Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 192 (NJ DDR 1978, S. 192); 192 Neue Justiz 5/78 Eine wichtige Aufgabe besteht deshalb darin, den großen Schatz an Erfahrungen, die Autorität und politische Kraft mit dafür einzusetzen, daß mit der konsequenten Verwirklichung des neuen Arbeitsgesetzbuchs in seiner Gesamtheit ein solches Niveau der Arbeit mit dem sozialistischen Recht erreicht wird, daß Konflikte weitestgehend eingeschränkt und das sozialistische Recht in den Betrieben umfassend wirksam wird. 4. Die Konfliktkommissionen sind aktive Verbündete der Gewerkschaften. Deshalb ist ihre Arbeit von der wachsenden Rolle der Gewerkschaften nicht zu trennen. Als Teil unseres einheitlichen Rechtssystems arbeiten sie auch immer enger mit den Richtern und Staatsanwälten zusammen. Grundlage dieser Gemeinsamkeit ist der Klassenauftrag, den Gewerkschaften, Gerichte und Staatsanwälte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit haben. Die große Verantwortung, die jeder von ihnen auf seinem Arbeitsgebiet für die Anleitung, Schulung und Unterstützung der Konfliktkommissionen sowie für die Einhaltung des sozialistischen Rechts trägt, erfordert mit Notwendigkeit ein koordiniertes Zusammenwirken. Die Gewerkschaften sind verantwortlich für die Wahl und Anleitung der Konfliktkommissionen. Erfahrene Gewerkschafter bilden den Kern der Konfliktkommissionsmitglieder. In der praktischen Rechtsarbeit in den Betrieben ist deutlich zu spüren, daß die selbständige Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte in einer engen Wechselbeziehung steht mit den gewerkschaftlichen Aufgaben auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts und der Interessenvertretung in ihrer Gesamtheit und Vielfalt. Deshalb ist der Dank für die fleißige Arbeit vieler Gewerkschaftsfunktionäre, Richter und Staatsanwälte, die zur Entwicklung der Konfliktkommissionen beigetragen haben, mit der Erkenntnis verbunden, daß ihr weiteres kameradschaftliches Zusammenwirken eine wichtige Grundlage dafür ist, daß die gesellschaftlichen Gerichte alles in ihren Kräften Stehende tun, um unsere sozialistische Staatsmacht ständig weiter stärken und festigen zu helfen. Gemeinsame Anstrengungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Konfliktkommissionen Der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzende des Staatsrates, Genosse Erich Honecker, stellte in seiner Rede vor den 1. Sekretären der Kreisleitungen der SED am 17. Februar 1978 die Aufgabe, noch zielstrebiger die gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die ständige Erhöhung der Wirkung des sozialistischen Rechts, seine lebensverbundene Anwendung und konsequente Kontrolle sind unerläßlich für den Schutz, die Sicherheit und die weitere Stärkung unseres sozialistischen Staates. Je umfassender, konsequenter die gemeinsame Kraft der staatlichen Organe, der Gewerkschaften, der Richter, Staatsanwälte und Konfliktkommissionen für Iie konsequente Durchsetzung der Gesetzlichkeit und von Ordnung, Disziplin und Sicherheit eingesetzt wird, um so erfolgreicher nutzen wir alle Vorzüge des Sozialismus für die weitere Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages und des 9. FDGB-Kon-gresses. Hierzu gehört auch, die Klassenwachsamkeit weiter auszuprägen, damit alle Machenschaften des Klassengegners, uns Schaden zuzufügen, vereitelt werden. Mit dem neuen Arbeitsgesetzbuch haben die Gewerkschaften zum ersten Mal durch einen FDGB-Kongreß ihr Recht auf Gesetzesinitiative wahrgenommen und damit unterstrichen, daß die gewerkschaftliche Arbeit mit dem sozialistischen Recht weiter verstärkt wird. In enger Zusammenarbeit mit den über 225 000 Gewerkschaftsmitgliedern in den Konfliktkommissionen und gestützt auf die vielen tausend Rechtskommissionen der Gewerkschaften entwickeln