Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 20 (NJ DDR 1978, S. 20); 20 Neue Justiz 1/78 nicht für die Jahreshauptversammlung und die Halbjah-resversammlung; diese sind stets als Vollversammlung zu organisieren. Sind einzelne Kollektive durch Mehrschichtarbeit, Delegierung usw. an der Teilnahme der Vollversammlung verhindert, so gestatten die Musterstatuten (Ziff. 62), daß die Entscheidung dieser Kollektive zu Beschlüssen in gesonderten Versammlungen nachgeholt wird. Unter den neuen Bedingungen kommt regelmäßigen Brigade- und Abteilungsversammlungen, einer regen Kommissionsarbeit in den LPGs sowie der aktiven Mitarbeit in den verschiedensten Kooperationsräten erhöhte Bedeutung zu. Hier verwirklichen die Genossenschaftsbauern und Arbeiter wesentlich ihre Mitwirkungsrechte. Deshalb widmen die Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen der Ausgestaltung dieser vielgestaltigen demokratischen Mitwirkungsformen der Genossenschaftsbauern und Arbeiter größte Aufmerksamkeit * Für die Umsetzung der Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen der LPG Pflanzen- bzw. LPG Tierproduktion in die genossenschaftliche Tätigkeit tragen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, besonders die Räte der Kreise, eine große Verantwortung. Sie haben die LPGs bei der Erarbeitung ihrer Statuten und Betriebsordnungen sachkundig anzuleiten, damit in diesen Dokumenten die Grundsätze der Agrarpolitik von Partei und Regierung ihren vollen Niederschlag finden. Sie müssen gewährleisten, daß die LPGs in Kenntnis ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ihre Befugnisse zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen richtig nutzen. Die Registrierung der beschlossenen Statuten durch den Rat des Kreises ist daher kein formaler Akt, sondern muß als eine wichtige politische und rechtliche Entscheidung durch den sozialistischen Staat verstanden werden. 1 1 E. Honecker, Die sozialistische Revolution in der DDR und ihre Perspektiven, Berlin 1977, S. 37. 2 Vgl. auch R. Hähnert, „Fragen der Rechtsentwicklung unter den Bedingungen des Übergangs der Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion“, NJ 1977 S. 106 ff.; K. Buß/G. Puls/ R. Trautmann, „Weiterentwicklung des LPG-Rechts (Zu den Entwürfen der Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion)“, NJ 1977 S. 129 ff. 3 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 62. 4 Vgl. hierzu auch E. Krauß, „Grundzüge des LPG-Rechts in einigen sozialistischen Ländern Europas“, NJ 1975 S. 546 ff.; derselbe, „Rechtsfragen der Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft sozialistischer Länder Europasi“, NJ 1977 S. 239 ff. 5 Soweit nicht näher bezeichnet, bezieht sich die Angabe MSt bzw. MBO auf die Musterstatuten bzw. Musterbetriebsordnungen sowohl der LPG Pflanzenproduktion als auch der LPG Tierproduktion. 6 Zur Gestaltung der Kooperationsbeziehungen nach den neuen Musterstatuten vgl. insbesondere E. Krauß/R. Mückenberger in: Wirtschaftsrecht 1978, Heft 1, S. 31 ff. Aus anderen sozialistischen Ländern Methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft der UdSSR ALEXEJ ALEXEJEWITSCH CHOLJAWTSCHENKO, Stellvertreter des Ministers der Justiz der UdSSR Die aktive Nutzung der rechtlichen Mittel bei der Vervollkommnung der Wirtschaftstätigkeit wird unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaft als Bestandteil der staatlichen Leitung der gesellschaftlichen Produktion angesehen, der stets die Aufmerksamkeit der KPdSU und der Sowjetregierung gewidmet war und ist. Seit den ersten Dekreten der Sowjetmacht wurde eine zielgerichtete Einwirkung auf die Entwicklung und Stabilisierung des Wirtschaftslebens unseres Landes in den Rechtsnormen verankert. Der Erlaß von Rechtsakten