Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 195 (NJ DDR 1978, S. 195); Neue Justiz 5/78 195 Erfahrungen und Aufgaben bei der Ausbildung von Studenten an den rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten Prof. Dr. WILLI BÜCHNER-UHDER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-XJniversität Halle Die Ausbildung in der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft erfolgt seit dem 1. September 1974 an den Universitäten der DDR auf der Grundlage eines einheitlichen präzisierten Studienplans.1 Wie die Studienpläne anderer Grundstudienrichtungen war er auf Grund der Forderung des VIII. Parteitages der SED entstanden, „die Qualität der Ausbildung, vor allem das inhaltliche Niveau der Lehre, weiter zu erhöhen und die klassenmäßige Erziehung der Studenten zu verbessern“ .2 Für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft wurde der Studienplan für die vier staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen in Berlin, Halle, Jena und 'Leipzig unter Leitung des Wissenschaftlichen Beirats für Staats- und Rechtswissenschaften beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und unter Einbeziehung von Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten sowie der zuständigen Praxispartner erarbeitet und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Mit Abschluß des Studienjahrs 1977/78 wird dieser Studienplan erstmals für eine vierjährige juristische Ausbildung verwirklicht sein. Bisher hatte der Wissenschaftliche Beirat jährlich einen Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung des Studienplans organisiert. Nunmehr wird im November 1978 eine wissenschaftlich-methodische Konferenz über Erfahrungen und Aufgaben der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an den Universitäten der DDR durchgeführt werden. Diese Konferenz wird sich also nicht auf eine Analyse des Studienplans beschränken. Sie hat vielmehr vor allem das Ziel, solche wissenschaftlichen und methodischen Aufgaben zu beraten, die einer weiteren Erhöhung der Qualität der Ausbildung und klassenmäßigen Erziehung von Juristen für den sozialistischen Staat und die Wirtschaft dienen. Sie wird somit einen weiteren Beitrag zur erfolgreichen Durchsetzung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf bildungspolitischem Gebiet leisten und die Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studenten auf Schwerpunkte der gegenwärtigen und künftigen Anforderungen bei der kommunistischen Erziehung und fachlichen Bildung der Studenten orientieren.3 Präzisierter Studienplan bewährte sich Bisher vorliegende Einschätzungen der rechtswissenschaftlichen Sektionen und verschiedener Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats bestätigen, daß der präzisierte Studienplan für die Entwicklung der Ausbildung an den rechtswissenschaftlichen Sektionen seine Bewährungsprobe bestanden hat. Bewährt hat sich auch die kollektive Ausarbeitung der Lehrprogramme für alle Disziplinen, die eine in den Grundfragen einheitliche Ausbildung an allen rechtswissenschaftlichen Sektionen ermöglichen und gleichzeitig Platz für den wissenschaftlichen Meinungsstreit lassen. Durch die Verwirklichung eines umfangreichen Lehrbuchprogramms, das für alle Lehrdisziplinen (z. T. erstmalig) die Ausarbeitung von Lehrbüchern bis 1980 vorsieht, konnte und wird auch weiterhin eine wesentliche wissenschaftliche Fundierung der Ausbildung erreicht werden. Solche positiven Ergebnisse bei der Verwirklichung des Studienplans wie z. B. die durchgängige Ausbildung im Marxismus-Leni-nimus in allen vier Studienjahren, die organische Einbeziehung der Praktika in die Ausbildung, die enge Verzahnung von Grund- und Fachausbildung, die Verstärkung der historischen und internationalen Elemente in der Ausbildung, insbesondere die Vermittlung der Erfahrungen der sowjetischen Staats- und Rechtswissenschaft und die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Theorien und der Staats- und Rechtspraxis im Imperialismus sowie die stärkere Profilierung der Fachrichtungen beruhten wesentlich auf der Führungstätigkeit der SED-Parteiorganisationen und der staatlichen Leitungen der Sektionen, die von Anfang an die Umsetzung des Studienplans in die Praxis der Lehrtätigkeit gemeinsam mit dem Lehrkörper, der FDJ und den Praxispartnern in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellten. Dabei ging es vor allem um die Erhöhung des weltanschaulich-erzieherischen und theoretisch-fachwissenschaftlichen Gehalts der Lehre. Das erforderte vielfach entweder die grundlegende Überarbeitung oder die Ausarbeitung völlig neuer Vorlesungen. Langfristig wurden die Praktika vorbereitet und durch neue Praktikumsordnungen einheitlich organisiert. Zunehmende Aufmerksamkeit wurde den Formen der selbständigen wissenschaftlichen Arbeit der Studenten geschenkt und die Förderung der Besten organisiert. Auch die bessere Auswahl der Studienbewerber wirkte sich positiv aus. Die Einordnung der Praktika als fester Bestandteil der Gesamtausbildung in den Studienablaufplan und ihre Durchführung zeigen, daß durch gemeinsame Anstrengungen von Sektionen und Praxispartnem die Ausbildung wesentlich verbessert werden konnte, obwohl auch hier ein weiteres Studium der Erfahrungen nötig ist. Die Schaffung von Praktikumsbetrieben für die Fachrichtung Wirtschaft könnte dabei die Effektivität der Ausbildung noch erhöhen. Für die Studenten der Fachrichtung Wirtschaft ist kein Praktikum bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vorgesehen; ebenso findet für die Studenten der Fachrichtung Justiz kein Praktikum in der volkseigenen Wirtschaft oder beim Staatlichen Vertragsgericht statt. Um jedoch auch den Studenten der Fachrichtung Wirtschaft das Wirken von Gericht und Staatsanwaltschaft in der Praxis zu verdeutlichen, könnten im Rahmen der Lehrveranstaltungen zu gegebener Zeit Besuche von Gerichtsverhandlungen vorgesehen werden, die unmittelbar in den Gegenstand der Ausbildung einbezogen werden. Die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse in der Erziehung und Ausbildung der Studenten lassen aber auch erkennen, daß zusammen mit der kritischen Wertung des seit 1974 Erreichten jetzt weitere Überlegungen und Veränderungen notwendig sind, um eine höhere Qualität und Effektivität zu erreichen; denn „die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus verlangen, der Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung besondere Aufmerksamkeit zu schenken“.4 Das ist vor allem schon deshalb notwendig, weil ja auch die Absolventen der juri-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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