Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 197 (NJ DDR 1978, S. 197); Neue Justiz 5/78 197 schaftliche und pädagogisch-methodische Qualifikation der Lehrkräfte weiterentwickelt wird. Vor allem muß das politische und fachliche Engagement eines jeden Hochschullehrers für alle Studenten deutlich erkennbar sein. Viele Hochschullehrer sind dazu übergegangen, neben ihren Vorlesungen Seminare zu übernehmen oder wissenschaftliche Studentenzirkel und Jugendobjekte selbst anzuleiten. Das ist ein Weg, um die Erziehungsarbeit zu verbessern und ständig neue Erfahrungen und Erkenntnisse zu sammeln. Eine ebenso hohe Verantwortung tragen die Hochschullehrer gegenüber dem wissenschaftlichen Nachwuchs. An den rechtswissenschaftlichen Sektionen ist der wissenschaftliche Nachwuchs im breiten Maße an der Erziehung und Ausbildung der Studenten beteiligt, so daß seiner politischen und fachlichen Qualifizierung einschließlich einer hochschulpädagogischen Ausbildung besonderes Augenmerk zukommen muß. Auch hier hat der Hochschullehrer anleitend und helfend tätig zu sein, damit Lehre und Erziehung in allen Bereichen auf einem hohen Niveau durchgeführt werden; denn gerade dort, wo Studenten gefordert werden, erbringen sie auch selbständig ausgezeichnete Leistungen. Die rechtswissenschaftlichen Sektionen verfügen über eine gute soziale und politische Zusammensetzung der Studenten, die mit guten schulischen Leistungen und Beurteilungen zum Studium kommen. Die männlichen Bewerber haben durchweg ihren Ehrendienst bei der NVA geleistet. Für die Fachrichtung Justiz haben die Bewerber vor ihrem Studium praktische Erfahrungen in der materiellen Produktion bzw. in anderen geeigneten Bereichen gesammelt. Ähnliche Anforderungen einer praktischen Tätigkeit vor Beginn des Studiums sollten auch für ein Studium an der Fachrichtung Wirtschaft überlegt werden, ohne jedoch schematisch die Erfahrungen anderer Fachrichtungen und Sektionen zu kopieren. Wesentlich ist, daß der Student sein Studium von Anfang an mit dem Ziel betreibt, später als politischer Funktionär und staatlicher Leiter auf Grund seiner spezifischen Ausbildung aktiv an der Gestaltung der gesellschaftlichen Prozesse tätig sein zu können. Er muß sich in seinem Studium solche Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen, die ihn befähigen, neue Probleme im Zuge der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung zu erkennen und zu lösen. Dazu braucht er die volle Unterstützung des Lehrkörpers, dazu ist eine gute Führungsarbeit der Parteiorganisation an der Sektion erforderlich und ebenso eine auf hohem Niveau stehende Arbeit der Sektionsleitungen, die ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der FDJ zu lösen haben. Die Mitwirkung der Studenten ist heute ein Wesenszug der Leitung im Hochschulwesen der DDR. Noch stärker aber muß diese Mitwirkung auch zur Mitverantwortung führen, die wiederum zugleich die sozialistische Lebensweise der Studenten prägen muß. In Vorbereitung der wissenschaftlich-methodischen Konferenz über die Erfahrungen und Aufgaben der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an den Universitäten der DDR wird es in allen Sektionen Beratungen und Diskussionen geben. Notwendig ist, daß dabei alle Sektionsangehörigen einschließlich der Studenten erfaßt werden, daß Beratungen mit den zuständigen Praxispartnern stattfinden und die vielen zu erwartenden nützlichen Hinweise, Vorschläge und Ideen gründlich ausgewertet werden. So wird die wissenschaftlich-methodische Konferenz der Rechtswissenschaft dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und die klassenmäßige Erziehung der künftigen Juristen in Durchsetzung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED weiter zu vervollkommnen. 1 2 3 4 5 6 1 Vgl. W. Büchner-Uhder/R. Schüsseler, „Neuer Studienplan für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft“, NJ 1974, Heft 13, S. 385 ff. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 74. 3 Vgl. W. Büchner-Uhder, „Zur Erziehung und Ausbildung an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen“, Staat und Recht 1977, Heft 8, S. 817 ff. 4 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 98. 5 Vgl. G. SChlrmer, „Bildung und Erziehung der Studenten lm Geist der Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse“, Einheit 1978, Heft 1, S. 76. 6 Vgl. G. SChirmer, a. a. O., S. 84. Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß Oberrichter Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Auf seiner 7. Tagung am 16. März 1978 hat sich, das Plenum des Obersten Gerichts mit den für die gesamte Strafrecht-sprechung bedeutsamen Problemen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß befaßt und dazu eine Richtlinie verabschiedet.1 Diese Richtlinie geht davon aus, daß sich der sozialistische Strafprozeß auf streng gesetzlicher Grundlage vollzieht und daß die Würde des Menschen, seine Freiheit und seine Rechte unter dem Schutz der Gesetze des sozialistischen Staates stehen. Die Feststellung der Wahrheit wird als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens und als notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen hervorgehoben. Um die Aufgabe des Strafverfahrens erfüllen zu können und um zu erreichen, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, ist es erforderlich, wahre Feststellungen über die straftatverdächtige Handlung und ihre Umstände sowie über die Persönlichkeit des Angeklagten zu treffen. Die Feststellung der Wahrheit fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger sowie die Bereitschaft der Werktätigen, an der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität mitzuwirken. Sie ist Voraussetzung dafür, daß die Durchführung und Auswertung von Strafverfahren wirksam zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den gesellschaftlichen Bereichen beiträgt. Anforderungen an die Rechtsprechung und ihre Leitung Mit der Richtlinie wurde der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 30. September 1970 I P1B 2/70 (NJ-Bei-lage 5/70 zu Heft 21) aufgehoben. Dieser Beschluß hat sich in der Praxis bewährt. Mit ihm wurden eine Reihe von Fragen der Beweisaufnahme geklärt und in der Praxis einheitlich durchgesetzt. Die gesellschaftliche Entwicklung stellt jedoch neue Anforderungen an die Rechtsprechung und ihre Leitung, die auch die Maßstäbe für eine höhere Qualität der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung bestimmen. Die neue Richtlinie berücksichtigt folgende Anforderungen: 1. Sie ist stärker auf die praktischen Probleme der Beweisaufnahme ausgerichtet und verzichtet auf einen um-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 197 (NJ DDR 1978, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 197 (NJ DDR 1978, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X