt es im Geleitwort des Generalstaatsanwalts Dr. Dr. h. c. J. Streit: „Es ist kein Lehrbuch oder Kommentar, sondern zum Nachschlagen gedacht. Es kann dem Staatsanwalt nicht sagen, w a s er machen muß, sondern will ihm zeigen, w i e er es machen soll.“ Die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staates und der Tätigkeit der Staatsorgane wurden seit dem VIII. Parteitag der SED systematisch ausgestaltet. Auch die Stellung und Rolle der Staatsanwaltschaft profilierte sich. Das fand im Gesetz über die Staatsanwaltschaft vom 7. April 1977 seinen sichtbaren Ausdruck. Es erscheint deshalb auch folgerichtig, daß dieses für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit grundlegende Gesetz dem Handbuch im wörtlichen Abdruck vorangestellt wurde. Im Buch werden die verschiedenen Gebiete der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht behandelt. Im ersten Teil werden die Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren behandelt. Von der Stellung und den Aufgaben des Staatsanwalts ausgehend von seiner Funktion als Leiter des Ermittlungsverfahrens über die spezifischen Aufgaben im Anzeigenstadium bis zur Einleitung, Durchführung und zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens werden durch eine Vielzahl von Mustern und Entscheidungsvarianten sachliche Hinweise angeboten. Im weiteren behandelt das Handbuch die Aufgaben des Staatsanwalts im gerichtlichen Strafverfahren. Hier folgen den Ausführungen zur Stellung des Staatsanwalts im gerichtlichen Verfahren solche zu seinen Aufgaben im Eröffnungsverfahren und in der Hauptverhandlung-. Besondere Beachtung werden die Hinweise zur differenzierten Ausgestaltung der Anklagen und Plädoyers finden. An dieser Stelle wird zugleich deutlich, daß zu derartigen Komplexen bisher wenig und unberechtigt zurückhaltend publiziert wurde. Der Abschnitt wird vervollständigt durch aufgabenbezogene Hinweise für den Staatsanwalt bei besonderen Verfahrensarten, bei Protesten oder anderen Rechtsmittelarten, bei der Kassation und schließlich im Wiederaufnahmeverfahren. Der dritte Komplex vermittelt Hinweise zur staatsanwaltschaftlichen Funktion bei der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Der interessierte Leser findet hier detaillierte Beispiele. Hierzu zählen u. a. Aufgaben im Zusammenhang mit Verurteilungen auf Bewährung, bei der Kontrolle der Strafzeitberechnung, bei Einweisungen in eine psychiatrische Einrichtung und bei Strafaussetzung auf Bewährung. Schließlich werden hier Aufgaben und Möglichkeiten des Staatsanwalts bei der Aufsicht über den Strafvollzug und seine Pflichten bei der Wiedereingliederung Strafentlassener erläutert. Große Aufmerksamkeit verdient der vierte Abschnitt. Er widmet sich der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht. Diese wird in vorangestellten Grundsätzen sehr richtig als Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der DDR charakterisiert. Bedeutsam sind die Ausführungen zum Gegenstand der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht. Sie sind geeignet ebenso wie die überzeugenden Darlegungen und Beispiele sowie Muster von Aufsichtsakten , die staatsanwaltschaftliche Autorität durch erstrebte gesellschaftliche Wirksamkeit und Konsequenz in der Anwendung der Mittel zu erhöhen. Der fünfte und letzte Komplex wendet sich der Mitwirkung des Staatsanwalts in zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren zu. Die Konzentration erfolgt dabei auf die strikte Einhaltung und einheitliche Anwendung des Arbeitsrechts. Wesentlich erscheinen in diesem Abschnitt vor allem auch die Hinweise und Beispiele zu Aufgabengebieten, die nicht alltäglich sind. Dazu gehören Anträge im Entmündigungsverfahren. Ehenichtigkeitsklagen und Klagen im Zusammenhang mit Vaterschaftsfeststellungen. Aber auch die Ausführungen zur Aufsicht in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden als Leitfaden ihre Wirkung nicht verfehlen. Das Handbuch ist keine lückenlose, umfassende Wiedergabe der Gesamtheit staatsanwaltschaftlicher Aufgaben. Der Herausgeber hat dies zwar nicht ausdrücklich vermerkt, doch versteht sich, daß eine Konzentration auf wesentliche Arbeitsgebiete und verallgemeinerungsfähige Arbeitsmethoden erfolgen mußte. Das erfordert auch der Charakter des Handbuchs. Es gefällt die Darstellung (Grundsatz Zielstellung der Aufgabe Gesetzesgrundlage Methode der Realisierung Beispiel oder Muster), die durchweg erkennen läßt, daß von Praktikern unter Verallgemeinerung der besten Erfahrungen für den Praktiker geschrieben wurde. So wird dieses Handbuch dem jungen Staatsanwalt helfen, schneller und sicherer seine Aufgaben zu erfüllen, aber es wird auch mit Sicherheit von allen übrigen Staatsanwälten und nicht nur von ihnen als Helfer in der täglichen Arbeit in Anspruch genommen werden. Dr. GERHARD STEFFENS, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 222 (NJ DDR 1978, S. 222) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 222 (NJ DDR 1978, S. 222)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

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