Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213); Neue Justiz 5/78 213 lohn der Männer bei gleicher Tätigkeit prozentual erheblich niedriger ist.33 Er beträgt in Frankreich 87,8 Prozent Australien 78,4 Prozent Dänemark 75,7 Prozent BRD 70,0 Prozent Schweiz 63,8 Prozent Großbritannien 60,5 Prozent USA 60,5 Prozent Japan 50,2 Prozent Die Diskriminierung der Frauen bei der Entlohnung führt automatisch zu geringeren Renten. Da Frauen mangels hinreichender Sozialeinrichtungen in der Regel ihre Arbeit unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen, fehlen ihnen darüber hinaus Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung. Auch derartige Praktiken, wie die des Gerling-Konzerns in der BRD, der männliche Beschäftigte bis zu 60 Jahren in die Versorgungskasse aufnimmt, Frauen aber nur bis zum 50. Lebensjahr, wurden bis jetzt vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen nicht unterbunden.3* Alles in allem erhalten z. B. in der BRD Männer im Durchschnitt nach einem vollen Arbeitsleben 80 Prozent mehr Altersrente als Frauen.® Alarmierend sind die über dieses Maß noch hinausgehenden Benachteiligungen ausländischer Arbeiterinnen und der Frauen mit Teilzeitbeschäftigung und Heimarbeit, für die es z. B. in der BRD in den wenigsten Branchen Tarifverträge gibt, geschweige denn die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Anwendung finden. Das ist um so schlimmer, als gerade in diesen Bereichen die Arbeitsbedingungen oftmals frühkapitalistischen Zuständen gleichen und hart erkämpfte Arbeitsschutzbestimmungen negiert werden.33 * Allgemein bekannt ist schließlich, daß in sämtlichen kapitalistischen Staaten bei insgesamt steigender Anzahl der Arbeitslosen die Arbeitslosenrate der Frauen stets beträchtlich höher ist als die der Männer. Von den über 6 Millionen Erwerbslosen in den EWG-Staaten sind mehr als 41 Prozent Frauen. Der jährliche Zuwachs an weiblichen Arbeitslosen ist mehr als doppelt so groß wie bei den Männern.37 Kampf progressiver Kräfte um Gleichberechtigung der Frau Angesichts dieser Situation werden in den kapitalistischen Ländern immer mehr Frauen aktiv: sie engagieren sich in Bürgerinitiativen, treten in Streikaktionen auf, üben internationale Solidarität gegen Unterdrückung, Diskriminierung und Friedensgefährdung. In diesem Kampf der demokratischen Kräfte nehmen vor allem die Aktionen der organisierten Arbeiterinnen zu. Der Kampf um die Befreiung der Frau gehörte seit jeher zum Aktionsprogramm der kommunistischen Parteien.38 Schon immer ging es ihnen darum klarzustellen, daß „jedes Ringen um die Gleichberechtigung der Frau Teil des KlassenkarSpfes“ ist, daß eine demokratische Frauenpolitik auf das engste mit den Ggenwarts- und Zukunftsinter- essen der Arbeiterklasse vei bunden ist.39 Unmißverständlich arbeitete die DKP in allen ihren Stellungnahmen und Aufrufen heraus, daß jeder Schritt zur Durchsetzung demokratischer Rechte für die Frauen „eng verbunden ist mit der Bewegung gegen die Macht des Großkapitals“, weil die Ui Sachen der Diskriminierung in „der Ausbeutung und Unterdrückung von Millionen durch eine Handvoll Millionäre“ liegt. Kampf um Lohngleichheit, Chancengleichheit in Aus- und Weiterbildung sowie Sofortmaßnahmen zum Schutz der Familie wurden als zu erkämpfende Nahziele auf die Tagesordnung gestellt. Im Entwurf des Parteiprogramms der DKP werden diese For- derungen erneut mit Nachdruck erhoben.40 * In gleicher Weise hat die Kommunistische Partei Groß- britanniens vor allem in den letzten Jahren den Problemen der Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So verabschiedete sie auf dem XXXIII. Parteitag im Jahre 1973 eine Resolution über „Den Kampf für die Rechte der Frau“, und wenig später beriet eine Landeskonferenz der Partei die „Charta