Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 209

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 209 (NJ DDR 1978, S. 209); Neue Justiz 5/78 209 Die erzieherische und vorbeugende Rolle der Gerichte Die sowjetischen Gerichte spielen bei der Erziehung der Werktätigen eine wichtige Rolle. W. I. Lenin hob hervor, daß „die erzieherische Bedeutung der Gerichte enorm“ ist.* Dabei unterstrich er besonders die vorbeugende Rolle der öffentlichen Gerichtsverhandlungen. Besondere Bedeutung maß er der Kultur der Prozeßführung und der sorgfältigen Vorbereitung der Verhandlung bei. Eine wichtige Aufgabe der sozialistischen Rechtsprechung ist nicht nur die Feststellung der Wahrheit und die Bestrafung der Schuldigen, sondern auch die Feststellung der Ursachen für Rechtsverletzungen und der sie begünstigenden Bedingungen sowie das konsequente Einleiten von Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Gerade darauf beruht die gesamte praktische Arbeit der Gerichte beim Kampf um die Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Lange vor der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution schrieb W. I. Lenin: „Die Straße interessiert sich nicht nur dafür, ja sogar nicht so sehr dafür, ob die betreffende Handlung als Beleidigung, Mißhandlung oder schwere Mißhandlung anzusehen ist und welche Art und Form der Strafe man für sie festsetzt, als vielmehr dafür, daß alle sozialen und politischen Fäden des Verbrechens und seine Bedeutung bis zur Wurzel aufgedeckt und öffentlich beleuchtet werden, daß aus dem Gerichtsverfahren Lehren für die öffentliche Moral und die praktische Politik gezogen werden.“2 Darin liegt die Bedeutung der vorbeugenden Funktion der Rechtsprechung. Die neuen Gesetzgebungsakte zum Strafrecht vom Februar 1977 sehen die Möglichkeit vor, daß gegenüber Personen, die Straftaten mit geringer Gesellschaftsgefährlichkeit begangen haben und die ohne Isolierung von der Gesellschaft gebessert werden können, solche Maßnahmen angewendet werden wie bedingte Verurteilung zu Freiheitsentzug mit obligatorischer Heranziehung des Verurteilten zur Arbeit oder Besserungsarbeit, Geldstrafe u. a. oder die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens unter Anwendung administrativer Einwirkungsmaßnahmen. Die Anwendung dieser Neuerungen bedeutet jedoch bei weitem nicht einen Abbau gerichtlicher Zwangsmaßnahmen gegenüber Perspnen, die sich der Begehung schwerer und anderer gefährlicher Verbrechen schuldig gemacht haben oder gegen Rückfalltäter, die sich hartnäckig weigern, den Weg der Besserung einzuschlagen. Im Gegenteil: Im Kampf gegen gefährliche Verbrechen und gegen böswillige Straftäter sind die Gerichte verpflichtet, jene Härte und Unversöhnlichkeit an den Tag zu legen, zu denen sie das Gesetz verpflichtet. Hohe Anforderungen an die Arbeit der Gerichte Die weitere Erhöhung der Rolle des Gerichts als eines Organs, das dazu berufen ist, über die sozialistische Gesetzlichkeit zu wachen, die berechtigten Interessen des Sowjetstaates und die den Bürgern gewährten Rechte und Freiheiten zu schützen, verlangt von den Gerichten, ständig ihre Tätigkeit zu vervollkommnen, hohe Prinzipienfestigkeit und Operativität zu zeigen und ihre Verbindung zu den Massen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Kollektiven der Werktätigen zu festigen. In den letzten Jahren führten die Partei und die sowjetische Regierung eine Reihe, von Maßnahmen durch, die auf die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Konsolidierung der Gesellschaftsordnung und die Erhöhung der Autorität des Gerichts als Organ der sozialistischen Rechtsprechung gerichtet waren. Dadurch wurde es möglich, die Tätigkeit der Gerichte zu verbessern. Die Verfahren wurden in höherer Qualität durchgeführt; sie spielten eine größere Rolle bei der Vorbeugung gegen Rechtsverletzungen, und der Kontakt zur Öffentlichkeit wurde gefestigt. Jetzt stehen vor den Gerichten neue, wichtige Aufgaben. Nach wie