Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 195 (NJ DDR 1978, S. 195); Neue Justiz 5/78 195 Erfahrungen und Aufgaben bei der Ausbildung von Studenten an den rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten Prof. Dr. WILLI BÜCHNER-UHDER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-XJniversität Halle Die Ausbildung in der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft erfolgt seit dem 1. September 1974 an den Universitäten der DDR auf der Grundlage eines einheitlichen präzisierten Studienplans.1 Wie die Studienpläne anderer Grundstudienrichtungen war er auf Grund der Forderung des VIII. Parteitages der SED entstanden, „die Qualität der Ausbildung, vor allem das inhaltliche Niveau der Lehre, weiter zu erhöhen und die klassenmäßige Erziehung der Studenten zu verbessern“ .2 Für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft wurde der Studienplan für die vier staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen in Berlin, Halle, Jena und 'Leipzig unter Leitung des Wissenschaftlichen Beirats für Staats- und Rechtswissenschaften beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und unter Einbeziehung von Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten sowie der zuständigen Praxispartner erarbeitet und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Mit Abschluß des Studienjahrs 1977/78 wird dieser Studienplan erstmals für eine vierjährige juristische Ausbildung verwirklicht sein. Bisher hatte der Wissenschaftliche Beirat jährlich einen Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung des Studienplans organisiert. Nunmehr wird im November 1978 eine wissenschaftlich-methodische Konferenz über Erfahrungen und Aufgaben der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an den Universitäten der DDR durchgeführt werden. Diese Konferenz wird sich also nicht auf eine Analyse des Studienplans beschränken. Sie hat vielmehr vor allem das Ziel, solche wissenschaftlichen und methodischen Aufgaben zu beraten, die einer weiteren Erhöhung der Qualität der Ausbildung und klassenmäßigen Erziehung von Juristen für den sozialistischen Staat und die Wirtschaft dienen. Sie wird somit einen weiteren Beitrag zur erfolgreichen Durchsetzung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf bildungspolitischem Gebiet leisten und die Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studenten auf Schwerpunkte der gegenwärtigen und künftigen Anforderungen bei der kommunistischen Erziehung und fachlichen Bildung der Studenten orientieren.3 Präzisierter Studienplan bewährte sich Bisher vorliegende Einschätzungen der rechtswissenschaftlichen Sektionen und verschiedener Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats bestätigen, daß der präzisierte Studienplan für die Entwicklung der Ausbildung an den rechtswissenschaftlichen Sektionen seine Bewährungsprobe bestanden hat. Bewährt hat sich auch die kollektive Ausarbeitung der Lehrprogramme für alle Disziplinen, die eine in den Grundfragen einheitliche Ausbildung an allen rechtswissenschaftlichen Sektionen ermöglichen und gleichzeitig Platz für den wissenschaftlichen Meinungsstreit lassen. Durch die Verwirklichung eines umfangreichen Lehrbuchprogramms, das für alle Lehrdisziplinen (z. T. erstmalig) die Ausarbeitung von Lehrbüchern bis 1980 vorsieht, konnte und wird auch weiterhin eine wesentliche wissenschaftliche Fundierung der Ausbildung erreicht werden. Solche positiven Ergebnisse bei der Verwirklichung des Studienplans wie z. B. die durchgängige Ausbildung im Marxismus-Leni-nimus in allen vier Studienjahren, die organische Einbeziehung der Praktika in die Ausbildung, die enge Verzahnung von Grund- und Fachausbildung, die Verstärkung der historischen und internationalen Elemente in der Ausbildung, insbesondere die Vermittlung der Erfahrungen der sowjetischen Staats- und Rechtswissenschaft und die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Theorien und der Staats- und Rechtspraxis im Imperialismus sowie die stärkere Profilierung der Fachrichtungen beruhten wesentlich auf der Führungstätigkeit der SED-Parteiorganisationen und der staatlichen Leitungen der Sektionen, die von Anfang an die Umsetzung des Studienplans in die Praxis der Lehrtätigkeit gemeinsam mit dem Lehrkörper, der FDJ und den Praxispartnern in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellten. Dabei ging es vor allem um die Erhöhung des weltanschaulich-erzieherischen und theoretisch-fachwissenschaftlichen Gehalts der Lehre. Das erforderte vielfach entweder die grundlegende Überarbeitung oder die Ausarbeitung völlig neuer Vorlesungen. Langfristig wurden die Praktika vorbereitet und durch neue Praktikumsordnungen einheitlich organisiert. Zunehmende Aufmerksamkeit wurde den Formen der selbständigen wissenschaftlichen Arbeit der Studenten geschenkt und die Förderung der Besten organisiert. Auch die bessere Auswahl der Studienbewerber wirkte sich positiv aus. Die Einordnung der Praktika als fester Bestandteil der Gesamtausbildung in den Studienablaufplan und ihre Durchführung zeigen, daß durch gemeinsame Anstrengungen von Sektionen und Praxispartnem die Ausbildung wesentlich verbessert werden konnte, obwohl auch hier ein weiteres Studium der Erfahrungen nötig ist. Die Schaffung von Praktikumsbetrieben für die Fachrichtung Wirtschaft könnte dabei die Effektivität der Ausbildung noch erhöhen. Für die Studenten der Fachrichtung Wirtschaft ist kein Praktikum bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vorgesehen; ebenso findet für die Studenten der Fachrichtung Justiz kein Praktikum in der volkseigenen Wirtschaft oder beim Staatlichen Vertragsgericht statt. Um jedoch auch den Studenten der Fachrichtung Wirtschaft das Wirken von Gericht und Staatsanwaltschaft in der Praxis zu verdeutlichen, könnten im Rahmen der Lehrveranstaltungen zu gegebener Zeit Besuche von Gerichtsverhandlungen vorgesehen werden, die unmittelbar in den Gegenstand der Ausbildung einbezogen werden. Die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse in der Erziehung und Ausbildung der Studenten lassen aber auch erkennen, daß zusammen mit der kritischen Wertung des seit 1974 Erreichten jetzt weitere Überlegungen und Veränderungen notwendig sind, um eine höhere Qualität und Effektivität zu erreichen; denn „die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus verlangen, der Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung besondere Aufmerksamkeit zu schenken“.4 Das ist vor allem schon deshalb notwendig, weil ja auch die Absolventen der juri-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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