der werktätigen Frauen“. Auch hier wird eine generelle Einschätzung der gesellschaftlichen Ursachen für die Diskriminierung mit einem konkreten Kampfprogramm verbunden, das vorrangig auf die Realisierung sozialer Rechte als Grundlage für reale politische Rechte gerichtet ist. Die Französische Kommunistische Partei hat ein Rahmengesetz zur Förderung der Frau und Familie ausgearbeitet, das 84 konkrete Vorschläge enthält, für die im Parlament gezielt Aktionen durchgeführt werden. In ähnlicher Weise widmete sich die Italienische Kommunistische Partei erneut den Problemen der Frau. Als Zielstellungen proklamierte sie die Durchsetzung der Mitbestimmung der Frauen in allen Bereichen des Lebens, vor allem in örtlichen Vertretungsgremien und Betriebsräten, Konsultationen der Regierung und des Parlaments mit Vereinigungen von Frauen bei der Behandlung von Fragen der Gleichberechtigung, die Kontrolle der Regierung über die Anwendung geltender Rechtsnormen zur Gleichberechtigung u. a. m.*i Zur Verwirklichung der Aktionsprogramme der kommunistischen Parteien wird eine breite politische Aufklärungsarbeit geleistet, die zunehmend Früchte trägt. Die Tatsache, daß ein Drittel der Mitglieder nahezu aller kommunistischen Parteien in den kapitalistischen Staaten Frauen sind, zeugt von dem zunehmenden politischen Engagement der Frauen in allen Sphären des gesellschaftlichen Lebens. Auch der Anteil der Frauen, die sich gewerkschaftlich organisieren, wächst. Zu spürbar sind die Diskriminierungen für den einzelnen, zu nachhaltig die Forderungen nach realer Gleichberechtigung durch progressive Kräfte und auch zu notwendig ist die Arbeitskraft der Frau für den kapitalistischen Unternehmer, als daß die bürgerlichen Regierungen die Probleme der Gleichberechtigung aus ihrer Politik ausklammern könnten. Hinzu kommt, daß sich bürgerliche Parlamente mehr und mehr vor die Aufgabe gestellt sehen, der wachsenden Ausstrahlungskraft des realen Sozialismus auf die Forderungen demokratischer Kräfte auch hinsichtlich der Schaffung realer Grundlagen für eine Verwirklichung der Gleichberechtigung zu begegnen. So ist es sicherlich ein Fortschritt, daß die Enquete-Kommission des BRD-Bundestages in ihrem Zwischenbericht im Mai des vergangenen Jahres kritisch herausgearbeitet hat, daß die Frauen auf allen Gebieten dem der Bildung, der Arbeit und der Politik nach wie vor benachteiligt sind und z. B. über Fragen der Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten oder über eine Grundkonzeption einer eigenständigen Altersversicherung der Frau diskutiert wurde.42 Bemerkenswert ist auch die in Österreich veröffentlichte Enquete zum Thema „Chancengleichheit der Mädchen in Metallberufen“ initiiert von der österreichischen Arbeiterkammertagung und der Gewerkschaft Metall und Bergarbeiter , mit der ein weiterer Beweis für die Diskriminierung der Frauen hinsichtlich der Erlernung zukunftsträchtiger Berufe erbracht wurde.43 In der Tendenz werden nicht mehr nur Einzelfragen der Bildung, Arbeit oder der Familie, sondern diese Probleme in ihrer Verflechtung behandelt. Auch darin äußert sich der Einfluß der rechtlichen und faktischen Gleichberechtigung von Mann und Frau im Sozialismus, die die Schaffung realer Voraussetzungen zur Übereinstimmung der Aufgaben der Frau als aktiv tätiges Gesellschaftsmitglied im Lernprozeß, im Beruf und als Mutter zum Inhalt hat. Es gilt jedoch, sich darüber im klaren zu sein, daß derartige Tendenzen und solche z. B. im o. g. Bericht der Enquete-Kommission des BRD-Bundestages vorgeschlagenen Schritte wie die Einführung eines Bildungsurlaubs;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 213 (NJ DDR 1978, S. 213)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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