Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 207 (NJ DDR 1978, S. 207); Neue Justiz 5/78 207 Unser aktuelles Interview Ende Januar 1978 tagte im Genfer Sitz der Vereinten Nationen das Menschenrechtskomitee. Die „Neue Justiz“ hatte Gelegenheit, dem Berichterstatter der Regierung der DDR, Hans Heilborn, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz, nach seiner Rückkehr einige Fragen zu stellen: Worin bestand der Anlaß für die Berichterstattung? Die DDR hat, wie alle Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte ratifiziert. Dieser Konvention gehörten mit Stand vom 1. Januar 1978 44 Staaten an. Sie enthält einen Katalog von Menschenrechten, die die Mitgliedstaaten den Bürgern ihres Landes sowie Staatenlosen und Ausländern gewähren. Eine weitere Konvention, von der DDR und den anderen sozialistischen Staaten ebenfalls ratifiziert, enthält die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die mit den zivilen und politischen Rechten als Einheit zu betrachten sind. Gemäß Art. 28 der erstgenannten Kovention wurde ein Komitee gebildet. Es besteht aus 18 Mitgliedern und setzt sich aus Staatsbürgern der Teilnehmerstaaten der Kovention mit anerkannter Kompetenz auf dem Gebiete der Menschenrechte zusammen. Ihm gehört als namhafter Völkerrechtler aus der DDR auch Prof. Dr. Bernhard Graefrath an. Entsprechend Art. 40 der Konvention haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, Berichte über die Erfüllung der Konvention und die von ihnen getroffenen Maßnahmen zur Verwirklichung der in ihr enthaltenen Rechte diesem Komitee zu übermitteln. Dessen Aufgabe ist es, die Berichte zu studieren. Das geschieht in den jeweiligen Sessionen. Die Januar/Februar-Tagung 1978 war die dritte seit der Bildung des Komitees. Auf ihr wurden u. a. die Berichte Dänemarks, Schwedens, Norwegens, der CSSR, Großbritanniens und der DDR erörtert. Die Regierungen der berichterstattenden Staaten werden gebeten, jeweils einen kompetenten Vertreter zu entsenden, der zugleich sachdienliche Auskünfte über Einzelfragen geben kann. Auf der Tagung hatte ich Gelegenheit, ergänzend zum bereits schriftlich vorliegenden Bericht der DDR, in der Einführungsrede und in Antworten auf Fragen der Komiteemitglieder darzustellen, daß durch Verfassung und Gesetzgebung der DDR eine volle Übereinstimmung mit den in der Konvention niedergelegten Rechten besteht und worin die festen Garantien dafür in unserer sozialistischen Gesellschaft liegen. Welche Fragen der Komiteemitglieder fanden Sie besonders interessant? Den Leser der „Neuen Justiz“ wird besonders interessieren, daß z. B. der Wunsch geäußert wurde, näheren Aufschluß über solche gesetzlichen Bestimmungen der DDR zu erhalten, die den Bürgern die in Art. 25 der Konvention niedergelegten Rechte auf Mitwirkung in öffentlichen Angelegenheiten ermöglichen. Hier bestand z. B. Gelegenheit, die zahlreichen Formen des Mitregierens der Bürger zu erläutern, wie sie die sozialistische Demokratie hervorgebracht hat und wie sie in unseren Rechtsvorschriften geregelt wurden. Solche Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung, wie sie die sozialistische Demokratie bei der Erörterung von wichtigen politischen Fragen oder kommunalpolitischen Problemen mit den Bürgern selbstverständlich findet, die Diskussion wichtiger Gesetze und der Volkswirtschaftspläne schon vor ihrer Verabschiedung, die umfassende Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege in Gestalt der mit vollen richterlichen Rechten ausgestatteten Schöffen, die nicht nur an den Verhandlungen teilnehmen, sondern zwei Wochen volle richterliche Tätigkeit ausüben, die in Art. 7 des Strafgesetzbuchs beschriebenen Garantien der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung, die Mitwirkung der Werktätigen als Kollektivvertreter, gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger und schließlich die Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte als eine Form, in der das Volk selbst Recht spricht, sind wie aus den Fragen der Komiteemitglieder zu erkennen war in kapitalistischen Ländern weitgehend unbekannt: Weitere Fragen betrafen unsere gesetzlichen Regelungen zu den in Art. 14 der Konvention niedergelegten Rechten eines Angeklagten im Strafverfahren, so das Recht auf Verteidigung, das Recht auf unentgeltliche Stellung eines Dolmetschers für Unkundige der Gerichtssprache und die öffentliche Verkündung des Urteils.' Ich habe dem Komitee dargestellt, daß Gesetzgebung und Gerichtspraxis der DDR auch bei der Realisierung dieser Rechte weit über das hinaus gehen, was die Konvention festlegt. Dazu zählt beispielsweise das Auftreten gesellschaftlicher Verteidiger, das Recht der Kollektive, für Angeklagte die Bürgschaft zü übernehmen oder auch die Möglichkeiten der Bewährung und Wiedergutmachung durch den Rechtsverletzer. Fragen außerhalb des Gerichtswesens betrafen u. a. die Gewährleistung der Rechte und der Gleichberechtigung der in der DDR wohnenden ethnischen Minderheit der Sorben, die seit Jahrzehnten auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens garantiert und vorbildlich durchgesetzt sind. Auch Fragen zur Religionsfreiheit wurden gestellt, da den Komiteemitgliedern in erheblichem Maße unbekannt war, welches rege religiöse Leben unter den Gläubigen in der DDR besteht. Ich konnte beispielsweise darauf hinweisen, daß in der DDR rund 4 200 evangelische Pfarrer, 1 400 römisch-katholische Priester und 700 Prediger anderer christlicher Gemeinschaften tätig sind und daß regelmäßig 30 theologische und kirchliche Zeitungen, Zeitschriften und Mitteilungsblätter erscheinen. Welche Bedeutung messen Sie der Berichterstattung bei? Die Bedeutung besteht u. a. darin, daß festgestellt wurde, wie die Deutsche Demokratische Republik die Grundsätze der Konvention verwirklicht. Was der reale Sozialismus in der DDR an zivilen und politischen Rechten seinen Bürgern in vorbildlicher Verfassungsverwirklichung garantiert, ist nicht ohne Beispielwirkung auf eine Vielzahl von Ländern. Das bestätigt aber auch erneut jedem Werktätigen und nicht zuletzt jedem Juristen in unserem Staat, welche aktuelle Bedeutung der tägliche Kampf um die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit hat.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 207 (NJ DDR 1978, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 207 (NJ DDR 1978, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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