vor sind sie verpflichtet, einen entschiedenen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen zu führen, ihre Tätigkeit ständig zu vervollkommnen und sie auf der Grundlage der strengsten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit effektiver zu gestalten. Besondere Bedeutung kommt der Bekämpfung solcher Straftaten zu, wie Entwendung von staatlichem und gesellschaftlichem Vermögen, Rowdytum, Wirtschaftsstraftaten, Straftaten Minderjähriger und Rückfallkriminalität. Die wichtigsten Aufgaben der Gerichte bleiben der Schutz von Leben, Gesundheit und Würde der Person, der Schutz von Wohnungsmiet-, Arbeits- und anderen Rechten und gesetzlichen Interessen der Bürger sowie eine achtungsvolle Einstellung gegenüber den Belangen und Anfragen der Werktätigen. Der Hinweis von Genossen L. I. Breshnew auf dem Maiplenum des Zentralkomitees der KPdSU ist von allen Gerichten als streng verbindlicher Leitsatz zu verstehen: Die neue Verfassung muß zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeit aller Organe führen, die die strikte Einhaltung der Forderungen der sowjetischen Gesetze gewährleisten müssen. Ich spreche von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, dem Schiedsgericht sowie von anderen administrativen Organen und der Volkskontrolle. Die Partei erwartet von allen diesen Organen eine noch größere Initiative sowie Prinzipientreue und Unversöhnlichkeit im Kampf gegen jedwede Verletzungen der sowjetischen Rechtsordnung.“2 Zweifellos werden die sowjetischen Gerichte die ihnen gestellten großen Aufgaben vor allem unter der Voraussetzung erfüllen können, daß jede von ihnen in einer konkreten Sache getroffene Entscheidung gesetzlich und begründet ist und daß die Gerechtigkeit ihrer Entscheidungen allgemein anerkannt wird. Das erfordert hohes fachliches Niveau, eingehende Kenntnis der Unterlagen des Falles und des Gesetzes und die Fähigkeit des Gerichts, seine Schlußfolgerungen jedem Zuhörerkreis verständlich und zugänglich zu machen, sowie echte Unvoreingenom-menheit und Objektivität der Richter. Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit Bekanntlich gab es in den letzten Jahren in der organisatorischen Leitung des sowjetischen Gerichtssystems einige Veränderungen. Seit der Bildung des Ministeriums der Justiz der UdSSR und der Ministerien der Justiz der Unionsrepubliken ist es den Gerichten möglich, ihre Aufmerksamkeit darauf zu konzentrieren, daß die gerichtlichen Verfahren unter solchen Bedingungen durchgeführt werden können, die zu einer hohen vorbeugenden und erzieherischen Wirksamkeit der Entscheidung, zu einer eingehenden Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen, durch die es zu Straftaten kommt, und zur Rechtspropaganda beitragen. Große Bedeutung hat der ständige fachliche Kontakt der Gerichte zu den Organen der Staatsanwaltschaft, denen die Aufsicht über die Durchsetzung der Gesetze obliegt. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht üben dem Charakter nach unterschiedliche Funktionen aus, ihre Tätigkeit ist jedoch eng miteinander verbunden und eine wesentliche Garantie für die Gewährleistung der strikten Gesetzlichkeit bei der Durchführung der Zivil- und Strafverfahren sowie für die Festigung der sowjetischen Rechtsordnung. Es ist auch offensichtlich, daß der enge fachliche Kontakt der Gerichte zum Ministerium für Innere Angelegenheiten der UdSSR und seinen Organen notwendig ist, um die höchste Wirksamkeit in der Rechtsprechung und bei der Festigung der öffentlichen Ordnung zu erreichen. Diese Organe stehen mit breiten Schichten der Bevölkerung in unmittelbarer Verbindung, sie kennen den Stand und die Entwicklung der Rechtsverletzungen gut und leisten eine;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 209 (NJ DDR 1978, S. 209) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 209 (NJ DDR 1978, S. 209)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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