Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 208 (NJ DDR 1978, S. 208); 208 Neue Justiz 5/78 Aus anderen sozialistischen Ländern Die Entwicklung des sowjetischen Gerichtssystems und der Rechtsprechung LEW N. SMIRNOW, Präsident des Obersten Gerichts der UdSSR Das höchste Gerichtsorgan des Landes ist laut Verfassung der UdSSR das Oberste Gericht der UdSSR. Ihm obliegt die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der UdSSR und der Unionsrepubliken im Rahmen der gesetzlich festgelegten Grenzen. Bei der Überprüfung der Gesetzlichkeit und Begründetheit der gerichtlichen Entscheidungen in konkreten Fällen berichtigt das Oberste Gericht der UdSSR nicht nur die Fehler der Gerichte, sondern leitet in entsprechender Weise auch die gerichtliche Praxis. Eine wichtige Seite in der Arbeit des Obersten Gerichts der UdSSR ist die Herausgabe von Anleitungsmaterialien für die Gerichte zu Fragen der Gesetzesanwendung. Diese Anleitungsmaterialien sind von großer Bedeutung, um die strikte Anwendung der Gesetze bei der Ausübung der Rechtsprechung durch die Gerichte zu sichern. Ein Ergebnis der Entwicklung des sowjetischen Gerichtssystems ist die Heranbildung ideologisch und fachlich gebildeter juristischer Kader, die fähig sind, die Politik der Partei in der Praxis durchzusetzen und die Interessen des Sowjetstaates zu schützen. Die Partei erzog und erzieht stets solche Kader für die Gerichte, die wahre Vertreter des Volkes,, die ihm ergeben sind und im Namen seiner edlen Ziele wirken. Hauptbestandteil des sowjetischen Gerichtssystems ist das Volksgericht. Unmittelbar von der Bevölkerung gewählt, festigt es durch seine gesamte Tätigkeit aktiv die sozialistische Gesetzlichkeit, schützt es zuverlässig die Interessen des Staates und wacht über die Rechte der Bürger. Das Volksgericht wurde zur Schule der staatlichen Leitung, zur Schule der aktiven Beteiligung der Massen an der Ausübung der Rechtsprechung. An den Volksgerichten wird die Mehrzahl der gerichtlichen Verfahren durchgeführt: mehr als 97 Prozent der Strafsachen und nahezu alle Zivilsachen (Arbeitsrechts-, Wohnungsmiet-, Ehe- und Familiensachen usw.). In seiner Rechtsprechung schenkt das Volksgericht der vorbeugenden Arbeit große Aufmerksamkeit. Die Gebiets- und Regionsgerichte und die Gerichte der nationalen Bezirke sowie die Obersten Gerichte der autonomen und Unionsrepubliken und die Militärtribunale leisten eine umfangreiche Arbeit bei der Ausübung der Rechtsprechung und bei der Überprüfung der Gesetzlichkeit und Begründetheit der Straf- und Zivilurteile. Wichtige Prinzipien der gerichtlichen Tätigkeit Im Verlaufe seiner Geschichte kämpfte das sowjetische Gericht unablässig um die Verwirklichung der Leninschen Ideen. Die Kraft und die Überlegenheit des sowjetischen Gerichts, sein großer Einfluß auf das Bewußtsein und das Verhalten der Sowjetmenschen wird vor allem durch die demokratischen Prinzipien seiner Organisation und Tätigkeit bestimmt. Alle Gerichte der UdSSR von unten bis oben werden nach den Prinzipien der Wählbarkeit gebildet. Die Volksrichter werden von den Bürgern auf der Grundlage des allgemeinen, direkten und gleichen Wahlrechtes in geheimer Abstimmung gewählt. Die Mitglieder und Volksbeisitzer der übergeordneten Gerichte werden auf den Tagungen der entsprechenden Sowjets der Deputierten der Werktätigen gewählt. Die Ergebnisse der Wahlen zu den Volksgerichten und die Wahlbeteiligung im April 1976 zeigten nochmals das hohe politische Bewußtsein der sowjetischen Menschen und ihre einmütige Zustimmung zu der konsequent von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion verfolgten Linie zur weiteren Vervollkommnung des sowjetischen Staatswesens, der sozialistischen Demokratie und der Festigung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Ein unverbrüchliches Gesetz der sowjetischen Rechtsprechung ist die Kollektivität der Verfahrensdurchführung. Zusammen mit den ständigen Richtern nehmen die Volksbeisitzer an den Zivil- und Strafverfahren in erster Instanz teil. Bei den Wahlen, die Ende 1976, Anfang 1977 stattfanden, wurden allein in die Rayon-(Stadt-)Volksgerichte ungefähr 700 000 Volksbeisitzer gewählt. Mehr als die Hälfte von ihnen ist zum ersten Mal gewählt worden. Die tägliche gerichtliche Praxis zeugt von der wachsenden Aktivität der Volksbeisitzer. Ihre Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Teilnahme an den gerichtlichen Verfahren. Sie leisten aktiv vorbeugende Arbeit, beteiligen sich an der Aufdeckung von Ursachen und Bedingungen, die zur Begehung von Rechtsverletzungen beigetragen haben, und üben die Kontrolle über das Verhalten bedingt Verurteilter und die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen aus. Die Rechtsprechung in der UdSSR erfolgt in genauer Übereinstimmung mit dem Gesetz nach den Grundsätzen der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht, unabhängig von ihrer sozialen und dienstlichen Stellung, ihrer Vermögenslage, der Zugehörigkeit zu einer Nationalität, zu einer Rasse oder Konfession. In diesem Zusammenhang muß man das für das sowjetische Strafrecht charakteristische Prinzip der Präsumtion der Unschuld erwähnen, dessen Wesen bekanntlich darin besteht, daß der Beschuldigte solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, d. h. durch rechtskräftiges Strafurteil des Gerichts, bestätigt wird. In der UdSSR ist dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung garantiert. Dieses Prinzip wird durch viele prozessuale Normen verwirklicht, insbesondere durch die' Pflicht zur allseitigen, vollständigen und objektiven Aufdeckung der Tatumstände und durch das Verbot, Aussagen des Angeklagten mit ungesetzlichen Mitteln zu beeinflussen. Gericht, Staatsanwalt und Untersuchungsführer sind verpflichtet zu gewährleisten, daß der Angeklagte die Möglichkeit hat, sich mit den gesetzlich festgelegten Mitteln und Methoden gegen die erhobene Beschuldigung zu verteidigen sowie den Schutz seiner persönlichen und seiner Vermögensrechte zu sichern. Nach dem Gesetz kann im Strafverfahren ein Rechtsanwalt die Interessen des Angeklagten verteidigen. In vielen Fällen ist seine Teilnahme an der Voruntersuchung und (in der Verhandlung) vor Gericht obligatorisch. Auch das Prinzip, das Verfahren in der Sprache der Unions- oder autonomen Republik zu führen, wird strikt verwirklicht. Den Personen, die diese Sprache nicht beherrschen, wird gewährleistet, daß sie sich mit Hilfe eines Dolmetschers umfassend mit den Aktenunterlagen vertraut machen, und sie haben das Recht, vor Gericht in ihrer Muttersprache zu sprechen. Somit haben sich die Leninschen Prinzipien, die den Aufbau und die Tätigkeit der sowjetischen Gerichte bestimmen, sowohl in der Gesetzgebung als auch in der praktischen Arbeit fest eingebürgert.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 208 (NJ DDR 1978, S. 208) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 208 (NJ DDR 1978, S. 208)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Staatsverbrechen, Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erfolgten Fahnenfluchten von auf und die der verhinderten Fahnenfluchten von auf zurückge gangen.

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