Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 196 (NJ DDR 1978, S. 196); 196 Neue Justiz 5/78 stischen Ausbildungsstätten der nächsten 10 bis 15 Jahre im Jahre 2000 und danach in der Blüte ihres Wirkens stehen werden. Folglich müssen schon jetzt in der Erziehung und Ausbildung dafür erforderliche Grundlagen geschaffen werden.5 Erhöhung der Qualität der Ausbildung Besonderer Wert ist auf die weitere Erhöhung des theoretischen Niveaus und der politisch-ideologischen Wirksamkeit der marxistisch-leninistischen Grundlagenausbildung und auf ihre enge Verzahnung mit der juristischen Grund-und Fachausbildung zu legen. Der präzisierte Studienplan sieht insgesamt 550 Stunden Lehrveranstaltungen in den Grundlagen des Marxismus-Leninismus, der ideologischen, theoretischen und methodologischen Grundlage der gesamten Ausbildung, vor. Dieser Umfang der Ausbildung sollte beibehalten werden, um die marxistisch-leninistische Theorie umfassend, lebensnah und überzeugend darstellen zu können. Das stellt auch künftig hohe Anforderungen an die Lehrkräfte, denn von allen Vorlesungen also auch bei der juristischen Grund- und Fachausbildung muß verlangt werden, daß sie die Studenten durch beweiskräftige Argumente und durch Logik und Verständlichkeit der Sprache begeistern. Die Seminare müssen so gestaltet sein, daß die Studenten lernen und zunehmend befähigt werden, selbständig und überzeugend in den wichtigsten Fragen unserer Theorie und Politik zu argumentieren und sich in Rede und Gegenrede den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu erarbeiten.® Verstärkt werden muß das Bemühen der Lehrkräfte, den Studenten die ganze Dialektik der Entwicklung unserer Gesellschaftsordnung verständlich zu machen. Dieses Problem ist sowohl für das studentische Leben als auch und ganz besonders für die spätere berufliche Praxis in der Justiz, in der Wirtschaft oder im Staatsapparat von großer Bedeutung. Wir benötigen also eine anspruchsvolle geistige Atmosphäre, die den theoretischen Reichtum der Werke unserer Klassiker und der Parteibeschlüsse sichtbar werden läßt und zu deren intensivem Selbststudium anregt. In diesem Sinne sind weitere Überlegungen und Diskussionen in Vorbereitung und Durchführung der Konferenz auf folgende Probleme zu konzentrieren: 1. Die weitere Verbesserung und Vervollkommnung der marxistisch-leninistischen Bildung der Studenten, die Festigung ihrer Kenntnisse, insbesondere der Klassiker des Marxismus-Leninismus, als theoretische und methodologische Grundlage der gesamten Ausbildung und praktischen Tätigkeit; die Einschätzung der Erfahrungen der neu eingeführten Klassiker-Seminare; die Verstärkung der Fähigkeit der Studenten zur Anwendung des Marxismus-Leninismus sowohl hinsichtlich des Verstehens der Entwicklungsprozesse unserer Gesellschaftsordnung als auch hinsichtlich der offensiven Auseinandersetzung mit der Ideologie und Politik des Klassengegners. 2. Die weitere Erhöhung der Qualität der juristischen Ausbildung in allen Disziplinen, eng verbunden mit dem Leben unserer Gesellschaft und der juristischen Praxis und an den Aufgaben orientiert, die im Sinne des Programms der SED im nächsten Jahrzehnt zu lösen sind; die hohen Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten der Rechtsanwendung; die Einschätzung der besten Erfahrungen und Ergebnisse der Lehrkräfte im Ausbildungsprozeß. 3. Die Ausprägung und weitere Entwicklung der schöpferischen Fähigkeit und Tätigkeit der Studenten im Studium; die Entwicklung solcher Fähigkeiten und Eigenschaften wie hohe Studiendisziplin, gute Einstellung zur Arbeit, Leistungsbereitschaft und Leistungswillen als erste Voraussetzung für das Studium an einer sozialistischen Universität und zur Verwirklichung des Klassenauftrags der Jura-Studenten. 