Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 217 (NJ DDR 1978, S. 217); Neue Justiz 5/78 217 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1978 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt Teil I Nr. 1 bis 10 und Teil II Nr. 1 bis 3 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Im I. Quartal 1978 ist eine Reihe wichtiger Rechtsvorschriften erlassen worden, die sich in die Aufgabenstellung des IX. Parteitags der SED einordnen, die Rechtsnormen auf dem Gebiet der Volkswirtschaft weiter zu vervollkommnen.1 Die für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Produktion überaus wichtige Frage der Übereinstimmung der Wirtschaftsverträge mit den staatlichen Planaufgaben und -auflagen der Betriebe hat durch die VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag bei dem Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. Januar 1978 (GBl. I Nr. 6 S. 85) eine klare, verbindliche Regelung erfahren. Die neuen Bestimmungen dienen der Festigung der Staatsdisziplin bei der Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsverträgen. Pflicht der Leiter der Betriebe ist es, in betrieblichen Ordnungen Verantwortung und Vollmachten der leitenden Mitarbeiter für den Vertragsabschluß und für die Organisierung der Planerfüllung in Übereinstimmung mit den Verträgen eindeutig festzulegen sowie ein wirksames innerbetriebliches Informationssystem zu schaffen, das über den Stand der Übereinstimmung von Plan und Vertragserfüllung Auskunft gibt. Dazu sind u. a. den Werktätigen bei der Aufschlüsselung des Betriebsplans auf die Produktionsbereiche und Abteilungen wichtige vertragliche Verpflichtungen bekanntzugeben. Zur langfristigen Vorbereitung und Gestaltung der Kooperationsbeziehungen kann jedes an einer Planabstimmung entsprechend den planungsrechtlichen Bestimmungen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis 1980 vom 20. November 1974 [GBl.-Sdr. Nr. 775 a]) beteiligte Organ den Abschluß einer Koordinierungsvereinbarung gemäß § 27 VG verlangen und dazu ggf. die Entscheidung durch das Zentrale Vertragsgericht beantragen. Ebenso können die an einer Planabstimmung beteiligten Betriebe den Abschluß leistungsvorbereitender Verträge gemäß § 11 VG verlangen. Um eine nicht bedarfsgerechte Produktion zu verhindern, enthält die VO zwei bedeutsame Festlegungen: Erstens wird den Liefer- und Leistungsbetrieben das Recht eingeräumt, von den Bestellern den auf der Grundlage ihrer staatlichen Aufgaben, Materialverbrauchsnormen und Bestandsreserven klar ermittelten Nachweis ihres volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs zu verlangen. Zweitens wird den Betrieben die Produktion von Erzeugnissen nur unter der Voraussetzung gestattet, daß der Absatz durch Leistungsverträge oder durch Verträge zur Vorbereitung künftiger Leistungsbeziehungen gesichert ist. Ausgenommen von diesem Grundsatz ist die Produktion von Erzeugnissen für den Export (auf der Grundlage entsprechender Protokolle mit dem Außenhandel) sowie von Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft und für planmäßige Bestandserhöhungen. In allen anderen Fällen bedarf die Produktion ohne Vertrag der zeitlich befristeten Zustimmung des Leiters des übergeordneten Organs. Zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag sieht die VO eine stärkere erzieherische Einflußnahme auf die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe vor: Gegenüber Leitern von Betrieben, die ihre diesbezüglichen Aufgaben vorbildlich erfüllen, kann das Staatliche Vertragsgericht durch Beschluß eine Anerkennung aussprechen. Zugleich kann es dem übergeordneten Organ des Betriebes die Auflage erteilen, in seinem Verantwortungsbereich die guten Erfahrungen des Betriebes auszuwerten. Bei Verletzung der Pflichten zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag kann das Staatliche Vertragsgericht durch Beschluß eine Beauflagung aussprechen, mit der die Anwendung rechtlich geregelter Leistungskriterien für die Bemessung der Jahresendprämie für leitende Mitarbeiter, die Einleitung von Disziplinarverfahren oder die Anwendung der Bestimmungen der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit gefordert werden können. Gegen Betriebe, die ihre Pflichten zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag gröblich verletzt haben oder deren Pflichtverletzungen erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen hatten, sowie gegen wirtschaftsleitende Organe, die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und die ihre Entscheidungsoder Kontrollpflichten grob vernachlässigt haben, kann eine Wirtschaftssanktion bis zu 500 000 M verhängt werden, die zugunsten des Staatshaushalts zu zahlen ist. Ausgehend von der Grundorientierung für die Führung des sozialistischen Wettbewerbs bis zum 30. Jahrestag der DDR, ist die Arbeit mit Gegenplänen darauf zu richten, weitere Reserven zur Erhöhung der Effektivität und Qualität der Arbeit für die Überbietung der staatlichen Planauflagen nach volkswirtschaftlichen Schwerpunkten zu erschließen. Diesem Ziel dient die AO zu den Regelungen für die Weiterführung der Arbeit mit Gegenplänen in Betrieben und Kombinaten bei der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1978 vom 5. Januar 1978 (GBl. I Nr. 2 S. 37). Die als Anlage zur AO veröffentlichten Regelungen sehen u. a. vor, daß die Leiter die materiell-technische Sicherung der Verpflichtungen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern zu gewährleisten haben, Zur Nutzung aller Reserven für die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1978 sind im I. Quartal 1978 die zum Jahresende vorhandenen Bestände und Bestandsreserven bilanz- und versorgungswirksam zu machen. Die mit den staatlichen Planauflagen übergebenen Bilanzanteile sind von den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen zu korrigieren. Für die Rüdegabe von Bilanzanteilen und die Änderung bzw. Aufhebung von Wirtschaftsverträgen durch die Betriebe und Kombinate gelten die Festlegungen, die für das Jahr 1977 getroffen wurden, auch für 1978 weiter. Für die bis zum 6. März 1978 erarbeiteten Gegenplanvorschläge für die Warenproduktion und den Nettogewinn können bestimmte Zuführungen zum Prämienfonds planmäßig vorgesehen werden. Für zusätzliche effektivitätserhöhende Maßnahmen können die dafür in der AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Leistungsfonds der volkseigenen Betriebe vom 15. Mai 1975 (GBl. I Nr. 23 S. 416)2 vorgesehenen Stimulierungssätze eingesetzt werden. Der vom Ministerrat gefaßte Beschluß über Maßnahmen zur Förderung der Erfindertätigkeit vom 2. März 1978 (GBl. 1 Nr. 7 S. 101) enthält Festlegungen, die darauf abzielen, die günstigsten Bedingungen für die Tätigkeit der Erfinder und für die Realisierung ihrer Ideen zu schaffen.3 Die Maßnahmen sollen dazu dienen, die Initiativen der Erfinder planmäßig auf die Schwerpunkte des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu orientieren, die Herausarbeitung, die umfassende schutzrechtliche Sicherung und die volkswirtschaftlich effektive Nutzung der Erfindungen zu gewährleisten, das Streben nach Erfindungen sowie Aktivitäten zur Überleitung erfinderischer Leistungen in die Produktion wirksamer moralisch und materiell zu stimulieren. Die konkreten Festlegungen zur materiellen Stimulierung einer hohen Patentergiebigkeit der wissenschaftlich-technischen Arbeit werden mit der 3. DB zur Schutzrechtsverordnung4 Besondere Anerkennung für die Erarbeitung und Überleitung von Erfindungen vom 2. März 1978 (GBl. I Nr. 7 S. 102) getroffen. Danach haben die Betriebe den Erfindern eine Anerkennungsvergütung zu zahlen, wenn die betriebliche Neuheitsprüfung ergeben hat, daß eine schutzfähige Erfindung vorliegt, und das Patentamt bestätigt hat, daß die eingereichten Anmeldeunterlagen den Bestimmungen über die Anmeldeerfordernisse entsprechen. Die Höhe dieser Vergütung beträgt bei einem Erfinder 300 M bis 500 M und bei einem Erfinderkollektiv bis zu 1 500 M. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 217 (NJ DDR 1978, S. 217) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 217 (NJ DDR 1978, S. 217)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit stehen solche Schwerpunkte wie, eine aufgaben- und sachbezogene Einflußnahme auf den operativen Sioherungs- und Hcmtiolldien.st. Konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Geheimhaltung und Konspiration.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X