die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände in gemeinsamer Arbeit mit den Leitern, Richtern, Staats- anwälten und Justitiaren ihre Aktivität, um das Arbeitsgesetzbuch durchzusetzen. Die Konfliktkommissionen arbeiten hierbei eng mit den Gewerkschaftsfunktionären in den Gewerkschaftsgruppen und den Meistern zusammen, weil das Arbeitsrecht in den Arbeitskollektiven am spürbarsten mit Leben erfüllt wird. Die Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts in den Territorien wird jetzt vor allem auf die Klein- und Mittelbetriebe konzentriert, weil sie zufolge ihrer Struktur und kadermäßigen Voraussetzungen eine größere Unterstützung brauchen als die Großbetriebe. In diesen Wochen nutzen die Gewerkschaftsvorstände und -leitungen die Veranstaltungen und Erfahrungsaustausche anläßlich des 25jährigen Bestehens der Konfliktkommissionen und die Rechtskonferenzen, die in Bezirken, Kreisen und Betrieben vorbereitet werden, um weitere Maßnahmen zur Arbeit mit dem sozialistischen Recht auszuarbeiten. Die Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Kreisen und Bezirken konzentrieren ihre Kraft derzeitig vor allem auf ihre Mitwirkung an der Schulung der ehrenamtlich tätigen Gewerkschaftsmitglieder auf dem Gebiete des Rechts, auf die Propagierung des neuen Arbeitsgesetzbuchs und auf eine erweiterte Öffentlichkeitsarbeit aus der Rechtsprechung. Viele Gerichte haben bei der Verwirklichung der Hinweise des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 24. August 1977 gute Erfahrungen bei der Rechtsprechung vor erweiterter Öffentlichkeit gesammelt. Sie sind zugleich eine wertvolle Hilfe für die Erhöhung der Massenwirksamkeit der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben. Gemeinsam mit den Gewerkschaften helfen die Gerichte den Konfliktkommissionen, ihre Beratungen gründlich vorzubereiten und die Arbeitskollektive bei der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen noch umfassender einzubeziehen. Um die vorbeugende Wirkung ihrer Tätigkeit zu verstärken, führen die Konfliktkommissionen ihre Beratungen in zunehmendem Maße in Anwesenheit der Arbeitskollektive durch. Die exakte rechtspolitische Vorbereitung der Empfehlungen und Beschlüsse der Konfliktkommissionen dient nicht nur der konsequenteren Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und einer verstärkten Rechtspropaganda, sondern hat auch bedeutenden Einfluß auf die Leitungstätigkeit der Wirtschaftsfunktionäre und der Gewerkschaftsleitungen und fördert die freiwillige Einhaltung der Gesetzes- und Moralnormen in den Betrieben. Die Staatsanwälte stützen sich auf die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, um eine vollständige, gründliche und rechtzeitige Prüfung der Gesetzlichkeit der Entscheidungen der Konfliktkommissionen durchzuführen. Hierbei erläutern sie Rechte und Pflichten und die notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Die Einschätzungen, Analysen, Ergebnisse und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Konfliktkommissionen sind mit Gegenstand der Leitungsarbeit der Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände und führen zu Schlußfolgerungen für die gewerkschaftliche Rechtsarbeit. So ergibt sich, daß das 25jährige Bestehen der Konfliktkommissionen und die ersten Erfahrungen bei der umfassenden Durchsetzung des neuen Arbeitsgesetzbuchs Impulse ausstrahlen, die dazu beitragen werden, erfolgreich an der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED und des 9. FDGB-Kongresses auf dem Gebiete des sozialistischen Rechts zu arbeiten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 192 (NJ DDR 1978, S. 192) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 192 (NJ DDR 1978, S. 192)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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