4. Die entscheidende Verbesserung der Studienbedingungen durch die Existenz von Lehrbüchern in nahezu allen Grunddisziplinen der Rechtswissenschaft. Dadurch werden neue Fragen nach dem Inhalt und der Methodik der Lehrveranstaltungen hervorgerufen, so z. B. der Neukon- zipierung der Vorlesungen in Richtung auf Behandlung von Problemen, die die Studenten zur aktiveren Mitarbeit in Seminaren und Übungen anregen. Hierzu sollten gute Erfahrungen und Vorschläge diskutiert werden. Diese Tatsache zwingt auch gleichzeitig zu Überlegungen, wie die Bedingungen für das Selbststudium der Studenten weiter verbessert werden können, auch durch rationellere Gestaltung des Studienprozesses. Sowohl die Analyse der Erziehung und Ausbildung als auch die Schlußfolgerungen müssen von der Fragestellung ausgehen, in welcher Weise der Marxismus-Leninismus die Grundlage der gesamten juristischen Ausbildung darstellt und wie die juristische Fachausbildung zur Entwicklung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der Studenten beiträgt. Auch die Einschätzung der fachspezifischen Ausbildung durch die einzelnen Lehrgebiete muß gemessen werden an den Grundanforderungen des VIII. und IX. Parteitages der SED und an der im Studienplan der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft formulierten Zielstellung. Dazu gehören die Vermittlung eines fundierten, anwendungsbereiten fachlichen Wissens einschließlich der Befähigung der Studenten zur Arbeit mit den Gesetzeswerken und die Praxisbezogenheit der Ausbildung, die nicht allein in den Praktika zu sehen ist, sondern gleichermaßen in jedem Lehrgebiet zu verwirklichen ist. Das erfordert in erster Linie eine genaue Kenntnis der Anforderungen und Probleme der Praxis durch die Lehrkräfte selbst. Dazu gehören nicht zuletzt die Vermittlung von Kenntnissen in der Prozeßführung, in der Anfertigung von Urteilen und Beschlüssen, in der Gestaltung von Rechtsgutachten und Verträgen wie auch die Entwicklung des logischen Denkens und die Erziehung zur Exaktheit. Eine wesentliche Seite der weiteren Erhöhung der Qualität ist die Einschätzung der eigenständigen Arbeit und die Entwicklung des Schöpfertums der Studenten. Das Schöpfertum muß sich im Studium gefördert und gefordert durch die Hochschullehrer und nicht etwa in erster Linie neben dem Studium entwickeln. Es stellt Wesensinhalt des Studiums dar und ist schrittweise, beginnend mit dem ersten Studienjahr, zu entwickeln. Es ist einzuschätzen, wie die Studenten durch alle Lehrveranstaltungen, insbesondere durch Seminare und Übungen, sowie durch Jahresund Diplomarbeiten und Studentenkonferenzen zur Beherrschung der wissenschaftlichen Arbeitsmethoden bis hin zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Probleme befähigt werden. Die vorliegenden Einschätzungen der Ausbildung auf der Grundlage des Studienplans von 1974 seitens der Sektionen und der Praxispartner, die positiven Erfahrungen bewährter Hochschullehrer, die neu gewonnenen Erkenntnisse auch durch das Vorliegen einer Reihe von Lehrbüchern werden es ermöglichen und erforderlich machen, auch Erörterungen über Inhalt und Methode der Ausbildung in den einzelnen Lehrgebieten und über ihre Beziehungen zueinander anzustellen sowie Fragen der Verbesserung des Ausbildungsablaufs zu beraten. Im Vordergrund aller Überlegungen und Bemühungen muß die Frage stehen, wie ausgehend von der erreichten Stabilität und Kontinuität der hochschulpolitische Auftrag zur Ausbildung von Juristen für die gesellschaftliche Praxis unseres sozialistischen Staates durch die Ausbildung klassenbewußter und zugleich hochqualifizierter Kader am besten erfüllt wird. Anforderungen an Lehrkörper und Studenten Für die weitere Gestaltung der Erziehung und Ausbildung ist deshalb die Verantwortung der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter besonders hervorzuheben. Auch der beste Studienplan bleibt ohne jegliche Wirkung, wenn er nicht die Grundlage einer schöpferischen Arbeit bildet, wenn nicht gleichzeitig auch die politisch-wissen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 196 (NJ DDR 1978, S. 196) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 196 (NJ DDR 1978, S. 196)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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