und Direktiven kann aber an sich noch nicht diese Aufgabe lösen, das Wesentliche liegt in der Durchsetzung der Rechtsakte.! Auch L. I. Breshnew hob in seiner Rede vor den Wählern des Bauman-Wahlbezirks in Moskau am 12. Juni 1970 hervor, „daß es nicht genügt, ein gutes Gesetz nur auszuarbeiten und zu verabschieden. Ein Gesetz lebt und wirkt allein dann, wenn es durchgeführt wird“.2 Somit ist die zweite wichtige Seite der rechtlichen Einwirkung auf die Stabilisierung und Entwicklung der Wirtschaft die Gewährleistung der Gesetzlichkeit in den Wirtschaftsbeziehungen und die effektive Anwendung derjenigen rechtlichen Normen, die die Wirtschaftsprozesse regeln. In der gegenwärtigen Etappe der Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft gewinnen die Fragen der Festigung der Gesetzlichkeit in der Wirtschaftstätigkeit sowie der einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung besondere Aktualität. Unter den Bedingungen des dynamischen Wachstums der Produktion, der Entwicklung der vorhandenen und der Bildung neuer Wirtschaftszweige sowie im Hinblick auf die komplizierter werdende Struktur der Wirtschaftsbeziehungen und die Notwendigkeit, eine höhere Präzision des Funktionierens aller Wirtschaftsglieder zu erreichen, wird die Forderung nach Bilanzierung der Produktionspläne, gleichmäßigem Ablauf der Lieferungen, Vervollkommnung des Rechnungswesens, strikter Einhaltung der Plan-, Vertrags-, technologischen und Arbeitsdisziplin immer dringlicher. Zur Notwendigkeit, die Rechtsarbeit zu vervollkommnen In den letzten Jahren haben die KPdSU und die Sowjetregierung eine. Reihe von Maßnahmen eingeleitet, damit das Recht auf effektivste Weise zur Lösung der Aufgaben beiträgt, die sich aus den wachsenden Erfordernissen der Wirtschaft ergeben. Einen führenden Platz nehmen dabei diejenigen Maßnahmen ein, die zur weiteren Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft getroffen wurden. Das Zentralkomitee der KPdSU und der Ministerrat der UdSSR haben dazu den Beschluß Nr. 1025 vom 23. Dezember 1970 erlassen3, der die Grundlage für ein neues Herangehen an die rechtliche Einwirkung auf die Entwicklung und Festigung der gesellschaftlichen materiellen Produktion bildet. Die grundlegende Bedeutung dieses Dokuments besteht vor Edlem darin, daß es die Forderungen nach Vervollkommnung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft nicht nur an die juristischen Kader richtet, von denen in bedeutendem Maße das Niveau der rechtlichen Einwirkung auf die Wirtschaft abhängt, sondern vor Edlem an die Leiter der Volkswirtschaftszweige und deren Struktureinheiten, d. h. an diejenigen Personen, die für Edle Seiten der Tätigkeit der Wirtschaftsorganisationen verantwortlich sind und denen es möglich ist, die Mittel des Rechts am umfassendsten bei der Vervollkommnung dieser Tätigkeit zu nutzen. Eine zweite wichtige Besonderheit des Beschlusses besteht darin, daß mit ihm eine zentrale methodische Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft eingeführt wurde. Vor der Annahme dieses Dokuments wies der Stand der Rechtsarbeit in der Wirtschaftssphäre gewisse Mängel auf: Die rechtlichen Mittel spielten nicht die notwendige Rolle bei der Steigerung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion. Der juristische Dienst in der Volkswirtschaft;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 20 (NJ DDR 1978, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 20 (NJ DDR 1978, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? in der Untersuchungsarbeit wurden wiederum Informationen, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet, erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten über- geben.

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